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Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“: Rechtliche Grenzen der Kriegsführung, Navigation in Konfliktzonen
Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“: Rechtliche Grenzen der Kriegsführung, Navigation in Konfliktzonen
Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“: Rechtliche Grenzen der Kriegsführung, Navigation in Konfliktzonen
eBook96 Seiten58 Minuten

Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“: Rechtliche Grenzen der Kriegsführung, Navigation in Konfliktzonen

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Über dieses E-Book

Was ist das Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“?


Um Hilfestellung bei der Anwendung und Umsetzung des internationalen Konfliktrechts zu leisten, hat die Genfer Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte ein Projekt mit dem Namen „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“ ins Leben gerufen.


Wie Sie davon profitieren


(I) Einblicke und Validierungen zu den folgenden Themen:


Kapitel 1: Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“


Kapitel 2: Kriegsverbrechen


Kapitel 3: Vierte Genfer Konvention


Kapitel 4: Kriegsrecht


Kapitel 5: Kombattant


Kapitel 6: Nichtkombattant


Kapitel 7: Zweite Genfer Konvention


Kapitel 8: Humanitäres Völkerrecht


Kapitel 9: Protokoll I


Kapitel 10: Protokoll II


(II) Beantwortung der wichtigsten Fragen der Öffentlichkeit zum Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“.


Für wen ist dieses Buch?


Fachleute, Studenten und Doktoranden, Enthusiasten, Hobbyisten und alle, die über grundlegende Kenntnisse oder Informationen zu Projekten zum Thema „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“ hinausgehen möchten.


 

SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum22. Juni 2024
Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“: Rechtliche Grenzen der Kriegsführung, Navigation in Konfliktzonen

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    Buchvorschau

    Projekt „Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten“ - Fouad Sabry

    Kapitel 1: Projekt Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten

    Das Projekt Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten, auch bekannt als RULAC-Projekt, ist ein Projekt, das von der Genfer Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte ins Leben gerufen wurde, um Unterstützung bei der Verbreitung und Umsetzung des Völkerrechts zu leisten, das bewaffnete Konflikte regelt.

    Eine Evaluierung, inwieweit sich die Regierungen an den rechtlichen Rahmen für bewaffnete Konflikte gehalten haben, ist das Ziel des RULAC-Projekts, das anhand einer weltweiten Datenbank und Analyse durchgeführt wird:

    Humanitäres Völkerrecht

    Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen

    Internationales Strafrecht

    Flüchtlingsrecht

    Es wird erwartet, dass die Initiative letztendlich alle Staaten umfassen wird, die Mitglieder der Vereinten Nationen und Vertragsparteien der Genfer Konventionen sind, zusätzlich zu den umstrittenen Gebieten, unabhängig davon, ob sie derzeit bewaffnete Konflikte erleben oder nicht. In der Tat sind bestimmte internationale Vorschriften, insbesondere diejenigen, die sich auf die Bekämpfung internationaler Verbrechen beziehen, unter den Bedingungen nach Konflikten anwendbar und müssen in Friedenszeiten befolgt werden. Darüber hinaus sind die Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die ebenfalls auf der Website zur Verfügung gestellt werden, für Regierungen relevant, die sich nicht unbedingt in einem Zustand bewaffneter Konflikte befinden.

    Diese Webseite ist in drei verschiedene Abschnitte unterteilt. Auf der Homepage finden Sie eine kurze Erläuterung des anwendbaren Rechts sowie eine Analyse der wichtigsten Rechtsfragen, die den jeweiligen Bereich betreffen. Dazu gehören die rechtliche Qualifizierung von Konflikten und die Frage, ob das Völkerrecht auf nichtstaatliche bewaffnete Gruppen anwendbar ist oder nicht. Die Website präsentiert dann für jedes Land die entsprechenden Texte und Dokumente, die sich mit dem nationalen und internationalen Rechtsrahmen befassen (nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung, Resolutionen zwischenstaatlicher Organisationen, Verträge usw.). Abschließend bietet die Website eine rechtliche Analyse, die einerseits feststellt, ob der Konflikt in den Geltungsbereich des humanitären Völkerrechts fällt oder nicht, und andererseits festlegt, welches Recht relevant ist. Dieser Bereich der Website, der exklusiv für das RULAC-Projekt bestimmt ist, ist zweifellos der sensibelste sowohl in rechtlicher als auch in politischer Hinsicht.

    Es wird erwartet, dass sich das RULAC-Projekt als unschätzbare Informationsquelle für Regierungsbeamte, Journalisten und ganz allgemein für alle erweisen wird, die daran interessiert sind, sicherzustellen, dass das Gesetz in Kriegszeiten eingehalten wird.

    1949 wurden die ersten drei Genfer Konventionen aktualisiert, erweitert und die vierte hinzugefügt. Zusätzlich kam die vierte Genfer Konvention hinzu.

    1864 war das Jahr, in dem die Genfer Konvention zur Verbesserung der Lage der Verwundeten und Kranken in den Streitkräften verabschiedet wurde, während sie sich im Afield befanden. Sie wurde umfassend geändert, und die 1906 veröffentlichte Fassung trat an ihre Stelle, die Genfer Konvention zur Verbesserung der Lage der verwundeten, kranken und schiffbrüchigen Angehörigen der Streitkräfte auf See wurde 1906 angenommen. Diese Convention war die erste ihrer Art. Es wurde erheblich überarbeitet und schließlich 1949 durch die Zweite Genfer Konvention ersetzt.

    1929 war das Jahr, in dem die Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen erfolgreich verabschiedet wurde. 1949 wurde die Dritte Genfer Konvention ratifiziert, was zu erheblichen Überarbeitungen und deren Ersetzung führte.

    1949 war das Jahr, in dem die Vierte Genfer Konvention verabschiedet wurde, die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten enthielt.

    Darüber hinaus enthält die Genfer Konvention drei weitere Änderungsprotokolle, die in Kraft getreten sind:

    Das Protokoll I (1977) ist ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949, das den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte betrifft. Auch bekannt als die Genfer Konventionen. Es gab 167 Länder, die es bis zum 12. Januar 2007 ratifiziert hatten.

    Das Protokoll II (1977) ist ein Protokoll, das den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 hinzugefügt wurde. Ziel war es, den Schutz von Opfern nicht-internationaler bewaffneter Konflikte zu stärken. Bis zum 12. Januar 2007 hatten es 163 Länder ratifiziert.

    Das 2005 verabschiedete Protokoll III ist ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, die am 12. August 1949 unterzeichnet wurden, und betrifft die Annahme eines zusätzlichen Unterscheidungszeichens. Bis Juni 2007 war es von siebzehn Nationen ratifiziert worden, während weitere achtundsechzig Länder es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hatten.

    Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Was ist humanitäres Völkerrecht? Fact Sheet, 2004.

    Grundregeln der Genfer Konventionen von 1949 und Zusatzprotokolle von 1977, Internationales Komitee vom Roten Kreuz, 1988

    IKRK, das Studium des humanitären Völkerrechts auf der Grundlage gewohnheitsrechtlicher Verfahren.

    Stärkung militärischer Operationen: Die Rolle der Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten Projekt

    Einleitung:

    Im Bereich der Militärwissenschaft steht das Projekt Rechtsstaatlichkeit in bewaffneten Konflikten (RULAC) als Leuchtturm für ein umfassendes Verständnis und die Umsetzung von Rechtsprinzipien im Kontext bewaffneter Konflikte. RULAC wurde mit dem Ziel entwickelt, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts (HVR) und der Menschenrechtsnormen in bewaffneten Konflikten zu fördern, und dient als wichtiges Instrument für Streitkräfte weltweit. Dieser Artikel untersucht die Bedeutung des RULAC-Projekts innerhalb der Militärwissenschaft und erläutert seine Beiträge zur Verbesserung der Legalität, Legitimität und Effektivität militärischer Operationen.

    Das RULAC-Projekt verstehen:

    Das von der Genfer Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte initiierte Projekt RULAC ist eine einzigartige Initiative, die darauf abzielt, bewaffnete Konflikte zu klassifizieren und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren. Durch sorgfältige

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