Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Bundeszentralregistergesetz: Zentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister
Bundeszentralregistergesetz: Zentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister
Bundeszentralregistergesetz: Zentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister
eBook2.168 Seiten14 Stunden

Bundeszentralregistergesetz: Zentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können in Form von Selbstauskünften, einfachen und Behördenführungszeugnissen oder unbeschränkten Auskünften erteilt werden. Hinzu gekommen sind das erweiterte Führungszeugnis für beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen Tätige und das Europäische Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Neuauflage des Kommentars werden das komplexe Regelungsgefüge des Registerrechts unter breiter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur insbes. zu Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche, aber auch den Möglichkeiten, die es zugunsten der Betroffenen unter strafprozessualen Gesichtspunkten eröffnet, erläutert und datenschutzrechtlich problematische Informationsüberschüsse bzw. Schutzlücken kritisch hinterfragt. Berücksichtigt werden zudem Entwicklungen, die im Zuge der EU-Rechtsharmonisierung für das Registerrecht zu erwarten sind. Der Kommentar bietet zudem einen umfassend Überblick über die im Rahmen der Eintra-gungs- und Mitteilungspflichten auftretenden Problematiken des Gewerbezentralregisters, das im Hinblick auf die Art der einzutragenden Entscheidungen, die Voraussetzungen der Eintragung, ihre Entfernung bzw. Tilgung und die Beauskunftung eigenen Regeln unterliegt. Von Bedeutung sind hier vor allem die (Anwendungs-)Probleme bei Auskünften im Bereich des Vergaberechts sowie die neu eingestellte Vorschrift zur Beauskunftung ausländischer sowie über- und zwischenstaatlicher Stellen.
Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u. Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum18. Feb. 2015
ISBN9783170255906
Bundeszentralregistergesetz: Zentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister

Ähnlich wie Bundeszentralregistergesetz

Ähnliche E-Books

Verwaltungsrecht & Regulierungspraxis für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Bundeszentralregistergesetz

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Bundeszentralregistergesetz - Gudrun Tolzmann

    image1

    Bundeszentralregistergesetz

    Kommentar

    Zentralregister, Erziehungsregister und Gewerbezentralregister

    begründet von

    Albrecht Götz

    Ministerialrat a.D.

    fortgeführt und neubearbeitet von

    Gudrun Tolzmann

    Ministerialrätin

    5., erweiterte und überarbeitete Auflage

    Verlag W. Kohlhammer

    5. Auflage 2015

    Alle Rechte vorbehalten

    © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Print:

    ISBN 978-3-17-025588-3

    E-Book-Formate:

    pdf: ISBN 978-3-17-025589-0

    epub: ISBN 978-3-17-025590-6

    mobi: ISBN 978-3-17-025591-3

    Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

    Führungszeugnissen kommt im (Berufs-)Alltag oft entscheidende Bedeutg. zu. Die Neuaufl. des Kommentars versteht sich als Hilfsmittel für die Praxis, das komplexe Regelungsgefüge des Bundeszentralregisterrechts zu erfassen. Die polit., rechtl. u. prakt. Brisanz wird dadurch deutl., dass das BZRG in den letzten 4 Legislaturperioden 25 Änderungen unterworfen war. Die neu hinzugekommene Formen d. europäischen, des für Beruf u. Ehrenamt bes. relevan-ten erweiterten (Behörden-)Führungszeugnisses u. die Sonderregelungen z. Austausch d. Registerinformationen mit EU-Mitgliedstaaten werden ausführl. erläutert u. Hinweise zur Möglichkeit d. elektronischen Antragstellung gegeben. Unter breiter Auswertg. d. aktuellen Rspr. u. Lit. setzt sich d. Autorin krit. mit bestehenden Regelungen und Entwicklungen, die im Zuge d. EU-Rechtsharmonisierg. für das Registerrecht zu erwarten sind, auseinander. Darüber hinaus werden Lösungsmöglichkeiten zu bestehenden (Anwendungs)Problemen d. Gewerbezentralregisterrechts aufgezeigt, zu denen es trotz der Vielzahl gewerberechtl. Vorschriften nur wenig Rspr. gibt.

    Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u. Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.

    Vorwort zur fünften Auflage

    Seit der 4. Auflage im Jahr 2000 ist das Bundeszentralregistergesetz durch 25 Gesetze einer Vielzahl von Änderungen unterworfen worden. Die wichtigsten waren das 4. BZRÄndG, durch das die Schuldunfähigkeitsvermerke einer angemesseneren Behandlung, insbes. verschärften Eintragungsvoraussetzungen (§ 11) sowie einem befristeten Verbleib im Register (§ 24 Abs. 3) zugeführt und Rechtsgrundlagen für das Automatisierte Mitteilungs- und Auskunftsverfahren (§ 21a), den Strafnachrichtenaustausch mit dem Ausland (§ 57) und die wissenschaftliche Forschung (§ 42a) geschaffen wurden. Der Vorgabe folgend, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, wurde durch das 5. BZRÄndG die neue Auskunftsart des erweiterten Führungszeugnisses geschaffen (§§ 30a, 32 Abs. 5) und gleichzeitig der Handlungsspielraum der Registerbehörde zur Gewährung von Registervergünstigungen im Rahmen des § 39 erweitert. Wenig später wurden in Umsetzung Europäischer Vorgaben das Europäische Führungszeugnis eingeführt (§ 30b) und für den Austausch von Registerinformationen sowie den Strafnachrichtenaustausch mit EU-Mitgliedstaaten Spezialregelungen in das Gesetz eingestellt (§§ 54 Abs. 3, 56b, 57a).

    Die 5. Auflage legt den Gesetzesstand vom 1. September 2014 zugrunde, dem Tag, an dem das Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist. Schon der Titel dieses Änderungsgesetzes macht allerdings die Problematik des BZRG deutlich: es ist, vom guten Willen getragen, seinen Zielen, dem Schutz der Allgemeinheit ebenso wie dem individuellen Anspruch auf Resozialisierung in möglichst umfassender Weise gleichermaßen gerecht zu werden, immer ausdifferenzierter und damit unübersichtlich und schwer verständlich geworden. Schon jetzt sind weitere Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung, die das Gesetz erneut ändern werden.

    Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich Juli 2014 gesichtet und eingearbeitet. Für kritische Anmerkungen, aber auch Anregungen sowie Hinweise auf wichtige Entscheidungen oder weiterführende Aufsätze, die ich in der vorliegenden Kommentierung nicht berücksichtigt habe, bin ich dankbar.

    Berlin, den 19. August 2014

    Gudrun Tolzmann

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort zur fünften Auflage

    Literaturverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    Teil A.Einleitung

    I.Das Kernproblem

    II.Das Strafregisterwesen

    1.Geschichtliche Entwicklung

    a)Die Strafregisterverordnung von 1882

    b)Der Strafgesetzbuchentwurf von 1913

    c)Das Straftilgungsgesetz vom 9. April 1920

    d)Änderungen des Straftilgungsgesetzes

    e)Änderungen der Straftilgungsverordnung nach 1920

    f)Das Führungszeugnis

    2.Reformbedürftigkeit des früheren Rechts

    3.Rechtsgrundlagen und wichtigste Neuerungen des BZRG

    4.Kritischer Ausblick

    a)Verständlichkeit des Gesetzestextes

    b)Rechtmäßigkeit des Führungszeugnisses in der derzeitigen Form

    c)Datenschutzrechtliche Probleme des Behördenführungszeugnisses

    d)Privilegierung beim unbeschränkten Auskunftsrecht

    5.Bisherige Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes

    III.Das Gewerbezentralregister

    1.Einrichtung des Gewerbezentralregisters

    2.Durchführungsvorschriften

    Teil B.Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

    Erster Teil.Registerbehörde

    § 1Bundeszentralregister

    I.Gesetzgebungskompetenz für das Registerwesen

    II.Historische Entwicklung der Registerbehörde

    1.Zusammenführung des Bundesstrafregisters mit den Strafregistern der Länder beim Generalbundesanwalt

    2.Gründe für die Zusammenführung

    3.Bundesamt für Justiz als Registerbehörde

    III.Aufbau und Funktion der Registerbehörde gemäß Absatz 2

    1.Elektronische Kommunikation von und mit der Registerbehörde

    a)EDV-Umstellung

    b)Automatisches Mitteilungs- und Auskunftsverfahren

    c)Umfang des Datenaustauschs

    2.Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Registerbetriebs

    3.Beteiligung der Länder

    IV.Geltungsbereich des Gesetzes

    V.Regelungsbereich

    1.Inhaltliche Ausgestaltung

    2.Abgrenzung zu anderen Registern

    a)Ausländerzentralregister

    b)Fahreignungsregister

    c)Kriminalpolizeiliche Sammlungen

    d)Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister

    e)Visa-Warndatei

    f)Nationales Waffenregister

    VI.Datenschutz

    1.Entwicklung der datenschutzrechtlichen Grundsätze

    2.Das Bundeszentralregistergesetz als bereichsspezifische Regelung

    VII.Rechtsmittel

    1.Beschwerde

    2.Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    a)Zulässigkeit

    b)Zuständigkeit

    3.Dienstaufsichtsbeschwerde

    § 2(weggefallen)

    Zweiter Teil.Das Zentralregister

    Erster Abschnitt.Inhalt und Führung des Registers

    § 3Inhalt des Registers

    I.Regelungsgegenstand

    II.Rechtsnatur des Bundeszentralregisters und seiner Eintragungen

    1.Strafrechtliche Einordnung

    2.Zivilrechtliche Einordnung

    3.Prozessrechtliche Einordnung

    III.Gegenstand der Eintragungen

    1.Strafgerichtliche Verurteilungen (Nummer 1)

    2.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (Nummer 3)

    3.Vermerke über Schuldunfähigkeit (Nummer 4)

    4.Gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18 (Nummer 5)

    5.Nachträgliche Entscheidungen (Nummer 6)

    IV.Einschränkung der Eintragungspflicht

    1.Ausländische Entscheidungen

    2.Entscheidungen betreffend psychisch Kranke

    3.Sonstige verfahrenseinleitende oder -abschließende Entscheidungen

    4.Keine Mitziehwirkung der Entscheidungen nach Nummern 3 und 4

    § 4Verurteilungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungsvoraussetzungen

    1.Rechtskraft

    2.Deutsche Gerichtsbarkeit

    3.Rechtswidrige Tat

    4.Rechtsfolgen

    a)Nummer 1: Strafe

    b)Nummer 2: Maßregeln der Besserung und Sicherung

    c)Nummer 3: Verwarnungen mit Strafvorbehalt

    d)Nummer 4: Schuldspruch gemäß § 27 JGG

    § 5Inhalt der Eintragung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Einzutragende Daten gemäß Absatz 1

    1.Personendaten der Verurteilten (Nummer 1)

    a)Geburtsname

    b)Vornamen

    c)Geschlecht

    d)Geburtsdatum

    e)Geburtsort

    f)Staatsangehörigkeit

    g)Anschrift

    h)Abweichende Personendaten.

    2.Entscheidende Stelle samt Geschäftsnummer (Nummer 2)

    3.Tag der Tat (Nummer 3)

    4.Tag des ersten Urteils (Nummer 4)

    5.Tag der Rechtskraft (Nummer 5)

    6.Rechtliche Bezeichnung der Tat und Angabe der angewendeten Strafvorschrift (Nummer 6)

    a)Rechtliche Bezeichnung der Tat

    b)Zur Anwendung gekommene Vorschriften

    7.Sanktion (Nummer 7)

    a)Hauptstrafen

    b)Nebenstrafen

    c)Kraft Gesetzes eintretende, neben einer Strafe oder selbständig angeordnete Nebenfolgen

    d)Höhe der vorbehaltenen Strafe

    e)Maßnahmen

    III.Einzutragende Daten im Jugendstrafrecht

    IV.Nicht einzutragende Daten

    1.Nichtanrechnung der Untersuchungshaft

    2.Entscheidungen im Adhäsionsverfahren

    3.Geldbuße neben Strafe

    § 6Gesamtstrafe und Einheitsstrafe

    I.Regelungsgegenstand

    II.Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB, § 460 StPO; Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe gem. § 31 Abs. 2 JGG, § 66 JGG

    1.Gesamtstrafenbildung durch Einbeziehung einer rechtskräftigen Verurteilung

    2.Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Beschluss

    III.Auflösung eines gemäß § 460 StPO herbeigeführten Gesamtstrafenbeschlusses

    IV.Strafaussetzung zur Bewährung

    V.Von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolgen

    VI.Zusätzlich verhängte Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen i. S. d. § 11 Nr. 8 StGB

    VII.Einbeziehung von nicht zentralregisterpflichtigen Entscheidungen

    VIII.Besonderheiten im Jugendstrafrecht

    1.Privilegierung von Jugendlichen bei Fristberechnung

    2.Verhältnis von Zentralregister zu Erziehungsregister

    3.Schuldspruch nach § 27 JGG

    4.Einbeziehung von Freiheitsstrafen in Einheitsjugendstrafen

    IX.Fristberechnung in den Fällen der Gesamtstrafenbildung

    X.Hinweispflicht der Registerbehörde auf Gesamtstrafenbildung

    § 7Aussetzung zur Bewährung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungspflicht von Bewährungsaussetzung und -zeit (Absatz 1)

    III.Eintragungspflicht der Bewährungshilfeunterstellung (Absatz 2)

    IV.Eintragungspflicht bei Verwarnung mit Strafvorbehalt und Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (Absatz 3)

    § 8Sperre für Fahrerlaubnis

    I.Regelungsgegenstand

    II.Dauer der Sperrfrist

    III.Unzulässige, aber rechtskräftige Gerichtsentscheidungen

    § 9(aufgehoben)

    § 10Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragung von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen gemäß Absatz 1

    1.Entfernung von Personen nach NATO-Truppenstatut (Nummer 1)

    2.Passversagung und Ausreiseverbot (Nummer 2)

    3.Untersagung des Schusswaffenbesitzes und Ablehnung, Zurücknahme oder Widerruf von Waffenscheinen nach dem Waffen- und dem Sprengstoffgesetz (Nummer 3)

    III.Eintragung von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen gewerberechtlicher Art gemäß Absatz 2

    1.Zweck der Eintragung

    2.Zulässigkeit der Eintragung

    3.Sachliche Voraussetzung der Eintragung

    4.Inhalt der Eintragung

    a)Voraussetzung von ver- und untersagenden Entscheidungen

    b)Negativentscheidungen im Bereich der rechtsberatenden Berufe

    c)Negativentscheidungen im Bereich der Heilberufe

    aa)Berufsrechtliche Maßnahmen

    bb)Strafrechtliche Maßnahmen

    cc)Informationsfluss innerhalb der EU

    d)Teilweise Untersagung

    5.Verbot der Ausbildung oder Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

    6.Eintragung bei Vertretungsberechtigten

    IV.Eintragung der Unanfechtbarkeit gemäß Absatz 3

    V.Auskunftsberechtigung und Aufnahmefristen

    § 11Schuldunfähigkeit

    I.Regelungsgegenstand

    1.Umfang der Regelung

    2.Positive Auswirkungen der Eintragung

    3.Negative Auswirkungen der Eintragung

    4.Kritik an der vormaligen Regelung

    5.Grenze der Mitteilungspflicht

    II.Voraussetzung der Eintragungspflicht gemäß Absatz 1

    1.Abschluss des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit durch gerichtliche Entscheidung

    a)Schuldunfähigkeit

    b)Verhandlungsunfähigkeit

    c)Eintragung bei Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung neben Freispruch

    d)Eintragung bei teilweisem Freispruch

    e)Nachträgliche Feststellung der Schuldunfähigkeit

    2.Abschluss des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit durch staatsanwaltschaftliche Verfügung

    a)Stand des Ermittlungsverfahrens

    b)Fehlende Rechtsmittel

    c)Nachteile der Verfahrenseinstellung

    3.Gerichtliche Entscheidungen im Sicherungsverfahren

    4.Medizinisches Sachverständigengutachten

    a)Eintragungsvoraussetzung

    b)Alter des Gutachtens

    5.Eintragungsumfang

    III.Unterrichtungspflicht gemäß Absatz 2

    IV.Eintragung der Schuldunfähigkeit Jugendlicher gemäß Absatz 3

    V.Auskunftsberechtigung

    VI.Entfernung der Eintragung

    VII.Inkrafttretensregelungen des 4. BZRÄndG

    § 12Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht

    I.Regelungsgegenstand

    II.Anwendungsbereich

    III.Eintragungspflicht nach Absatz 1

    1.Strafrestaussetzung

    2.Bewährungshilfe und Bewährungszeit

    3.(Teil-)Erlass der Strafe

    4.Wechsel der Maßregel

    5.Bewährungswiderruf

    6.Aufhebung der Bewährungshilfe

    7.Nebenfolgen

    8.Aufhebung der Sperre für die Fahrerlaubnis

    9.Vorbehaltene Sicherungsverwahrung

    10.Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    IV.Eintragungspflicht gemäß Absatz 2

    § 13Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungspflicht gemäß Absatz 1

    1.Nachträgliche Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung durch Beschluss

    2.Strafrestaussetzung und Bewährungszeit

    3.(Teil-) Erlass der Jugendstrafe

    4.Beseitigung des Strafmakels

    5.Bewährungswiderruf

    III.Eintragungspflicht gemäß Absatz 2

    1.Tilgung

    2.Einbeziehung in Erziehungsmaßregel oder Zuchtmittel

    3.Einbeziehung in einheitliche Jugendstrafe

    4.Verhängung von Jugendstrafe

    IV.Entfernung der Eintragung gemäß Absatz 3

    § 14Gnadenerweise und Amnestien

    I.Regelungsgegenstand

    II.Umfang der Norm

    1.Gnadenerweis

    2.Amnestie

    a)Aufhebung der Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Strafen

    b)Weihnachtsamnestie im Strafvollzug

    3.Gesetzliche Anordnung der Nichtaufnahme oder Tilgung

    III.Registerrechtliche Wirkung des Gnadenerweises

    IV.Umfang der Eintragungspflicht

    1.Nebenstrafen und Nebenfolgen

    2.Geldstrafe

    3.Ausländische Gnadenerweise

    4.Strafvollstreckung

    § 15Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungspflicht nach § 15 Nr. 1

    1.Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe

    a)Teilverbüßung

    b)Bewährungsaussetzung

    c)Auslandsvollstreckung

    d)Auslandsinhaftierung und Abschiebehaft

    e)Absehen von Vollstreckung

    f)Umwandlung von Freiheits- in Geldstrafe

    g)Maßregelvollstreckung

    h)Amnestie

    2.Maßregeln der Besserung und Sicherung

    a)Erledigungserklärung

    b)Fristablauf

    c)Berufsverbot

    3.Geldstrafe

    4.Nebenstrafen und Nebenfolgen

    5.Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    6.Erledigung auf andere Weise

    7.Rechtliche Auswirkungen der Eintragung der Vollstreckung

    8.Mitteilungspflicht der Vollstreckungsbehörde

    III.Eintragungspflicht nach § 15 Nr. 2

    IV.Eintragungspflicht nach § 15 Nr. 3

    § 16Wiederaufnahme des Verfahrens

    I.Regelungsgegenstand

    II.Auswirkungen vor Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens

    1.Aufnahme der Verurteilung in ein Führungszeugnis

    a)Aufnahme in Behördenführungszeugnis; teilweise Wiederaufnahme

    b)Mitzieheffekt

    2.Aufnahme der Verurteilung in eine unbeschränkte Auskunft

    3.Aufnahme der Verurteilung in eine Auskunft aus dem Erziehungsregister

    4.Tilgung anderer Eintragungen

    III.Auswirkungen nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens

    IV.Fristen

    § 17Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungspflicht gemäß Absatz 1

    1.Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG

    a)Betäubungsmittelabhängigkeit

    b)Kausalzusammenhang

    c)Länge des Strafrestes

    d)Therapie(zusage)

    e)Zustimmung des Gerichts

    2.Eintragung der Entscheidung in das Zentralregister

    3.Registerrechtliche Folgen

    a)Nichtaufnahme der Jugendstrafe in das Führungszeugnis

    b)Nichtaufnahme der Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis

    c)Nichtaufnahme der Anordnung nach § 64 StGB in das Führungszeugnis

    d)(Nicht-)Aufnahme in unbeschränkte Auskunft

    4.Widerruf der Zurückstellung

    III.Eintragungspflicht gemäß Absatz 2

    1.Strafmaß

    2.Gerichtliche Feststellung des Kausalzusammenhangs von Straftat und Abhängigkeit

    3.Registerrechtliche Folgen

    a)Nichtaufnahme in das Führungszeugnis

    b)(Nicht-)Aufnahme in die unbeschränkte Auskunft

    § 18Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes

    I.Regelungsgegenstand

    II.Vorliegen eines Gewerbezusammenhangs

    § 19Aufhebung von Entscheidungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Entfernung von Eintragungen gemäß Absatz 1

    1.Gegenstandslosigkeit der Entscheidung

    2.Vorliegen einer neuen Entscheidung

    3.Änderung der eingetragenen Entscheidung

    III.Entfernung von Eintragungen gemäß Absatz 2

    1.Wegfall der Vollziehbarkeit

    2.Fristablauf

    IV.Befristung

    § 20Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke

    I.Regelungsgegenstand

    II.Mitteilungspflichtige Stellen (Absatz 1 Satz 1)

    1.Vollstreckungsbehörden

    2.Verwaltungsbehörden und Gerichte

    3.Strafverfolgungsbehörden

    4.Ergänzende Vorschriften

    III.Form der Mitteilung

    IV.Mitteilungsfrist

    V.Berichtigung fehlerhafter Mitteilungen (Absatz 1 Satz 2 bis 5)

    1.Unrichtige Mitteilungen

    2.Offenkundige Unrichtigkeit

    3.Information über die Berichtigung

    a)Beauskunftete Stellen

    b)Mitteilende Stellen

    c)Fristverlängerung

    d)Verzicht auf Befristung in besonderen Fällen

    VI.Sperrung von Eintragungen (Absatz 2)

    VII.Kreis der Auskunftsberechtigten bei Sperrung der Daten (Absatz 3)

    § 20aNamensänderung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Mitteilende Behörde

    III.Form und Umfang der Übermittlung

    1.Rechtsgrundlage der automatisierten Datenübermittlung durch die Meldebehörde

    2.Namensübermittlung in Fällen von Adoption und Geschlechtsumwandlung

    3.Umfang der Übermittlung

    IV.Verwendungszweck (Absatz 3)

    1.Aktualisierung des Datenbestandes von Bundes- und Gewerbezentralregister

    2.Aktualisierung des Datenbestandes des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

    3.Vernichtungsgebot

    § 21(weggefallen)

    § 21aAutomatisiertes Auskunftsverfahren

    I.Regelungsgegenstand

    II.Anlass der Einstellung

    1.Datenaustausch vor der Automatisierung

    a)Behandlung eingehender Mitteilungen

    b)Behandlung von Auskunftsersuchen

    2.Datenaustausch in automatisierter Form

    3.Zulässigkeit der automatisierten Datenübermittlung

    III.Protokollierung

    § 22Hinweispflicht der Registerbehörde

    I.Regelungsgegenstand

    II.Hinweispflicht gemäß Absatz 1

    1.Hinweispflicht auslösende Mitteilungen

    2.Dauer der Hinweispflicht

    a)Widerrufsmöglichkeit

    b)Ende der Hinweispflicht

    3.Mitteilung zum Zentralregister

    4.Adressatin des Hinweises

    5.Hinweispflicht bei Aussetzung von Maßregeln der Besserung und Sicherung

    III.Hinweispflicht gemäß Absatz 2

    IV.Hinweispflicht gemäß Absatz 3

    V.Hinweispflicht gemäß Absatz 4

    § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Umfang der Hinweispflicht

    1.Prüfpflicht der Registerbehörde

    2.Form des Hinweises

    3.Zweck des Hinweises

    III.Registerrechtliche Folgen der Gesamtstrafenbildung

    1.Gesamtstrafenbildung bei Bagatelldelikten

    2.Verbüßte, verjährte oder erlassene Einzelstrafen

    3.Mitzieheffekt der Einzelstrafen

    § 24Entfernung von Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Entfernung von Eintragungen bezüglich verstorbener Personen gemäß Absatz 1

    1.Frist für die Entfernung

    2.Auskunftserteilung während der Überliegefrist

    3.Unterschied der Entfernung zur Tilgung

    a)Materielle Rechtswirkungen

    b)Entfernung ohne Tilgung

    III.Entfernung von Eintragungen aus Altersgründen gemäß Absatz 2

    IV.Entfernung von Eintragungen von Schuldunfähigkeitsvermerken gemäß Absatz 3 und 4

    1.Frühere Rechtslage

    2.Neuregelung

    3.Fristen

    4.Mitziehregelung

    V.Inkrafttretensregelung

    § 25Anordnung der Entfernung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen für die vorzeitige Entfernung

    1.Antragserfordernis

    a)Antragsberechtigung

    b)Adressat des Antrags

    c)Antragsbegründung

    2.Zuständigkeit

    3.Mitwirkung der entscheidenden Stelle

    a)Offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit

    b)Art der Mitwirkung

    4.Rehabilitierungsinteresse

    5.Kein entgegenstehendes öffentliches Interesse

    a)Interesse der Allgemeinheit

    b)Interesse der Betroffenen

    c)Ermessen der Registerbehörde

    aa)Einzubeziehende Gesichtspunkte

    bb)Überprüfung der Ermessensentscheidung

    6.Sachverständigenanhörung

    a)Ausnahmsweises Absehen von Anhörung

    b)Auswahl der Sachverständigen

    c)Vorlage des Gutachtens durch die Betroffenen

    d)Umfang und Form der Ermittlungen

    III.Anordnung bzw. Ablehnung der vorzeitigen Entfernung

    1.Rechtliche Qualifikation

    2.Rechtsmittelbelehrung

    IV.Rechtsmittel

    1.Förmliche Beschwerde

    2.Form der Beschwerde

    3.Fristversäumung

    4.Wiedereinsetzung

    5.Beschwerdeberechtigung

    6.Beschwerdeinstanz

    7.Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    8.Frist und Begründung

    9.Zuständigkeit des Gerichts

    10.Kosten des Rechtsmittelverfahrens

    § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen für die Wiedereintragung

    1.Unrichtige Mitteilung, Rechtsirrtum

    2.Gewährung rechtlichen Gehörs

    III.Registerrechtliche Behandlung zwischen Entfernung und Wiedereintragung

    IV.Rechtsmittel

    Zweiter Abschnitt.Suchvermerke

    § 27Speicherung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Ziele der Speicherung von Suchvermerken

    1.Festnahme einer Person, die gem. § 131 StPO zur Festnahme ausgeschrieben ist

    2.Aufenthaltsfeststellung

    3.Zusammenfassung mehrerer Vorgänge

    4.Information unbeschränkt auskunftsberechtigter Behörden

    III.Zweck der Speicherung von Suchvermerken

    1.Erfüllung hoheitlicher Aufgaben

    2.Ermittlung des Aufenthaltsortes

    3.Umsetzung internationaler Abkommen

    a)Kinderschutz

    b)Schutzbedürftige Erwachsene

    c)Unterhaltsansprüche

    IV.Befugnis zur Ausschreibung

    1.Deutsche Behörden

    2.Hoheitliche Aufgaben

    V.Verpflichtung zur Speicherung

    VI.Rechtsfolgen der Speicherung

    1.Registerauskunft

    2.Hemmung von Fristen

    3.Speicherung im Erziehungsregister

    § 28Behandlung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Auskunft der Registerbehörde gemäß Absatz 1

    1.Auskunftserteilung bei vorhandenem Registereintrag

    a)Gegenstand des Auskunftsersuchen

    b)Gegenstand der Auskunftserteilung

    c)Tilgungsreife Eintragungen

    2.Auskunftserteilung bei später eingehendem Registereintrag

    III.Auskunft der Registerbehörde gemäß Absatz 2

    IV.Hinweispflicht der Registerbehörde

    V.Speicherung von Suchvermerken im Erziehungsregister

    § 29Erledigung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Erledigung der Anfrage gemäß Absatz 1

    III.Entfernung des Suchvermerks gemäß Absatz 2

    Dritter Abschnitt.Auskunft aus dem Register

    1.Führungszeugnis

    § 30Antrag

    I.Allgemeines

    1.Formen der Registerauskunft

    2.Bedeutung des Führungszeugnisses

    3.Anspruch auf Erteilung eines Führungszeugnisses

    II.Regelungsgegenstand

    III.Antragserfordernis (Absatz 1)

    IV.Antragstellung (Absätze 2, 3)

    1.Wohnsitz innerhalb Deutschlands (Absatz 2)

    a)Persönliche Antragstellung

    b)Schriftliche Antragstellung

    c)Prüfpflicht der Meldebehörden

    d)Örtliche Zuständigkeit

    e)Weiterleitung des Antrags an die Registerbehörde

    2.Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (Absatz 3)

    V.Gebührenerhebung (Absatz 2)

    1.Unentgeltlichkeit der Auskunft

    2.Gebührenpflicht des Führungszeugnisses

    3.Gebührenermäßigung; Absehen von Gebührenerhebung

    VI.Übersendung des Führungszeugnisses (Absatz 4–6)

    1.Antragstellung innerhalb Deutschlands (Absatz 4, 5)

    a)Übersendung privater Führungszeugnisse

    b)Übersendung von Behördenführungszeugnissen

    2.Antragstellung im Ausland

    VII.Ersteinsichtsrecht in das Behördenführungszeugnis gemäß Abs. 5

    1.Einsichtsrecht der Antragstellenden

    2.Hinweispflicht der Meldebehörden

    3.Verfahren nach Einsichtnahme

    4.Einsichtnahme bei ausländischem Wohnsitz

    VIII.Rechtliche Qualifikation und Rechtsmittel

    1.Justizverwaltungsakt

    2.Folgen der Erteilung fehlerhafter Führungszeugnisse

    3.Form

    4.Rechtsmittel

    § 30aAntrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

    I.Regelungsgegenstand

    II.Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses

    1.Unterschied zum einfachen Führungszeugnis

    2.Fristen

    III.Materielle Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Absatz 1

    1.Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gem. Abs. 1 Nr. 1

    2.Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. Abs. 1 Nr. 2a zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII

    3.Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. Abs. 1 Nr. 2b zur beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich

    a)Bewerbung um eine Arbeitsstelle

    b)Beginn einer Ausbildung

    c)Berufszulassung

    4.Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. Abs. 1 Nr. 2c für Tätigkeiten mit Kontakt(möglichkeit)en zu Minderjährigen

    IV.Formale Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Absatz 2

    1.Besondere Regelung zur Antragstellung gem. Abs. 2 S. 1

    2.Geltung der allgemeinen Regeln zur Antragstellung gemäß Absatz 2 Satz 2

    3.Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis

    a)Gebührenpflicht

    b)Gebührenbefreiung

    4.Umfang der Prüfpflicht von Meldebehörde und Registerbehörde

    § 30bEuropäisches Führungszeugnis

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen für die Erteilung

    1.Antragsberechtigung

    a)In Deutschland wohnende EU-Bürgerinnen und -Bürger

    b)Staatenlose und Drittstaatler

    c)Außerhalb Deutschlands wohnhafte EU-Bürgerinnen und -Bürger

    2.Antragstellung

    a)Einfaches Europäisches Führungszeugnis

    b)Erweitertes Europäisches Führungszeugnis

    c)Behördenführungszeugnisse nach § 31

    3.Gebühr

    III.Inhalt des Europäischen Führungszeugnisses

    IV.Übernahme der Angaben in das Register

    V.Verfahren

    VI.Beantragung des Europäischen Führungszeugnisses in elektronischer Form

    § 30cElektronische Antragstellung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Antragserfordernis

    1.Weg der elektronischen Antragstellung gemäß Absatz 1

    a)Elektronische Antragstellung ausschließlich bei der Registerbehörde

    b)Elektronische Antragstellung über die Internetseite der Registerbehörde

    2.Identitätsnachweis

    a)Elektronischer Identitätsnachweis gemäß Absatz 2 Satz 1 und 2

    b)Identitätsnachweis gemäß Absatz 2 Satz 3 mit Personalausweisen bzw. Aufenthaltstiteln, in denen der Geburtsname (noch) nicht gespeichert ist

    c)Verwendung anderer schriftformersetzender Technologien

    d)Vertretung bei der elektronischen Antragstellung

    3.Übermittlung der Daten und Beifügung von Anlagen gemäß Absatz 3

    a)Angabe der Staatsangehörigkeit

    b)Beifügung von Anlagen

    c)Abgabe einer Versicherung an Eides statt

    4.Versendung des Führungszeugnisses durch die Registerbehörde gemäß Abs. 4 Satz 2

    5.Gebührenerhebung

    III.Formen der Führungszeugnisse, die auf elektronischem Weg beantragt werden können

    1.Einfaches und erweitertes (Behörden)Führungszeugnis

    2.Europäisches Führungszeugnis

    § 31Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzung für die Erteilung des (einfachen) Behördenführungszeugnisses

    1.Behörde als Antragstellerin

    2.Verwendungszweck

    3.Erfolglose oder unsachgemäße Vorlageaufforderung

    a)Unsachgemäßes Verlangen

    b)Sachgemäßes Handeln

    c)Erfolglose Aufforderung

    4.Form und Inhalt der Auskunftsanforderung

    5.Prüfpflicht der Registerbehörde

    6.Privilegierung der Behörden

    7.Vertrauliche Behandlung der Auskünfte

    8.Sonstige behördenübergreifende Wege der Informationsbeschaffung

    III.Einsichtsrecht

    IV.Voraussetzung für die Erteilung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses gemäß Absatz 2

    1.Zweck des erweiterten Behördenführungszeugnisses

    2.Auskunft von Amts wegen

    3.Einsichtsrecht

    § 32Inhalt des Führungszeugnisses

    I.Regelungsgegenstand

    II.Inhalt des (privaten) Führungszeugnisses

    1.Absatz 1: Grundsatz der Aufnahme aller Eintragungen

    2.Absatz 2: Ausnahmen und Gegenausnahmen

    3.Suchvermerke

    4.Verurteilungen ausländischer Gerichte

    III.Ausnahmen von der Aufnahmepflicht gemäß Absatz 2

    1.Verwarnung mit Strafvorbehalt

    a)Keine Aufnahme trotz Sexualdelikts

    b)(Nicht-)Aufnahme im Fall der Verhängung der Strafe

    2.Schuldspruch nach Jugendstrafrecht

    a)Keine Aufnahme trotz Sexualdelikts

    b)(Nicht-)Aufnahme im Fall der Verhängung der Jugendstrafe

    c)Entfernung bei Tilgung des Schuldspruchs

    3.Jugendstrafe auf Bewährung

    a)Grundsätzlich keine Aufnahme bei Bewährungsaussetzung

    b)Keine Vergünstigung bei Sexualdelikten

    c)Maßgebliche Strafhöhe

    d)Privilegierung von therapiewilligen jungen Drogenabhängigen

    4.Strafmakelbeseitigung

    a)Keine Aufnahme bei Strafmakelbeseitigung

    b)Keine Vergünstigung bei Sexualdelikten

    5.Bagatelldelikte

    a)„Weitere Strafe"

    b)Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

    c)Maßregel, Nebenstrafen oder Nebenfolgen neben Hauptstrafe

    6.Delikte der Beschaffungskriminalität bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht

    a)Privilegierung von therapiewilligen erwachsenen Drogenabhängigen

    b)Festgestellter Kausalzusammenhang zwischen Drogenabhängigkeit und Straffälligkeit

    7.Delikte der Beschaffungskriminalität bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht

    8.Maßregeln, Nebenstrafen und Nebenfolgen

    a)Selbständige Anordnung

    b)Anordnung neben Schuldspruch nach § 27 JGG

    9.Wiederaufnahmeverfahren

    a)Grundsatz der Nichtaufnahme der Eintragung

    b)Keine „weitere" Strafe

    10.Abweichende Personendaten

    11.Eintragungen nach §§ 10 und 11

    12.Vorbehaltene Sicherungsverwahrung

    IV.Inhalt des Behördenführungszeugnisses gemäß Absatz 3

    1.Freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung

    a)Sicherungsverwahrung; Unterbringung in der Psychiatrie

    b)Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    c)Anordnung neben Strafe

    d)Freiheitsentziehende Maßregel neben nicht in das Führungszeugnis aufzunehmender Hauptstrafe

    2.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten

    3.Entscheidungen und Verfügungen aufgrund von Schuldunfähigkeit

    4.Offenbarungspflicht und Verwertungsverbot

    5.Informationsweitergabe trotz Auskunftsbeschränkung

    6.Abweichende Personendaten

    V.Inhalt des Gewerbebehördenführungszeugnisses gemäß Absatz 4

    1.Gewerbezusammenhang

    2.Voraussetzung des Auskunftsrechts

    3.Eintragungsumfang

    VI.Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses gemäß Absatz 5

    § 33Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf

    I.Regelungsgegenstand

    II.Sachlicher Geltungsbereich der Fristenregelung des Absatzes 1

    1.Verurteilung

    2.Verzichtsmöglichkeit

    3.Ergänzende Eintragungen und Nebenstrafen

    4.Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    5.Neue Mitteilung nach Fristablauf

    III.Ausnahmeregelung gemäß Absatz 2

    1.Lebenslange Freiheitsstrafe

    2.Sicherungsverwahrung

    3.Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    § 34Länge der Frist

    I.Regelungsgegenstand

    II.Die Dreijahresfrist gemäß Absatz 1 Nr. 1

    1.Freiheitsstrafen

    2.Jugendstrafen

    III.Die Zehnjahresfrist

    1.Die Zehnjahresfrist gemäß Absatz 1 Nr. 2

    2.Die Zehnjahresfrist gemäß Absatz 2

    IV.Die Fünfjahresfrist gemäß Absatz 1 Nr. 3

    V.Fristverlängerungen gemäß Absatz 3

    § 35Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Fristberechnung bei Gesamt- oder einheitlichen Jugendstrafen gemäß Absatz 1

    1.Sinn der Gesamtstrafenbildung gem. § 53 StGB, § 31 Abs. 1 JGG

    a)Grundlage der Fristberechnung

    b)Einzelstrafen

    2.Nachträgliche Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB, § 31 Abs. 2 JGG

    3.Nachträgliche Gesamtstrafenbildung gem. § 460 StPO, § 66 JGG

    4.Neben Gesamtstrafen verhängte Einzel- oder Gesamtstrafen

    III.Fristberechnung bei Nebenentscheidungen gemäß Absatz 2

    1.Regelungsgegenstand

    2.Auswirkungen von Nebenstrafen und Nebenfolgen

    3.Auswirkungen von Maßregeln der Besserung und Sicherung

    4.Gleichzeitig verhängte Jugend- und Freiheitsstrafen

    § 36Beginn der Frist

    I.Regelungsgegenstand

    II.Fristbeginn gemäß Satz 1

    III.Sonderfälle gemäß Satz 2

    1.Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; einheitliche Jugendstrafe

    2.Verurteilungen nach Schuldspruch und Verwarnung mit Strafvorbehalt

    3.Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren

    § 37Ablaufhemmung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Ablaufhemmung gemäß Absatz 1

    1.Rechts- und Fähigkeitsverlust gemäß § 45 StGB

    2.Eintritt des Rechts- und Fähigkeitsverlusts

    3.Hemmungswirkung auch bei fehlender Rechtsinhaberschaft

    4.Ende des Rechts- und Fähigkeitsverlusts

    5.Rechts- und Fähigkeitsverlust durch ausländische Verurteilungen

    III.Ablaufhemmung gemäß Absatz 2

    1.Regelungserfordernis

    2.Voraussetzung des Hemmungseintritts

    3.Fehlende Vollstreckungserledigung oder fehlender Straferlass

    a)Erledigung

    b)Straferlass

    c)Vollstreckungserledigung bei neben Freiheitsstrafe verhängter Geldstrafe

    d)Vollstreckungserledigung der Geldstrafe

    4.Fehlende Vollstreckungserledigung einer Maßregel

    a)Art der Maßregel

    b)Erledigungsgründe

    c)Maßregel neben Strafe

    5.Nachträgliches Bekanntwerden fehlender Vollstreckungserledigung

    6.Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

    § 38Mehrere Verurteilungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Grundsatz der Vollständigkeit des Führungszeugnisses gemäß Absatz 1

    1.Mitzieheffekt auslösende Eintragungen

    2.Mehrere Verurteilungen

    a)Freiheitsentziehende Strafen und Geldstrafen

    b)Gesamtstrafen, einheitliche Jugendstrafen

    c)Neben Gesamtstrafe verhängte weitere Strafen

    d)Neben Freiheitsstrafe verhängte Geldstrafen; Wiederaufnahmeverfahren; Maßregel; Nebenentscheidungen

    3.Auswirkungen des Mitzieheffekts

    III.Ausnahmeregelung des Absatzes 2

    1.Nummer 1: nur in Behördenführungszeugnisse aufzunehmende Verurteilungen

    2.Nummer 2: Nicht in Führungszeugnisse aufzunehmende Jugendstrafen, Schuldsprüche und Verwarnungen mit Strafvorbehalt

    3.Nummer 3: Bagatellstrafen

    4.Sexualdelikte

    5.Prüffolge

    6.Problemfälle

    7.Wirkung einer Verurteilung nach Anordnung vorzeitiger Nichtaufnahme einer Vorverurteilung

    § 39Anordnung der Nichtaufnahme

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Anordnung der Nichtaufnahme gemäß Absatz 1

    1.Antragserfordernis

    a)Verfahren

    b)Zulässigkeit

    c)Auslegung

    d)Begründung

    2.Zuständigkeit

    3.Ermittlungsumfang

    a)Amtsermittlungsgrundsatz

    b)Umfang der Anhörungspflicht

    c)Folgen der Nichtanhörung

    4.Entgegenstehendes öffentliches Interesse

    a)Interesse der Allgemeinheit

    b)Begründung des Ausnahmefalls

    c)Umfang der Prüfungspflicht der Registerbehörde

    5.Umfang des Anordnungsrechts

    a)Ausländische Verurteilungen

    b)Mehrere Verurteilungen

    c)Nebenentscheidungen; Einzelstrafen

    d)Beschränkung der Anordnung

    e)Anordnung nach ausgewählten Kriterien

    6.Eingeschränkte Anordnungen

    a)Zweckbestimmung

    b)Befristung

    c)Bedingung

    d)Hinweise

    7.Anhörung psychiatrischer Sachverständiger

    III.Anordnungshindernis gemäß Absatz 2

    IV.Wirkung der Anordnung

    1.Verschweigerecht

    2.Tilgung

    3.Registereintragung

    4.Widerruf

    V.Rechtsmittel gemäß Absatz 3

    1.Rechtliche Qualifikation der Anordnung

    2.Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    § 40Nachträgliche Eintragung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen für das Entfallen der Wirksamkeit der Anordnung gemäß Satz 1

    1.Eintrag einer weiteren Verurteilung

    2.Weiterer Eintrag nach § 11

    3.Zeitlicher Umfang der Wiederaufnahme

    III.Ausnahmen gemäß Satz 2

    2.Unbeschränkte Auskunft aus dem Register

    § 41Umfang der Auskunft

    I.Regelungsgegenstand

    1.Inhalt der unbeschränkten Auskunft

    2.Funktion der unbeschränkten Auskunft

    3.Grenzen der Beauskunftung

    II.Auskunftsberechtigte Stellen und Umfang der zu erteilenden Auskunft gemäß Absatz 1

    1.Gerichte und Justizbehörden

    a)Gerichte

    b)Staatsanwaltschaften

    c)Aufsichtsstellen gem. § 68a StGB

    d)Justizvollzugsbehörden

    2.Oberste Bundes- und Landesbehörden

    a)Begriffsbestimmung

    b)Keine ausdrückliche Zweckbeschränkung

    c)Zweckangabe

    d)Beschränktes Verwertungsrecht

    3.Behörden mit Sicherheitsaufgaben

    a)Behördenkreis

    b)Auskunftszweck

    c)Personalüberprüfung

    4.Finanzbehörden

    a)Zollbehörden

    b)Auskunftszweck

    5.Kriminalpolizei

    a)„Kriminaldienst verrichtende Stellen"

    b)Auskunftszweck

    6.Einbürgerungsbehörden

    a)Behördenbezeichnung

    b)Auskunftszweck

    7.Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    a)Auskunftsberechtigte Behörden

    b)Auskunftszweck

    8.Gnadenbehörden

    a)Zuständigkeit

    b)Auskunftszweck

    9.Behörden zur Prüfung besonderer, sicherheitsrelevanter Erlaubnisse

    a)Waffenrechtliche Erlaubnisse

    b)Bewachungsgewerbe

    c)Hundehaltung

    d)Auskunftszweck

    10.Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte

    a)Auskunftszweck

    b)Eintragungen nach § 17

    11.Rechts- und Patentanwaltskammern

    12.Bundesamt für Strahlenschutz

    13.Luftsicherheitsbehörden

    14.Sonstige Behörden

    III.Beschränkungen der unbeschränkten Auskunft gemäß Absatz 3 Satz 1 und ihre Ausnahmen gemäß Absatz 3 Satz 2

    1.Auskunftsbeschränkungen

    a)Eintragungen nach § 17

    b)Strafmakelbeseitigung gem. §§ 97 ff. JGG

    2.Ausnahmen von der Auskunftsbeschränkung

    a)Auskunft für Strafverfahren

    b)Verurteilungen wegen Sexualdelikten

    IV.Inhalt des Auskunftsersuchens; Prinzip der Zweckbindung

    1.Einzelanfrage

    2.Zweckangabe

    a)Genaue Bezeichnung des Verwendungszwecks

    b)Prüfpflicht der Registerbehörde

    c)Bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage für Auskunftsersuchen und Auskunftserteilung

    d)Zweckangabe durch oberste Bundes- und Landesbehörden

    V.Verwendungszweck gemäß Absatz 4 Satz 2 2. Halbsatz

    VI.Auskunftserteilung aus dem Erziehungsregister

    § 42Auskunft an den Betroffenen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Selbstauskünfte

    1.Antragstellung

    a)Berechtigung

    b)Begründung

    c)Gebühr

    2.Einsichtnahme

    a)Zweck der Vorschrift

    b)Vertretung

    c)Ablichtungen oder Abschriften

    3.Ort der Einsichtnahme

    a)Deutscher Wohnsitz

    b)Inhaftierung

    c)Ausländischer Wohnsitz

    d)Einsichtnahme bei Registerbehörde

    4.Umfang der Selbstauskunft

    § 42aAuskunft für wissenschaftliche Zwecke

    I.Regelungsgegenstand

    II.Grundvoraussetzungen der Datenübermittlung

    1.Forschung

    2.Forschungsvorhaben

    3.Anonymisierung der Daten

    4.Öffentliches Interesse

    5.Zustimmungserfordernisse

    III.Übermittlungsbedingungen

    1.Empfängerinnen und Empfänger

    2.Zweckbindung

    3.Kostentragung

    4.Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme

    5.Anonymisierung der Daten

    6.Veröffentlichung personenbezogener Daten

    7.Kontrolle der Datenschutzbestimmungen

    8.Vorbereitende Analysen der Registerdaten

    IV.Besondere Übermittlungsbedingungen für die mehrfache Datenübermittlung (Abs. 1a)

    1.Datenschutzrechtliche Erforderlichkeit der Regelung

    2.Mehrfache Datenübermittlung

    a)Erhöhte Zulässigkeitsanforderungen

    b)Regelmäßige Pseudonymisierung

    c)Festzulegender Zeitraum

    3.Zusammenführung von Daten verschiedener Forschungsprojekte

    V.Antragstellung

    § 42bAuskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften

    I.Regelungsgegenstand

    II.Regelungsumfang

    § 42cProtokollierungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Zweck der Protokollierung

    III.Verwendungszweck gemäß Absatz 2

    § 43Weiterleitung von Auskünften

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Weitergabe

    1.Weitergabe an Behörden

    a)Begriff

    b)Fach- oder Dienstaufsicht

    c)Verbot der Weitergabe an Private

    2.Gefährdung öffentlicher Aufgaben

    a)Ausnahmeregelung

    b)Verstoß gegen das Weiterleitungsverbot

    c)Rechtsmissbräuchliches Verhalten

    IV.Auswirkungen der Weiterleitung auf die Betroffenen

    1.Verschweigerecht

    2.Rechtsmittel

    3.Schadensersatzansprüche

    § 43aVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

    I.Regelungsinhalt

    II.Voraussetzungen der Übermittlung von Amts wegen

    1.Verfahren wegen Registervergünstigung

    2.Übermittlungszweck

    3.Übermittlungsbefugnis

    III.Weitere Verfahrensgrundsätze

    3.Auskünfte an Behörden

    § 44Vertrauliche Behandlung der Auskünfte

    I.Regelungsgegenstand

    II.Auswirkung der Vorschrift

    1.Behördeninterne Weitergabe

    2.Akteneinsicht durch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger

    III.Verstöße gegen die Schutzvorschrift

    1.Schadensersatzansprüche

    2.Dienstpflichtverletzung

    4.Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes

    § 44aVersagung der Auskunft

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Auskunftsversagung gemäß Absatz 1

    1.Sperrung des Datensatzes

    2.Versagung der Auskunft gemäß Absatz 2

    a)Entscheidungsbefugnis

    b)Umfang der Auskunftsversagung

    3.Kennzeichnung des zu schützenden Datensatzes gemäß Absatz 3

    4.Ausnahmeregelung des Absatzes 4

    Vierter Abschnitt.Tilgung

    § 45Tilgung nach Fristablauf

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Tilgung gemäß Absatz 1 und 2

    1.Gegenstand der Tilgung

    2.Grundlage der Tilgung

    a)Fristablauf

    b)Anordnung

    c)Amnestie

    3.Tilgungsreife

    a)Eintritt

    b)Hemmung

    c)Hindernis

    III.Rechtsnatur und tatsächliche Umsetzung der Tilgung

    1.Umsetzung

    2.Rechtliche Qualifikation

    IV.Die Überliegefrist des Absatzes 2

    1.Zeitpunkt der Löschung des Datensatzes

    a)Tilgung nach Fristablauf

    b)Tilgung aufgrund Anordnung

    c)Ablauf der Überliegefrist

    2.Auskunftssperre

    V.Ausnahmen von der Tilgung gemäß Absatz 3

    1.Lebenslange Freiheitsstrafe

    2.Maßregelanordnung

    a)Sicherungsverwahrung

    b)Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    c)Unterbringungsanordnung bei Jugendlichen

    VI.Wirkung der Tilgung außerhalb des Registers

    § 46Länge der Tilgungsfrist

    I.Regelungsgegenstand

    II.Länge der Tilgungsfrist gemäß Absatz 1

    1.Tilgung nach fünf Jahren

    a)Geringfügige Geldstrafen

    b)Geringfügige Freiheitsstrafen

    c)Jugendstrafen

    d)Maßregeln der Besserung und Sicherung

    2.Tilgung nach zehn Jahren

    3.Tilgung nach 20 Jahren

    4.Tilgung nach 15 Jahren

    III.Auswirkungen des Bewährungswiderrufs gemäß Absatz 2

    IV.Verlängerung der Fristen gemäß Absatz 3

    § 47Feststellung der Frist und Ablaufhemmung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Feststellung der Frist gemäß Absatz 1

    1.Fristbeginn

    2.Fristverkürzung

    III.Ablaufhemmung gemäß Absatz 2

    1.Grundsatz

    2.Ausnahme

    3.Eintritt der Vollstreckungserledigung

    4.Erkennbarkeit der fehlenden Erledigung im Register

    a)Mitteilungspflicht

    b)Fehlende Mitteilungspflicht

    IV.Tilgungshemmung gemäß Absatz 3

    1.Grundsatz der Vollständigkeit der unbeschränkten Auskunft

    a)Weitere Verurteilungen

    b)Aburteilung mehrerer Taten

    c)Vor Tilgungsreife verkündete weitere Verurteilungen

    2.Ausnahme der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis für immer

    a)Tilgungshemmung für Hauptstrafe

    b)Tilgungshemmung für andere Verurteilungen

    V.Wiederaufnahme zu Unrecht getilgter Eintragungen

    § 48Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzung für die Tilgung einer Eintragung nach § 48

    1.Umwandlung von Straftatbeständen in Ordnungswidrigkeiten

    a)Reformen in den 60er und 70er Jahren

    b)Änderung der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit zur Aburteilung einer strafbaren Handlung

    2.Maßregeln und Nebenstrafen

    3.Antrag

    4.Tilgungspflicht

    III.Rechtsmittel

    IV.Rechtswirkungen der Tilgung nach § 48

    1.Kein Vorhalte- und Verwertungsverbot

    2.Verschweigerecht

    § 49Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen gemäß Absatz 1

    1.Antragserfordernis

    a)Antragstellung

    b)Verfahren

    c)Begründung

    2.Zuständigkeit

    3.Vollstreckungserledigung

    a)Zulässigkeitsvoraussetzung

    b)Tilgungsanordnung vor Erledigung

    4.Ermittlungsumfang

    a)Offensichtliche Unbegründetheit des Antrags

    b)Anhörung der zuständigen Stellen

    5.Entgegenstehendes öffentliches Interesse

    a)Grundsatz

    b)Offensichtlich fehlerhaftes Urteil

    c)Arbeitsplatzsuche

    d)Einbürgerung

    e)Auswanderung

    f)Aufenthaltserlaubnis

    g)Gesetzesänderungen

    6.Umfang des Anordnungsrechts

    a)Verurteilungen

    b)Ausländische Verurteilungen

    c)Unrichtige Eintragung

    d)Zeitpunkt

    e)Anordnung vor Eintragung

    7.Eingeschränkte Anordnung

    a)Späteres Wirksamwerden

    b)Bedingung

    c)Maßgabe

    III.Anordnungshindernis gemäß Absatz 2

    IV.Wirkung der Anordnung

    1.Verschweigerecht und Verwertungsverbot

    2.Überliegefrist

    V.Rechtsmittel gemäß Absatz 3

    § 50Zu Unrecht getilgte Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen für die Wiederaufnahme

    1.Unrechtmäßige Tilgung

    a)Verurteilungen

    b)Willensgetragene Maßnahme

    c)Mitteilung weiterer Verurteilungen

    2.Anhörungspflicht

    III.Registerrechtliche Behandlung zwischen Tilgung und Wiedereintragung

    IV.Rechtsmittel

    Fünfter Abschnitt.Rechtswirkungen der Tilgung

    § 51Verwertungsverbot

    I.Regelungsgegenstand

    1.Entwicklung des Vorhalte- und Verwertungsverbots

    2.Wirkung und Ausnahmen vom Vorhalte- und Verwertungsverbot

    3.Verfassungsmäßigkeit des Vorhalte- und Verwertungsverbots

    II.Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des Absatzes 1

    1.Voraussetzungen des Vorhalte- und Verwertungsverbots

    a)Verurteilung

    b)Tilgung

    2.Wirkung des Vorhalte- und Verwertungsverbots

    a)Umfang

    b)Vorhalten und Verwerten

    c)Verwertung im Rechtsverkehr

    d)Maßgeblicher Zeitpunkt

    3.Verzicht auf das Vorhalte- und Verwertungsverbot

    III.Einzelfälle des Vorhalte- und Verwertungsverbots

    1.Geltung bei der Strafzumessung

    2.Geltung bei der Beweisbeschränkung

    3.Geltung für die Beurteilung einer strafbaren Handlung

    4.Geltung bei der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung

    5.Geltung in Verwaltungsangelegenheiten

    6.Geltung in Gnadensachen

    IV.Entsprechende Anwendung des Vorhalte- und Verwertungsverbots

    1.Nicht registerpflichtige Entscheidungen

    a)Auslandsverurteilungen

    b)Übertretungen

    c)Ordnungswidrigkeiten

    d)Eintragungen im Erziehungsregister

    e)Verwarnungen mit Strafvorbehalt

    f)Straferlass und Strafmakelbeseitigung

    g)Freispruch und Verfahrenseinstellung

    h)Absehen von Strafe und Straffreierklärung

    2.Entsprechende Anwendung des Verwertungsverbots auf Akteninhalte

    V.Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Vorhalte- und Verwertungsverbot

    1.Verfahrensfehler

    2.Sach-rechtlicher Fehler

    VI.Ausnahmen vom Vorhalte- und Verwertungsverbot gemäß Absatz 2

    1.Rechte Dritter

    2.Gesetzliche Rechtsfolgen

    a)Wirkungen der Tat oder der Verurteilung, die sich unmittelbar aus einem Bundes- oder Landesgesetz ergeben

    b)Negative Zulassungsvoraussetzung

    c)Bekanntgabe tilgungsreifer Verurteilungen

    3.Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden

    § 52Ausnahmen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Ausnahmefälle gemäß Absatz 1

    1.Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

    2.Gutachtenerstellung über psychische Erkrankungen

    3.Wiederaufnahmeverfahren

    4.Sicherheitsrelevante Zulassungs- und Erlaubnisverfahren

    a)Einstellungen in den öffentlichen Dienst

    b)Zulassung zu einem Beruf oder Gewerbe

    c)Untersagung der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes und Entfernungen aus dem öffentlichen Dienst

    III.Ausnahmefälle gemäß Absatz 2

    1.Art und Gegenstand des Verfahrens

    2.Geltung des Verwertungsverbots in Strafverfahren

    3.Problem der Doppelspeicherung von Daten

    Sechster Abschnitt.Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten

    § 53Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen des Verschweigerechts gemäß Absatz 1

    1.Verurteilungen

    2.Ablauf der Frist für Aufnahme in Führungszeugnis oder Tilgungs(reife)

    3.Art und Zusammenhang der Fragestellung

    a)Fragebögen

    b)Rechtlicher Zusammenhang

    III.Umfang des Verschweigerechts

    1.Verschweigerecht bei Eintragungen im Fahreignungsregister

    2.Verschweigerecht im Arbeits-/Dienstverhältnis

    a)Verschweigerecht bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz.

    b)Auswirkungen des Verschweigerechts auf die Aufnahme von Urteilen in Personalakten

    3.Verschweigerecht bei Zeugenvernehmung

    4.Verschweigerecht und unrichtige Darstellung

    5.Verschweigerecht über laufende Ermittlungsverfahren

    6.Verschweigerecht bei ausländischen Verurteilungen

    7.Verschweigerecht und Anspruch auf Unterlassung

    IV.Ausnahmen vom Verschweigerecht gemäß Absatz 2

    1.Erklärungspflicht gegenüber Gerichten und Behörden trotz Ablaufs der Frist zur Aufnahme der Verurteilung in das Führungszeugnis

    a)Belehrung

    b)Gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Vernehmung

    2.Verschweigerecht bei getilgten Vorstrafen

    3.Prüfpflicht

    Siebter Abschnitt.Internationaler Austausch von Registerinformationen

    § 53aGrenzen der internationalen Zusammenarbeit

    I.Regelungsgegenstand

    II.Grundsatz der Anerkennung ausländischer Urteile

    III.Ausnahmen bei Verstoß gegen den ordre public

    1.Offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Verurteilung

    2.Strafzumessungsgründe

    3.Rechtsstaatliche Mindestanforderungen elementarer Verfahrensgerechtigkeit (fair trial)

    a)Ausübung richterlicher Funktionen durch andere Stellen

    b)Strafzumessung auf Antrag der Parteien

    c)Pflichtverstöße der Verteidigung

    d)Beiziehung von Dolmetschern

    e)Gewährung rechtlichen Gehörs; Abwesenheitsurteile

    § 54Eintragungen in das Register

    I.Regelungsgegenstand

    1.Entwicklung

    a)Aufnahme aller ausländischen Verurteilungen

    b)Einschränkungen und Erweiterungen der Aufnahmepflicht

    2.Erfordernis der Eintragungsnormierung

    II.Eintragungsvoraussetzungen gemäß Absatz 1

    1.Verurteilung durch ein nichtdeutsches Gericht

    2.Strafrechtliche Verurteilung

    a)Verurteilung

    b)Strafrechtliche Verurteilung

    3.Verurteilung von Deutschen oder in Deutschland geborenen oder wohnhaften ausländischen Personen

    a)Deutsche

    b)Ausländische Personen

    4.Amtliche Mitteilung

    5.Vergleichbarer deutscher Straftatbestand

    a)Strafnachrichtenaustausch

    b)Abstrakter Normenvergleich

    c)Sinngemäß umgestellter Sachverhalt

    d)Sich aus den Urteilsgründen ergebender Sachverhalt

    6.Rechtskraft

    III.Eintragungsvoraussetzung des Absatzes 2

    IV.Eintragung von Folgemaßnahmen gemäß Absatz 3

    1.Anwendungsbereich

    2.Eintragungspflichtige Tatsachen gemäß Satz 1 Nummern 1 bis 4

    a)Folgemaßnahmen gem. Nr. 1

    b)Beschränkende Bedingungen gem. Nr. 2

    c)Nur für EU-Mitgliedstaaten geltende eintragungspflichtige Tatsachen gem. Nr. 3

    d)Mitteilung von deutschen Entscheidungen zur Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile gem. Nr. 4

    3.Anhörung der Betroffenen zur Eintragung von Folgemaßnahmen

    § 55Verfahren bei der Eintragung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungsvoraussetzungen gemäß Absatz 1

    1.Verurteilung durch ein nichtdeutsches Gericht

    2.Amtliche Mitteilung

    3.Strafnachrichtenaustausch auf der Grundlage des EuRhÜbk

    4.Strafnachrichtenaustausch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten

    a)Haager Programm

    b)Inhaltliche Harmonisierung der europäischen Strafregistersysteme

    5.Strafnachrichtenaustausch aufgrund von besonderen Vereinbarungen

    6.Mitteilungen eines ausländischen Staates im Einzelfall

    a)Übermittlung an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden

    b)Übermittlung an deutsche Auslandsvertretung

    c)Übermittlung an Grenzschutz- und Zollbehörden

    7.Ausländische Vollstreckungsersuchen

    III.Umfang der Prüfungspflicht der Registerbehörde

    1.Summarische Prüfung

    2.Erweiterte Prüfpflicht

    IV.Die Anhörungspflicht gemäß Absatz 2 Satz 1

    V.Entfernung der Eintragung

    1.Einwendungen der Betroffenen

    a)Rechtserhebliche Einwendungen

    b)Verstoß gegen ordre public

    c)Teilweises Nichtvorliegen der Eintragungsvoraussetzungen

    2.Beauskunftung während des Prüfungsverfahrens

    VI.Rechtsmittel gemäß Absatz 2 Satz 3

    § 56Behandlung von Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Behandlung von ausländischen Verurteilungen gemäß Absatz 1

    1.Grundsatz der Gleichstellung mit deutschen Verurteilungen

    a)Vergleichbare Tatbestände

    b)Aufnahme in Führungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte; Tilgung

    c)Verkündungsdatum

    2.Ausländische Sanktionen, Rechtsverluste, Nebenstrafen und Nebenfolgen

    a)Dem deutschen Recht fremde Sanktionen

    b)Unterschiedliche Strafmündigkeitsregelungen

    c)Strafurteile gegen Jugendliche

    d)Strafurteile gegen Heranwachsende

    III.Nichtaufnahme von ausländischen Verurteilungen in das Führungszeugnis bzw. die unbeschränkte Auskunft gemäß Absatz 2

    IV.Anordnung der Nichtaufnahme der Eintragung in ein Führungszeugnis oder der Tilgung der Eintragung gemäß Absatz 3

    § 56aMitteilung über ausländische Verurteilungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Übermittlungsvoraussetzungen

    1.Verurteilung durch ein nichtdeutsches Gericht

    2.Übermittlung zum Zweck der Strafrechtspflege

    a)Folgemaßnahmen

    b)Anklageerhebung

    c)Zuständigkeit

    § 56bSpeicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Speicherung

    1.Übermittlung durch Zentralbehörde

    2.Verurteilung deutscher Staatsangehöriger

    3.Verurteilung wegen einer Tat, die nach deutschem Recht nicht strafbar ist

    4.Anhörung der Betroffenen

    III.Folgen der Speicherung

    1.Weitergabe an einen anderen EU-Mitgliedstaat zu strafrechtlichen Zwecken

    2.Mitteilung an die Betroffenen

    3.Rechtsmittel

    IV.Löschung der Eintragung gemäß Absatz 3

    1.Tilgung im Urteilsmitgliedstaat

    2.Löschung nach Fristablauf

    3.Keine Tilgungsfristfiktion analog § 58

    4.Vorzeitige Tilgung durch Anordnung

    5.Vorhalte- und Verwertungsverbot

    § 57Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

    I.Regelungsgegenstand

    1.Rechtsgrundlage für den internationalen Strafregisterinformationsaustausch

    2.Bereichsspezifische datenschutzrechtliche Grundlage für Datenübermittlung an ausländische Stellen

    II.Auskunftsempfangende Stellen

    III.Voraussetzungen und Grundlagen der Auskunftserteilung

    1.Auskunftserteilung in Strafsachen

    a)Art und Umfang der Auskunftserteilung

    b)Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung

    2.Auskunftserteilung in sonstigen (nichtstrafrechtlichen) Angelegenheiten

    a)Spezielle Vorschriften

    b)Auskunftserteilungen im vertraglosen Bereich gemäß Absatz 2

    3.Übermittlungsweg

    a)Ersuchen ausländischer Behörden

    b)Anfragen deutscher Behörden

    IV.Behandlung von Verwendungsbedingungen gemäß Absatz 5

    V.Der Strafnachrichtenaustausch gemäß Absatz 3

    1.Rechtsgrundlage für den Strafnachrichtenaustausch

    2.Zweckbindung gemäß Absatz 3 Satz 2 i. V. m. Absatz 2 Satz 2

    3.Mitteilung von Folgemaßnahmen gemäß Absatz 3 Satz 3

    4.Übermittlungsweg

    VI.Verantwortung der Übermittlung gemäß Absatz 4

    § 57aAustausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    I.Regelungsgegenstand

    II.Strafnachrichtenaustausch mit einem EU-Mitgliedstaat gemäß Absatz 1

    1.Regelmäßige Benachrichtigungen über EU-Bürgerinnen und Bürger betreffende deutsche strafrechtliche Verurteilungen und Folgemaßnahmen

    2.Doppelte Staatsangehörigkeiten

    3.Datenschutz

    4.Eintragungen nichtstrafrechtlicher Art

    5.Tilgung

    III.Behandlung von Ersuchen anderer Mitgliedstaaten um Auskunft für strafrechtliche Verfahren gemäß Absatz 2

    1.Strafgerichtliche Verurteilungen

    2.Strafrechtliche Verfahren

    3.Völkerrechtliche Bedingungen

    4.Übermittlungsweg

    IV.Behandlung von Ersuchen anderer Mitgliedstaaten um Auskunft für nichtstrafrechtliche Zwecke gemäß Absatz 3

    1.Voraussetzungen der Auskunftserteilung

    a)Unbeschränkte Auskunft

    b)Behördenführungszeugnis

    c)Datenschutz

    d)Gesondert gespeicherte, nicht eintragungsfähige Verurteilungen

    2.Verwendungsbeschränkungen

    V.Behandlung von Ersuchen anderer Mitgliedstaaten um Auskunft für Zwecke, die im BZRG nicht vorgesehen sind gemäß Absatz 4

    1.Auskunftsersuchen in anderen Angelegenheiten

    2.Zuständigkeit für die Auskunftserteilung

    3.Unterstützung durch die Registerbehörde

    VI.Übermittlung von Registerinformationen zur Aufnahme in das Führungszeugnis eines EU-Mitgliedstaates gemäß Absatz 5

    1.Europäisches Führungszeugnis

    2.Antragstellung

    3.Erweitertes Führungszeugnis

    VII.Verantwortlichkeit für die Übermittlung gemäß Absatz 6

    VIII.Übermittlungsweg gemäß Absatz 7

    1.Singuläre Auskunftsersuchen

    2.Zwingende Anwendung

    3.Sonstige Auskunftsersuchen

    § 58Berücksichtigung von Verurteilungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Gleichstellung

    III.Rechtsfolgen der Gleichstellung

    1.Vorhalte- und Verwertungsverbot

    a)Fehlende amtliche Mitteilung

    b)Fehlen der Eintragungsvoraussetzung

    c)Registerrechtliche Vergünstigungen im Urteilsstaat

    d)In Auslandsregistern enthaltene deutsche Verurteilungen

    2.Verschweigerecht

    Dritter Teil.Das Erziehungsregister

    § 59Führung des Erziehungsregisters

    I.Regelungsgegenstand

    II.Registerbehörde

    III.Regelungen des Erziehungsregisters

    § 60Eintragungen in das Erziehungsregister

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungspflicht gemäß Absatz 1

    1.Nachrangigkeit des Erziehungsregisters

    a)Einbeziehung einer erziehungsregisterpflichtigen in eine zentralregisterpflichtige Eintragung

    b)Einbeziehung einer zentralregisterpflichtigen in eine erziehungsregisterpflichtige Eintragung

    2.Eintragungspflichtige Anordnungen und Entscheidungen

    a)Familiengerichtliche Maßnahmen

    b)Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Nebenstrafen/-folgen

    c)Schuldspruch

    d)Anordnungen von Erziehungsmaßregeln des Familiengerichts

    e)Freispruch; Verfahrenseinstellungen gem. § 3 JGG

    f)Absehen von der Verfolgung; Verfahrenseinstellungen gem. § 47 JGG

    g)Sorgerechtsentscheidungen

    III.Eintragungspflicht gemäß Absatz 2

    IV.Eintragungspflicht gemäß Absatz 3

    § 61Auskunft aus dem Erziehungsregister

    I.Regelungsgegenstand

    II.Auskunftsberechtigte Stellen gemäß Absatz 1

    1.Strafgerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugbehörden

    2.Familiengerichte

    3.Jugendämter

    4.Gnadenbehörden

    5.Behörden für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse

    III.Sonstige auskunftsberechtigte Personen und Behörden

    1.Erziehungsberechtigte

    2.Selbstauskunft

    3.Oberste Bundes- und Landesbehörden

    4.Ausländische Stellen

    IV.Umfang der Beauskunftung gemäß Absatz 2

    V.Weiterleitung von Auskünften gemäß Absatz 3

    § 62Suchvermerke

    § 63Entfernung von Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Entfernung gemäß Absatz 1

    III.Entfernungshindernis gemäß Absatz 2

    IV.Anordnung der Entfernung gemäß Absatz 3

    V.Verwertungsverbot des Absatzes 4

    § 64Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Verschweigerecht gemäß Absatz 1

    III.Ausnahme vom Verschweigerecht gemäß Absatz 2

    Vierter Teil.Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik

    § 64aStrafregister der Deutschen Demokratischen Republik

    I.Regelungsgegenstand

    II.Zuständigkeitsregelung des Absatzes 1

    III.Grundsatz der Eintragungsübernahme des Absatzes 2

    1.Prüfung der Übernahmefähigkeit

    2.Form der Eintragung

    a)Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit

    b)Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit Jugendlicher

    c)Zusatzstrafen

    d)Nebenentscheidungen

    e)Suchvermerke

    IV.Ausnahmeregelung der Nichtaufnahme gemäß Absatz 3

    1.Voraussetzungen der Nichtaufnahme

    2.Umfang der Prüfung

    a)Entscheidungen nach dem 1.7.1990

    b)Dem bundesdeutschen Strafrecht fremde Rechtsfolge

    c)Verfahrenseinstellungen

    d)Tilgungsreife

    e)Mischurteile

    f)Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    3.Wirkungen der Nichtaufnahme

    V.Verfahren bis zur Entscheidung über die Übernahme gemäß Absatz 4

    1.Art der Aufbewahrung

    2.Selbstauskunftsrecht

    VI.Tilgungsfristen für Eintragungen von DDR-Gerichten gemäß Absatz 5

    § 64bEintragungen und Eintragungsunterlagen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Grundsatz der Vernichtung der Eintragungen gemäß Absatz 1 Satz 1

    III.Verwendungszweck gemäß Absatz 1 Satz 2, 3

    1.Begriff der „Rehabilitierung"

    2.Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Justizopfern

    a)Rehabilitierung nach dem Rehabilitierungsgesetz der DDR

    b)Kassationsrechts der DDR-StPO

    c)Wiederaufnahme nach den §§ 359 ff. StPO

    d)Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung

    e)§ 15 RHilfeG

    f)Verwaltungsanordnung des Vorsitzenden des Ministerrats der DDR

    g)SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

    IV.Übermittlung der nicht übernommenen Eintragungen

    Fünfter Teil.Übergangs- und Schlussvorschriften

    § 65Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister

    I.Regelungsgegenstand

    II.Grundsatz der Übernahme gemäß Absatz 1

    III.Ausnahmen gemäß Absatz 2

    1.Absatz 2 Nr. 1

    2.Absatz 2 Nrn. 2–4

    IV.Ausnahme von der in Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmeregelung gemäß Absatz 3

    V.Nichtübernahme von Verwaltungsentscheidungen gemäß Absatz 4

    VI.Geltung des BZRG gemäß Absatz 5

    § 66Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Verwertungsverbot bei ausstehender Vollstreckung

    III.Verwertungsverbot bei Gesamtstrafenbildung

    § 67Eintragungen in der Erziehungskartei

    I.Regelungsgegenstand

    II.Verwertungsverbot

    § 68Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften

    § 69Übergangsvorschriften

    I.Behandlung von Verurteilungen, die vor dem 1. August 1984 in das Zentralregister oder Erziehungsregister eingetragen worden sind (Absatz 1)

    II.Behandlung von Verurteilungen bzw. Einträgen betr. Freiheits- und Jugendstrafen wegen Sexualdelikten gem. §§ 174 bis 180 oder 182 StGB vor dem 1. Juli bzw. 30. Januar 1998 (Absatz 2)

    1.Übergangsvorschrift für die vor dem 1. Juli 1998 im Register vorhandenen Sexualstraftaten

    2.Verfassungsrechtlich notwendige Korrektur

    a)Unechte Rückwirkung

    b)Echte Rückwirkung

    3.Inkrafttretensregelung

    III.Behandlung von vor dem 1. Oktober 2002 eingetragenen Schuldunfähigkeitsvermerken (Absatz 3)

    1.Regelungsgegenstand

    2.Inkrafttretensregelung

    VI.Behandlung von Einträgen über Freiheits- und Jugendstrafen wegen Delikten des erweiterten Gewalt- und Sexualdeliktekatalogs des § 31 Abs. 5 (Absatz 4)

    § 70(weggefallen)

    § 71(weggefallen)

    Gewerbeordnung (GewO) – Auszug –

    § 149Einrichtung eines Gewerbezentralregisters

    I.Regelungsgegenstand

    II.Einrichtung und Führung des Gewerbezentralregisters gemäß Absatz 1

    1.Rechtliche Grundlagen

    2.Einrichtung des Gewerbezentralregisters

    3.Führung des Gewerbezentralregisters

    III.Inhalt des Gewerbezentralregisters gemäß Absatz 2

    1.Mitteilungspflicht

    2.Eintragungspflicht in das Gewerbezentralregister

    a)Verwaltungsentscheidungen gem. Abs. 2 Nr. 1

    b)Verzichte gem. Abs. 2 Nr. 2

    c)Bußgeldentscheidungen gem. Abs. 2 Nr. 3

    3.Strafgerichtliche Entscheidungen gem. Abs. 2 Nr. 4

    IV.Verhältnis zum Fahreignungsregister (vormals: Verkehrszentralregister) gemäß Absatz 2 Satz 2

    § 150Auskunft auf Antrag des Betroffenen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Selbstauskunft gemäß Absatz 1

    1.Antragserfordernis gemäß Absatz 1, 2

    a)„Person"

    b)Betroffene und Antragstellende

    c)Antragstellung bei Wohnsitz innerhalb Deutschlands

    d)Antragstellung bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands

    e)Zuständige Behörde gemäß Absatz 2 Satz 1

    2.Übersendung der Auskunft gemäß Absatz 4

    3.Inhalt der Selbstauskunft

    III.Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde gemäß Absatz 5

    1.Einsichtsrecht der Betroffenen

    2.Auskünfte an ausländische Behörden

    IV.Gebühr

    § 150aAuskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber

    I.Regelungsgegenstand

    II.Auskunftserteilung gemäß Absatz 1

    1.Auskunftserteilung über bestimmte Personen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

    a)Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemäß Nr. 1a

    b)Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemäß Nr. 1b

    2.Auskunftserteilung über bestimmte Personen zur Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen

    a)Unbeschränkte Auskünfte für Gewerbezulassungen

    b)Beschränkte Auskünfte für verkehrsrechtliche Entscheidungen

    3.Auskunftserteilung zur Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften

    4.Abs. 1 Nr. 4 Auskunftserteilung zur Vorbereitung von Vergabeentscheidungen

    a)Regelungsziel

    b)Qualifizierung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts als öffentliche Auftraggeber

    III.Auskunftserteilung gemäß Absatz 2

    1.Gerichte und Staatsanwaltschaften

    2.Kriminalpolizei

    3.(Gnaden-)Behörden

    4.Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und oberste Landesbehörden

    IV.Auskunftserteilung gemäß Absatz 3

    V.Zweckangabe gemäß Absatz 4

    VI.Einsichtsrecht gemäß Absatz 5

    VII.Vertrauliche Behandlung der Auskünfte gemäß Absatz 6

    § 150bAuskunft für die wissenschaftliche Forschung

    I.Regelungsgegenstand

    II.Voraussetzungen der Auskunftserteilung gemäß Absatz 1 und 2

    1.Auskunftsberechtigte Stellen

    2.Prüfungspflichten der Registerbehörde

    III.Form der Auskunftserteilung

    IV.Erteilung von Auflagen

    1.Zweckbindung

    2.Datenschutzkontrolle

    V.Veröffentlichungen

    § 150cAuskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Auskunftsersuchen gemäß Absatz 1 von ausländischen Staaten und Stellen, die nicht der EU angehören

    III.Behandlung von Auskunftsersuchen von Mitgliedstaaten der EU gemäß Absatz 2

    IV.Behandlung von Auskunftsersuchen von EU-Mitgliedstaaten für nichtstrafrechtliche Zwecke gemäß Absatz 3

    V.Verantwortung für die Übermittlung gemäß Absatz 4

    § 150dProtokollierungen

    § 150eElektronische Antragstellung

    I.Regelungsinhalt

    II.Form und Inhalt der Antragstellung

    § 151Eintragungen in besonderen Fällen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Eintragungspflicht gemäß Absatz 1

    III.Eintragung der Unanfechtbarkeit gemäß Absatz 2

    IV.Eintragungspflicht bei mehreren Geldbußen gemäß Absatz 3

    V.Eintragungen bei Wiederaufnahmeverfahren gemäß Absatz 4 und 5

    1.Wiederaufnahmebeschluss

    2.Wiederaufnahmeentscheidung

    § 152Entfernung von Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Entfernung von gegenstandslos gewordenen Eintragungen gemäß Absatz 1 bis 3

    1.Neue Verwaltungsentscheidungen

    2.Befristung

    3.Entfallen der Vollziehbarkeit

    III.Entfernung von Eintragungen wegen Alters oder Todes gemäß Absatz 4 und 6

    IV.Entfernung von Eintragungen über Bußgeldentscheidungen gemäß Absatz 5

    V.Entfernung von Eintragungen über juristische Personen gemäß Absatz 7

    § 153Tilgung von Eintragungen

    I.Regelungsgegenstand

    II.Tilgung gemäß Absatz 1 bis 4

    1.Bußgeldentscheidungen und strafgerichtliche Verurteilungen

    2.Tilgungsfrist

    3.Fristbeginn

    4.Fristhemmung

    III.Überliegefrist gemäß Absatz 5

    IV.Verwertungsverbot gemäß Absatz 6 und 7

    § 153aMitteilungen zum Gewerbezentralregister

    I.Regelungsgegenstand

    II.Mitteilungspflichtige Stellen

    III.Umfang der Mitteilungspflicht

    1.Prüfpflicht der Registerbehörde

    2.Bußgeldentscheidungen wegen Steuerordnungswidrigkeiten

    3.Berichtigende und ergänzende Mitteilungen

    IV.Mitteilungsfrist

    V.Eintragungspflicht der Registerbehörde gemäß Absatz 2

    § 153bVerwaltungsvorschriften

    I.Regelungsgegenstand

    II.Bestehende Verwaltungsvorschriften

    § 155aVersagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes

    Stichwortverzeichnis

    Literaturverzeichnis

    Ambrosi, Heike, Außerordentliche Kündigung wegen Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis, jurisPR-StrafR 14/2013 Anm. 3

    Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 72. Aufl., München 2014

    Birkhoff/Lemke, Gnadenrecht, Handbuch, München 2012

    Börtzler, Fritz, Anm. zu dem Urt. d. BGH v. 11.1.1973, NJW S. 526, NJW 1973, S. 527

    Boone, Miranda, Judicial Rehabilitation in the Netherlands: Balancing between safety and privacy, EJP 2001, S. 63 ff.

    Brandstetter, Elmar, Straffreiheitsgesetz 1954, Berlin und Frankfurt 1954

    Braun, Stefan, Fragerecht und Auskunftspflicht – neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, MDR 2004 S. 64 ff.

    Brauser, Reinhold, Anm. zu dem Urt. d. BGH v.18.10.1972, NJW 1973, S. 206, NJW 1973, S. 1007

    Bresser, Paul H., Der Sachverständige und das Bundeszentralregistergesetz, NJW 1973, S. 537

    Buchardi/Klempahn, Strafregister, Führungszeugnis und Karteien, 3. Aufl., Münster 1960

    Bull, Hans Peter, Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Datenschutz, CR 1998, S. 385

    Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, Kommentar 11. Aufl., München 2008

    Cording, Clemens, Freispruch gemäß § 20 StGB – „lebenslänglich" im Bundeszentralregister, StV 1995, S. 48 ff.

    Creifelds, Carl, Straftilgung und Verwertungsverbot, GA 1974, S. 129 ff.

    Crisolli, Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Strafurteil von der Aufnahme in die Personalakte auszunehmen bzw. wieder daraus zu entfernen ist, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht

    Dähn, Gerd, Strafurteil als Wahrheitsbeweis bei getilgter Eintragung?, JZ 1973, S. 51 ff.

    Delaquis, Ernst, Die Rehabilitation Verurteilter, Berlin 1906

    Dreher, Eduard, Zur Sperrwirkung des § 49 BZRG für ein späteres Strafverfahren, JZ 1972, S. 618 ff.

    Driest, Dagmar, Die Bedeutung ausländischer Urteile gegenüber Heranwachsenden für das Führungszeugnis, StV 1989, 458

    Düring, Günter, „Bedürfnis und „öffentliches Interesse als Rechtsbegriffe, JZ 1953, S. 535 ff.

    Eisenberg, Ulrich, Jugendgerichtsgesetz, Kommentar, 17. Aufl., München 2014

    Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl., München 2014

    Feest/Lesting (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, Kommentar, 6. Aufl., München 2012

    Fischer, Thomas, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 61. Aufl., München 2014

    Feuerich, Wilhelm, Die Eintragung von Zulassungs- und Maßnahmenentscheidungen gegen Rechtsanwälte in das Bundeszentralregister, BRAK-Mitt 1992, S. 10 ff.

    Frings, Peter, Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, SRa 2011, 213

    Fritsch, Karl, Die Neuregelung des § 15 BZRG und die daraus resultierenden Probleme für die Praxis, Rpfleger 2012, S. 488 ff.

    Fröhler/Kormann, Kommentar zur Gewerbeordnung, Heidelberg 1978

    Göhler, Erich, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 16. Aufl., München 2012

    Goerdeler/Weichert, StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz (AK-StVollzG)/Johannes Feest (Hrsg.), 6. Aufl., München 2012

    Götz, Albrecht, Eintragung des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft im Strafregister, NJW 1961, S. 2296, Das Verwertungsverbot des Bundeszentralregistergesetzes, JZ 1973, S. 496 ff., Aktuelle Fragen des Bundeszentralregistergesetzes, GA 1973, S. 193 ff., Nochmals: Der Sachverständige und das Bundeszentralregistergesetz, NJW 1973, S. 1408

    Gola/Schomerus, BDSG, Kommentar, 11. Auflage, München 2012

    Granderath, Reinhard, Getilgt – aber nicht vergessen, ZRP 1985, 319 ff.

    Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Loseblattsammlung, 35. Lieferung zur 3. Aufl., Heidelberg April 2014

    Haffke, Bernhard, Hat das Bundeszentralregistergesetz eine Konzeption? Öffentliche Strafmoral und Gesetzesplanung, GA 1975, S. 65 ff.

    Hartung, Fritz, Das Strafregister, 2. Aufl., München und Berlin 1963

    Hase, Peter, Bundeszentralregistergesetz, Kommentar, 2. Aufl., München 2014

    Häußler, Ulf, Anwendbarkeit des Verwertungsverbots des § 51 Abs. 1 BZRG beim Widerruf eine Waffenbesitzkarte, BayVBl. 1997, 121

    Haverkate, Görg, Die Einheit der Verwaltung als Rechtsproblem, DÖV 1987, S. 1058

    Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 42. Aufl., München 2013

    Hofmann, Hans Georg, Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit, DStR 1999, S. 201

    Hofmann, Paul, Zur Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers, ZfA 1975, S. 1 ff.

    Husemann, Tim, Das Führungszeugnis als Beweis im Bewerbungsprozess, AuR 2012, S. 471 ff.

    Jacob, Joachim, Datenschutz am Scheideweg – Die neuen Herausforderungen für das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung, ZFIS 1997, S. 67 ff.

    Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar 13. Aufl., München 2014

    Jessnitzer, Kurt, Anwaltszulassung und Bundeszentralregister, AnwBl 1985, S. 17 ff.

    Joussen, Jacob, Das erweiterte Führungszeugnis im Arbeitsverhältnis, NZA 2012, S. 776 ff.

    Kalf, Wolfgang, Die Fristen des Bundeszentralregisters in der strafrechtlichen Praxis, StV 1991, S. 132 ff., Die Behandlung von Schuldunfähigkeitsvermerken nach dem Bundeszentralregistergesetz, StV 1991, S. 580 ff., Zur Berechnung der Tilgungsfristen im Bundeszentralregister und zu den Folgen einer insoweit falschen Revisionsentscheidung zugunsten des Angeklagten, Anm. zu dem Urt. des BGH v. 2.7.1991, NStZ S. 591, NStZ 1991, S. 591 ff.

    Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 20. Aufl., München 2014

    Körner, Harald Hans, Die Zurückstellung des Strafvollstreckung (Rechtsprechungsübersicht), NStZ 1998, S. 227 ff.

    Körner/Platzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, Kommentar, 7. Aufl., München 2012

    Krägeloh, Wolfgang, Personalakten und strafgerichtliche Verurteilungen, DÖD 1969, S. 81

    Krumm, Carsten, Praxisprobleme des Bundeszentralregisters, StraFo 2012, 165 ff.

    Kugelmann, Dieter, Voraussetzungen und Grenzen der Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes, RDV 2010, S. 216 ff.

    Küppers, Michael, Die Bedeutung des Bundeszentralregisters in der anwaltlichen Beratungspraxis – Teil I, StRR 2014, S. 128 ff.

    Landmann/Rohmer, GewO, Kommentar, Band I, 64. Lfg., München Juli 2013

    Lanfermann, Heinz, Datenschutzgesetzgebung – gesetzliche Rahmenbedingungen einer liberalen Informationsgesellschaft, RDV 1998, S. 1 ff.

    Lassen, Peter, Die Rechtsstellung des Vorbestraften nach dem Bundeszentralregistergesetz, Diss. Hamburg 1973

    Leipold/Berkelmann, Ewiges Gedächtnis der Justiz – Das Bundeszentral- und andere Register, NJW-Spezial 2011, S. 696

    Le Poittevin, Le casier judiciaire, Paris 1907

    Linnenkohl, Karl, Arbeitsverhältnis und Vorstrafen-Fragen, ArbuR 1983, S. 129 ff.

    Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz: Großkommentar, 26. Aufl., Berlin, New York 2014

    Martens, Hans-Herman, Bundeszentralregister und ärztliche Berufsverbote, Ortskrankenkasse 1973, S. 477 ff.

    Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 70. Lfg., München Dezember 2013

    Maurer, Kurt, Befragung von Stellenbewerbern nach Vorstrafen nach Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes, ArbuR 1972, S. 9 ff.

    Medert/Süßmuth, Melderecht des Bundes und der Länder, Kommentar, 30. Lfg., Köln Mai 2012

    Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 57. Aufl., München 2014

    Ostendorf, Heribert, Jugendgerichtsgesetz, Kommentar, 9. Aufl., Köln, Berlin, Bonn, München 2013

    Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 72. Aufl., München 2013

    Peters, Karl, Anmerkung zu einem Urteil des BGH zu § 49 BZRG, JR 1973, S. 165 ff.

    Pielow, Gewerbeordnung, Kommentar, München 2009

    Pohlmann/Jabel/Wolf, Strafvollstreckungsordnung, Kommentar, 8. Aufl., München 2001

    Pfeiffer, Hans Joachim, Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen durch ein neues „erweitertes Führungszeugnis", NJW 2010, 1109

    Rautenberg, E.C., Eintragung in das Erziehungsregister beim Absehen von der Verfolgung nach § 45 Abs. 2 Nr. 2 JGG?, ZfJ 1984, S. 507 ff.

    Rebmann, Kurt, Einhundert Jahre Strafregisterwesen in Deutschland, NJW 1983, S. 1513 ff.

    Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, München 1985

    Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 15. Aufl., München 2010

    Renzikowski, Joachim, Überfällige Reglementierung der Prostitution, ZRP 2014, S. 75 ff.

    Riegel, Reinhard, Probleme des Datenschutzes bei internationaler Rechtshilfe und informationeller Zusammenarbeit der Polizeibehörden, BayVBl. 1985, S. 135 ff., Verwertbarkeit von Auskünften aus Kriminalakten über getilgte Verurteilungen durch die Polizeibehörden als offene Flanke des Datenschutzes? JR 1979, S. 48

    Römer, Josef, Die Stellung des Vorbestraften nach der Reform des Strafregisterrechts, JVBl. 1972, S. 171

    Roßnagel, Alexander (Hrsg.), Handbuch Datenschutzrecht, München 2003

    Sachs, Michael, Verfassungsrecht II, Berlin 2000

    Sawade/Schomburg, Ausgewählte Probleme des Bundeszentralregistergesetzes, NJW 1982, S. 551 ff.

    Schäfer/Hellwig, Straftilgungsgesetz und Strafregisterverordnung, Berlin und München 1926

    Schätzler, Johann-Georg, Handbuch des Gnadenrechts, 2. Aufl., München 1992, Gnade vor Recht, NJW 1975, S. 1249 ff.

    Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 4. Aufl., Köln 2012

    Schernus, Amtliche Führungszeugnisse und Führungslisten, Köln 1962

    Schnupp, Günther, Tilgung von Gerichtsstrafen und Entfernung von Strafvorgängen, ZBR 1972, S. 242

    Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Kommentar, 5. Aufl., München 2012

    Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, Kommentar, 29. Aufl., München 2014

    Schönleiter, Ulrich, Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf das Gewerberecht, Gew­Arch 2002, 319 ff.

    Schoreit, Armin, Die gesetzgeberische Konzeption des Bundeszentralregistergesetzes, GA 1975, S. 362

    Schottelius, Harald, Rehabilitation und Resozialisierung, Materialien zur Strafrechtsreform, Bd. 2 Teil 1, Bonn 1954

    Schroiff, Alfred, Gilt § 49 BZRG auch im Gnadenrecht?, DRiZ 1973, S. 199

    Schroth, Klaus, Ergänzbares Lexikon des Rechts, Stichwort: Betäubungsmittel, Darmstadt 1992 (1997)

    Schulze, Roland, Das Gewerbezentralregister, Informationsquelle und Gewerbesünderkartei, Rechts- und Wirtschaftspraxis, Ausgabe A, Lfg. 947, Wiesbaden 1976

    Schwarz, Wolfgang, Das Verwertungsverbot des § 49 Bundeszentralregistergesetzes in der Verwaltungspraxis, NJW 1974, S. 209

    Schweckendieck, Helmut, Analoge Anwendung von § 51 Abs. 1 BZRG auf Freisprüche?, NStZ 1994, S. 418

    Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz, 7. Aufl., Baden-Baden 2011

    Simitits/Fuckner, Informationelle Selbstbestimmung und „staatliche Geheimschutzinteressen", NJW 1990, S. 2713

    Simon, Volker, Datenschutz und Akteneinsicht im Widerstreit, ZfJ 1989, S. 112 ff.

    Sollmann, Stefan, Zu den neuen Regelungen zum Strafregisterinformationsaustausch innerhalb der Europäischen Union und zur Notwendigkeit ihrer Umsetzung in deutsches Recht, NStZ 2012 S. 253–257

    Stadie, Volkmar, Das neue Bundeszentralregistergesetz, DRiZ 1972, S. 347 ff.

    Stahnke, Dietrich, BZR – Aufgaben und Dienstleistungen, Jur-PC 1996, S. 16 ff.

    Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Strafverfolgung (vollst. Nachweis der einzelnen Straftaten) Arbeitsunterlage, Wiesbaden 2012

    Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Aufl., München 2008

    Stree, Walter, Zur Strafaussetzung nach Verbüßung der U-Haft, Anm. zum Urt. des BGH v. 24.3.1982, NJW 1982, S. 326, NStZ 1982, S. 327

    Streit, Christian, Entwicklung, Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Ausländerzentralregisters, BewHi 1996, S. 229 ff.

    Terhorst, Bruno, Resozialisierung auf Kosten umfassender Wahrheitsforschung im Strafverfahren, ZRP 1973, S. 5 ff.

    Tolzmann, Gudrun, Datenschutz in öffentlichen Registern, in: Handbuch Datenschutzrecht/Roßnagel (Hrsg.), München 2003

    Tremml, Bernd, Die Rechtswirkungen der Straftilgung, Diss., Mannheim 1975

    Uhlig, Sigmar, Die Unterstützung der Staatsanwaltschaften mit den Mitteln des Bundeszentralregisters, Festschrift für Kurt Rebmann zum 65. Geburtstag, S. 509 ff., München 1989

    Weber, Klaus, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Kommentar, 4. Aufl., München 2013

    Weichert, Thilo, Verhängnisvolle Datenschutzselbstauskunft, CR 1995, S. 361 ff., Regelungen im BDSG zu Adresshandel und elektronischen Verzeichnissen, DANA 4/1997, 4 ff., Datenschutz in Ausländerbehörden, in: Handbuch Datenschutzrecht/Roßnagel (Hrsg.), München 2003

    Wetterich/Hamann, Strafvollstreckung, 7. Aufl., München 2004 (Handbuch der Rechtspraxis Bd. 9)

    Wohlgemuth, Hans H., Darf der Arbeitsgeber ein Führungszeugnis anfordern?, DB 1985, Beil. 21. S. 3 ff.

    Wolff, Ulrich, Die Aufgaben des Gewerbezentralregisters, Gew­Arch 1999, S. 17 ff.

    Abkürzungsverzeichnis

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1