Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei: Staat - Verfassung - Internationale Organisationen
Von Christoph Wawer
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Über dieses E-Book
Das Buch vermittelt in gewohnter Weise verständlich und übersichtlich die staatlichen und verfassungsrechtlichen Grundstrukturen bundesdeutscher Politik und des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Dabei bleibt es seiner bewährten kompakten und auf das Wesentliche konzentrierten Form treu. Die Aktualisierungen und Ergänzungen der Neuauflage berücksichtigen die Fakten des gesellschaftlichen und politischen Wandel in den letzten Jahren.
Globale Krisen
Geprägt wird die 5. Auflage überwiegend durch die weltweiten Krisen der vergangenen Jahre. So brach Russland 2014 die europäische Friedensordnung, Kriege in Libyen und Syrien führten zu einer gewaltigen Migrationswelle, die 2015 Deutschland erreichte und das Grundrecht auf Asyl überbeanspruchte. In sozialen Netzwerken wurde und wird eine latente gesellschaftliche Unzufriedenheit geschürt. Eine neue Partei hielt Einzug in die Parlamente.
Die Lerninhalte
Das praktische Nachschlagewerk für die Polizeiausbildung erläutert die Grundlagen der politischen Bildung; es behandelt u.a. folgende Themen:
Der Staat (Begriff, Aufgaben, Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt, Staats- und Regierungsformen)
Internationale Menschenrechtserklärungen
Politische Herrschaftsordnungen
Organe der politischen Willensbildung
Staatliche Grundprinzipien
Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Einzelne Grundrechte
Oberste Bundesorgane
Staatengemeinschaften
Jeder Themenkomplex ist umfassend, aber dennoch kurz und prägnant dargestellt. Übersichten und Schaubilder erleichtern das Verständnis der Materie.
Den Überblick behalten
Die Ausführungen zu den rechtlichen, geschichtlichen und politischen Zusammenhängen ermöglichen es den Leserinnen und Lesern, sich schnell über
Inhalt, Struktur und Wirkungsweise des Grundgesetzes,
den deutschen Staatsaufbau und
internationale Beziehungen
zu informieren. So können Themen aus der aktuellen Politik und Maßnahmen der staatlichen Gewalten staats- und verfassungsrechtlich eingeordnet und bewertet werden.
Das Stichwortverzeichnis garantiert einen schnellen Zugriff auf die gewünschten Informationen.
Lehrbuch für ...
Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Polizeidienst der Länderpolizeien und der Bundespolizei
Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Zolls
Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der öffentlichen Verwaltungen
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Buchvorschau
Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei - Christoph Wawer
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Der Staat
1. Begriff und Aufgaben
a) Was ist der Staat?
Was einen Staat ausmacht, ist nicht fest definiert. Es ist oft von den herrschenden politischen, sozialen, nationalen, auch religiösen Einstellungen abhängig. Im Allgemeinen wird der Staat durch seine Aufgaben bestimmt.
b) Aufgaben des Staates
–
Wahrung der äußeren Sicherheit: internationale Verträge, Verteidigung
–
Wahrung der inneren Sicherheit: Gesetze, Verwaltung, Polizei, Gerichte
–
Förderung des Gemeinwohls: eine gerechte Sozial- und Wirtschaftsordnung, Bildung und Kultur
Diese weitgehend funktionsbezogene Bestimmung des Staates – manche sprechen vom Staat als Dienstleistungsunternehmen – muss durch grundlegende gemeinschaftsbezogene Elemente ergänzt werden.
c) Elemente des Staates
„Wir sind das Volk!"
„Wir sind ein Volk!"
Beide Sätze prägten vor über 30 Jahren den friedlichen Aufstand der Deutschen in der DDR für eine vom Volke ausgehende Staatsgewalt, für die staatliche Wiedervereinigung Deutschlands und für ein vereintes deutsches Volk.
Die 3 Elemente des Staates, die sich hier äußern, sind:
–
Staatsgebiet – Staatsvolk – Staatsgewalt –
Der Staat wird damit begrifflich durch 3 Elemente bestimmt.
2. Staatsgebiet
Das Staatsgebiet ist der umgrenzte Bereich der Erdoberfläche, in dem das Staatsvolk unter der Hoheit des Staates, der Staatsgewalt, lebt.
a) Räumlich zugeordnete Bereiche
Zum Staatsgebiet gehören:
–
die Erdoberfläche innerhalb der Staatsgrenzen
–
das Erdinnere (in Richtung Erdmittelpunkt)
–
der Luftraum (nicht das Weltall)
–
die Hoheitsgewässer von 12 Seemeilen (sm) vor Küstenstaaten für Kontroll- und Polizeirechte
–
die 24 sm-Anschlusszone für wirtschaftliche Rechte
–
der Festlandsockel bis zu 350 sm
–
Schiffe auf hoher See, Flugzeuge im freien Luftraum
b) Exterritorialität
Nicht der Gebietshoheit unterstehen Vertreter und Vertretungen
–
ausländischer Staatsorgane und Verwaltungen:
Staatsgäste, Botschafter, Diplomaten, Streitkräfte, Polizeien
–
völkerrechtlicher Organisationen: UN, EU, Europarat u. a.
3. Staatsvolk – Staatsangehörigkeit (StAng.)
In jedem Staat leben neben den Staatsangehörigen, den Staatsbürgern, Personen mit anderer Volks- und Staatsangehörigkeit.
Unterschieden wird deshalb zwischen folgenden Begriffen:
Bevölkerung:
Alle in- und ausländischen Personen mit Wohnsitz im Staatsgebiet
Staatsvolk/Staatsbürger – rechtliche Bestimmung:
Alle Personen mit der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Staatsgebietes
Nation/Volk – kulturelle Bestimmung:
Alle Personen mit derselben Volkszugehörigkeit. Grundlage ist die gemeinsame Sprache, Kultur, Geschichte, Abstammung.
In Nationalstaaten sind Staatsvolk und Nation gleich.
In Nationalitätenstaaten besteht das Staatsvolk aus mehreren Nationalitäten.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit:
–
Mit Geburt erwerben die Kinder nach dem
–
Abstammungsprinzip die StAng. der Eltern oder eines Elternteils,
–
Territorialprinzip die StAng. des Geburtslandes/-staates.
–
Durch Einbürgerung auf eigenen Antrag ab dem 16. Geburtstag.
a) Die deutsche Staatsangehörigkeit
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 1. Januar 2000 durch
Geburt:
–
Für Kinder mit einem deutschen Elternteil gilt das Abstammungsprinzip.
–
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können seit 2014 die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, wenn sie
–
bis zum 21. Geburtstag mind. 8 Jahre im Land gelebt haben
–
oder in Deutschland 6 Jahre lang eine Schule besucht haben oder
–
oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss nachweisen.
Adoption: mit Annahme als Kind durch einen