Das Verwaltungswissenschaftliche Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen
Von Michael Koop und Holger Weidemann
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Buchvorschau
Das Verwaltungswissenschaftliche Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen - Michael Koop
Autorenverzeichnis
1.WILLKOMMEN AN DER KOMMUNALEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNG IN NIEDERSACHSEN, WILLKOMMEN AN DER HSVN
¹!
Die Studienzeit ist für viele Menschen eine prägende Erfahrung und eine, an die sie sich gerne zurückerinnern. Freiheit, wie sie weder in der familiär geprägten Schulzeit noch im späteren Berufsleben zu erleben ist, wird begleitet von neuen Themen, neuen Menschen und häufig einem neuen Wohnumfeld. Sich auf Neues einzulassen im Rahmen eines Studiums, bedeutet aber immer auch Veränderung und Unsicherheit. Mit diesem Band will sich die Kommunale Hochschule HSVN vorstellen und über das Studium an einer modernen Verwaltungshochschule informieren. Studieninteressenten können sich einen ersten Eindruck davon verschaffen, welche Themen- und Methodenvielfalt ein modernes Verwaltungsstudium bietet. Absolventen der HSVN oder ihrer Vorläufer können nachvollziehen, welche Entwicklungen die Hochschule nicht zuletzt im Rahmen des Bologna-Prozesses vollzogen hat. Und die Kommunen, die die HSVN tragen, können sich ein Bild davon machen, wie ihre jungen Nachwuchskräfte auf ihre spätere Berufslaufbahn vorbereitet werden.
Die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen wurde 2007 in ihrer jetzigen Form als eigenständige Hochschule der niedersächsischen Kommunen gegründet. Sie ist damit deutschlandweit die einzige Hochschule, in der die Kommunen ihre zukünftigen Verwaltungsmitarbeiter in eigener Verantwortung ausbilden. Die HSVN hat in den vergangenen 8 Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen und sich inzwischen als moderne Bildungsinstitution etabliert. In diesem Band sollen die Konzepte und das Leistungsspektrum der HSVN dokumentiert und einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden – nicht zuletzt, um potenziellen Studierenden einen Einblick in das verwaltungswissenschaftliche Studium zu geben und das Interesse an dieser Ausbildung und damit an einer späteren Karriere in einer Kommunalverwaltung zu wecken.
Geplant für etwa 450 Studierende, werden ab dem Studienjahr 2015/2016 mehr als 900 Studierende an der HSVN immatrikuliert sein. Die beiden Diplom-Studiengänge Allgemeine Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft wurden in den Jahren 2010/11 inhaltlich und strukturell grundlegend überarbeitet, an die Vorgaben des Bologna-Prozesses angepasst und damit in das Bachelorsystem überführt. Erstmals mussten die Studiengänge vor ihrer Genehmigung durch das Niedersächsische Innenministerium als Fachaufsichtsbehörde von einer externen Akkreditierungsagentur – der in Bayreuth ansässigen ACQUIN – akkreditiert werden. Darüber hinaus wurde der Masterstudiengang Kommunales Verwaltungsmanagement entwickelt und im Dezember 2014 eingeführt. Im Rahmen dieses zweijährigen Fernstudiengangs mit Präsenzphasen können die Studierenden ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen und sich damit eine gute Ausgangsposition für den weiteren beruflichen Werdegang erarbeiten.
Mit dem Anstieg der Studierendenzahlen wurde auch die Anzahl der Professoren und Dozenten kontinuierlich erhöht, sodass die HSVN jetzt auf insgesamt 40 hauptamtliche Lehrkräfte zurückgreifen kann. Neben der Erhöhung der personellen Lehrkapazität wurden 2012 im Rahmen eines Erweiterungsbaus zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen. Neben Büros waren dies vor allem ein größerer Hörsaal für etwa 200 Personen, mehrere kleinere Hörsäle bis 50 Personen sowie studentische Gruppenarbeitsräume.
Zusätzlich zu den Verbesserungen in der Infrastruktur wurde ein umfassendes Programm zur Begleitung der Studierenden ins Leben gerufen. So beginnt das dreijährige Studium mit einer Einführungsphase für die neuimmatrikulierten Studierenden, in denen diese mit den Einrichtungen, Regeln und Gepflogenheiten der Hochschule vertraut und mit den Mitarbeitern der Hochschulverwaltung bekannt gemacht werden. Begleitende Tutorien und Vortragsveranstaltungen unterstützen und ergänzen die Vermittlung der curricularen Bildungsinhalte. Daneben werden konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote vorgehalten wie die Betreuung während der Praxisphasen durch das Praxisbüro der Hochschule, die psychologische Betreuung, die in Zusammenarbeit mit der Leibniz-Universität Hannover erfolgt, sowie im Aufbau befindliche Angebote einer familiengerechten Hochschule.
Schließlich hat die HSVN ein umfassendes Qualitätsmanagements entwickelt und implementiert. So gibt es neben den Regeln für die Einstellungsverfahren für Professoren und Dozenten auch ein standardisiertes Auswahlverfahren für externe Lehrbeauftragte, mit dem die Auswahl fachlich und didaktisch geeigneter Lehrkräfte sichergestellt wird. Im Rahmen eines detaillierten Evaluierungssystems werden die Qualität der Lehrveranstaltungen, der Praxisphasen und der Studienbedingungen aus Sicht der Studierenden beurteilt. Zudem werden die Qualität des Studiums, seine inhaltlichen Bestandteile und seine Praxistauglichkeit sowohl durch Absolventen als auch durch die entsendenden Verwaltungen (Abnehmerevaluation) evaluiert.
¹ Weitere Informationen zum Studium an der HSVN finden sich auf der Homepage (www.nsi-hsvn.de).
2.DAS MODELL NSI: STUDIUM, AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG, FORSCHUNG UND BERATUNG AUS EINER HAND
MICHAEL KOOP
2.1Aufgabenbeschreibung
Das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NSI) ist sowohl in seiner rechtlichen Konstruktion als auch hinsichtlich seiner Aufgaben in Deutschland einzigartig. Im Jahr 2009 aus der Fusion der bis dahin selbstständigen Studieninstitute in Braunschweig, Hannover und Oldenburg hervorgegangen, ist das NSI ein im Vereinsregister eingetragener Verein. Mitglieder in diesem Verein sind alle über 400 kommunalen Einheiten in Niedersachsen – von den Großstädten über die Landkreise bis hin zu den Samtgemeinden und einzelnen Gemeinden. Daneben sind eine Reihe von Institutionen im Rahmen einer Sondermitgliedschaft Vereinsmitglieder des NSI.
Die Aufgaben der Studieninstitute in Niedersachsen bestanden traditionell in der schulischen Vertiefung der Ausbildung zu kommunalen Verwaltungsfachangestellten, der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der A-I- und A-II-Lehrgänge sowie der Fortbildung im Bereich der kommunalen Kernverwaltung. Diese Lehrgänge werden in den drei NSI-Bildungszentren in Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie in 17 auswärtigen Lehrgangsorten in ganz Niedersachsen durchgeführt. Daneben werden seit vielen Jahren in Oldenburg und Wilhelmshaven entsprechende Kurse für Soldaten der Bundeswehr angeboten.
Das NSI ist Träger der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, die gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz als staatlich anerkannte Hochschule in nicht staatlicher Trägerschaft für die Hochschulausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Mitarbeiter der Kommunen zuständig ist. Seit dem Wechsel von den Diplomabschlüssen hin zu den Bachelorabschlüssen im Jahr 2011 werden die beiden Studiengänge Allgemeine Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft angeboten. Bei beiden Studiengängen handelt es sich um duale Studiengänge mit einer Dauer von drei Jahren, von denen im Wechsel insgesamt zwei Jahre in der fachtheoretischen Ausbildung an der Hochschule und insgesamt ein Jahr in der fachpraktischen Ausbildung in den Ausbildungsbehörden absolviert werden. Für Studierende im Beamtenverhältnis auf Widerruf geht das bestandene Hochschulstudium mit der Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 einher.
Die in einer Trimesterstruktur durchgeführten Studiengänge beinhalten ein identisches, einjähriges Grundstudium und ein zweijähriges Hauptstudium, das im Rahmen von zwei frei wählbaren Wahlpflichtfächern und einem Studienprojekt eine erste inhaltliche Spezialisierung der Studierenden ermöglicht. Darüber hinaus werden bis zum Immatrikulationsjahrgang 2014 zwei und ab 2015 drei Studienschwerpunkte angeboten. Für die evangelische Landeskirche werden beide Studiengänge im Rahmen des Studienschwerpunktes Evangelische Kirchenverwaltung durchgeführt, bei der einzelne kommunal orientierte Module durch die entsprechenden kirchlichen Pendants ersetzt werden. Der Studienschwerpunkt Sozialrecht und Arbeitsmarktintegration wurde insbesondere für Studierende konzipiert, die zukünftig in einem Sozialamt oder Job-Center eingesetzt werden sollen. Ab 2015 schließlich wird ein Studienschwerpunkt Landesverwaltung eingerichtet, der in einigen Modulen Themen der Landesverwaltung besonders aufnimmt.
Mit der Einführung des zweijährigen Masterstudiengangs Kommunales Verwaltungsmanagement im Jahr 2014 hat die HSVN ihr Studienangebot abgerundet und bietet nun auch einen Studienabschluss an, der – nach Ableistung eines anschließenden Vorbereitungsdienstes – den Zugang in den Höheren Dienst, also das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ermöglicht. Der als weiterbildender Fernstudiengang mit Präsenzphasen konzipierte Studiengang ist bis 2019 akkreditiert und vom Niedersächsischen Innenministerium genehmigt.
Wie an staatlichen Hoch- und Fachhochschulen auch, steht die praxisnahe Lehre für die Dozenten und Professoren der HSVN im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Daneben engagieren sie sich in unterschiedlicher Weise aber auch in anwendungsorientierten Forschungsprojekten, etwa in den Bereichen Kommunal- und Verwaltungsrecht, in der sozialwissenschaftlichen Organisationsdiagnostik, der kommunalen Finanzwirtschaft und dem Gesundheitsmanagement in öffentlichen Verwaltungen.
Neben der Ausbildung und dem Hochschulstudium ist die Fortbildung das dritte große Standbein des NSI. Angeboten werden in über 1.000 Seminaren alle Inhalte, die in Kommunalverwaltungen zum Tragen kommen. So reicht das Themenspektrum von zentralen Verwaltungsaufgaben über das Finanz-, Personal-, Sozialwesen, Bauen und Umwelt bis hin zu führungs- und fachübergreifenden Themen. Dabei werden sowohl offene Seminare angeboten als auch Inhouse-Seminare, die im Auftrag einzelner Kommunen passgerecht konzipiert und vor Ort durchgeführt werden. Darüber hinaus organisiert die NSI-Fortbildung in den letzten Jahren verstärkt Kongresse und Fachtagungen. Veranstaltungen wie die Lüneburger Beitragstage, der Salzgitterkongress für Kommunalfinanzen und der Vergaberechtstag sind seit vielen Jahren gut besuchte NSI-Kongresse. Andere Veranstaltungen wie der Niedersächsische Kommunalrechtskongress, der Gesundheitskongress und die Niedersächsische Personalfachtagung haben sich mit interessanten Themen und exzellenten Referenten ihren festen Platz in den Terminkalendern der Verwaltungen gesichert. Daneben werden immer wieder auch Fachtagungen gemeinsam mit Partnern durchgeführt etwa der Rettungsdienstkongress mit dem Niedersächsischen Landkreistag, die Dialogreihe mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund oder Fachtagungen mit dem Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN), z. B. zu den Themen Coaching bzw. Korruption.
Die drei Kernaufgaben, Ausbildung, Fortbildung, Hochschulstudium, werden durch eine Reihe weiterer Aufgaben ergänzt, mit denen das NSI den niedersächsischen Verwaltungen Unterstützung anbietet. So begleitet die NSI-Eignungsdiagnostik die Verwaltungen bei der Auswahl geeigneter Nachwuchskräfte. Im Rahmen von schriftlichen Testverfahren, die gemeinsam mit der TU Braunschweig speziell für Kommunalverwaltungen entwickelt wurden und die ab 2015 ausschließlich online durchgeführt werden, können Verwaltungen eine Vorauswahl geeigneter Kandidaten vornehmen. Anschließend werden zudem auch mündliche Tests und Assessment-Center angeboten.
Um überhaupt interessierte Schulabsolventen auf Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in den Verwaltungen der Kommunen hinzuweisen, präsentieren sich NSI und HSVN auf zahlreichen Ausbildungsmessen mit einem eigenen Stand, wobei die Verwaltungen die Möglichkeit haben, sich entweder mit eigenem Personal oder entsprechendem Informationsmaterial an solchen Messeauftritten zu beteiligen.
Um die haupt- und nebenamtlich Lehrenden bei der Wahrnehmung ihrer Lehraufgaben zu unterstützen, unterhalten das NSI und die HSVN eine eigene Didaktikgruppe, die personell aus einer Professorin der Rechtswissenschaften und einem Diplom-Handelslehrer besteht. Beide haben ein modulares Didaktik-Konzept erarbeitet, mit dem sowohl Nachwuchskräfte beim Einstieg in eine Lehrtätigkeit unterstützt werden als auch erfahrene Lehrende didaktisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. Auch ist die Didaktik federführend bei der Einführung von innovativen Lehrkonzepten und Medien, etwa die Nutzung von Smart-Boards oder die Integration von Smartphones und Tablet-Computern in Lehrveranstaltungen.
Schließlich hat die NSI Consult Beratungs- und Service-Gesellschaft mbH als einhundertprozentige Tochtergesellschaft des NSI die Aufgabe, Verwaltungen mit ihrer Expertise zu unterstützen. Inhaltlich geschieht dies vor allem in den Bereichen Organisation, Finanzen, Personal und Kommunikation.
2.2NSI – mehr als die Summe seiner Teile
Etwa 100 festangestellte Beschäftigte sowie mehr als 600 nebenamtliche Dozenten und eine ähnliche Zahl von externen Referenten in der Fortbildung sorgen dafür, dass die vielfältigen Aufgaben von NSI und HSVN bestmöglich erfüllt werden. Dabei wird großer Wert darauf gelegt, dass die vorhandenen Ressourcen unabhängig von organisationalen Gegebenheiten kundenorientiert eingesetzt werden. So gibt es lediglich eine formelle und kostenrechnerische Trennung zwischen dem Ausbildungsbereich des NSI und der HSVN. Dozenten und Professoren lehren überwiegend in beiden Bereichen, und Leitungsaufgaben werden in der Regel in Personalunion wahrgenommen. Der Leiter des NSI ist zugleich Präsident der HSVN, der Ausbildungsleiter zugleich Studiendekan der Hochschule, und der Geschäftsführer des NSI ist gleichzeitig Kanzler der HSVN. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beispiele für bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Die Kongresse der NSI-Fortbildung werden in der Regel inhaltlich von Professoren der Hochschule begleitet, die zudem auch Fortbildungsseminare anbieten und beratend für die NSI Consult tätig sind. Zudem übernehmen besonders qualifizierte Verwaltungsmitarbeiter des NSI Aufgaben in der Lehre oder verstärken Beratungsteams der NSI Consult.
Auch die Ausbildungsverwaltung erfolgt gemeinsam für die Institutslehrgänge des NSI und die Studiengänge der HSVN. Schließlich werden Infrastruktur und alle sachlichen Ressourcen gemeinsam genutzt und verwaltet, was einen sparsamen Ressourceneinsatz und zugleich eine hohe Flexibilität ermöglicht. So steht die Bibliothek in Hannover sowohl den Lehrgangsteilnehmern als auch den Studierenden offen. Mit den NSI-Bibliotheken in Braunschweig und Oldenburg besteht die Möglichkeit eines Medienaustausches, sodass insbesondere teure Fachzeitschriften nicht an allen drei NSI-Bildungszentren angeschafft werden müssen. Auf diese Weise lassen sich erhebliche Synergieeffekte erzielen.
ABBILDUNG 1: Kooperationsstruktur im NSI
3.DAS VERWALTUNGSWISSENSCHAFTLICHE STUDIUM IN NIEDERSACHSEN: DIE HISTORISCHE PERSPEKTIVE
HOLGER WEIDEMANN
3.1(Kommunal-)Verwaltungen im Wandel
Das Verfassungsrecht kennzeichnet die vollziehende Gewalt als eigenständige Organisation zur Ausübung der Staatsgewalt (Art. 20 Abs. 2 und 3 Grundgesetz; Art. 2 Nds. Verfassung). Öffentliche Verwaltungen sind nach dem Funktionsmodell des Grundgesetzes dort einzurichten, wo es um die Erledigung öffentlicher Aufgaben geht. Auf der unmittelbaren Landesund Bundesebene spielen dabei zunächst die Gesetzesvorbereitung (siehe Ministerien) oder der konkrete Gesetzesvollzug (teilweise Ministerien oder nachgeordnete Bundes- und/oder Landesbehörden) eine zentrale Rolle. Das Grundgesetz regelt in den Art. 83 f. die Zuständigkeit für den Vollzug von Bundesgesetzen. Dabei gibt es eine grundsätzliche Kompetenzvermutung zugunsten der Länder. Diese führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder aber zulässt. Eine besondere Rolle kommt beim Gesetzesvollzug den Kommunalverwaltungen zu.² Ihre Stellung ist ausdrücklich verfassungsrechtlich garantiert. So bestimmt Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Eine vergleichbare Bestimmung enthält Art. 57 der Nds. Verfassung.
Weder aus den Verfassungen noch aus entsprechenden Gesetzen sind aber konkrete Vorgaben über die Größe, den jeweiligen Aufgabenbestand oder die Organisation von Verwaltungen zu entnehmen. Auch hinsichtlich des Personals gibt es eine deutliche legislative Zurückhaltung. Die Aufgabenstellungen der öffentlichen Verwaltungen hängen von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Zu nennen ist an erster Stelle das Staatsverständnis und die damit einhergehenden etablierten Herrschaftsstrukturen und Herrschaftsinteressen.³ Welches Maß rechtlicher und