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Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen
Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen
Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen
eBook146 Seiten1 Stunde

Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen

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Über dieses E-Book

Der Begriff der Durchsuchung findet sowohl als juristischer Fachbegriff als auch im Alltagssprachgebrauch Verwendung. Die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen ist eine polizeiliche Standardmaßnahme im Gefahrenabwehrrecht und im Strafprozessrecht.
Der Autor beantwortet in dieser Abhandlung in den Grundzügen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Durchsuchungen beim Verdächtigen und bei anderen Personen.

(Hinweis: Erstveröffentlichung als Aufsatzserie in der Fachzeitschrift Polizei - Studium - Praxis.)
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum27. März 2015
ISBN9783801107567
Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen

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    Buchvorschau

    Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen - Christoph Keller

    Strafprozessuale

    Durchsuchungsmaßnahmen

    von

    Christoph Keller

    Polizeioberrat

    publisher

    Erstmalig als Aufsatzserie in der Fachzeitschrift Polizei – Studium – Praxis 01/2013 – 3/2013 veröffentlicht.

    E-Book

    1. Auflage 2015

    © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb 2015

    Hilden/Rhld.

    Alle Rechte vorbehalten

    E-Pub-ISBN: 978-3-8011-0756-7

    Mobipocket/KF8-ISBN: 978-3-8011-0757-4

    www.VDPolizei.de

    Inhalt

    Teil 1

    Die Durchsuchung beim Verdächtigen

    1 Einleitung

    1.1 Abgrenzung zum PolG NRW

    1.2 Unterscheidung: Durchsuchung von Personen vs. Untersuchung von Personen

    1.2.1 Durchsuchung von Personen

    1.2.2 Untersuchung von Personen

    2 Grundrechtseingriffe

    3 Die Durchsuchung beim Verdächtigen gem. § 102 StPO

    3.1 Verdächtiger/Verdacht einer Straftat

    3.1.1 Verdacht einer Straftat (Anfangsverdacht)

    3.1.2 Verdächtiger

    3.2 Durchsuchungszweck

    3.2.1 Ergreifungsdurchsuchung

    3.2.2 Ermittlungsdurchsuchung

    3.2.2.1 Beweismittel/Spuren

    3.2.2.2 Auffinden von Verfalls- und Einziehungsgegenständen

    3.3 Durchsuchungsobjekt

    3.3.1 Personen

    3.3.2 Sachen

    3.3.3 Wohnungen

    3.3.4 Andere Räume und befriedetes Besitztum

    3.4 Erfolgsvermutung

    3.5 Adressatenregelung

    3.6 Anordnungskompetenz

    3.7 Verfahrensvorschriften

    4 Durchsuchungen im Pressebereich

    5 Beschlagnahmefreie Gegenstände

    6 Durchsuchung im Disziplinarverfahren

    7 Verhältnismäßigkeit

    8 Nächtliche Haussuchungen, § 104 StPO

    8.1 Nachtzeit

    8.2 Besondere Voraussetzungen

    8.2.1 Verfolgen auf frischer Tat (§ 104 Abs. 1 Alt. 1 StPO)

    8.2.2 Gefahr im Verzug (§ 104 Abs. 1 Alt. 2 StPO)

    8.2.3 Wiederergreifung eines Gefangenen (§ 104 Abs. 1 Alt. 3 StPO)

    8.3 § 104 Abs. 2 StPO: Ausnahmen

    9 Anwesenheit eines Verteidigers bei der Durchsuchung

    Teil 2

    Die Durchsuchung bei anderen Personen

    2 Grundrechtseingriffe

    3 Abgrenzung zwischen § 103 StPO und § 102 StPO

    4 Die Durchsuchung bei anderen Personen gem. § 103 StPO

    5 § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO: Durchsuchung bei anderen Personen („Normalfall")

    5.1 Durchsuchungszweck

    5.2 Durchsuchungsobjekt

    5.4 Auffindungsverdacht

    5.4 Anordnungskompetenz

    6 § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO: Gebäudedurchsuchung

    6.1 Durchsuchungszweck

    6.2 Durchsuchungsobjekt

    6.3 Auffindungsverdacht

    6.4 Anordnungskompetenz

    7 § 103 Abs. 2 StPO: Durchsuchung von Räumen bei Ergreifung oder Verfolgung des Beschuldigten

    8 Verfahrensvorschriften

    9 Betreten und Durchsuchung einer Wohnung (Haftbefehl)

    Teil 3

    Anordnungskompetenz und Verfahrensvorschriften

    1 Einleitung

    2 Anordnungskompetenz

    2.1 Gefahr im Verzuge

    2.2 Dokumentation

    2.3 Zeitlicher Ablauf des Durchsuchungsbeschlusses

    3 Anordnung der Durchsuchung aufgrund anonymer Hinweise

    4 Verfahrensvorschriften

    4.1 § 81d StPO im Rahmen der Durchsuchung der Person des Verdächtigen

    4.2 Zuziehung des Inhabers

    4.2.1 § 106 Abs. 1 Satz 1 StPO: Anwesenheitsrecht bei Durchsuchung von Sachen/Wohnung/Räumen des Verdächtigen

    4.2.2 § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO: Hinzuziehung Dritter

    4.3 § 106 Abs. 2 StPO: Bekanntgabe des Durchsuchungszwecks

    4.4 § 105 Abs. 2 StPO: Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen bei Durchsuchung von Wohnung/Räumen des Verdächtigen

    4.5 § 105 Abs. 3 StPO: Durchsuchungen bei der Bundeswehr

    4.6 Mitteilung/Verzeichnis

    4.6.1 § 107 Satz 1 StPO: Mitteilung nach Beendigung der Durchsuchung von Person/Sachen/Wohnung/anderen Räumen

    4.6.2 § 107 Satz 2 StPO: Verzeichnis nach Beendigung der Durchsuchung von Person/Sachen/Wohnung/anderen Räumen

    4.7 § 109 StPO: Kennzeichnung beschlagnahmter Gegenstände

    4.8 Durchsicht von Papieren

    5 Beweisverwertung

    6 Zufallsfunde

    7 Begleitmaßnahme: Fotografieren der Wohnung

    8 Hinzuziehung von Sachverständigen

    9 Einwilligung

    Teil 1

    Die Durchsuchung beim Verdächtigen

    Der Begriff der Durchsuchung ist ein Terminus, der sowohl als juristischer Fachbegriff als auch im Alltagssprachgebrauch Verwendung findet. Dort beschreibt er eine „Tätigkeit (…), die einer Sache nachspürt, sie sorgfältig untersucht und durchforscht und sich darum bemüht etwas aufzufinden, d.h. bis in den letzten Winkel ganz und gar abzusuchen, um etwas oder jemanden zu finden"¹. Die Durchsuchung von Personen, Sachen oder von Wohnungen ist dabei eine polizeiliche Standardmaßnahme sowohl im Gefahrenabwehrrecht als auch im Strafprozessrecht. Speziell die Durchsuchung von Wohnungen darf getrost als eingriffsintensive Maßnahme bezeichnet werden („my home ist my castle").

    1 Einleitung

    Im Strafverfahrensrecht trifft die StPO hinsichtlich der Voraussetzungen der Durchsuchung eine Unterscheidung im Hinblick auf die Personenkreise, die von der Maßnahme betroffen sind. Entscheidendes Kriterium für die Differenzierung ist dabei, ob der von der Durchsuchung Betroffene Tatverdächtiger oder sog. andere Person ist. Eine Durchsuchung setzt stets die (begründete) Erwartung voraus, mit dieser Maßnahme Beweismittel oder andere sicherzustellende Gegenstände aufzufinden oder den Beschuldigten ergreifen zu können.²

    Der nachfolgende Teil 1 stellt in den Grundzügen die Durchsuchungsmaßnahmen gegen Verdächtige auf Grundlage der StPO dar.³

    Beigefügte Anmerkungen (Fußnoten) ermöglichen ein Vertiefen der Rechtsmaterie („Selbststudium").

    1.1 Abgrenzung zum PolG NRW

    Neben der Durchsuchung zur Identitätsfeststellung (§ 12 Abs. 2 Satz 4 PolG NRW) kennt das PolG NRW folgende Eingriffsermächtigungen:

    – Durchsuchung von Personen (§ 39 PolG NRW)

    – Durchsuchung von Sachen (§ 40 PolG NRW)

    – Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (§§ 41, 42 PolG NRW)

    Im Gegensatz zum PolG NRW differenziert die StPO – unabhängig von den Durchsuchungsmaßnahmen zur Identitätsfeststellung (§ 163b StPO) – die Ermächtigungen wie folgt:

    – Durchsuchung von Verdächtigen (§ 102 StPO)

    – Durchsuchung bei anderen Personen (§ 103 StPO)

    Beide Bestimmungen enthalten unterschiedliche Eingriffsvoraussetzungen.

    Bei der Durchsuchung handelt es sich um eine Maßnahme, die auf eine offene, d.h. für den Betroffenen erkennbare Ausführung angelegt ist.⁴ Auch ein Umkehrschluss⁵ zur ausdrücklichen Regelung von „heimlichen Maßnahme" in §§ 100a ff. StPO zeigt, dass das Bild der StPO von einer Durchsuchung von einem offenen Vorgehen staatlicher Ermittlungspersonen geprägt ist.⁶

    1.2 Unterscheidung: Durchsuchung von Personen vs. Untersuchung von Personen

    Die Durchsuchung von Personen ist zu unterscheiden von der körperlichen Untersuchung, wobei der Zweck, nicht die Art der Vornahme die Untersuchung von der Durchsuchung unterscheidet.

    1.2.1 Durchsuchung von Personen

    Die Durchsuchung einer Person besteht in der Suche nach Sachen oder nach Spuren in oder unter der Kleidung, auch auf der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen, die ohne Eingriff mit medizinischen Hilfsmitteln einzusehen

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