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Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung: Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung: Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
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eBook155 Seiten38 Minuten

Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung: Zwischenprüfung erfolgreich bestehen

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Über dieses E-Book

Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen
für die Grundausbildung

Die Kenntnis der Definitionen von Eingriffsbefugnissen
und Tatbestandsmerkmalen des Strafrechts ist
ein wichtiger Baustein einer bestandenen Zwischenprüfung.
Die Inhalte des Buchs sind klar strukturiert:
•Präventive Standardbefugnisse
•Repressive Standardbefugnisse
•Straftaten
Definitionssammlung
Durch diese logische Struktur wird der Lernprozess
wesentlich erleichtert. Im Anschluss an die jeweiligen
Erläuterungen ist ein Textauszug der einschlägigen
Norm(en) abgedruckt. Die Definitionssammlung
deckt die wesentlichen Befugnisse und Straftatbestände
ab, die in der Grundausbildung behandelt
werden.
Neu in der 3. Auflage des Standardwerks sind QRCodes
bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die
Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos
auf dem YouTube™-Kanal »So geht Einsatzrecht!
« von PHK Patrick Lerm. Diese Lernvideos
schaffen den Brückenschlag zwischen analogem und
digitalem Lernen.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum25. Okt. 2021
ISBN9783415070745
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    Buchvorschau

    Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung - Patrick Lerm

    Vorwort zur 2. Auflage

    Die zweite Auflage der Definitionssammlung wurde um Grafiken und Hinweise zur Subsumtion ergänzt. Ebenso wurden methodische und didaktische Veränderungen bei einigen Paragraphen vorgenommen, um das Lernen und Verstehen der einzelnen Befugnisse und Straftaten zu erleichtern. Am grundlegenden Ziel und dem kompakten Format dieser Definitionssammlung hat sich nichts geändert.

    Wir hoffen, dass dieses Werk vielen Auszubildenden den Zugang zur Materie des Einsatzrechts erleichtert, und freuen uns auf Hinweise, Anregungen und Kritik, die zu einer Verbesserung beitragen.

    Bamberg, Januar 2020

    Vorwort zur 3. Auflage

    In den Kapiteln 1 und 2 finden Sie die wichtigsten präventiven und repressiven Standardbefugnisse der Grundausbildung. Hintergrund ist das sog. Maßnahmenschema.

    Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen²

    1. Entscheidung

    1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

    1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

    2. Zuständigkeit

    2.1 Sachliche Zuständigkeit

    2.2 Örtliche Zuständigkeit

    3. Eingriff

    3.1 Befugnisnorm

    3.2 Adressat

    3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    - Verhältnismäßigkeit

    ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

    3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften

    3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme

    4. Zwang

    4.1 Benennung der Art des Zwanges

    4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung

    4.3 Adressat des Zwanges

    4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen

    4.5 Besondere Vorschriften

    - Androhung

    - Besondere Anforderungen

    4.6 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

    - Verhältnismäßigkeit

    ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

    4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme

    Lernvideo zum Maßnahmenschema:

    Für Straftaten (siehe Kapitel 3) existiert das sog. Strafbarkeits- bzw. T-R-S-Schema. T-R-S steht für die drei großen Prüfungspunkte:

    Tatbestand

    Rechtswidrigkeit

    Schuld

    Schema für die Prüfung von Straftaten

    Einleitender Obersatz:

    Dieser besteht aus der konkreten Tathandlung und der exakten Strafnorm aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Die Formulierung erfolgt im Konjunktiv (Möglichkeitsform).

    1. Tatbestand

    - Prüfung aller Tatbestandsmerkmale der in Betracht kommenden Straftat

    2. Rechtswidrigkeit

    - Prüfung, ob ggf. Rechtfertigungsgründe (wie z. B. Notwehr gem. § 32 StGB) vorliegen

    3. Schuld

    3.1 Vorsatz (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung)

    3.2 Schuldausschließungsgründe (Prüfung, ob ggf. Schuldausschließungsgründe wie z. B. § 19 StGB – Person ist unter 14 Jahre alt – vorliegen)

    Ergebnis:

    Hat sich die Person strafbar gemacht? (ja oder nein)

    Lernvideo zum Strafbarkeitsschema:

    Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse

    1. Generalklausel

    Gesetzestext (Auszug)

    § 14 BPolG (Allgemeine Befugnisse)

    (1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.

    (2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. […]

    Denkbare Fallbeispiele

    Die Aufforderung an das polizeiliche Gegenüber, einen gefährlichen Gegenstand abzulegen.

    Ein BMX-Fahrer fährt mit rasantem Tempo durch die Bahnhofshalle. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen mit anderen Bahnreisenden → Die Person wird durch die eingesetzten Bundespolizisten aufgefordert, unverzüglich vom BMX abzusteigen.

    Lernvideo zur Generalklausel

    1. Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG

    (sog. 3-schichtige Polizeigefahr³)

    3-schichtige Polizeigefahr

    Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)

    Eine konkrete Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.

    Öffentliche Sicherheit

    Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die

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