Einsatzrecht kompakt Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht: Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
Von Patrick Lerm und Dominik Lambiase
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Über dieses E-Book
Das Buch zeichnet sich durch kurze Fälle aus, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Die Autoren behandeln die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung anhand ausgewählter Befugnisse (aus BPolG und StPO) und Straftatbestände (StGB). Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert.
Mit Verständnisfragen und Formulierungsvorschlägen
Unmittelbar bei den Definitionen sind Fragen formuliert, die Auszubildende in die Lage versetzen, Sachverhalte selbständig zu behandeln. Abschließend folgen Formulierungsvorschläge.
Die zweite Auflage bietet ...
... zusätzliche Tatbestände, wie z.B.:
§ 23 I Nr.1 BPolG (Identitätsfeststellung zur Abwehr einer 3-stufigen Polizeigefahr)
§§ 113, 114 StGB (Widerstandsdelikte)
Neu ist ein Anfangskapitel, das Prüfungsschemata enthält und die wichtige Unterscheidung zwischen präventivem und repressivem Handeln erläutert.
Diese Broschüre hilft ...
... den Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres bei der Bundespolizei (BPOL).
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Buchvorschau
Einsatzrecht kompakt Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht - Patrick Lerm
Einsatzrecht kompakt –
Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht
Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
Patrick Lerm
Polizeioberkommissar
Dominik Lambiase, M. A.
Polizeioberkommissar
Dozenten am Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg
2., erweiterte Auflage, 2020
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
Print ISBN 978-3-415-06761-5
E-ISBN 978-3-415-06763-9
© 2020 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Titelfoto: © Sir_Oliver – stock.adobe.com
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart
Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden
www.boorberg.de
Inhalt
Einführung
Kapitel 1 Grundsätze der Fallbearbeitung
1. Die Schemata
2. Die Entscheidung
Kapitel 2 Präventive Befugnisse
1. Die Generalklausel
1.1 Voraussetzungen
1.1.1 Öffentliche Sicherheit oder Ordnung
1.1.2 Gefahr (im Einzelfall)
1.1.3 Aufgabenbereich der BPOL
1.1.4 Subsidiarität
1.2 Formulierungsvorschlag
2. Die Befragung
2.1 Voraussetzungen
2.1.1 Tatsachen
2.1.2 Sachdienliche Angaben
2.1.3 Für eine der BPOL obliegende Aufgabe
2.2 Formulierungsvorschlag
3. Die Identitätsfeststellung zur Abwehr einer Gefahr
3.1 Voraussetzungen
3.1.1 Öffentliche Sicherheit oder Ordnung
3.1.2 Gefahr (im Einzelfall)
3.1.3 Aufgabenbereich der BPOL
3.2 Formulierungsvorschlag
4. Die Sicherstellung
4.1 Voraussetzungen
4.1.1 (gegenwärtige) Gefahr
4.1.2 Öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung
4.1.3 Aufgabenbereich der BPOL
4.2 Formulierungsvorschlag
Kapitel 3 Repressive Befugnisse
1. Die Identitätsfeststellung
1.1 Voraussetzungen
1.1.1 Tatverdacht
1.1.2 Tatverdächtiger
1.2 Formulierungsvorschlag
2. Die Beschlagnahme von Beweismitteln
2.1 Voraussetzungen der einfachen (formlosen) Sicherstellung, § 94 I StPO
2.1.1 Tatverdacht
2.1.2 Beweismittel
2.1.3 Gewahrsamslos oder freiwillige Herausgabe
2.2 Voraussetzungen der förmlichen Beschlagnahme, §§ 94 I, II i. V. m. 98 StPO
2.2.1 Tatverdacht
2.2.2 Beweismittel
2.2.3 Im Gewahrsam einer Person und unfreiwillige Herausgabe
2.2.4 Anordnungsbefugnis, § 98 I StPO
2.3 Formulierungsvorschlag
3. Die Durchsuchung nach Beweismitteln
3.1 Voraussetzungen
3.1.1 Tatverdacht
3.1.2 Tatverdächtiger
3.1.3 Durchsuchungsobjekt
3.1.4 Durchsuchungszweck
3.1.5 Erfolgsvermutung
3.1.6 Anordnungsbefugnis
3.2 Formulierungsvorschlag
Kapitel 4 Straftaten
1. Die Sachbeschädigung
1.1 Tatbestand
1.1.1 Sache
1.1.2 Fremd
1.1.3 Beschädigen oder zerstören?
1.2 Formulierungsvorschlag
2. Der Diebstahl
2.1 Tatbestand
2.1.1 Sache
2.1.2 Fremd
2.1.3 Beweglich
2.1.4 Wegnahme
2.1.4.1 Gewahrsam (des Opfers bzw. Geschädigten)
2.1.4.2 Bruch fremden Gewahrsams
2.1.4.3 Begründung neuen Gewahrsams
2.1.5 Absicht rechtswidriger Zueignung
2.1.5.1 Enteignungswille
2.1.5.2 Aneignungsabsicht
2.1.5.3 Rechtswidrige Zueignung
2.2 Formulierungsvorschlag
3. Die (einfache) Körperverletzung
3.1 Tatbestand
3.1.1 Andere Person
3.1.2 Tathandlungen – körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
3.2 Formulierungsvorschlag
4. Die gefährliche Körperverletzung
4.1 Tatbestand
4.1.1 Einfache Körperverletzung, § 223 I StGB
4.1.2 Gefährlichkeit der Tatausführung
4.2 Formulierungsvorschlag
5. Die Widerstandsdelikte
5.1 Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
5.1.1 Tatbestand
5.1.1.1 Amtsträger
5.1.1.2 Zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
5.1.1.3 Bei der Vornahme einer Diensthandlung
5.1.1.4 Widerstand leisten
5.1.1.5 Mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
5.1.1.6 Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, § 113 III StGB
5.1.2 Formulierungsvorschlag
5.2 Der tätliche Angriff
5.2.1 Tatbestand
5.2.1.1 Amtsträger
5.2.1.2 Zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
5.2.1.3 Bei einer Diensthandlung
5.2.1.4 Tätlicher Angriff
5.2.1.5 Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, §§ 114 III i. V. m. 113 III StGB
5.2.2 Formulierungsvorschlag
6. Der Hausfriedensbruch
6.1 Tatbestand
6.1.1 Verschiedene Tatobjekte
6.1.2 Tathandlung (Eindringen oder Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen)
6.2 Formulierungsvorschlag
Einführung
Diese „kleine" Hilfestellung bei der Sachverhaltsbeurteilung hat das primäre Ziel, den Polizeimeisteranwärter¹ des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) in die Lage zu versetzen, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres mit Erfolg zu bestehen. Die Fallbearbeitung ist eine Herausforderung, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Von daher wurde der Versuch unternommen, anhand von kurzen Sachverhalten aus der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung, ausgewählte Befugnisse² und Straftaten darzustellen.
Bei der eigentlichen Subsumtion bestehen (erfahrungsgemäß) die größten Probleme. Deshalb werden – an geeigneter Stelle – Hilfsfragen formuliert, durch die der Auszubildende in die Lage versetzt werden soll, jeden Sachverhalt (selbstständig) durch die Beantwortung jener Fragen möglichst umfangreich beantworten zu können. Das Konstrukt der (gedanklichen) Hilfsfragen ist – soweit ersichtlich – eine Lücke in der bestehenden Literatur zum bundespolizeilichen Einsatzrecht, insbesondere im Bereich der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes.
Die Darstellung erfolgt durch kurze Sachverhalte, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert. Unmittelbar bei den Definitionen sind die o. g. Hilfsfragen angesiedelt. Im jeweils letzten Schritt befindet sich ein Formulierungsvorschlag.
Vorwort zur 2. Auflage:
Die positiven Rückmeldungen zur 1. Auflage haben uns dazu bewegt, die einzelnen (schon bestehenden) Sachverhalte um die Entscheidung, die Zuständigkeit, die Adressatenregelung sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erweitern.
Weiterhin sind folgende Sachverhalte noch hinzugekommen:
–
Sachverhalt zu § 23 I Nr. 1 BPolG (IDF zur Abwehr einer 3-stufigen Polizeigefahr)
–
Sachverhalte zu §§ 113, 114 StGB (Widerstandsdelikte)
Ganz neu hinzugefügt wurde das Kapitel 1, in dem es um die Prüfungsschemata sowie die (wichtige) Entscheidung zu präventivem bzw. repressivem Handeln geht.
Kapitel 1
Grundsätze der Fallbearbeitung
1. Die Schemata
Im Verlauf der Unterrichtungen des 1. Dienstjahres werden im Einsatzrecht zwei Prüfschemata relevant: Zum einen das Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen (Arbeitsbegriff: Maßnahmenschema) und zum anderen das Schema zur Prüfung von Straftaten.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil:
–
Ist nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gefragt, ist folgerichtig das Maßnahmenschema zu wählen.
–
Ist danach gefragt, ob sich die Person strafbar gemacht hat, ist folgerichtig das Strafbarkeitsschema zu wählen.
Der Prüfungspunkt 4 des Maßnahmenschemas (Zwang) wird in diesem Buch nicht erläutert, da die Darstellung den Rahmen sprengen würde und zudem recht unübersichtlich wäre. Ausführungen zum Zwang sind enthalten in Lerm / Lambiase, Einsatzrecht kompakt – Fälle zum Recht des unmittelbaren Zwanges, erschienen im RICHARD BOORBERG VERLAG.
Merke:
Eingriffsmaßnahmen berechtigten die Polizeivollzugsbeamten, in die Rechte von Bürgern einzugreifen³. Im 1. Dienstjahr werden primär die präventiven Standardmaßnahmen aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG) und die repressiven aus der Strafprozessordnung (StPO) behandelt.