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Strafgesetzbuch (StGB)
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eBook815 Seiten13 Stunden

Strafgesetzbuch (StGB)

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Über dieses E-Book

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt. Das Strafgesetzbuch wurde am 15. Mai 1871 erlassen (RGBl. 1871 S. 128—203; Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) und ist seit dem 1. Januar 1872 in Kraft und erfuhr seitdem viele Änderungen. Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (§§ 80–358 StGB).
SpracheDeutsch
HerausgeberAegitas
Erscheinungsdatum18. Dez. 2017
ISBN9781773138879
Strafgesetzbuch (StGB)

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    Buchvorschau

    Strafgesetzbuch (StGB) - Bundesrepublik Deutschland

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Fußnote

    (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1982 +++)

    (+++ Zur Anwendung d. §§ 73d u. 74a vgl. § 184b F ab 27.12.2003 u. § 201a +++)

    (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:

        Umsetzung der

          EWGRL 439/91      (CELEX Nr: 31991L0439)  vgl. G v. 24.4.1998 I 747

          EURaBes 913/2008  (CELEX Nr: 32008F0913)  vgl. G v. 16.3.2011 I 418

          EURL 42/2014      (CELEX Nr: 32014L0042)  vgl. G v. 13.4.2017 I 872 +++)

    (+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. StGB Anhang EV;

        nicht mehr anzuwenden +++)

    Inhaltsübersicht

    Allgemeiner Teil

    Erster Abschnitt

    Das Strafgesetz

    Erster Titel

    Geltungsbereich

    § 1

    Keine Strafe ohne Gesetz

    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    § 2

    Zeitliche Geltung

    (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

    (2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

    (3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

    (4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

    (5) Für Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

    (6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt.

    § 3

    Geltung für Inlandstaten

    Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.

    § 4

    Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

    Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    § 5

    Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug

    Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1.

    weggefallen

    2.

    Hochverrat (§§ 81 bis 83);

    3.

    Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a)

    in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, und

    b)

    in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2;

    4.

    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a);

    5.

    Straftaten gegen die Landesverteidigung a)

    in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und

    b)

    in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter

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