Die zu gewährenden Leistungen bei Arbeitslosengeld II/ Hartz IV: Durchblick und wertvolle Praxistipps
Von Arne Böthling
()
Über dieses E-Book
Abgerundet wird das Buch mit etlichen Tipps der Kanzlei Löwenrecht aus Braunschweig (spezialisiert auf Hartz IV) sowie Rechtsprechung und sogar Schriftsatzmustern zu Widersprüchen, Klage, Untätigkeitsklage, Überprüfungsantrag, Eilverfahren etc..
Checklisten helfen Ihnen, keine Ansprüche zu übersehen! Auch ist im Buch erklärt, wie man einen Bescheid "liest"! Für alle, die Hartz IV endlich komplett beherrschen wollen und nicht von Hartz IV beherrscht werden wollen!
Arne Böthling
Der Autor des Buches ist Rechtsanwalt in Braunschweig und Inhaber der Kanzlei Löwenrecht. Seit über 10 Jahren ist er auf dem Gebiet des ALG II / Hartz IV spezialisiert. Er gibt deutschlandweit Seminare für andere Rechtsanwälte, aber auch für Hartz IV-Empfänger.
Ähnlich wie Die zu gewährenden Leistungen bei Arbeitslosengeld II/ Hartz IV
Ähnliche E-Books
ALG II / Hartz IV - Ihre Rechte, alles was Ihnen zusteht: Auf Augenhöhe mit dem Jobcenter Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenErfolgreich vor Gericht: Zivilprozess verständlich erklärt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenIm Jobcenter - Labyrinth: Über 40 Antworten auf alltägliche Fragen rund um Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld II Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Bürger ohne Macht?: Teilhabe unerwünscht.- wie unser»Rechtsstaat« sein Volk von der Macht fernhält Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenHartz 4 und Jobcenter: Hartz IV eine einzige Lüge Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenNicht lange fackeln GdB und Schwerbehindertenausweis in einem Jahr: mit vielen Insider-Tipps Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Arbeitsrecht II: Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Existenzgründung: Rechtliche Grundlagen für Softwareentwickler und Webdesigner Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStrafrechtliche Begriffe verständlich erklärt: Ein Wörterbuch für die Praxis im Strafverfahren Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zur Stellvertretung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Zivilprozess Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum BGB AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Deliktsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Binary Geheimnis: Binäre Optionen sind keine Magie - Binäre Optionen Strategie & Erfahrungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGut! Die 16 Gesetze für richtiges Handeln Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMuster für Vollmachten Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Existenzsicherungsrecht: SGB II/SGB XII/SGB I/SGB X und begleitende Rechtsgebiete - Für die Beratungspraxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStrategische Steuerung kommunaler Sozialpolitik: Planung und Organisation (P 9) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenIm Dienste des Rechts: Der oberste Richter der DDR erinnert sich Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie moderne Sklaverei in unserer Gesellschaft Teil 4 (Die miesen Tricks der Jobcenter) Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenOrdnungswidrigkeiten - Gesetze, Verordnungen und vieles mehr Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Mahnbescheid und seine Vollstreckung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKinderrechte umgesetzt: Grundlagen, Reflexion und Praxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolizeiliche Zwangsmaßnahmen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Aktueller Stand: 1. März 2014 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMPU-Selbsthilfe: 4. Band MPU-Labor-Wegweiser: Alkohol und/oder Drogen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie besten Online Kredite ohne Schufa und Vorkosten: Seriöse Anbieter im Vergleich Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenTierischer Stress mit dem Vermieter: Rechte durchsetzen, Konflikte lösen, Prozesse vermeiden Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Die zu gewährenden Leistungen bei Arbeitslosengeld II/ Hartz IV
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Die zu gewährenden Leistungen bei Arbeitslosengeld II/ Hartz IV - Arne Böthling
1. Kapitel: Der Anfang – wie bekomme ich Arbeitslosengeld II?
Leistungen nach dem SGB II gibt es nur auf Antrag.
Ein Antrag, der innerhalb eines Monats gestellt wurde, wirkt auf den Monatsersten zurück, vgl. § 37 SGB II.
Stellen Sie also erst am 30. eines Monats einen Antrag, erhalten Sie ab dem 01. desselben Monats bereits Leistungen!
Eine bestimmte Form ist für den Antrag nicht vorgeschrieben, auch wenn ein Antragsformular (dieses ist aber nicht der Antrag!) ausgefüllt werden muss, so kann der Antrag selbst sogar per Telefon gestellt werden. Das Antragsformular ermöglicht nur die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen.
Der SGB II Träger ist wegen § 20 Abs. 3 SGB X zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet!
Der TIPP der Kanzlei Löwenrecht:
- sämtliche Dokumente wie z.B. den Antrag, Mietverträge, Verdienstbescheinigungen, Widersprüche etc. dem Jobcenter so zukommen lassen, dass Sie den Zugang nachweisen können.
- stets eine Kopie fertigen und behalten oder wenn möglich besser nur die Kopie abgeben.
- Der Zugangsnachweis geschieht am besten per Fax mit Sendebericht und einem Sendeabdruck des versandten Schriftstückes. Oder man lässt sich die Abgabe auf der Kopie „gegenzeichnen" bzw. hat einen Zeugen dabei.
- Unterschätzen Sie diesen Tipp nicht, denn mancher ALG II Empfänger musste schon auf die Anklagebank, weil ihm ein Leistungsbetrug unterstellt wurde, da er arbeitete, aber den Verdienst angeblich nicht angezeigt hatte.
Gesondert sind u.a. zu beantragen:
- unabwendbarer Bedarf nach § 24 Abs. I SGB II (wirkt nicht auf Monatsersten zurück)
- alle Bedarfe der Bildung und Teilhabe – bis auf das „Schulgeld" – nach §§ 28, 29 SGB II
- Sachleistungen bei Sanktionen von mehr als 30 % Kürzung
- Erstausstattung Wohnung/ Bekleidung und Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte, § 24 Abs. 3 SGB II (wirkt nicht auf Monatsersten zurück)
Beantragung vorrangiger Leistungen (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld,.)
Hilfebedürftige sind nach § 12 a SGB II grundsätzlich verpflichtet, vorrangige Leistungen (wie z.B. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss etc.) zu beantragen. Beantragen Sie diese nicht, so kann das Jobcenter Sie aber nicht sanktionieren oder etwa Ihre Leistungen einstellen.
Denn nach § 5 Abs. 3 SGB II kann das Jobcenter die Leistungen selbst für den ALG II Empfänger beantragen, wenn er die Antragsstellung unterlässt, nachdem er dazu aufgefordert worden ist.
Der TIPP der Kanzlei Löwenrecht:
Beantragen Sie nicht zu schnell Unterhaltsvorschuss. Denn diesen erhalten Sie nur für höchsten 6 Jahre und er wird komplett auf das Hartz IV angerechnet, nützt Ihnen also gar nichts.
Sollten Sie irgendwann dann kein Hartz IV mehr beziehen, können Sie ihn nach den 6 Jahren nicht mehr beantragen, haben ihn sozusagen „verschenkt".
Selbst wenn Sie vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, müssen Sie dies nicht tun.
Eine Antragstellung ist keine Mitwirkungspflicht! Das Jobcenter kann den Antrag nach § 5 Abs. 3 SGB II selbst stellen (sieh oben).
Eine Anrechnung eines Unterhaltsvorschusses, den Sie nicht beziehen, kann nicht erfolgen, ist rechtswidrig. Denn es können nur Einnahmen angerechnet werden, die Ihnen tatsächlich zufließen.
Wird trotzdem etwas angerechnet, hilft nur ein Eilverfahren beim Sozialgericht!
Der TIPP der Kanzlei Löwenrecht:
Haben Sie Zweifel, welche Behörde für Sie zuständig ist – ob z.B. das Jobcenter oder die Wohngeldstelle oder das Sozialamt (wenn Sie z.B. nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können) oder gar das Arbeitsamt, dann stellen Sie zeitgleich bei mehreren in Frage kommenden Behörden Ihre Anträge, damit es Ihnen nicht passieren kann, dass Sie eine Antragsfrist versäumen.
Der TIPP der Kanzlei Löwenrecht:
Falls Sie einen Antrag beim „falschen Amt gestellt haben und dieser abgelehnt wird, können Sie nach Ablehnung des Antrags nach § 28 SGB X iVm § 40 SGB II einen Antrag beim „richtigen
Amt stellen (Achtung: kurze Frist!) und erhalten für 1 Jahr rückwirkend Leistungen auf ALG II!