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Umweltrecht
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eBook2.555 Seiten15 Stunden

Umweltrecht

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Über dieses E-Book

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, über den Sitz des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit - Büro Bonn, WHO-Regionalbüro für Europa
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz - UAG)
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets
Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Umweltrahmengesetz
Umweltstatistikgesetz (UStatG)
Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche (UAG-Erweiterungsverordnung - UAG-ErwV)
Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (See-Umweltverhaltensverordnung - SeeUmwVerhV)
Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)
u.v.a.m.
SpracheDeutsch
HerausgeberAtheneMediaRECHT
Erscheinungsdatum28. Aug. 2019
ISBN9783869923826
Umweltrecht

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    Buchvorschau

    Umweltrecht - AtheneMediaRECHT

    Umweltrecht

    Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, über den Sitz des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit - Büro Bonn, WHO-Regionalbüro für Europa

    Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    I.

    II.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    I. Erlass von Widerspruchsbescheiden

    II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

    III. Schlussvorschriften

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz

    I.

    II.

    III.

    Schlußformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlußformel

    Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)

    Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)

    ----

    Schlußformel

    Abbildung der Münze

    Erste Verordnung zu Änderungen der Anlagen III und IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung)

    Erste Verordnung zu Änderungen der Anlagen III und IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung)

    Eingangsformel

    Art 1

    Art 2

    Art 3 (weggefallen)

    Art 4 (weggefallen)

    Art 5

    Art 6 Entsorgung von Schiffsabfällen

    Art 7 (weggefallen)

    Art 8

    Art 9 Inkrafttreten

    Schlussformel

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)

    Inhaltsübersicht

    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Anwendungsbereich

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien

    § 3 Verkehrsverbote

    § 4 Anzeigepflichten der Hersteller

    § 5 Rücknahmepflichten der Hersteller

    § 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

    § 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

    § 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

    § 9 Pflichten der Vertreiber

    § 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

    § 11 Pflichten des Endnutzers

    § 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

    § 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

    § 14 Verwertung und Beseitigung

    § 15 Erfolgskontrolle

    § 16 Sammelziele

    Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten

    § 17 Kennzeichnung

    § 18 Hinweispflichten

    Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

    § 19 Beauftragung Dritter

    § 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

    § 21 Vollzug

    Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

    § 22 Bußgeldvorschriften

    § 23 Übergangsvorschriften

    Anlage zu § 17

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Inhaltsübersicht

    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele

    § 2 Anwendungsbereich

    § 3 Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

    § 4 Produktkonzeption

    § 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle

    § 6 Registrierung

    § 7 Finanzierungsgarantie

    § 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten

    § 9 Kennzeichnung

    Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme

    § 10 Getrennte Erfassung

    § 11 Verordnungsermächtigungen

    Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten

    § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten

    § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

    § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

    § 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte

    § 16 Rücknahmepflicht der Hersteller

    § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber

    § 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten

    Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte

    § 19 Rücknahme durch den Hersteller

    Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung

    § 20 Behandlung und Beseitigung

    § 21 Zertifizierung

    § 22 Verwertung

    § 23 Anforderungen an die Verbringung

    § 24 Verordnungsermächtigungen

    Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten

    § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller sowie deren Bevollmächtigter, der Vertreiber und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen

    § 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

    § 27 Mitteilungspflichten der Hersteller

    § 28 Informationspflichten der Hersteller

    § 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber

    § 30 Mitteilungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19

    Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle

    § 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

    § 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen

    § 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle

    § 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle

    § 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle

    Abschnitt 7 Zuständige Behörde

    § 36 Zuständige Behörde

    § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung

    § 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde

    § 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

    Abschnitt 8 Beleihung

    § 40 Ermächtigung zur Beleihung

    § 41 Aufsicht

    § 42 Beendigung der Beleihung

    Abschnitt 9 Schlussbestimmungen

    § 43 Beauftragung Dritter

    § 44 Widerspruch und Klage

    § 45 Bußgeldvorschriften

    § 46 Übergangsvorschriften

    Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)

    Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1)

    Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)

    Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2)

    Anlage 5 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4)

    Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)

    Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

    Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

    § 1

    § 2

    § 3

    § 4 (weggefallen)

    § 5 (weggefallen)

    Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)

    Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)

    § 1 Anwendungsbereich

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

    § 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen

    § 5 Informationspflichten

    § 6 CE-Kennzeichnung

    § 7 Marktüberwachung

    § 8 Meldeverfahren

    § 9 Veröffentlichung von Informationen

    § 10 Beauftragte Stelle

    § 11 Zugelassene Stellen

    § 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle

    § 13 Bußgeldvorschriften

    § 14 Anpassung von Rechtsverordnungen

    § 15 Inkrafttreten

    Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)

    Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)

    Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)

    § 1 Anwendungsbereich

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3 Allgemeine Pflichten

    § 4 Abbaubarkeit von Tensiden

    § 5 Höchstmengen von Phosphorverbindungen

    § 6 Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen

    § 7 Anhörung beteiligter Kreise

    § 8 Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe

    § 9 Angabe der Wasserhärtebereiche

    § 10 Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken

    § 11 Verzeichnis anerkannter Labors

    § 12 Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

    § 13 Überwachung

    § 14 Behördliche Anordnungen

    § 15 Bußgeldvorschriften

    § 16 Gebühren und Auslagen

    § 17 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Inhaltsübersicht

    Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen

    § 1 Anwendungsbereich

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen

    Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung

    Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung

    § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

    § 5 Feststellung der UVP-Pflicht

    § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben

    § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben

    § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko

    § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben

    § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

    § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist

    § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist

    § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

    § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben

    Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung

    § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

    § 16 UVP-Bericht

    § 17 Beteiligung anderer Behörden

    § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit

    § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit

    § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung

    § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit

    § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens

    § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

    § 24 Zusammenfassende Darstellung

    § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung

    § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens

    § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids

    § 28 Überwachung

    Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren

    § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen

    § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen

    § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde

    § 32 Verbundene Prüfverfahren

    Teil 3 Strategische Umweltprüfung

    Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung

    § 33 Strategische Umweltprüfung

    § 34 Feststellung der SUP-Pflicht

    § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall

    § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung

    § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht

    Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung

    § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

    § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens

    § 40 Umweltbericht

    § 41 Beteiligung anderer Behörden

    § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit

    § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung

    § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms

    § 45 Überwachung

    § 46 Verbundene Prüfverfahren

    Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen

    § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen

    § 48 Raumordnungspläne

    § 49 Raumordnungsverfahren

    § 50 Bauleitpläne

    § 51 Bergrechtliche Verfahren

    § 52 Landschaftsplanungen

    § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene

    Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen

    Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung

    § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates

    § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben

    § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben

    § 57 Übermittlung des Bescheids

    § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

    § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

    Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung

    § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen

    § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen

    § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen

    § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen

    Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften

    § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen

    Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)

    § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung

    § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung

    § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung

    § 68 Überwachung

    § 69 Bußgeldvorschriften

    Teil 7 Schlussvorschriften

    § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

    § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

    § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten

    § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission

    § 74 Übergangsvorschrift

    Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"

    Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung

    Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

    Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung

    Anlage 5 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"

    Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung

    Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)

    Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)

    § 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3 Anwendungsbereich

    § 4 Informationspflicht

    § 5 Gefahrenabwehrpflicht

    § 6 Sanierungspflicht

    § 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

    § 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

    § 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

    § 10 Aufforderung zum Tätigwerden

    § 11 Rechtsschutz

    § 12 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    § 13 Zeitliche Begrenzung der Anwendung

    § 14 Übergangsvorschrift zu Anlage 1

    Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

    Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

    Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

    Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)

    Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)

    § 1 Anwendungsbereich

    § 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen

    § 3 Anerkennung von Vereinigungen

    § 4 Verfahrensfehler

    § 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

    § 6 Klagebegründungsfrist

    § 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

    § 8 Überleitungsvorschrift

    Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

    Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

    Inhaltsübersicht

    Erster Teil Allgemeine Vorschriften

    § 1 Zweck des Gesetzes

    § 2 Geltungsbereich

    § 3 Begriffsbestimmungen

    Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen

    Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen

    § 4 Genehmigung

    § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen

    § 6 Genehmigungsvoraussetzungen

    § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen

    § 8 Teilgenehmigung

    § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns

    § 9 Vorbescheid

    § 10 Genehmigungsverfahren

    § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid

    § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung

    § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen

    § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen

    § 14a Vereinfachte Klageerhebung

    § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    § 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    § 17 Nachträgliche Anordnungen

    § 18 Erlöschen der Genehmigung

    § 19 Vereinfachtes Verfahren

    § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung

    § 21 Widerruf der Genehmigung

    Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

    § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

    § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

    § 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind

    § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren

    § 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz

    § 24 Anordnungen im Einzelfall

    § 25 Untersagung

    § 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind

    Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen

    § 26 Messungen aus besonderem Anlass

    § 27 Emissionserklärung

    § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

    § 29 Kontinuierliche Messungen

    § 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen

    § 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen

    § 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen

    § 31 Auskunftspflichten des Betreibers

    Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

    Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen

    § 32 Beschaffenheit von Anlagen

    § 33 Bauartzulassung

    § 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen

    § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen

    § 36 Ausfuhr

    § 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union

    Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

    § 37a Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung

    § 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen

    § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten

    § 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen

    § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

    § 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse

    § 37g Bericht der Bundesregierung

    Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen

    § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen

    § 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union

    § 40 Verkehrsbeschränkungen

    § 41 Straßen und Schienenwege

    § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen

    § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung

    Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne

    § 44 Überwachung der Luftqualität

    § 45 Verbesserung der Luftqualität

    § 46 Emissionskataster

    § 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit

    § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen

    Sechster Teil Lärmminderungsplanung

    § 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils

    § 47b Begriffsbestimmungen

    § 47c Lärmkarten

    § 47d Lärmaktionspläne

    § 47e Zuständige Behörden

    § 47f Rechtsverordnungen

    Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften

    § 48 Verwaltungsvorschriften

    § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte

    § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

    § 49 Schutz bestimmter Gebiete

    § 50 Planung

    § 51 Anhörung beteiligter Kreise

    § 51a Kommission für Anlagensicherheit

    § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit

    § 52 Überwachung

    § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

    § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

    § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

    § 54 Aufgaben

    § 55 Pflichten des Betreibers

    § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers

    § 57 Vortragsrecht

    § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz

    § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten

    § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten

    § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten

    § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz

    § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

    § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung

    § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung

    § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission

    § 62 Ordnungswidrigkeiten

    §§ 63 bis 65 (weggefallen)

    Achter Teil Schlussvorschriften

    § 66 Fortgeltung von Vorschriften

    § 67 Übergangsvorschrift

    § 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

    §§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)

    § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

    Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

    Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung

    Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung

    ----

    Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz - UAG)

    Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz - UAG)

    Inhaltsübersicht

    Teil 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Zweck des Gesetzes

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3

    Teil 2 Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie Aufsicht; Beschränkung der Haftung

    Abschnitt 1 Zulassung

    § 4 Anforderungen an Umweltgutachter

    § 5 Zuverlässigkeit

    § 6 Unabhängigkeit

    § 7 Fachkunde

    § 8 Fachkenntnisbescheinigung

    § 9 Zulassung als Umweltgutachter

    § 10 Zulassung als Umweltgutachterorganisation

    § 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren

    § 11 Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren

    § 12 Mündliche Prüfung

    § 13

    § 14 Zulassungsregister

    Abschnitt 2 Aufsicht

    § 15 Überprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen

    § 16 Anordnung, Untersagung

    § 17 Rücknahme und Widerruf von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung

    § 18 Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    § 19 Verbot der Validierung von Umwelterklärungen

    § 20 Aufsichtsverfahren

    Abschnitt 3 Umweltgutachterausschuss, Widerspruchsbehörde

    § 21 Aufgaben des Umweltgutachterausschusses

    § 22 Mitglieder des Umweltgutachterausschusses

    § 23 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Umweltgutachterausschusses

    § 24 Widerspruchsbehörde

    § 25 Widerspruchsverfahren

    § 26 Geschäftsstelle

    § 27 Rechtsaufsicht

    Abschnitt 4 Zuständigkeit

    § 28 Zulassungsstelle

    § 29 Aufsicht über die Zulassungsstelle

    Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung

    § 30 Beschränkung der Haftung

    § 31

    Teil 3 Registrierung geprüfter Organisationen, Kosten, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

    Abschnitt 1 Registrierung geprüfter Organisationen

    § 32 EMAS-Register

    § 33 Registrierung im EMAS-Register

    § 34 Verlängerung der EMAS-Registrierung, Verfahren bei Verstößen, Streichung und vorübergehende Aufhebung der Registrierung

    § 35 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung

    Abschnitt 2 Kosten und Bußgeldvorschriften

    § 36 Gebühren und Auslagen

    § 37 Bußgeldvorschriften

    Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften

    § 38 Übergangsvorschriften

    § 39

    Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz)

    Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz)

    § 1 Ziel des Gesetzes

    § 2 Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote

    § 3 Allgemeine Genehmigungspflicht

    § 4 Allgemeines Verfahren

    § 5 Verhütung der Meeresverschmutzung

    § 6 Forschungstätigkeiten

    § 7 Genehmigungsverfahren mit Umwelterheblichkeitsprüfung

    § 8 Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung

    § 9 Öffentliche Auslegung, Einwendungen

    § 10 Unterrichtung der Parteien des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und des Ausschusses für Umweltschutz

    § 11 Beratung durch eine Konsultativtagung der Vertragsparteien des Antarktis-Vertrages

    § 12 Genehmigung nach Umweltverträglichkeitsprüfung

    § 13 Unterrichtung Dritter

    § 14 Überwachung und Überprüfung

    § 15 Regelmäßige Unterrichtungen

    § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungen anderer Vertragsparteien

    § 17 Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt

    § 18 Verbringen von Tieren und Pflanzen in die Antarktis

    § 19 Ausfuhrüberwachung

    § 20 Verbringen von Stoffen und Erzeugnissen

    § 21 Grundsätze der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen

    § 22 Entfernung von Abfällen aus der Antarktis

    § 23 Abfallverbrennung

    § 24 Entsorgung flüssiger Abfälle

    § 25 Feldlager

    § 26 Abfallagerung

    § 27 Arbeitsstätten und Abfallagerstätten

    § 28 Planung

    § 29 Schutz und Verwaltung von Gebieten, historischen Stätten und Denkmälern

    § 30 Genehmigungen

    § 31 Verwaltungspläne

    § 32 Bergbauverbot

    § 33 Schulung

    § 34 Inspektionen

    § 35 Gebühren- und Auslagenregelung

    § 36 Bußgeldvorschriften

    § 37 Strafvorschriften

    § 38 Einziehung

    § 39 Schiedsverfahren

    § 40 Berichtspflicht

    § 41 Notfälle

    § 42 Inkrafttreten

    Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

    Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

    § 1 Errichtung und Rechtsform

    § 2 Aufgabe

    § 3 Rechnungsprüfung

    § 4 Berlin-Klausel

    § 5 Inkrafttreten

    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

    Inhaltsübersicht

    Teil 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Zweck des Gesetzes

    § 2 Geltungsbereich

    § 3 Begriffsbestimmungen

    § 4 Nebenprodukte

    § 5 Ende der Abfalleigenschaft

    Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

    Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

    § 6 Abfallhierarchie

    Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

    § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

    § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

    § 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot

    § 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

    § 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme

    § 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

    § 13 Pflichten der Anlagenbetreiber

    § 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

    Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

    § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung

    § 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung

    Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter

    § 17 Überlassungspflichten

    § 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen

    § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken

    § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

    § 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

    § 22 Beauftragung Dritter

    Teil 3 Produktverantwortung

    § 23 Produktverantwortung

    § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

    § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten

    § 26 Freiwillige Rücknahme

    § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme

    Teil 4 Planungsverantwortung

    Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

    § 28 Ordnung der Abfallbeseitigung

    § 29 Durchführung der Abfallbeseitigung

    Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

    § 30 Abfallwirtschaftspläne

    § 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

    § 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

    § 33 Abfallvermeidungsprogramme

    Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

    § 34 Erkundung geeigneter Standorte

    § 35 Planfeststellung und Genehmigung

    § 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

    § 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns

    § 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

    § 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

    § 40 Stilllegung

    § 41 Emissionserklärung

    § 42 Zugang zu Informationen

    § 43 Anforderungen an Deponien

    § 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen

    Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

    § 45 Pflichten der öffentlichen Hand

    § 46 Abfallberatungspflicht

    Teil 6 Überwachung

    § 47 Allgemeine Überwachung

    § 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

    § 49 Registerpflichten

    § 50 Nachweispflichten

    § 51 Überwachung im Einzelfall

    § 52 Anforderungen an Nachweise und Register

    § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

    § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

    § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge

    Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

    § 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

    § 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

    Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

    § 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

    § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

    § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

    § 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

    Teil 9 Schlussbestimmungen

    § 62 Anordnungen im Einzelfall

    § 63 Geheimhaltung und Datenschutz

    § 64 Elektronische Kommunikation

    § 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

    § 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr

    § 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

    § 68 Anhörung beteiligter Kreise

    § 69 Bußgeldvorschriften

    § 70 Einziehung

    § 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts

    § 72 Übergangsvorschrift

    Anlage 1 Beseitigungsverfahren

    Anlage 2 Verwertungsverfahren

    Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

    Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33

    Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)

    Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)

    § 1 Gebühren und Auslagen

    § 2 Gebührenverzeichnis

    § 3 Gebühren in besonderen Fällen

    § 4 Gebühren- und Auslagenbefreiung

    § 5 Inkrafttreten

    Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

    Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets

    Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

    Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

    Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

    Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)

    Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)

    § 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen

    § 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen

    § 3 Begriffsbestimmungen

    § 4 Ausschluß der Haftung

    § 5 Beschränkung der Haftung bei Sachschäden

    § 6 Ursachenvermutung

    § 7 Ausschluß der Vermutung

    § 8 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage

    § 9 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden

    § 10 Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage

    § 11 Mitverschulden

    § 12 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung

    § 13 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung

    § 14 Schadensersatz durch Geldrente

    § 15 Haftungshöchstgrenzen

    § 16 Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen

    § 17 Verjährung

    § 18 Weitergehende Haftung

    § 19 Deckungsvorsorge

    § 20 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

    § 21 Strafvorschriften

    § 22 Bußgeldvorschriften

    § 23 Übergangsvorschriften

    Anhang 1 (zu § 1 UmweltHG)

    Anhang 2 (zu § 19 UmweltHG)

    Umweltinformationsgesetz (UIG)

    Umweltinformationsgesetz (UIG)

    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 2 Informationszugang auf Antrag

    § 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

    § 4 Antrag und Verfahren

    § 5 Ablehnung des Antrags

    § 6 Rechtsschutz

    § 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen

    Abschnitt 3 Ablehnungsgründe

    § 8 Schutz öffentlicher Belange

    § 9 Schutz sonstiger Belange

    Abschnitt 4 Verbreitung von Umweltinformationen

    § 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit

    § 11 Umweltzustandsbericht

    Abschnitt 5 Schlussvorschriften

    § 12 Gebühren und Auslagen

    § 13 Überwachung

    § 14 Ordnungswidrigkeiten

    Umweltrahmengesetz

    Umweltrahmengesetz

    Art 1 Immissionsschutz

    § 1

    § 2 Übernahme von Vorschriften

    § 3

    § 4 Altanlagen

    §§ 5 bis 7 (weggefallen)

    Art 2 Kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz

    § 1

    § 2 Übernahme und Außerkrafttreten von Vorschriften

    §§ 3 bis 5 (weggefallen)

    Art 3 Wasserwirtschaft

    § 1

    § 2 Übernahme von Vorschriften

    Art 4 Abfallwirtschaft

    § 1

    § 2 Übernahme von Vorschriften

    § 3 Altanlagen

    §§ 4 bis 6 (weggefallen)

    Art 5 Chemikalienrecht

    Art 6 Naturschutz und Landschaftspflege

    Art 7 Umweltverträglichkeitsprüfung

    Art 8 Schlußbestimmungen

    Art 9 Inkrafttreten

    Schlußformel

    Anlage 1

    Anlage 2

    Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III (BGBl. II 1990, 885, 1226)

    Umweltstatistikgesetz (UStatG)

    Umweltstatistikgesetz (UStatG)

    § 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

    § 2 Erhebungen, Berichtsjahr

    § 3 Erhebung der Abfallentsorgung

    § 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

    § 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

    § 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

    § 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung

    § 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung

    § 9 Erhebung der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    § 10 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe

    § 11 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz

    § 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz

    § 13 Hilfsmerkmale

    § 14 Auskunftspflicht

    § 15 Anschriftenübermittlung

    § 16 Übermittlung

    § 17 Verordnungsermächtigung

    Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche (UAG-Erweiterungsverordnung - UAG-ErwV)

    Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche (UAG-Erweiterungsverordnung - UAG-ErwV)

    Eingangsformel

    § 1 Einbeziehung weiterer Bereiche

    § 2 Teilnahmeerklärung

    § 3 Inkrafttreten

    Schlußformel

    Anhang (zu § 1)

    Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (See-Umweltverhaltensverordnung - SeeUmwVerhV)

    Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (See-Umweltverhaltensverordnung - SeeUmwVerhV)

    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Ziele

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3 Anwendungsbereich

    Abschnitt 2 Ergänzende Bestimmungen zu den Anlagen des MARPOL-Übereinkommens

    Unterabschnitt 1 Anlage I

    § 4 Öltagebuch

    § 5 Umpumpvorgänge auf See

    § 6 Öl, ölhaltige Gemische, Ölrückstände

    Unterabschnitt 2 Anlage II

    § 7 Ladungstagebuch

    § 8 Einleiten und vorläufige Bewertung von flüssigen Stoffen

    Unterabschnitt 3 Anlage IV

    § 9 Einleiten von Schiffsabwasser

    Unterabschnitt 4 Anlage V

    § 10 Mülltagebuch

    § 11 Aushänge zur Müllbehandlung

    § 12 Fanggerät

    Unterabschnitt 5 Anlage VI

    § 13 Einhaltung der Anforderungen an niederschwefligen Schiffskraftstoff

    § 14 Zuständige Behörde

    § 15 Bunkern

    Abschnitt 3 Ergänzende Bestimmungen zu dem AFS-Übereinkommen und seinen Anlagen

    § 16 Befahrensregelung

    § 17 Mitführen von Dokumenten

    Abschnitt 4 Ergänzende Bestimmungen zu dem Ballastwasser-Übereinkommen und seiner Anlage

    § 18 Einleiten von Ballastwasser

    § 19 Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans und von Ballastwasser-Behandlungssystemen

    § 20 Mitführen von Dokumenten

    § 21 Ballastwasser-Tagebuch

    § 22 Ballastwasser-Austauschgebiete

    Abschnitt 4a Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und zum Übereinkommen von Hongkong

    § 23 Besichtigungen und Überprüfungen

    § 24 Inventarbescheinigung und Recyclingfähigkeitsbescheinigung

    § 25 Hafenstaatkontrolle

    § 26 Aufgaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie

    § 27 Aufgaben der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

    Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten

    § 28 Ordnungswidrigkeiten

    Abschnitt 6 Schlussbestimmungen

    § 29 Bekanntmachungserlaubnis

    § 30 Übergangsvorschrift zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)

    Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)

    § 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter

    § 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland

    § 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation

    § 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland

    § 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung

    § 4 Prüfungsausschuss

    § 5 Mündliche Prüfung

    § 5a Fachgespräch

    § 6 Entscheidung

    § 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung

    § 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens

    § 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung

    § 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen

    § 11

    Anhang (zu § 5 Abs. 3)

    Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)

    Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)

    Eingangsformel

    § 1 Beleihung

    § 2 Eignung zur Aufgabenwahrnehmung

    § 3 Beendigung der Beleihung

    § 4 Inkrafttreten

    Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

    Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

    Eingangsformel

    Inhaltsübersicht

    Teil 1 Gemeinsame Vorschriften

    § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

    § 2 Ausbildungsdauer

    § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung

    Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

    § 4 Ausbildungsberufsbild

    § 5 Ausbildungsrahmenplan

    § 6 Ausbildungsplan

    § 7 Berichtsheft

    § 8 Zwischenprüfung

    § 9 Abschlussprüfung

    Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik

    § 10 Ausbildungsberufsbild

    § 11 Ausbildungsrahmenplan

    § 12 Ausbildungsplan

    § 13 Berichtsheft

    § 14 Zwischenprüfung

    § 15 Abschlussprüfung

    Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

    § 16 Ausbildungsberufsbild

    § 17 Ausbildungsrahmenplan

    § 18 Ausbildungsplan

    § 19 Berichtsheft

    § 20 Zwischenprüfung

    § 21 Abschlussprüfung

    Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

    § 22 Ausbildungsberufsbild

    § 23 Ausbildungsrahmenplan

    § 24 Ausbildungsplan

    § 25 Berichtsheft

    § 26 Zwischenprüfung

    § 27 Abschlussprüfung

    Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

    § 28 Übergangsregelung

    § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

    Anlage 2 (zu § 11) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik

    Anlage 3 (zu § 17) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

    Anlage 4 (zu § 23) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

    Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)

    Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)

    § 1 Anwendungsbereich

    § 2 Begriffsbestimmungen

    § 3 Rücknahmepflichten

    § 4 Überlassungspflichten

    § 5 Entsorgungspflichten

    § 6 Sachverständige

    § 7 Mitteilungspflichten

    § 8 Abfallvermeidung

    § 9 Kennzeichnungsnormen und Demontageinformationen

    § 10 Informationspflichten

    § 11 Ordnungswidrigkeiten

    § 12 Übergangsvorschriften

    Anhang Anforderungen an die Annahme und Rücknahme von Altfahrzeugen, an die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altfahrzeugen und Restkarossen sowie an die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle

    Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)

    Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)

    Eingangsformel

    § 1 Vorhaben

    § 2 Angaben im UVP-Bericht

    § 3 (weggefallen)

    § 4 Übergangsvorschrift

    § 5 Inkrafttreten

    Schlußformel

    Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (BAIUDBwOWiZustV)

    Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (BAIUDBwOWiZustV)

    Eingangsformel

    § 1 Zuständigkeit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    § 2 Zuständigkeit nach dem Tierschutzgesetz

    § 3 Zuständigkeit nach dem Tierseuchengesetz

    § 4 Zuständigkeit nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

    § 5 Zuständigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz

    § 6 Zuständigkeit nach dem Medizinproduktegesetz

    § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Verordnung über die Zuständigkeiten von Bundesbehörden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz (IMIS-Zuständigkeitsverordnung - IMIS-ZustV)

    Verordnung über die Zuständigkeiten von Bundesbehörden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz (IMIS-Zuständigkeitsverordnung - IMIS-ZustV)

    § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz

    § 2 Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes

    § 3 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

    § 4 Aufgaben des Johann Heinrich von Thünen-Instituts

    § 5 Aufgaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde

    § 6 Aufgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

    § 7 Aufgaben des Max Rubner-Instituts

    Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

    Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

    Eingangsformel

    § 1 Grunddaten

    § 2 Stichprobenverfahren

    § 3 Intensivmonitoring

    § 4 Erhebungsstandards

    § 5 Inkrafttreten

    Schlussformel

    Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes (UAG-Gebührenverordnung - UAGGebV)

    Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes (UAG-Gebührenverordnung - UAGGebV)

    Eingangsformel

    § 1 Gebühren und Auslagen

    § 2 Widerspruch

    § 3 Zurückweisung oder Zurücknahme eines ausschließlich gegen eine Festsetzung von Gebühren oder Auslagen gerichteten Widerspruchs

    § 4 Widerruf und Rücknahme eines Verwaltungsaktes, Ablehnung und Rücknahme von Anträgen

    § 5 Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung

    § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Anlage (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

    Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare Leistungen des Umweltbundesamtes nach der Trinkwasserverordnung (Trinkwasser-Gebührenverordnung - TrinkwGebV)

    Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare Leistungen des Umweltbundesamtes nach der Trinkwasserverordnung (Trinkwasser-Gebührenverordnung - TrinkwGebV)

    Eingangsformel

    § 1 Gebühren und Auslagen

    § 2 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung

    § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

    Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung - UIGGebV)

    Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung - UIGGebV)

    § 1 Gebühren und Auslagen

    § 2 Befreiung und Ermäßigung

    § 3 Rücknahme von Anträgen

    § 4 (Inkrafttreten)

    Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis

    Verordnung über Kosten für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vom 31. März 2004 über Detergenzien (Detergenzien-Kostenverordnung - DetergKostV)

    Verordnung über Kosten für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vom 31. März 2004 über Detergenzien (Detergenzien-Kostenverordnung - DetergKostV)

    Eingangsformel

    § 1 Gebühren und Auslagen

    § 2 Ungültigkeit und Rücknahme von Anträgen

    § 3 Inkrafttreten

    Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

    Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994

    Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994

    Eingangsformel

    § 1 Zweck

    § 2 Zusammensetzung

    § 3 Unabhängigkeit

    § 4 Berufung der Mitglieder

    § 5 Aufgabe

    § 6 Beteiligung anderer Personen und Stellen

    § 7 Vorsitzender und Geschäftsordnung

    § 8 Sitzungen

    § 9 Beschlußfassung

    § 10 Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt

    § 11 Tätigkeitsbericht

    § 12 Kosten

    § 13 Inkrafttreten

    Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

    Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

    § 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

    § 2 Ordnungswidrigkeiten

    Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

    Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

    ----

    Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt (UAGOWiZustV)

    Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt (UAGOWiZustV)

    Eingangsformel

    § 1 Zuständigkeitsübertragung

    § 2 Inkrafttreten

    Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, über den Sitz des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit - Büro Bonn, WHO-Regionalbüro für Europa

    Fußnote

    V v. 9.12.2003 II 1718

    In Kraft gem. Bek. v. 11.10.2005 II 1218 mWv 9.4.2005.

    Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab: 19.10.2005 +++)

    I.

    Nach § 33 Abs. 5, § 34 Abs. 2 Satz 2, § 42 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) werden den Präsidenten oder Präsidentinnen der Behörden des Geschäftsbereichs jeweils für ihren Geschäftsbereich

    1.

    die Befugnis zur Festsetzung der Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß gemäß § 33 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesdisziplinargesetzes,

    2.

    die Befugnis, gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes Disziplinarklage zu erheben,

    3.

    die Befugnis zur Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten oder Ruhestandsbeamtinnen gemäß § 84 des Bundesdisziplinargesetzes,

    4.

    die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesdisziplinargesetzes, soweit sie oder er zum Erlass der angefochtenen Entscheidung zuständig war,

    übertragen.

    II.

    Diese allgemeine Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I in Kraft.

    Schlussformel

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.

    Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    I.

    II.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab: 17.4.2007 +++)

    I.

    Erlass von Widerspruchsbescheiden

    (1) Aufgrund des § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit § 172 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Befugnis, über Widersprüche von Beschäftigten des Umweltbundesamtes in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen zu entscheiden.

    (2) Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bleibt die Entscheidung über Widersprüche vorbehalten, wenn der Behördenleiter des Umweltbundesamtes selbst betroffen ist.

    II.

    Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

    (1) Aufgrund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis der unter Abschnitt I genannten Behörde, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig ist.

    (2) Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.

    III.

    Schlussvorschriften

    (1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 7. August 2000 (BGBl. I S. 1347) insoweit außer Kraft.

    (2) Soweit durch diese Anordnung die Zuständigkeiten der in Abschnitt I genannten Behörde erweitert werden, bleibt es für Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt, und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bei der bisherigen Regelung.

    Schlussformel

    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    I. Erlass von Widerspruchsbescheiden

    II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

    III. Schlussvorschriften

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab: 1.10.1999 +++)

    I.

    Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes sowie die Ablehnung eines Anspruches in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der dazu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit § 2 des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1183) zu entscheiden, soweit diese Behörde zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur Ablehnung des Anspruches zuständig war.

    II.

    Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.

    III.

    Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

    Schlußformel

    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz

    I.

    II.

    III.

    Schlußformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab:  1.12.2005 +++)

    I.

    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Angelegenheiten von Amtsbezügen für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und von Besoldung für Beamtinnen und Beamten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes.

    II.

    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche von Beamtinnen und Beamten gegen Verwaltungsakte nach Nr. I dieser Anordnung zu entscheiden (§ 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes). Entsprechendes gilt für Widersprüche von Empfängerinnen und Empfängern von Amtsbezügen.

    III.

    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beamtinnen und Beamten, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist (§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes). Entsprechendes gilt für Klagen von Empfängerinnen und Empfängern von Amtsbezügen.

    IV.

    Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

    Schlussformel

    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab:  1. 9.2002 +++)

    (+++ Zur Anwendung vgl. Abschn. IV Satz 2 +++)

    I.

    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach dem Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG) sowie der dazu ergangenen Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung - AUV), der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV) und der Verordnung über das Auslandstrennungsgeld (Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV) in der jeweils geltenden Fassung.

    II.

    Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes sowie die Ablehnung eines Anspruchs in Angelegenheiten nach dem Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG) sowie der dazu ergangenen Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung - AUV), der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV) und der Verordnung über das Auslandstrennungsgeld (Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV) in der jeweils geltenden Fassung zu entscheiden, soweit es zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur Ablehnung des Anspruchs zuständig war.

    III.

    Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.

    IV.

    Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2002 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor dem Inkrafttreten erhoben worden sind.

    Schlussformel

    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab:  1. 3.2001 +++)

    I.

    Auf Grund des § 17 Abs. 5 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) in der Fassung vom 10. Juli 1995 (GMBl S. 470) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie des Umweltbundesamtes (UBA) sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes.

    II.

    Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes sowie die Ablehnung eines Anspruchs in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften zu entscheiden, soweit es zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur Ablehnung des Anspruchs zuständig war.

    III.

    Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.

    IV.

    Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2001 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

    Schlussformel

    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Impressum: A n d r é H o f f m a n n - D a m m w e g 1 6 - 4 6 5 3 5 D i n s l a k e n - Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, so dass eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Brauchbarkeit und permanente Verfügbarkeit nicht übernommen wird. Die Benutzung dieses Buchs und seiner Inhalte geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Verlag und Beteiligte übernehmen keinerlei Haftung für Schäden durch Benutzung. Haftungsansprüche gegen den Verlag und sonstige Beteiligte sind ausgeschlossen.

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)

    I.

    II.

    III.

    IV.

    Schlussformel

    Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Fußnote

    (+++ Textnachweis ab:  1.10.2004 +++)

    I.

    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Zuständigkeiten für die Entscheidungen über die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen und des Heilverfahrens der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Umweltbundesamtes, des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesamtes für Naturschutz nach Abschnitt V des Beamtenversorgungsgesetzes sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes.

    II.

    Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche gegen Verwaltungsakte nach Nr. I dieser Anordnung zu entscheiden.

    III.

    Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.

    IV.

    Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

    Schlußformel

    Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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