Betäubungsmittel im Straßenverkehr
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Über dieses E-Book
Die aktualisierte und erweiterte vierte Auflage der Broschüre vermittelt gewohnt knapp und präzise wichtiges Detailwissen
sowohl zur Verhinderung und Bekämpfung
als auch zur Feststellung und Verfolgung
von Drogendelikten im Straßenverkehr.
Stetig steigende Fallzahlen
Die Anzahl der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (insbesondere in Kraftfahrzeugen), die medizinisch indiziert unter Betäubungsmitteleinfluss auf den Straßen unterwegs sind, steigt stetig.
Unter Drogeneinfluss wie auch unter (psychoaktivem) Medikamenteneinfluss stehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenverkehr stellen eine erhebliche und weiterhin steigende Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte der Beteiligten, aber auch von Unbeteiligten dar.
Prävention ist wichtig
Umso wichtiger sind verkehrspräventive Kampagnen sowie die Informationsarbeit der Fahrschulen, z.B. im Rahmen des »Peer«-Projekts.
Die Inhalte
Der erste Teil enthält allgemeine Angaben über die häufigsten
Drogen,
Beruhigungsmittel,
Barbiturate,
Substitutionsmittel,
Rauschpilze sowie über
Methylphenidat,
Mescalin und
neue psychoaktive Stoffe.
Der zweite Teil behandelt:
Auffälligkeiten und Erscheinungsformen des Drogenkonsums,
allgemeine Maßnahmen und Kriterien zur Erkennung von Drogenkonsum bei einer Verkehrskontrolle,
§ 24 a StVG,
§ 316 StGB,
§ 315 c StGB,
weiterführende Maßnahmen gegenüber den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sowie
die Benachrichtigung anderer Stellen.
Maßgeschneiderter Leitfaden für …
Mit der handlichen Praxisbroschüre erhalten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in konzentrierter Form wichtige und immer wieder benötigte Informationen für den täglichen Dienst. Fahrschulen können bei ihrer verkehrspräventiven Arbeit die Inhalte im Rahmen der theoretischen Fahrausbildung bestens vermitteln.
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Rezensionen für Betäubungsmittel im Straßenverkehr
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Buchvorschau
Betäubungsmittel im Straßenverkehr - Carsten Winterberg
Betäubungsmittel im Straßenverkehr
Carsten Winterberg
Polizeirat
4., aktualisierte Auflage, 2022
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek |
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
4. Auflage, 2022
Print-ISBN 978-3-415-07161-2
E-ISBN 978-3-415-07163-6
© 2007 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: abavo GmbH, Buchloe
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Titelfoto: © Torkhov – stock.adobe.com
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart
Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden
www.boorberg.de
Vorwort
Die nunmehr vierte Auflage dieses Werkes zeigt, wie wichtig das Thema Betäubungsmittel im Straßenverkehr trotz allen technischen Fortschritts immer noch ist.
Die fortschreitende Digitalisierung, die wir ständig im Straßenverkehr bemerken und zukünftig noch intensiver bemerken werden, und die Automatisierung werden die Verkehrssicherheit grundsätzlich begünstigen. Der Mensch als Zentrum des Verkehrsgeschehens wird bleiben.
Letztendlich ist das wichtigste Element zur Verhinderung von Verkehrsgefahren weiterhin der voll handlungsfähige Verkehrsteilnehmer.
Auch die neueren, teilweise bereits umgesetzten und praktizierten Ansätze der Medizin werden in den Verkehrsbereich hineinreichen. Die Anzahl von Patienten, die Betäubungsmittel zur Schmerz- oder Suchtbehandlung auf ärztliche Verschreibung erhalten, wird sich sicherlich erhöhen. Das führt folglich zu einer vermehrten Anzahl von Verkehrsteilnehmern, insbesondere Kraftfahrzeugführern, die medizinisch indiziert mit Betäubungsmitteln im Körper auf den Straßen unterwegs sind; neben denen unter teils psychoaktivem Medikamenteneinfluss. Je nach Feststellsituation wird jeder Fall rechtlich individuell mit allen praktischen Problemstellungen zu prüfen sein.
Das Wissen über alkoholbedingte Fahrunsicherheit wird nicht näher erläutert.
Verkehrspräventive Arbeit und Fahrschulen
Bekanntermaßen löst repressives Tätigwerden nicht alle Probleme, auch nicht im Verkehrsbereich.
Neben diversen notwendigen Kampagnen, beispielsweise des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V., ist es sinnvoll, dort anzusetzen, wo der Startpunkt der motorisierten Fahrkarriere aller liegt: bei den Fahrschulen.
Zu den theoretischen Inhalten der Fahrausbildung gehört folgerichtig die Lektion über die persönlichen Voraussetzungen und den Risikofaktor Mensch, die insbesondere Kenntnisse zu Einschränkungen durch Alkohol und andere Drogen vermittelt.
Darüber hinaus vielversprechend ist das „Peer"-Projekt, das auf Information von Fahrschülern über Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum durch junge Führerscheinneulinge abzielt und bei Beteiligten gut ankommt. Es wurde ab 2000 entwickelt und von 2003 bis 2005 in acht Bundesländern, schließlich bis 2008 als EU-Modellprojekt in einigen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Aktuell läuft es in neun Bundesländern in vielen Fahrschulen. ( www.peer-projekt.de)
Gewidmet der MQ 2021: Claudia Stickelbrock, Guido Bloch, Stefan Boese, Andreas Koptik, Stefan Kryschik, Heiner Mies, Michael Schüttler, Bernd Schumann.
November 2021
Carsten Winterberg
Inhalt
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Drogenkunde
1. Cannabis/Haschisch/Marihuana (Ebenfalls genannt: Shit, Kraut, Gear, Pot, Smoke, Herb)
2. Amphetamine, Amphetaminderivate, Ecstasy
a) Amphetamin, Metamphetamin (Ebenfalls genannt: Speed, As, Sulfat, Sulf, Whizz, Amp, Pep, Amph, Gülle, Crank, Crystal)
b) Ecstasy (Ebenfalls genannt: XTC, Smarties, E, Adam, Emphaty, Love-Drug)
3. Piperazinderivate
4. Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB), Gammabutyrolacton (GBL)
a) Gamma-Hydroxy-Buttersäure (Ebenfalls genannt: Liquid Ecstasy, Salty Water, G-Riffick, Soap, Pearl, Liquid X, Gamma-Hydroxy-Butyrat)
b) Gammabutyrolacton (Ebenfalls genannt: Renewtrient, Blue Nitro, Gamma G)
5. Heroin (Diamorphin, Diacetylmorphin) (Ebenfalls genannt: Junk, Scag, Smack, Horse, H, Braunes, Shore)
6. LSD (Lysergid) (Ebenfalls genannt: Pappe, Pappen, Papers, Trips, Säure, Blotter)
7. Cocain (Ebenfalls genannt: Schnee, Koks, Coke, White Lady, Heaven Dust)
8. Crack und Freebase (Crack auch Rocks, Roxanne; Freebase auch Base, Baseball)
9. Benzodiazepine
10. Barbiturate
11. Methylphenidat
12. Substitutionsmittel
a) Methadon/Polamidon
b) Codein
c) Dihydrocodein
d) Buprenorphin
13. Rauschpilze (Ebenfalls genannt: Magic Mushrooms, Zauberpilze, Psilos)
14. Mescalin (Meskalin)
15. Neue psychoaktive Stoffe
II. Drogen und Straßenverkehr
1. Auffälligkeiten und Erscheinungsformen des Drogenkonsums
a) Symptome, Verkehrsauffälligkeiten und typische Utensilien
b) Testmöglichkeiten durch die Polizei
2. Die Verkehrskontrolle
3. Die Verkehrsverstöße
a) Allgemeines
b) § 24 a StVG
c) § 316 StGB
d) § 315 c StGB
4. Maßnahmen
a) Allgemeines
b) Durchsuchung
c) Blutprobe, Untersuchung
d) Benachrichtigung anderer Stellen und deren Maßnahmen
e) Führerscheinbeschlagnahme durch die Polizei
f) Unterbinden der Weiterfahrt
Schnellübersicht
Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I.Drogenkunde
1.Cannabis/Haschisch/Marihuana
(Ebenfalls genannt: Shit, Kraut, Gear, Pot, Smoke, Herb)
Die Cannabisprodukte stammen alle von den blühenden weiblichen Cannabispflanzen. Marihuana ist das Gemisch aus den Blättern und Blüten, das Haschisch ist das Harz aus den Blütenspitzen. [1]
Von den berauschenden Wirkstoffen der Cannabispflanze ist der wohl wirksamste das THC (Tetrahydrocannabinol), welches zeitweise stärker in Marihuana als Haschisch konzentriert war, was sich mittlerweile – siehe unten – wieder umgekehrt hat.
Cannabis kann seit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften unter erweiterten Bedingungen ärztlich auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden und wird in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG geführt. [2] Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Verschreibung von Cannabisprodukten auf seiner Homepage. Cannabismedikamente können beispielsweise getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon sein [3] ; bislang werden ebenso die Fertigarzneien „Sativex und „Canemes
(beides geschützte Marken) verschrieben. [4] Es kommt insbesondere für die Behandlung von Schmerzen oder Appetitlosigkeit in Betracht. [5] Eine Verschreibung durch jeden Arzt ist bei schweren