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Mehr Überwachung

Der beschlossene Änderungsantrag zum Vorschlag der Bundesregierung zur Quellen-TKÜ verschärft sogar noch die Anforderungen an die Telekommunikationsprovider, was die Kooperation mit den Ermittlern betrifft. Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts hat den Bundestag bereits passiert. Es gab 355 Ja-Stimmen, 280 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.

Künftig sind die Provider gemäß Paragraf 2 des G-10-Gesetzes nicht nur verpflichtet, den Behörden Zugang zu ihren Einrichtungen zu gewähren und ihnen das Aufstellen von Geräten zu erlauben, die per Man-in-the-Middle-Angriff das Einschleusen von

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