Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bescheidtechnik
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Buchvorschau
Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bescheidtechnik - SVP Verlag
Einführung
Über uns – der SVP Verlag stellt sich vor!
Wir sind der Begleiter für ein erfolgreiches Studium an den Hoch- und Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung! Unser Konzept für beste Klausurergebnisse in den juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern besteht aus der Kombination aus theoretischem Wissen und der Anwendung in Klausuren.
Alle Inhalte beruhen auf den Modulbeschreibungen der jeweiligen Studiengänge und sind nach umfassender Auswertung bisheriger Prüfungen entstanden.
Mit unseren Kurzlehrbüchern haben Sie die Möglichkeit, sich das notwendige Klausurwissen in kompakter Form anzueignen. Wir haben uns auf das Notwendigste beschränkt, weil wir wissen, dass Sie ihre Zeit für viele verschiedene Fächer einteilen müssen. Unser Schwerpunkt liegt auf verständlichen Erklärungen, Prüfungsschemata und Definitionen, die Sie in der Klausur nutzen können.
In jedem Kurzlehrbuch finden Sie im Anschluss an den theoretischen Teil Klausuren mit vollständig ausformulierten Lösungen. Zusätzlich haben wir nach Möglichkeit die notwendigen Vorüberlegungen und die Lösungsskizze formuliert, damit Sie nicht nur das fertige Ergebnis sehen, sondern auch die Entwicklung der Lösung nachvollziehen können.
Über dieses Buch
Das Ordnungswidrigkeitenrecht weist eine hohe Bedeutung für die Verwaltungspraxis auf. Gleichzeitig vereint es Elemente des Straf- und des Verwaltungsrechts, was eine besondere Herausforderung für die Annäherung an das Rechtsgebiet darstellt. Da sich das Kurzlehrbuch an Studierende der (Fach-)Hochschulen für öffentliche Verwaltung richtet, werden jedoch keinerlei strafrechtliche Grundkenntnisse vorausgesetzt. Ganz im Gegenteil werden diese leicht verständlich und anhand diverser Beispielsfälle vermittelt. Nicht nur die Prüfung der Ordnungswidrigkeit selbst, sondern auch das für die spätere Praxis relevante Bußgeldverfahren werden prüfungsorientiert dargestellt. Auf dieser Basis macht das Kurzlehrbuch Sie letztlich mit der Bescheidtechnik vertraut. Sie werden in der Lage sein, Bußgeldbescheide und Vermerke zu fertigen und dabei materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten zu bewältigen.
Inhalt
A. Grundlagen: Rechtsquellen und Begriffe
I. Die Ordnungswidrigkeit
II. Der Betroffene
III. Das OWiG und weitere relevante Gesetze
B. Ahndungsvoraussetzungen
I. Grundschema
II. Vorsätzliche Begehung
1. Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Vorwerfbarkeit
III. Fahrlässige Begehung
1. Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Vorwerfbarkeit
4. Besonderheiten bei fahrlässiger Verwirklichung
IV. Begehung durch Unterlassen
1. Echte Unterlassungsdelikte
2. Unechte Unterlassungsdelikte
V. Versuch
1. Tatentschluss
2. Unmittelbares Ansetzen
3. Rechtswidrigkeit
4. Vorwerfbarkeit
5. Kein Rücktritt
VI. Zurechnung, Beteiligung, juristische Personen und Unternehmen
1. Zurechnung
2. Beteiligung
3. Besonderheiten bei juristischen Personen und Personenvereinigungen
C. Verjährung
I. Verfolgungsverjährung
II. Vollstreckungsverjährung
D. Konkurrenzen
I. Gesetzeskonkurrenz
II. Tateinheit
III. Tatmehrheit
IV. Konkurrenz zur Straftat
E. Geldbuße und weitere behördliche Handlungsmöglichkeiten
I. Einstellung
II. Verwarnung
III. Geldbuße / Bußgeldbescheid
1. Der Bußgeldrahmen
2. Bußgeldkataloge
3. Zumessung anhand von § 17 III und IV OWiG
IV. Nebenfolgen
1. Fahrverbot
2. Einziehung von Gegenständen
3. Einziehung des Wertes von Taterträgen
F. Bußgeldverfahren
I. Zuständigkeiten
1. Sachliche Zuständigkeit
2. Örtliche Zuständigkeit
3. Mehrfache Zuständigkeit
II. Verfahrensgang
1. Allgemeine Verfahrensvorschriften
2. Vorverfahren
3. Zwischenverfahren
4. Hauptverfahren
5. Rechtsmittelverfahren
6. Vollstreckungsverfahren
III. Kosten
G. Bußgeldbescheid / Bescheidtechnik
I. Inhalte des Bußgeldbescheids
1. Inhalte nach § 66 I Nr. 1 und 2 OWiG
2. Inhalte nach § 66 I Nr. 3 OWiG
3. Inhalte nach § 66 I Nr. 4 OWiG
4. Inhalte nach § 66 I Nr. 5 OWiG
5. Inhalte nach § 66 II Nr. 1 OWiG
6. Inhalte nach § 66 II Nr. 2 und 3 OWiG
II. Aufbau und Gestaltung
III. Begleitender Vermerk
H. Klausur
Klausur Die Leinenpflicht
Ordnungswidrigkeitenrecht
A. Einleitung
Das Ordnungswidrigkeitenrecht weist starke Bezüge zum Strafrecht, aber auch Berührungspunkte zum Verwaltungsrecht auf. Während die Begehung einer Straftat die Strafverfolgungsbehörden – insbesondere also die Staatsanwaltschaften und die Polizei – aufgrund des erhöhten Unrechtsgehalts der Tat zum Einschreiten verpflichtet (Legalitätsprinzip, vgl. §§ 152 II, 163 I StPO), steht die Einleitung eines Bußgeldverfahrens im Ermessen der grundsätzlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Opportunitätsprinzip, vgl. § 47 I OWiG). Der Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit ist demnach weniger hoch und die Sanktionsdrohungen sind weniger gravierend als die einer „Strafe".
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist somit das gesetzgeberische Konzept für die Ahnung von Gesetzesverstößen, die nicht die Qualität von Straftaten erreichen. Gleichwohl handelt es sich um repressives Handeln und darf daher nicht mit der Prävention – also insbesondere der Gefahrenabwehr – vermengt werden. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) schließen sich nicht aus sondern sind nebeneinander möglich und fallen sogar häufig in die Zuständigkeit derselben Behörde.
Beispiel: A betreibt in der kreisfreien Stadt Köln eine Spielhalle ohne die nach § 33i I 1 GewO notwendige Erlaubnis. Für die mögliche Gewerbeuntersagung nach § 15 II 1 GewO als auch die Ahndung der Ordnungswidrigkeit nach § 144 I Nr. 1 d) GewO kann – je nach landesrechtlicher Ausgestaltung, vgl. § 155 II GewO – dieselbe Behörde zuständig sein.
I. Grundlagen: Rechtsquellen und Begriffe
Im