Strafprozessrecht
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Buchvorschau
Strafprozessrecht - Lars Bierschenk
Kompass Recht
herausgegeben von Dieter Krimphove
Strafprozessrecht
von
Dr. Lars Bierschenk
Richter am Landgericht, Landgericht Bonn
Prüfer im 1. und 2. Juristischen Staatsexamen
Dr. Johannes Koranyi
Richter am Landgericht, Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
Lehrbeauftragter der Universität Bonn für Strafprozessrecht
Sebastian Weikinger
Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Bonn
Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften zum Straf- und Strafprozessrecht
2., aktualisierte Auflage
Verlag W. Kohlhammer
2. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten
© 2023 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-043809-5
E-Book-Format:
pdf: ISBN 978-3-17-043810-1
epub: ISBN 978-3-17-043811-8
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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Mit der renommierten Reihe Kompass Recht ist das Gebiet des Strafprozessrechts gut zu erfassen. Unser bewährter und praxisorientierter Ansatz bietet eine kompakte und übersichtliche Darstellung, die durch eine Vielzahl von realitätsnahen Beispielen und anschaulichen Übersichten unterstützt wird.
In der neuen Auflage sind insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Ermittlungsverfahrens und die neuesten Erkenntnisse zur Ermittlungspraxis (durch fortschreitenden technischen Innovationen) ebenso berücksichtigt wie die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Um das Lernerlebnis noch interaktiver zu gestalten, steht auf der Verlagshomepage ergänzendes Downloadmaterial zur Verfügung: interaktive Fälle sowie einen hilfreichen Multiple-Choice-Test, die dabei helfen, die zentralen Fragen des Strafprozessrechts eingehend zu verstehen und zu vertiefen.
Dr. Lars Bierschenk und Dr. Johannes Koranyi sind Richter für Strafsachen am Landgericht Bonn. Sebastian Weikinger ist Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bonn.
Vorwort zur 2. Auflage
Auch die zweite Auflage hält am ursprünglichen Konzept des Werkes fest und versteht sich als eine Navigationshilfe durch die einzelnen Abschnitte des Strafverfahrens, wobei insbesondere die Erfahrungen der Verfasser in Ausbildung und Prüfung eingeflossen sind. Dieses Profil wurde weiter geschärft und der Blick noch stärker am Ziel einer rechtsstaatlichen und zugleich effektiven Führung strafrechtlicher Verfahren ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen die Umsetzung strafprozessualer Regeln und die hierzu notwendigen Grundlagen – dies von der Zusatzfrage in der staatlichen Pflichtfachprüfung über die Entschließung im zweiten Staatsexamen bis zum Urteil und seiner Vollstreckung in der Praxis. Neben der sich ständig fortentwickelnden Rechtsprechung des BGH wurden hierzu auch bedeutende Gesetzesänderungen wie z. B. das sukzessive Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017, das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 3.6.2021, das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 23.6.2021 oder das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit vom 21.12.2021 in dem gebotenen Umfang berücksichtigt. Inhaltlich noch nicht vollends absehbare Reformen wie etwa die Aufzeichnung der Hauptverhandlung durch das bislang nur im Entwurf vorliegende Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung bleiben einer Folgeauflage vorbehalten.
Bonn, im Juli 2023
Die Verfasser
Vorwort zur 1. Auflage
Nach einer Beschreibung des Strafrechtlers Claus Roxin ist das Strafprozessrecht der „Seismograph der Staatsverfassung" (Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht [2017] § 2 Rn. 1). Das beinahe geflügelte Wort bezeichnet den Konflikt zwischen effektiver Strafrechtspflege und hinreichendem Schutz der Beschuldigten. Über ihre staatsrechtliche Bedeutung hinaus hat die Wendung Roxins längst auch unmittelbare Geltung für die juristische Ausbildung und Praxis erlangt; denn das Strafprozessrecht gilt gemeinhin als besonders sensible Materie und die Sorge, Verfahrensfehler zu begehen oder zu übersehen, ist ein ständiger Begleiter beim Umgang mit diesem Rechtsgebiet. Sowohl der Umfang der StPO als auch die beachtliche Menge wissenschaftlicher und didaktischer Literatur zeigen, dass eine fehlerorientierte Betrachtung des Strafprozessrechts durchaus geboten ist. Hierunter darf aber nicht der Blick auf die Sache leiden; denn jedes rechtsstaatliche Strafverfahren hat letztlich eine dienende Funktion: die Ermittlung der Wahrheit und der gesetzlich gebotenen Folgen (§§ 244 Abs. 2, 264 StPO i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG).
Vor diesem Hintergrund versteht sich dieses Buch im wahrsten Sinne des Wortes als ein Kompass bei der Durchdringung des Strafprozessrechts. Einen Kommentar oder ein Handbuch will dieser Band nicht ersetzen. Er ist vielmehr eine zusätzliche Orientierungshilfe bei der Navigation entlang der wichtigsten prozessualen Klippen und stützt sich dabei auf unsere Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, der universitären Lehre und der Referendarausbildung. Diesem Zweck entsprechend richten sich die Ausführungen vorwiegend nach der Rechtsprechung des BGH, wobei aber stets auch das Bewusstsein für streitige Aspekte und ihre juristische Erörterung geschärft werden soll.
Zur besseren Verständlichkeit wird zumeist nur eine männliche oder eine weibliche Form verwendet; die jeweiligen Formulierungen sollen jedoch Personen jeglichen Geschlechts einschließen.
Bonn, im Dezember 2020
Die Verfasser
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. KapitelAnnäherung an das Strafprozessrecht
I.Studenten und Referendare1
1.Studenten der Rechtswissenschaft1
2.Rechtsreferendare3
II.(Junge) Staatsanwälte, Richter und Verteidiger4
1.Beteiligte des Strafverfahrens und Ablauf4
2.Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen5
3.Richter8
4.Verteidiger9
III.Soziale Dienste der Justiz9
IV.Verwaltungsbehörden: Ordnungs-, Sozial- und Finanzbehörden10
2. KapitelGrundlagen des Strafprozessrechts
I.Ziele, Rechtsquellen und Abschnitte des Strafverfahrens13
1.Ziele des Strafverfahrens13
2.Rechtsquellen13
3.Verfahrensabschnitte14
II.Prozessgrundsätze15
1.Offizialprinzip15
2.Legalitätsprinzip16
3.Akkusationsprinzip17
4.Recht auf den gesetzlichen Richter17
5.Ermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz17
6.Rechtliches Gehör17
7.Beschleunigungsgrundsatz18
8.Nemo tenetur se ipsum accusare18
9.Fair trial-Grundsatz18
10.Grundsätze der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit.19
11.Öffentlichkeitsgrundsatz19
12.Grundsatz der freien Beweiswürdigung21
13.In dubio pro reo21
14.Grundsatz der effektiven Strafverfolgung bzw. funktionstüchtigen Strafrechtspflege21
III.Prozessvoraussetzungen22
1.Allgemeines22
2.Wichtige Prozessvoraussetzungen23
3.Prozesshindernisse aus dem Verfassungsrecht24
3. KapitelErmittlungsverfahren
I.Beginn des Ermittlungsverfahrens26
1.Strafanzeige26
2.Strafantrag27
3.Amtliche Wahrnehmung27
II.Verdachtsstufen der StPO27
III.Die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren28
IV.Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen im Einzelnen30
1.Vernehmung des Beschuldigten30
2.Vernehmung von Zeugen32
3.Durchsuchung36
4.Sicherstellung und Beschlagnahme38
5.Technische Ermittlungen im Bereich Telekommunikation41
6.Erkennungsdienstliche und molekulargenetische Maßnahmen46
7.Observation48
8.Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft49
9.Fahndungsmaßnahmen51
10.Führerscheinmaßnahmen51
V.Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren52
1.Spezielle Rechtsbehelfe52
2.Beschwerde52
3.Antrag auf gerichtliche Entscheidung52
VI.Abschluss des Ermittlungsverfahrens52
1.Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, § 170 Abs. 2 StPO54
2.Verweisung auf den Privatklageweg56
3.Beschränkung der Verfolgung wegen absoluter Geringfügigkeit, § 153 Abs. 1 StPO58
4.Absehen von der Verfolgung wegen relativer Geringfügigkeit, § 153a Abs. 1 StPO59
5.Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten, § 154 Abs. 1 StPO61
6.Beschränkung der Verfolgung innerhalb einer Tat, § 154a Abs. 1 StPO63
7.Sonstige Erledigungsarten ohne Anklageerhebung63
8.Erhebung der öffentlichen Klage64
VII.Dokumentation der Ermittlungen und Aktenführung69
1.Grundsätze der Aktenführung69
2.Verfügungstechnik70
4. KapitelGerichtszuständigkeit 1. Instanz
I.Arten gerichtlicher Zuständigkeit72
II.Sachliche Zuständigkeit in erster Instanz73
1.Sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts73
2.Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts75
3.Sachliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts76
III.Örtliche Zuständigkeit in erster Instanz77
IV.Zur Entscheidung berufene Richter78
1.Ausschluss eines Richters78
2.Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit79
5. KapitelDas gerichtliche Verfahren in erster Instanz
I.Grundlagen gerichtlicher Handlungsformen: Beschluss, Verfügung, Anordnung und Urteil81
1.Arten gerichtlicher Handlungsformen81
2.Formelle Anforderungen82
3.Unterscheidung und Rechtsschutz84
II.Zwischenverfahren84
III.Hauptverfahren und Hauptverhandlung86
1.Vorbereitung der Hauptverhandlung86
2.Grundlagen und Rahmen der Hauptverhandlung86
3.Gang der Hauptverhandlung96
4.Vertiefung: Beweisaufnahme und Beweiswürdigung100
5.Bedeutung von Verfahrensfehlern und Heilung108
IV.Urteil und andere Arten der Verfahrensbeendigung114
1.Urteilsverkündung und weiterer Verfahrensgang114
2.Inhalt und Aufbau von Strafurteilen115
3.Andere Arten der Verfahrensbeendigung116
6. KapitelRechtsmittelverfahren
I.Grundlagen117
II.Überblick über das Berufungsverfahren119
1.Zulässigkeit der Berufung119
2.Verfahren vor dem Berufungsgericht120
III.Revision122
1.Grundlagen122
2.Zulässigkeit der Revision123
3.Begründetheit der Revision126
4.Entscheidung des Revisionsgerichts131
7. KapitelBeschwerden und Anhörungsrüge
I.Sofortige Beschwerde133
II.Beschwerde134
III.Besondere Beschwerdearten und Anhörungsrüge135
1.Haftbeschwerde135
2.Weitere Beschwerde135
3.Rechtsbeschwerde135
4.Anhörungsrüge136
8. KapitelStrafvollstreckung und -vollzug
I.Grundlagen der Strafvollstreckung137
1.Zuständigkeiten137
2.Vollstreckung von Geldstrafen138
3.Vollstreckung von Freiheitsstrafen138
4.Bewährungsaufsicht139
II.Einführung in das Strafvollzugsrecht139
1.Ziele des Strafvollzugs139
2.Ablauf des Strafvollzugs141
9. KapitelJugendstrafverfahren
I.Verfahrensbeteiligte143
II.Besonderheiten im Ermittlungsverfahren145
III.Besonderheiten im gerichtlichen Verfahren146
10. KapitelWeitere besondere Verfahren
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Artkämper/Floren/Schilling, Vernehmungen, 6. Aufl., 2021
Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 5. Aufl., 2021
BfJ – Bundesamt für Justiz (Hrsg.), Übersicht Telekommunikationsüberwachung 2020 (online verfügbar unter www.bundesjustizamt.de)
BfJ – Bundesamt für Justiz (Hrsg.), Übersicht Verkehrsdatenüberwachung 2020 (online verfügbar unter www.bundesjustizamt.de)
de Vries, Einführung in die Kriminalistik für die Strafrechtspraxis, 2015
Destatis – Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 10, Reihe 2.3, Rechtspflege – Strafgerichte 2021 (online verfügbar unter www.destatis.de)
Destatis – Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 10, Reihe 2.6, Rechtspflege – Staatsanwaltschaften 2021 (online verfügbar unter www.destatis.de)
Föhrig, Kleines Strafrichter-Brevier, 2. Aufl., 2013
Graf, Mustertexte zum Strafprozess, 10. Aufl., 2022
Großmann, Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung: Voraussetzungen und Beweisverbote, JA 2019, 241
Haft, Einführung in das juristische Lernen, 7. Aufl., 2015
Haller/Conzen, Das Strafverfahren, 9. Aufl., 2021
Hellebrand, Die Staatsanwaltschaft, 1999
Kissel/Mayer, Gerichtsverfassungsgesetz, 10. Aufl., 2021
KK-StPO, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Aufl., 2023
Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., 2015
Löwe/Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Band III/1 (§§ 94 bis 111a), Band V/1 (§§ 151 bis 157), 27. Aufl., 2019/2020
Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., 2021
Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 65. Aufl., 2022
MüKo-StPO, Münchener Kommentar zur StPO, Band I (§§ 1–150), 2. Aufl., 2023, Band II (§§ 151–332), 1. Aufl., 2016
Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 30. Aufl., 2022 (Vorwort zur 1. Auflage: 29. Aufl., 2017)
Schuster/Weitner, StPO-Fallrepetitorium, 9. Aufl., 2022
Stollenwerk, Abwehr von Konfliktverteidigung, DRiZ 2012, 225
Stollenwerk, Der Prozessauftakt in konfliktreichen Strafverfahren, DRiZ 2015, 138
von Liszt, Vortrag im Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901, DJZ 1901, 179
Wolters/Janko, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, JuS 2004, 684
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stift= Klausurtipps für Studenten
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download = Weiterführender bzw. ergänzender Text als Download-Datei
download Inhalt des Download-Materials:
– Gerichtsentscheidungen
– Interaktive Fälle
– Multiple-Choice-Fragen
– Schemata
– Muster
Download des o. g. Materials unter https://dl.kohlhammer.de/
978-3-17-043809-5
Hinweis: Alle in diesem Zusammenhang in den Fällen oder Mustern genannten personenbezogenen Daten, Namen, Adressen oder Sachverhaltsangaben sind rein fiktiv und frei erfunden. Sie dienen ausschließlich zu illustrativen oder demonstrativen Zwecken. Es bestehen keine Verbindungen zu tatsächlichen Personen oder Ereignissen.
1. KapitelAnnäherung an das Strafprozessrecht
1 Zu Beginn der Auseinandersetzung mit dem Strafprozessrecht empfiehlt es sich, den eigenen Standort zu bestimmen. Je nachdem können sich unterschiedliche Anforderungen an die erforderliche Rechtskenntnis und Arbeitsweise ergeben.
I.Studenten und Referendare
1.Studenten der Rechtswissenschaft
2 Im Studium wird man mit dem Strafprozessrecht meist in Form einer Zusatzfrage am Ende einer Klausur konfrontiert. Zwar können strafprozessuale Fragen auch innerhalb der Tatbestände einzelner Delikte relevant werden (z. B. § 113 Abs. 3 StGB – „rechtmäßige Diensthandlung oder § 153 StGB – „falsche Aussage
), i. d. R. wird in Klausuren aber eine bestimmte prozessuale Handlung zu würdigen sein. Eine solche Frage sollte zunächst klausurtechnisch eingeordnet werden; häufige Kategorien sind:
– geeignetes (weiteres) Vorgehen von Staatsanwaltschaft oder Gericht,
– Rechtmäßigkeit einer konkreten Maßnahme der Ermittlungsbehörden (insb. Beweiserhebungsverbote),
– Zulässigkeit einer Verwertung bestimmter Beweismittel durch das Gericht (Beweisverwertungsverbote) oder
– Erfolgsaussichten eines Antrags oder eines Rechtsbehelfs.
3 Bezieht sich die Frage auf das geeignete weitere Vorgehen , sollte man sich vor allem auf die Möglichkeiten konzentrieren, mit denen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht den jeweiligen Verfahrensabschnitt sachgerecht beenden können (z. B. Erhebung der Anklage oder Verfahrenseinstellung).
4 Ist die Rechtmäßigkeit einer konkreten Maßnahme zu prüfen, sollte hierzu der aus dem Verwaltungsrecht bekannte Aufbau zugrunde gelegt werden:
Abb. 1: Schema zur Rechtmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen.
5 Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Orientierungshilfe. Zu beachten ist, dass die StPO nur wenige Ermächtigungs- bzw. Eingriffsgrundlagen vorsieht. Die meisten Regeln der StPO betreffen nämlich nicht das „Ob, sondern das „Wie
eines staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Handelns. Zentrale Grundlagen sind häufig die Generalklauseln der StPO :
– §§ 160, 161 StPO für das Ermittlungsverfahren
– Staatsanwaltschaft: § 161 Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 160 ff. StPO
– Polizei: §§ 163 ff. StPO i. V. m. §§ 160 ff. StPO
– Ermittlungsrichter (auf Antrag StA): § 162 Abs. 1, 2 StPO i. V. m. spezieller Rechtsgrundlage für Beschluss
– § 202 StPO für das Zwischenverfahren
– Prozessgericht: § 202 StPO
– Prozessgericht (auf Antrag StA): § 162 III StPO i. V. m. spezieller Rechtsgrundlage für Beschluss
– § 244 Abs. 2 StPO für das Hauptverfahren
– Prozessgericht: § 244 Abs. 2 StPO
Beispiel:
Der sachliche Anwendungsbereich der Ermittlungsgeneralklauseln ist im Ansatz sehr weit gefasst und kann auch Recherchen in öffentlich zugänglichen analogen und digitalen Medien wie z. B. in sozialen Netzwerken erfassen (sog. OSINT-Recherchen). Hiervon zu unterscheiden ist die Frage der Einführung etwaiger Beweismittel in die Hauptverhandlung (Rn. 356 ff.; vgl. KG BeckRS 2021, 47025 – „OSINT-Auswertebericht").
6 Besondere Zuständigkeits-, Verfahrens- oder Formvorgaben können sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, z. B. im Fall besonderer Eilbedürftigkeit oder bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen.
stiftBei der Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit empfiehlt sich ein Vorgehen nach der „Methode der Begriffsentfaltung oder auch „Normalfallmethode
(Zusammenfassung bei Haft Einführung S. 181 ff.):
1. Zunächst sind die problematischen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Normen zu identifizieren.
2. Mithilfe der juristischen Methodik (insb. Grammatik, Systematik und Telos) ist anschließend zu ermitteln, von welchem typischen Fall („Normalfall") der Gesetzgeber ausgegangen sein