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Das Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte
Das Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte
Das Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte
eBook945 Seiten6 Stunden

Das Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte

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Über dieses E-Book

Eine große Zahl der Zivilprozesse wird nach einer Beweisaufnahme entschieden. Die Durchsetzung eines Anspruchs ist maßgeblich von der Beweissituation abhängig. Für jeden beteiligten Praktiker sind daher fundierte Kenntnisse des Beweisrechts unverzichtbar. Dieses Handbuch behandelt umfassend und kompakt die Verfahrensgrundsätze, Voraussetzungen, Durchführung und Würdigung der Beweisaufnahme sowie das selbständige Beweisverfahren. Die Darstellung wird angereichert durch zahlreiche Beispiele, Praxistipps und Hinweise auf Fehlerquellen. Hinzu kommen Formulierungsmuster und prozesstaktische Empfehlungen. Richtern, Rechtsanwälten und Rechtsreferendaren werden auf diese Weise die erforderlichen Detailinformationen zum gesamten zivilprozessualen Beweisverfahren vermittelt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle aktueller Rechtsprechung sowie die gesetzlichen Regelungen zum Arztrecht. Außerdem wurde das Kapitel zum selbständigen Beweisverfahren um wichtige Details ergänzt.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum21. Aug. 2014
ISBN9783170256002
Das Beweisrecht der ZPO: Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte

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    Buchvorschau

    Das Beweisrecht der ZPO - Holger Jäckel

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    Das Beweisrecht der ZPO

    Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte

    von

    Dr. Holger Jäckel

    Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

    2., überarbeitete und aktualisierte Auflage

    Verlag W. Kohlhammer

    2. Auflage 2014

    Alle Rechte vorbehalten

    © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

    Print:

    ISBN 978-3-17-025598-2

    E-Book-Formate:

    pdf: ISBN 978-3-17-025599-9

    epub: ISBN 978-3-17-025600-2

    mobi: ISBN 978-3-17-025601-9

    Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

    Eine große Zahl der Zivilprozesse wird nach einer Beweisaufnahme entschieden. Die Durchsetzung eines Anspruchs ist maßgeblich von der Beweissituation abhängig. Für jeden beteiligten Praktiker sind daher fundierte Kenntnisse des Beweisrechts unverzichtbar. Dieses Handbuch behandelt umfassend und kompakt die Verfahrensgrundsätze, Voraussetzungen, Durchführung und Würdigung der Beweisaufnahme sowie das selbständige Beweisverfahren. Die Darstellung wird angereichert durch zahlreiche Beispiele, Praxistipps und Hinweise auf Fehlerquellen. Hinzu kommen Formulierungsmuster und prozesstaktische Empfehlungen. Richtern, Rechtsanwälten und Rechtsreferendaren werden auf diese Weise die erforderlichen Detailinformationen zum gesamten zivilprozessualen Beweisverfahren vermittelt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle aktueller Rechtsprechung sowie die gesetzlichen Regelungen zum Arztrecht. Außerdem wurde das Kapitel zum selbständigen Beweisverfahren um wichtige Details ergänzt.

    Dr. Holger Jäckel ist Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth und Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Nürnberg.

    Vorwort zur 2. Auflage

    Das seinerzeit neu konzipierte Handbuch ist auf erfreuliche Resonanz gestoßen. Für diese Neuauflage habe ich einige weitere Abschnitte eingefügt, die auf Anregungen aus der Leserschaft oder auf Erfahrungen aus dem richterlichen Alltag zurückgehen. Die zivilrechtliche Judikatur förderte in den vergangenen Jahren zahlreiche beweisrechtliche Aspekte zu Tage. In den Fußnotenapparat habe ich daher nicht weniger als 120 neue Entscheidungen aufgenommen. Inzwischen haben sich in der Justiz überall EDV-gestützte Entscheidungsmuster und Textbausteine durchgesetzt. Die im Buch genannten Formulierungsbeispiele stellen auch weiterhin lediglich Anregungen dar.

    Nürnberg, im März 2014

    Holger Jäckel

    Vorwort zur 1. Auflage

    So häufig wie ein Prozess nicht zu vermeiden ist, so sehr ist sein Ausgang in vielen Fällen von einer Beweisaufnahme abhängig.

    Das zivilprozessuale Beweisrecht ist keine konsistente Materie. Es setzt sich aus vielen Bauteilen zusammen, von denen manche nicht einmal ausdrücklich gesetzlich geregelt sind. Indessen sind für jeden im Prozess tätigen Juristen hinreichende Kenntnisse im Beweisrecht unverzichtbar. Das vorliegende neu konzipierte Handbuch wendet sich in erster Linie an Berufsanfänger unter Richtern und Rechtsanwälten, ebenso an Referendare. Sie sollen einen Überblick in das oft als komplex empfundene Beweisrecht erhalten, so dass verfahrensrechtliche Fehler nach Möglichkeit vermieden werden. Das dürfte auch für erfahrene Praktiker interessant sein. Insbesondere von Anwälten verlangt man, dass sie anhand der Beweissituation die Prozessaussichten beurteilen und danach die Weichen für das weitere Vorgehen stellen.

    Die Darstellung orientiert sich am typischen Prüfungsablauf der Beweisaufnahme. Nach übergreifenden allgemeinen Themen folgen die Bereiche Beweisbedürftigkeit, Beweismittel, Beweiswürdigung und Beweislast. Als Abschluss wird das selbständige Beweisverfahren erläutert. All dies wird mit Beispielen, typischen Fehlerquellen und Formulierungsmustern illustriert. Die Formulierungsmuster erheben keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Für viele Verfügungen und Beschlüsse halten die Gerichte Formblätter vor. Sie erleichtern die Arbeit, sind aber nicht immer frei von Fehlern.

    Die Nachweise in den Fußnoten – von denen ich bewusst zahlreich Gebrauch gemacht habe – beziehen sich zumeist auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung. Sie ist für die Praxis ausschlaggebend. Den Weg zu näherer Vertiefung weist die Schrifttumsübersicht am Beginn der einzelnen Kapitel oder Abschnitte.

    Niemand vermag bei einem neu erstellten Handbuch von Beginn an Perfektion zu liefern. Daher sind Hinweise und konstruktive Kritik jederzeit willkommen.

    Abschließend habe ich Herrn Rechtsanwalt Jens Roth vom Verlag W. Kohlhammer für die engagierte Unterstützung bei der Realisierung des Buches zu danken.

    Berlin, im März 2009

    Holger Jäckel

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort

    Abkürzungsverzeichnis

    Literaturverzeichnis

    1. Kapitel:Grundlagen und Grundbegriffe

    I.Gesetzliche Systematik des Beweisrechts

    II.Beweisrecht und materielles Recht

    III.Beibringungsgrundsatz

    1.Parteifreiheit

    2.Gerichtliche Mitwirkung

    IV.Behauptungs- und Darlegungslast

    1.Vorbemerkung

    2.(Abstrakte) Behauptungslast

    a) Grundsätzliche Anforderungen

    aa) Kläger

    bb) Beklagter

    b) Umfang des Vortrags

    aa) Anforderungen

    bb) Erleichterungen

    3.Darlegungslast (konkrete Behauptungslast, Substantiierungslast)

    a) Wechselspiel des Vortrags

    b) Gegnerisches Bestreiten

    c) Modifikationen

    aa) Anscheinsbeweis und gesetzliche Vermutungen i. S. v. § 292.

    bb) Sekundäre Darlegungslast

    cc) Schadensschätzung

    d) Gerichtliche Hinweispflicht

    V.Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen

    1.Allgemeines

    a) Hilfsmittelfunktion

    b) Keine Ausforschung

    c) Gerichtliches Ermessen

    2.Urkundenvorlegung (§ 142)

    a) Voraussetzungen

    aa) Prozessuale Bedeutung

    bb) Urkunden

    cc) Adressat

    dd) Bezugnahme

    ee) Ermessen

    b) Inhalt der Anordnung

    aa) Frist

    bb) Verbleib

    cc) Übersetzung

    c) Formalien

    d) Grenzen der Vorlegungspflicht

    aa) Dritte

    bb) Parteien

    3.Augenschein und Sachverständiger (§ 144)

    a) Voraussetzungen

    b) Vorrangige Hinweispflicht

    c) Ausbleiben des Auslagenvorschusses

    d) Arzthaftungsprozess und Schadensschätzung

    e) Grenzen und Formalien

    4.Parteivernehmung (§ 448)

    a) Bedeutung der Vorschrift

    b) Subsidiarität

    c) Anfangsbeweis

    d) Beweisnot und Waffengleichheit

    aa) Beweisnot

    bb) Waffengleichheit

    cc) Verfahren

    VI.Beweisantizipation und Beweiserhebung im PKH-Prüfungsverfahren

    1.Ausgangslage

    a) Erfolgsaussicht

    b) Grundsätzlich keine Beweisantizipation

    2.Ausnahmen

    3.Beweiserhebungen im PKH-Prüfungsverfahren

    VII.Unlauteres Parteiverhalten und Beweisrecht

    1.Rechtswidrig erlangte Beweismittel

    a) Allgemeines

    b) Fallgruppen und Abwägungskriterien

    aa) Lauschzeuge

    bb) Verbotene Eigenmacht

    cc) Entwendung privater Aufzeichnungen

    dd) Fremde Verfahrensverstöße

    c) Rechtfertigung

    d) Rechtsfolgen

    2.Beweisvereitelung

    a) Prozessuale Einordnung

    b) Fallgruppen und Rechtsfolgen

    aa) Zielgerichtet vorsätzliches Verhalten

    bb) Fahrlässigkeit

    cc) Substanzielle Eingriffe

    dd) Beweisrechtlicher Bezugspunkt

    c) Feststellung des Verschuldens

    VIII.Anwaltliche Prozesstaktik in Beweisfragen

    1.Einleitung

    2.Beschaffung und Ausschaltung von Beweismitteln

    a) Abtretung und Prozessstandschaft

    aa) Abtretung

    bb) Prozessstandschaft

    b) Erstreckung einer Klage auf mögliche Zeugen

    c) Beweiskraft

    3.Einholung vorgerichtlicher Privatgutachten

    a) Bedeutung und Vorteile

    b) Kostentragung.

    aa) Kostenerstattung

    bb) Voraussetzungen

    cc) Höhe der Kosten

    4.Negative Feststellungsklage

    5.Zusammenfassende Übersicht

    IX.Beweisvereinbarungen

    1.Rechtliche Einordnung

    2.Reichweite und Zulässigkeit

    2. Kapitel:Beweisgegenstand und Beweisrichtung

    I.Gegenstand des Beweises

    1.Tatsachen

    a) Definition

    b) Werturteile

    2.Indizien

    a) Mittelbare Tatsachen

    aa) Hintergrund

    bb) Voraussetzungen

    cc) Abgrenzung

    b) Praktische Bedeutung und Sonderfälle

    aa) Hauptfälle

    bb) Vorfragen

    cc) Sonderfall

    c) Inhalt der Beweiswürdigung

    3.Erfahrungssätze

    a) Anwendungsbereich

    b) Verfahren

    4.Fremdes Recht (§ 293)

    a) Iura novit curia

    b) Anwendungsbereich

    c) Verfahren

    aa) Freibeweis

    bb) Mitwirkungspflicht

    cc) Erkenntnisquellen

    5.Beweiserhebung über Prozessvoraussetzungen

    a) Vorrang der Prozessvoraussetzungen

    b) Amtsprüfung

    c) Prozessfähigkeit

    d) Verfahren

    II.Haupt- und Gegenbeweis (Beweisrichtung)

    1.Hauptbeweis

    2.Gegenbeweis

    a) Beweisführer

    b) Reihenfolge

    3.Beweis des Gegenteils

    3. Kapitel:Formelles Beweisrecht

    I.Beweisantritt

    1.Prozesshandlung

    2.Inhalt

    a) Tatsachenbezeichnung

    b) Hinweispflicht

    c) Beibringungsfrist

    3.Form

    4.Rücknahme

    II.Anordnung der Beweisaufnahme

    1.Verfahrenskonstellationen

    a) In der mündlichen Verhandlung

    aa) Verfügung

    bb) Beschluss

    b) Vor der mündlichen Verhandlung

    c) Gesonderter Termin

    2.Inhalt des Beweisbeschlusses

    a) Präzision

    b) Umfang

    c) Auslagenvorschuss

    aa) Schuldner

    bb) Höhe des Vorschusses

    cc) Zahlungsfrist (§ 224 Abs. 2)

    dd) Verspätete Einzahlung

    ee) Prozesskostenhilfe

    d) Weitere Anordnungen

    3.Formalien

    4.Muster

    5.Änderungen und Aufhebung

    a) Voraussetzungen

    b) Ergänzungsantrag

    III.Ablehnung der Beweiserhebung

    1.Einleitung und Aufbauhinweise

    2.Verspäteter Beweisantritt

    a) Allgemeines

    aa) Der Zwiespalt beim Gericht

    bb) Prozessförderungspflicht

    b) Zwingende Zurückweisung (§ 296 Abs. 1)

    aa) Fristsetzung

    bb) Verzögerung

    cc) Entschuldigung

    dd) Kausalität

    c) Zurückweisung nach Ermessen (§ 296 Abs. 2)

    aa) Prozessförderung

    bb) Grobe Nachlässigkeit

    d) Gerichtliches Procedere

    3.Ausforschungsbeweis

    a) Prozessuale Einordnung

    b) Anforderungen

    c) Handhabung

    4.Untaugliches oder unerreichbares Beweismittel

    a) Untauglichkeit

    aa) Zurückhaltende Handhabung

    bb) Verbotene Vorwegnahme

    cc) Verbleibender Anwendungsbereich

    b) Unerreichbarkeit

    5.Erwiesenheit und Wahrunterstellung

    6.Kraft Gesetzes ausgeschlossene Beweismittel

    7.Eigene Sachkunde des Gerichts

    8.Form der Ablehnung

    IV.Beweistermin (Formalien)

    1.Verfahrensablauf

    2.Öffentlichkeit, Parteiöffentlichkeit und Ausnahmen

    a) Öffentlichkeitsgrundsatz

    b) Anwesenheitsrecht der Parteien

    aa) Grundsatz

    bb) Ausnahmen

    cc) Zweifelsfälle

    dd) Verstöße

    c) Keine Anwesenheitspflicht und Folgen des Nichterscheinens

    aa) Beweisaufnahme als solche

    bb) Nach Erledigung der Beweisaufnahme

    cc) Unmöglichkeit

    dd) Wiederholung

    3.Protokollierung

    a) Umfang und Technik

    aa) Gesetzliche Grundlagen

    bb) Stilfragen

    cc) Informatorische Parteianhörung (§ 141)

    dd) Augenschein

    ee) Protokollmängel

    b) Genehmigung

    c) Protokollierung im Übrigen

    d) Erleichterungen

    4.Weiterer Verfahrensablauf und Erörterung des Beweisergebnisses

    a) Fortsetzungstermin

    b) Abschluss der Beweisaufnahme

    aa) Erörterung

    bb) Streitiges Verhandeln

    cc) Vorläufige Einschätzung

    dd) Schriftsatzfrist

    V.Unmittelbarkeitsgrundsatz und zulässige Ausnahmen

    1.Formelle Unmittelbarkeit

    a) Inhalt

    b) Lockerungen

    c) Beweisrechtliche Bedeutung

    d) Richterwechsel

    2.Materielle Unmittelbarkeit

    3.Gesetzliche Ausnahmen

    a) Allgemeines

    b) Beauftragter Richter

    aa) Voraussetzungen

    bb) Anordnung

    cc) Verfahren

    c) Ersuchter Richter

    aa) Voraussetzungen

    bb) Anordnung

    cc) Bindungswirkung

    dd) Verfahren

    4.Verfahrensfehler

    VI.Strengbeweis und Freibeweis

    1.Hauptanwendungsfälle

    a) Grundsatz

    b) Freibeweis

    c) Vereinfachtes Verfahren

    2.Einverständnis der Parteien (§ 284 Sätze 2–4)

    a) Praktische Bedeutung

    b) Denkbare Fälle

    3.Verfahrensbesonderheiten

    4. Kapitel:Beweisbedürftigkeit

    I.Grundsätze

    1.Sachvortrag der Parteien

    2.Sonderfall: gleichwertiges Vorbringen

    3.Doppelrelevante Tatsachen

    II.Mangelnde Beweisbedürftigkeit kraft Gesetzes

    1.Geständnis und Geständnisfiktion

    a) Geständnis (§§ 288 ff.)

    aa) Inhalt des Geständnisses

    bb) Formale Voraussetzungen

    cc) Wirkung und Widerruf

    b) Geständnisfiktion infolge Nichtbestreitens (§ 138 Abs. 3)

    aa) Erklärungspflicht

    bb) Folge eines Nichtbestreitens

    cc) Qualität des Bestreitens

    dd) Erklärung mit Nichtwissen

    2.Offenkundigkeit

    a) Allgemeinkundige Tatsachen

    b) Gerichtskundige Tatsachen

    c) Verfahrensfragen

    aa) Tatsachenvortrag

    bb) Gerichtliches Procedere

    3.Vermutungen, Fiktionen und Abgrenzungsfälle

    a) Gesetzliche Vermutungen (§ 292)

    aa) Vermutungsbasis

    bb) Beweisrechtliche Folgen

    b) Fiktionen

    c) Abgrenzungen

    aa) Sog. tatsächliche Vermutungen

    bb) Sonstige Fälle

    4.Bindung durch Interventionswirkung (§ 68)

    5. Kapitel:Beweismittel

    I.Numerus clausus und Auswahl der Beweismittel

    1.Ordnung der Beweismittel

    2.Auswahl

    II.Augenschein

    1.Funktion und Definition

    a) Wahrnehmbarkeit

    b) Kombinationen

    2.Beweisantritt

    3.Verfahren

    III.Zeugenbeweis

    1.Einleitung

    a) Funktion

    b) Zeugenpflichten

    c) Abgrenzung

    2.Zeugenfähigkeit

    a) Verstandeskraft

    b) Verhältnis zur Parteistellung

    aa) Grundsatz

    bb) Streitgenosse und Streithelfer

    cc) Sonderfälle

    dd) Verfahrensfehler

    c) Angehörige des öffentlichen Dienstes

    3.Verfahren

    a) Formalien

    aa) Beweisantrag und Beweisbeschluss

    bb) Ladung des Zeugen

    cc) Hindernisse

    dd) Nicht geladene Zeugen

    b) Schriftliche Zeugenbefragung (§ 377 Abs. 3)

    aa) Voraussetzungen

    bb) Anordnung

    cc) Schreiben an den Zeugen

    dd) Antwort des Zeugen

    c) Vorbereitung des Gerichts und der Beteiligten

    aa) Strategie

    bb) Zeugenbeistand

    d) Ablauf der Vernehmung, Zeugnisverweigerungsrechte und Beeidigung

    aa) Belehrung

    bb) Personalien

    cc) Zeugnisverweigerungsrecht

    dd) Aussageverweigerungsrecht

    ee) Vernehmung zur Sache

    ff) Fragen der Parteien

    gg) Verdacht der Falschaussage

    hh) Beeidigung

    ii) Zeugenentschädigung

    e) Ordnungsmittel gegen ausbleibende Zeugen

    aa) Nichterscheinen

    bb) Beschluss

    cc) Nachträgliche Entschuldigung

    f) Weitere allgemeine Hinweise zum Umgang mit Zeugen

    aa) Terminierung

    bb) Aufmerksamkeit

    cc) Emotionen

    dd) Ungebührlichkeiten

    4.Bewertung der Aussage

    a) Allgemeine Fehlerquellen

    aa) Wahrnehmung

    bb) Speicherung

    cc) Wiedergabe

    b) Personenbezogene Fehlerquellen

    c) Anerkannte Wahrheits-/Lügekriterien

    aa) Ausgangspunkt

    bb) Lügensignale

    cc) Positive Kriterien

    IV.Sachverständigenbeweis

    1.Funktion

    2.Abgrenzung zum Privatgutachten

    a) Einordnung

    b) Verfahrensrechtliche Konsequenzen

    aa) Widersprüche

    bb) Hinweispflicht

    cc) Unvereinbarkeit

    3.Verfahren

    a) Auswahl des Sachverständigen

    aa) Beweisanordnung

    bb) Konkrete Person des Sachverständigen

    b) Ablehnung des Sachverständigen.

    aa) Antrag

    bb) Ablehnungsgründe

    cc) Gerichtliche Entscheidung

    c) Tätigkeit des Sachverständigen und ihre Überwachung

    aa) Beauftragung

    bb) Säumnis

    cc) Gebührenvereinbarung

    dd) Grundlage der Begutachtung

    ee) Hilfskräfte

    ff) Beeidigung

    d) Erstattung des schriftlichen Gutachtens und weiteres Beweisverfahren

    aa) Ermessen

    bb) Formalien

    cc) Verfahren nach Eingang des Gutachtens

    dd) Ladung des Sachverständigen

    ee) Ergänzungsfragen

    ff) Fortsetzungstermin

    gg) Ungenügendes Gutachten

    e) Verwertung verfahrensfremder Gutachten (§ 411a)

    aa) Anwendungsbereich

    bb) Verfahren

    cc) Mögliche Fehler

    4.Bewertungskriterien

    a) Zugrundeliegender Sachverhalt

    b) Vollständigkeit

    c) Inhaltliche Widersprüche und Erkenntnisquellen

    aa) Widerspruchsfreiheit (innere Logik)

    bb) Erkenntnisquellen

    d) Persönliche Voraussetzungen des Sachverständigen

    aa) Fachliche Eignung

    bb) Unvoreingenommenheit

    e) Abweichende Beurteilung durch das Gericht

    f) Zusammenfassung

    V.Urkundenbeweis

    1.Definition und Funktion

    a) Gedankenerklärungen

    b) Zuverlässigkeit

    2.Beweisantritt und Beweisaufnahme

    a) Besitz des Beweisführers

    b) Besitz des Gegners

    aa) Vorlegungsanordnung

    bb) Beschluss

    cc) Streit über den Besitz

    dd) Nichtvorlage

    c) Besitz eines Dritten

    aa) Materiell-rechtliche Vorlegungsansprüche

    bb) Anordnung nach § 142

    d) Besitz einer Behörde

    3.Beweiskraft der Urkunde

    a) Echtheit der Urkunde

    b) Äußere Mängel der Urkunde

    c) Öffentliche Urkunden

    aa) § 415

    bb) Sonstige Öffentliche Urkunden

    d) Privaturkunden

    aa) Unterschrift

    bb) Beweisregel

    cc) Vertragsurkunde

    e) Materielle Beweiskraft

    aa) Freie Würdigung

    bb) Anforderungen

    VI.Parteivernehmung

    1.Funktion

    2.Abgrenzung von der Parteianhörung

    a) Formelle Kriterien

    b) Prozessuale Behandlung

    3.Verfahren

    a) Antrag

    b) Vernehmung des Beweisgegners (§ 445)

    c) Vernehmung des Beweisführers (§ 447)

    aa) Einverständnis

    bb) Ermessen

    d) Beweisbeschluss (§ 450 Abs. 1) und Durchführung der Vernehmung

    aa) Beweisbeschluss

    bb) Vernehmung

    cc) Beeidigung

    dd) Kein Aussagezwang

    e) Parteivernehmung zu Schadensschätzung (§ 287 Abs. 1 Satz 3)

    VII.Amtliche Auskunft

    1.Voraussetzungen

    2.Verwertung

    3.Behörde

    4.Verfahren

    a) Gerichtliche Anordnung

    b) Behandlung der Auskunft

    c) Ablehnung und Verweigerung

    6. Kapitel:Beweiswürdigung und Beweismaß

    I.Grundlagen

    1.Sachgemäße Beweiswürdigung

    2.Richterliche Freiheit

    a) Bindungsfreiheit

    b) Grenzen

    II.Gerichtliche Verfahrensweise

    1.Grundlage der Beweiswürdigung

    2.Gang der Beweiswürdigung

    a) Beweisbasis (Ergiebigkeit)

    aa) Bezug zum Beweisthema

    bb) Zwischenergebnis

    b) Würdigung im engeren Sinne

    aa) Überzeugungsbildung

    bb) Störfaktoren

    cc) Würdigung einer Zeugenaussage

    dd) Widerspruchsfreiheit

    ee) Restzweifel

    III.Beweismaß

    1.Das Regelbeweismaß

    a) Bedeutung

    b) Die klassische Formel der Rechtsprechung

    aa) Regelbeweismaß

    bb) Subjektiver Gehalt

    cc) Objektivierung

    2.Beweismaßreduktion

    a) Einleitung

    b) Beweismaßreduktion im Versicherungsrecht („Entwendungsfälle").

    aa) Hintergrund

    bb) Beweiserleichterung

    cc) Praktische Probleme

    c) Ärztliche Aufklärung

    aa) Anforderungen

    bb) Einordnung

    3.Beweismaßsteigerungen?

    IV.Anscheinsbeweis

    1.Beweisrechtliche Einordnung

    a) Unklarheiten

    b) Funktionsweise

    2.Praktische Handhabung

    a) Erfahrungssatz

    b) Überzeugungskraft

    c) Beweisrechtliche Konsequenzen

    aa) Hinweispflicht

    bb) Gegenbeweis

    3.Anerkannte Fallgruppen und Zweifelsfälle

    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen

    b) Arbeitsrecht.

    c) Architektenhaftung

    d) Arzthaftung

    e) Baurecht

    f) Brandschäden

    g) ec-Karten-Missbrauch

    h) E-Mail.

    i) Maklervertrag

    j) Mietrecht

    k) Nachnahmesendung

    l) Online-Auktionen

    m) Online-Überweisung

    n) Skiunfälle

    o) Telefonrechnungen

    aa) Gerichtliche Entscheidungspraxis

    bb) § 45i TKG

    p) Transportrecht

    q) Verkehrssicherungspflicht

    r) Verkehrsunfall.

    s) Versicherungsmissbrauch

    t) Zugang von Willenserklärungen.

    V.Schadensschätzung (§ 287)

    1.Praktische Bedeutung

    2.Schadensersatzansprüche

    a) Nicht erfasste Tatbestandsmerkmale

    b) Erfasste Tatbestandsmerkmale

    aa) Haftungsausfüllende Kausalität

    bb) Höhe des Schadens

    c) Mitwirkungspflicht

    aa) Ausgangstatsachen

    bb) Hinweispflicht

    3.Sonstige Forderungen

    a) Allgemeine Voraussetzungen

    aa) Streitige Forderungshöhe

    bb) Unverhältnismäßige Schwierigkeiten

    b) Fallbeispiele aus dem Mietrecht

    aa) Höhe der Mietminderung

    bb) Miterhöhungsverlangen

    4.Gerichtliche Verfahrensweise

    a) Beweisverzicht und Beweismaßsenkung

    aa) Beweiserhebung nach Ermessen

    bb) Beweismaß

    cc) Beweislast

    b) Hilfsmittel

    c) Begründung der Entscheidung

    VI.Glaubhaftmachung (§ 294)

    1.Überblick

    2.Anwendungsfälle

    3.Mittel der Glaubhaftmachung, insbesondere eidesstattliche Versicherung

    a) Beweismittel

    b) Sofortige Verfügbarkeit

    c) Eidesstattliche Versicherung

    aa) Formalien

    bb) Mindestinhalt

    4.Beweismaß

    a) Wahrscheinlichkeitsgrad

    b) Eidesstattliche Versicherung

    5.Begründung des Gerichts

    VII.Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

    1.Zweck und Hauptbestandteile

    2.Anforderungen im Allgemeinen

    a) Spielräume

    b) Fallbezogenheit

    3.Standort

    4.Einzelne Konstellationen

    a) Gelungener Beweis

    b) Misslungener Beweis

    c) Anscheinsbeweis

    5.Sprachstil

    VIII.Kontrolle im Berufungsverfahren

    1.Tatsachenbindung und Fehlerkontrolle

    a) Ausgangspunkt

    b) Prüfung formeller Vorgaben

    c) Inhaltliche Mängel

    d) Prognose des Berufungsgerichts

    2.Berufungsrügen und Prüfungsumfang

    3.Fehlerfolgen

    a) Eigene Tatsachenfeststellung

    b) Zurückverweisung

    7. Kapitel:Beweislast

    I.Grundlagen der Beweislast

    1.Beweisführungslast

    2.Feststellungslast

    a) Folgen der Beweislosigkeit

    b) Entscheidungsnormen

    3.Bedeutung der Beweislast im Übrigen

    a) Nochmals: Darlegungslast

    b) Sonstige prozessuale Wirkungen

    c) Klauselverfahren (§ 726)

    II.Verteilung der Beweislast

    1.Normentheorie

    2.Gesetzlich verankerte Beweislastregeln

    3.Richterliche Rechtsfortbildung (Gefahrbereiche)

    a) Grundlagen

    b) Fallgruppen

    aa) Anwaltshaftung.

    bb) Arzthaftung.

    cc) Mietrecht.

    dd) Produzentenhaftung.

    ee) Sonstige Berufspflichten

    ff) (Vor-)vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten.

    4.Negative Feststellungsklage

    5.Abgrenzung

    III.Beweislastverträge

    1.Inhalt

    2.Wirksamkeit

    a) Grundsatz

    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen

    8. Kapitel:Selbständiges Beweisverfahren

    I.Grundlagen

    1.Verfahrenszweck und Charakteristika

    a) Streitvermeidungsfunktion

    b) Unerhebliche Faktoren

    c) Beweismittelbeschränkung

    d) Verfahrenszeitpunkt

    e) Prozesskostenhilfe

    2.Praktische Bedeutung und anwaltliche Pflichten

    3.Mögliche Verfahrenskonkurrenz

    4.Anwaltszwang

    II.Antragsvoraussetzungen

    1.Zustimmung des Gegners (§ 485 Abs. 1)

    2.Verlust- oder Erschwerungsgefahr (§ 485 Abs. 1)

    3.§ 485 Abs. 2

    a) Verfahrenssituation

    b) Gegenstand der Begutachtung

    aa) Zustandsfeststellung (Nr. 1)

    bb) Ursachenfeststellung (Nr. 2)

    cc) Aufwandsfeststellung (Nr. 3)

    c) Rechtliches Interesse

    aa) Praktische Handhabung

    bb) Mindestanforderungen

    III.Antragsschrift (§ 487)

    1.Form und Zuständigkeit

    2.Inhalt

    a) Zwingender Inhalt

    aa) Mindestangaben

    bb) Beweisthema

    cc) Glaubhaftmachung

    b) Weitere Angaben

    c) Antragsrücknahme und Erledigungserklärung

    3.Muster (§ 485 Abs. 2)

    IV.Gerichtliche Entscheidung (§ 490)

    1.Verfahren nach Eingang des Antrags

    2.Stellungnahme des Gegners

    3.Gerichtlicher Beschluss

    a) Beweisbeschluss

    b) Zurückweisung des Antrags

    V.Durchführung der Beweisaufnahme

    1.Anwendung allgemeiner Vorschriften

    2.Mündliche Erörterung

    3.Ende des Verfahrens

    VI.Frist zur Klageerhebung

    1.Antrag

    2.Anordnender Beschluss

    3.Fristwahrung

    4.Fehlende Klageerhebung

    VII.Verwertung im Hauptsacheverfahren

    1.Voraussetzungen der Verwertung

    a) Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

    b) Ladung und Geltendmachung

    2.Urteil im Hauptsacheverfahren

    3.Weitere Konstellationen

    VIII.Streitwert und Gebühren

    1.Streitwert

    a) Grundsatz

    b) Erkenntnisquellen

    c) Zuständigkeit

    d) Rechtsmittel

    2.Gebühren

    Stichwortverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis

    Literaturverzeichnis

    Balzer Urteil Balzer, Christian, Das Urteil im Zivilprozess, 2003

    Balzer Beweisaufnahme Balzer, Christian, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, 2. Auflage 2005

    BL Baumbach, Adolf/Lauterbach, Wolfgang, Zivilprozessordnung, 72. Auflage 2014

    Förschler Förschler, Peter, Der Zivilprozess, 6. Auflage 2004

    Goebel Goebel, Frank-Michael, Zivilprozessrecht, 2. Auflage 2006

    Hk-ZPO Saenger, Ingo (Hrsg.), Zivilprozessordnung – Handkommentar, 5. Auflage 2013

    Meyke Meyke, Rolf, Darlegen und Beweisen im Zivilprozess, 1998

    MK Rauscher, Thomas/Wax, Peter/Wenzel, Joachim, Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage 2013

    MK-BGB Säcker, Franz Jürgen/Rixecker, Roland, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Auflage 2012

    Mus Musielak, Hans-Joachim (Hrsg.), Zivilprozessordnung, 10. Auflage 2013

    Musielak Grundkurs Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs ZPO, 7. Auflage 2004

    Palandt Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage 2014

    Pantle/Kreissl Pantle, Norbert/Kreissl, Stephan, Die Praxis des Zivilprozesses, 4. Auflage 2007

    PG Prütting, Hanns/Gehrlein, Markus, ZPO Kommentar, 5. Auflage 2013

    Rosenberg/Schwab Rosenberg, Leo/Schwab, Karl Heinz/Gottwald, Peter, Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Auflage 2010

    Schneider/v. d. Hövel Schneider, Egon/van den Hövel, Markus, Richterliche Arbeitstechnik, 4. Auflage 2007

    StJ Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 22. Auflage 2002 ff.

    Tempel/Theimer Tempel, Otto/Theimer, Clemens, Mustertexte zum Zivilprozess, Band I, 6. Auflage 2006

    TP Thomas, Heinz/Putzo, Hans, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2013

    Vorwerk Vorwerk, Volkert (Hrsg.), Das Prozessformularbuch, 8. Auflage 2005

    Zimmermann Zimmermann, Walter, Zivilprozessordnung, 9. Auflage 2011

    Zö Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014

    1. Kapitel:Grundlagen und Grundbegriffe

    I.Gesetzliche Systematik des Beweisrechts

    1 Ein Blick auf den Normenbestand der ZPO zeigt, dass der Gesetzgeber die Vorschriften zur Beweisaufnahme weitgehend konzentriert, aber nicht vollständig zusammenhängend platziert hat. Das 2. Buch der ZPO regelt das Verfahren des ersten Rechtszuges idealtypisch anhand des Prozesses vor einer Kammer des Landgerichts. Da die Beweisaufnahme vor dem Urteilserlass erfolgt, findet sich im 1. Titel des 1. Abschnitts eine erste Erwähnung. Sie beschränkt sich auf einen Verweis auf den 5. bis 11. Titel nebst Regelungen zum Freibeweis ² (§ 284) sowie auf die Notwendigkeit, über das Beweisergebnis zu verhandeln (§ 285). ³ Es folgen die zentrale Norm der Beweiswürdigung (§ 286), ⁴ die ebenso wichtige wie schwierige freie Schadensermittlung (§ 287) ⁵ und schließlich Regelungen zur Entbehrlichkeit des Beweises (§§ 288 ff.). ⁶

    2 Den Vorschriften über die eigentliche Durchführung der Beweisaufnahme ist – ganz im Sinne einer Kodifikation – ein allgemeiner Teil vorangestellt (§§ 355–370). Daran schließen sich die Besonderheiten der einzelnen Beweismittel an (§§ 371–484).

    3 § 284 spricht von „besonderen Beweisaufnahmeverfahren", ohne jedoch den 12. Titel zu erwähnen. Das Gesetz meint an dieser Stelle nur die Beweisaufnahme in einem gesonderten Beweisaufnahmetermin (§§ 358, 370 Abs. 1). Indessen stellt auch das selbständige Beweisverfahren (§§ 485 ff.) ⁷ eine Besonderheit dar, die eines entsprechendes Beschlusses bedarf (§ 490).

    4 Weitere wichtige Beweisvorschriften finden sich im allgemeinen Abschnitt über das Verfahren (1. Buch, 3. Abschnitt). Sie betreffen also alle Bücher der ZPO, nicht allein das Erkenntnisverfahren, setzen aber eine mündliche Verhandlung voraus. Gemeint sind die §§ 142 ff., ⁸ in denen die von Amts wegen erfolgende Anordnung der Urkundenvorlegung, der Einnahme des Augenscheins oder des Sachverständigengutachtens geregelt sind. Hier geht es um die Voraussetzungen der Sachverhaltsermittlung, während hinsichtlich der Durchführung auf die besonderen Vorschriften des 2. Buches verwiesen wird (§ 144 Abs. 3).

    5 Was die Beweisaufnahme im Berufungsverfahren betrifft, so bestimmt § 529 Abs. 1 Nr. 1 die grundsätzliche Bindung an die Feststellungen der ersten Instanz. Eine nochmalige oder erweiterte Beweisaufnahme kommt also nur in Betracht, wenn konkrete Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Feststellungen bestehen oder wenn der erstmalige Beweisantritt in der Berufungsinstanz zulässig ist (§§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2). Für die Durchführung der Beweisaufnahme gilt die Verweisung in § 525. Sie kann gem. § 527 Abs. 2 Satz 2 dem vorbereitenden Einzelrichter übertragen werden.

    6 In einem eigenständigen Buch, dem fünften, ist der Urkunden- und Wechselprozess geregelt (§§ 592 ff.). Er zeigt insoweit beweisrechtliche Besonderheiten, als für streitige Tatsachen, die für oder gegen den Klageanspruch vorgebracht werden, nur bestimmte Beweismittel zugelassen sind (§§ 592 Satz 1, 595 Abs. 2, 598).

    7 Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist selten förmlicher Beweis zu erheben. Folglich finden sich im 8. Buch der ZPO hierzu kaum Vorschriften. Keine Besonderheiten gelten für die Klagen nach §§ 731, 767 f., 771, denn es handelt sich um Erkenntnisverfahren, die den allgemeinen Regelungen folgen. Gleiches gilt für §§ 887 f., die einen dem Erkenntnisverfahren angenährten kontradiktorischen Verfahrensteil darstellen. Für das Verfahren zur Erteilung qualifizierter Vollstreckungsklauseln sprechen §§ 726 f. vom Beweis bzw. Nachweis bestimmter Tatsachen und meinen damit die Überzeugung des Klauselorgans i. S. v. § 286 Abs. 1.

    8 Außerhalb der ZPO finden sich beweiserhebliche Vorschriften im materiellen Recht, insbesondere im BGB . Das betrifft etwa Fragen der Beweislastverteilung (z. B. §§ 345, 355 Abs. 2 Satz 4 BGB) oder der Wirksamkeit von Beweisvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 309 Nr. 12 BGB). ¹⁰

    II.Beweisrecht und materielles Recht

    9 Der Zivilprozess dient der Feststellung und Durchsetzung – ggf. auch der einstweiligen Sicherung – eines vom Kläger geltend gemachten privaten Rechts (sog. dienende Funktion ¹¹). Über die Zuordnung und den Inhalt dieses Rechts soll zwischen den Parteien abschließend entschieden und damit Rechtsfrieden herbeigeführt werden. Da den meisten Rechtsstreitigkeiten kein gänzlich unstreitiger Sachverhalt zugrunde liegt und die wenigsten Beklagten völlig passiv bleiben, erfordert die gerichtliche Sachentscheidung vielfach die Durchführung einer Beweisaufnahme. Die Durchsetzung eines materiellen Anspruchs ist also ganz wesentlich von der Beweisbarkeit der anspruchsbegründenden Umstände und der Einwendungen des Schuldners abhängig. Daraus ergibt sich eine Mittel-Zweck-Verknüpfung zwischen Normanwendung und Beweis. Folglich müssen die Beweisvorschriften derart gehandhabt werden, dass sie eine Durchsetzung materieller Ansprüche nicht verhindern, sondern ermöglichen. Denn es handelt sich um Normen, die auf eine sachliche Entscheidung des Rechtsstreits im Wege eines zweckmäßigen und schnellen Verfahrens gerichtet sind. ¹²

    10 Daher wird die Beweisaufnahme auch vom materiellen Recht beeinflusst . So finden sich dort vor allem Regelungen über die Verteilung der Beweislast, etwa ausdrücklich in §§ 179 Abs. 1, 2336 Abs. 3 BGB, oder Tatsachenvermutungen i. S. v. § 292. ¹³ Darüber hinaus wird der objektiven Beweislast (Feststellungslast) ¹⁴ heute ganz überwiegend eine materiell-rechtliche Natur beigemessen. Sie erscheint gleichsam als Annex des in Streit stehenden materiellen Rechtssatzes. Auch die Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über Beweisfragen ist Gegenstand des materiellen Rechts (v. a. § 309 Nr. 12 BGB). Mitunter finden sich auch Regelungen über das Beweismaß (z. B. § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB).

    11 Das Beweisrecht entfaltet seine Wirksamkeit zwar im Prozess. Es ist seiner Materie nach jedoch nicht auf die ZPO beschränkt. Vielmehr handelt es sich um einen typischen Bereich der wechselseitigen Einflüsse und Einwirkungen von materiellem und formellem Recht.

    III.Beibringungsgrundsatz

    Schrifttum: Birk, Wer führt den Zivilprozess – der Anwalt oder der Richter?, NJW 1985, 1489; Coester-Waltjen, Die Parteien als Herren des Verfahrens und der Richter im deutschen Zivilprozess, Jura 1998, 661; Hahn, Der sogenannte Verhandlungsgrundsatz im Zivilprozess, JA 1991, 319; Schmidt, Partei- und Amtsmaxime im Zivilprozess, DRiZ 1988, 59.

    1.Parteifreiheit

    12 Die Beweisführung der Parteien wird beherrscht vom Beibringungsgrundsatz, auch Verhandlungsmaxime ¹⁵ genannt. Er ist das prozessuale Gegenstück zur materiell-rechtlichen Freiheit der Rechtsausübung und Verfügung ¹⁶ und seinerseits Ausdruck des Prinzips der Parteifreiheit und der Parteiverantwortung im Zivilprozess. ¹⁷

    13 Die Parteien geben dem Gericht das Tatsachenmaterial vor, das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden darf. Nach Vortrag und Verhalten der Parteien bestimmen sich die Notwendigkeit und der Rahmen einer Beweisaufnahme. Die Einflussnahme der Parteien auf den Streitstoff – durch Behaupten und Bestreiten – beeinflusst zunächst die Beweisbedürftigkeit. An eine übereinstimmend durch beide Parteien vorgetragene Tatsache ist das Gericht gebunden. Wird die Beweisbedürftigkeit hingegen bejaht, so ist Beweis grundsätzlich nur zu erheben, wenn und soweit es die beweispflichtige Partei beantragt hat. Den Parteien obliegt also die Beschaffung der Beweismittel . Demnach kann die Verweigerung der Beibringung rechtliche Nachteile mit sich bringen. Die Parteien können unter den vorhandenen Beweismitteln frei wählen. Eine bestimmte Reihenfolge gibt es dabei nicht. Andererseits hat das Gericht alle zu einer entscheidungserheblichen Tatsache angebotenen Beweise auszuschöpfen (§ 286 Abs. 1 Satz 1).

    14 Auch bislang nicht bekannte Informationen, die dem Gericht im Rahmen einer Beweisaufnahme mitgeteilt werden, finden nur Berücksichtigung, wenn sie von einer der Parteien aufgegriffen und damit von dieser vorgetragen werden. ¹⁸ Anderenfalls scheiden solche Tatsachen für die Urteilsfindung aus.

    2.Gerichtliche Mitwirkung

    15 Alle Freiheit der Parteien entbindet das Gericht nicht von einer Mitwirkung bei der Sammlung des Streitstoffs. Das zeigen insbesondere die §§ 139, 141, 273. ¹⁹ Darüber hinaus unterfallen einzelne Bereiche des Erkenntnis- und des Vollstreckungsverfahrens dem Untersuchungsgrundsatz. Hier darf das Gericht auch ohne entsprechenden Parteivortrag und Beweisantritt bestimmte Tatsachen von Amts wegen erforschen und auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen ( Amtsermittlung). Das gilt etwa für die Ermittlung von allgemeinen oder fachspezifischen Erfahrungssätzen, die dem Gericht unbekannt sind und aus denen es Hilfstatsachen (Indizien) gewinnen will. Ferner fällt die Ermittlung ausländischen Rechts (§ 293) in den Bereich des Untersuchungsgrundsatzes.

    16 Keine Amtsermittlung herrscht dagegen bei der Prüfung der Prozessvoraussetzungen und der Zulässigkeit von Rechtsbehelfen. Diese hat zwar auch ohne Antrag – also von Amts wegen – zu erfolgen, jedoch grundsätzlich auf der Basis des Parteivortrags. ²⁰

    IV.Behauptungs- und Darlegungslast

    Schrifttum: Dölling, Die Voraussetzungen der Beweiserhebung im Zivilprozess, NJW 2013, 3121; Hansen, Die Substantiierungslast, JuS 1991, 588; Kiethe, Auskunft und sekundäre Behauptungslast – Anspruchsdurchsetzung bei ungeklärten Sachverhalten, MDR 2003, 781; Mertins, Substantiierung im Zivilprozess, NJ 2009, 441; Nicoli, Die Erklärung mit Nichtwissen, JuS 2000, 584; Seidel, Die Darlegungs- und Behauptungslast im Zivilprozess, DRiZ 2006, 361.

    1.Vorbemerkung

    17 Es handelt sich um zwei Komponenten des Beibringungsgrundsatzes, ²¹ die ineinander übergehen und gelegentlich auch begrifflich gemeinsam gebraucht werden. ²² Die Terminologie ist ohnehin nicht einheitlich, ²³ insbesondere nicht in gerichtlichen Entscheidungen. Wichtiger als inflationär gebrauchte Begrifflichkeiten sind aber die dahinter stehenden Grundsätze.

    18 Von einer prozessrechtlichen Last spricht man, wenn das Verhalten in das Belieben einer Partei gestellt wird und es ihr überlassen bleibt, ob sie dadurch nachteilige Folgen abwenden kann. ²⁴ Dies entspricht etwa der materiell-rechtlichen Obliegenheit.

    2.(Abstrakte) Behauptungslast

    19

    a) Grundsätzliche Anforderungen. –

    aa) Kläger. Grundsätzlich hat jede Partei die tatsächlichen Voraussetzungen eines ihr günstigen Rechtssatzes in den Prozess einzuführen, sie zu behaupten. Die Verteilung der Behauptungslast deckt sich daher als Vorwirkung zumeist mit der objektiven Beweislast.²⁵ Es gibt allerdings auch Tatsachen, die eine Partei zwar behaupten, aber im Bestreitensfalle nicht beweisen muss. Das gilt bspw. für die Nichterfüllung als Anspruchsvoraussetzung, bei der dem Schuldner der Erfüllungsbeweis obliegt (§ 362 BGB). Ebenso ist es bei einem Anspruch aus § 179 Abs. 1 BGB, bei dem der Kläger das Fehlen der Vertretungsmacht behaupten, der Beklagten aber ein Handeln mit Vertretungsmacht beweisen muss.

    20 Vom Kläger verlangt § 253 Abs. 2 Nr. 2 zu Beginn des Prozesses die Angabe des Grundes des erhobenen Anspruchs (des Klagegrundes). Das meint den konkreten Lebenssachverhalt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, und erfordert den logischen und vollständigen Vortrag aller klagebegründenden Tatsachen. ²⁶ Das Gericht muss in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen der in

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