Hausmittel anwenden
Aug 04, 2021
3 Minuten
Friedhelm Greis, Ulrich Bantle
Kein gesonderter Straftatbestand für Provider illegaler Marktplätze
Provider illegaler Marktplätze im Internet werden nicht gesondert mit einer Strafe bedroht. Es gibt also keine sogenannte Cyberbunker-Klausel. Die Plattform Cyberbunker, auf der illegale Inhalte angeboten wurden, hatte die Debatte über eine Änderung der Gesetze mitentfacht. Nach den Razzien bei Cyberbunker sahen sich die Juristen Neuland gegenüber, weil es für das Betreiben von Rechenzentren für illegale Plattformen keinen eigenen Tatbestand gibt.
Das wollte die Bundesregierung ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat nun aber der Bundestag
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