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E-Commerce-Recht: Juristisches Wissen für Onlinehändler
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E-Commerce-Recht: Juristisches Wissen für Onlinehändler
eBook53 Seiten30 Minuten

E-Commerce-Recht: Juristisches Wissen für Onlinehändler

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Über dieses E-Book

Dieser shortcut behandelt das Thema Onlinerecht im Webshopumfeld. Neben dem rechtlichen Rahmen, den Onlinehändler im internationalen Handel beachten müssen, geht es um die Werbung mit Gütesiegeln und Testergebnissen sowie die juristischen Besonderheiten für Amazon-Händler. Zudem spricht der Autor weitere generelle Änderungen des E-Commerce-Rechts der vergangenen Jahre an – darunter u.a. die Möglichkeit der Verbraucher, ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
SpracheDeutsch
Herausgeberentwickler.press
Erscheinungsdatum20. Mai 2016
ISBN9783868025927
E-Commerce-Recht: Juristisches Wissen für Onlinehändler

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    Buchvorschau

    E-Commerce-Recht - Michael Rohrlich

    GmbH

    1 Was Onlinehändler im internationalen Handel beachten müssen

    Das Medium Internet ist wie kein anderes perfekt dazu geeignet, auch im Ausland Handel zu treiben. Allerdings ist dies nicht ganz risikofrei.

    Es liegt in der Natur der Sache, dass es das World Wide Web so mit sich bringt, dass jede Internetseite, also auch jeder Webshop, von allen Computern weltweit betrachtet und genutzt werden kann. Einzige Voraussetzung: ein funktionierender Internetzugang. Onlinehändler haben gegenüber lediglich stationär bzw. lokal tätigen Unternehmern den entscheidenden Vorteil, dass sie aufgrund ihrer Onlinepräsenz einen zumindest potenziell viel größeren Kundenkreis haben – und zwar auf der ganzen Welt. Ob dies auch tatsächlich ein gewünschter Effekt ist oder eben gerade nicht, hängt konkret vom jeweiligen Einzelfall ab. Denn in je mehr Länder ein Onlinehändler seine Waren anbietet bzw. veräußert, desto eher gilt es unter Umständen auch, fremde Rechtsordnungen zu beachten. Jeder Onlineshopbetreiber, der seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, sollte beispielsweise spätestens zu Beginn des Bestellprozesses, mithin jedenfalls im Rahmen des virtuellen Warenkorbs, über etwaige Lieferbeschränkungen bzw. die angebotenen Bezahlarten informieren.

    Ausländische Shops

    Das Gleiche gilt prinzipiell natürlich mit anderer Zielrichtung auch für ausländische Shopbetreiber, die sich an deutsche Endkunden wenden. Eine einfache, pauschale Antwort darauf, wann ein Shop welche Rechtsordnung(en) zu beachten hat, ist derzeit leider nicht möglich. Viele Aspekte des grenzüberschreitenden Handels sind mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben und höchstrichterlicher Entscheidungen leider nach wie vor nicht abschließend geklärt. Webshopbetreiber, die ihren Sitz im Ausland haben, sollten jedenfalls immer dann deutsches Recht beachten, wenn sie sich mit ihrem Angebot zumindest auch ausdrücklich an deutsche Verbraucher wenden.

    So hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 13.12.2011 (Aktenzeichen: 17 O 408/11) entschieden, dass sich ein ausländischer Betreiber einer gewerblichen Internetseite, die sich an deutsches Publikum wendet, auch an die hierzulande geltenden Vorschriften halten und insbesondere ein korrektes Impressum bereitstellen muss.

    Das Landgericht Karlsruhe gelangt in seinem Urteil vom 16.12.2011 (Aktenzeichen: 14 O 27/11 KFH III) zu dem Ergebnis, dass das in Deutschland im Rahmen des Fernabsatzrechts zu beachtende Widerrufsrecht zugleich Verbraucherschutzrecht darstellt. Da es außerdem auf der so genannten EU-Fernabsatzrichtlinie basiert, kommt das Widerrufsrecht auch bei vielen innerhalb des Gebiets der Europäischen Union abgeschlossenen Verträgen zur Anwendung. Dies gilt jedenfalls im Verhältnis Unternehmer – Verbraucher (B2C). Es ist so, dass Onlinehändler zumeist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rechtswahlklausel integrieren, d. h. dass sie das Land, dessen Rechtsordnung anwendbar sein soll, vorgeben. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, allerdings mit der Einschränkung, dass dadurch den privaten Kunden keine der einschlägigen Verbraucherrechte abgeschnitten werden. Es ist also auch stets das nationale Verbraucherrecht desjenigen Staates zu beachten, in

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