Upload-Filter greifen
Sep 01, 2021
3 Minuten
Friedhelm Greis
Internet-Dienste mit nutzergenerierten Inhalten können ab sofort für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer in Haftung genommen werden.
Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verpflichtet bestimmte Plattformen wie Youtube oder Facebook, Lizenzverträge über Inhalte abzuschließen, die der Dienst „in mehr als geringfügigen Mengen öffentlich wiedergibt“. Darüber hinaus müssen sie den Upload geschützter Inhalte, für die keine Lizenz vereinbarung besteht, durch „Sperrung oder Entfernung“ verhindern. Das soll technisch durch die Upload-Filter umgesetzt werden.
Europäische Reform
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