Das Netz 2012 - Jahresrückblick Netzpolitik
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Über dieses E-Book
Was 2012 passiert ist und wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, steht in "Das Netz 2012 - Jahresrückblick Netzpolitik". Wissenschaftler, Politiker, Aktivisten und Journalisten berichten aus einer Welt von heute.
Jetzt vervollständigt und aktualisiert mit dem Nachrichtenüberblick für Dezember 2012.
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Buchvorschau
Das Netz 2012 - Jahresrückblick Netzpolitik - iRights Media
Editorial: Auf hoher See
Es gibt kaum einen sozialen oder ökonomischen Bereich, in dem die Veränderungen durch die Digitalisierung nicht alte eingeübte Strukturen in Frage stellen und neue Formen der Kooperation, des Wirtschaftens sowie der sozialen und politischen Beteiligung hervorbringen. Es ist Zeit, diese Entwicklungen noch stärker ins Auge zu fassen.
Der Jahresrückblick Netzpolitik betrachtet mit Abstand und in Form einer Nachschau die Entwicklungen im Jahr 2012. Wer hat wofür gestritten? Wer konnte sich durchsetzen, wer nicht? Welche Entwicklungen wurden angestoßen? Welche Perspektiven und Vorschläge haben das Potenzial weitergehend Einfluss zu nehmen? In Kommentaren, Interviews, Expertenmeinungen und Überblicksartikeln zeichnen wir ein Jahr nach, in dem wir kaum mehr wissen, was vor einem Monat geschehen ist. In atemberaubender Geschwindigkeit verschieben sich die Parameter unserer Gesellschaft. Politik, Gerichte, Unternehmen und Nutzer entwickeln abwechselnd, zusammen und getrennt voneinander eine neue Gesellschaft. Das Innehalten wird zum Luxus, die Privatsphäre zur Öffentlichkeit und die Offenheit zur neuen Währung.
Aufgeregt und enthusiastisch verfolgen wir die Veränderungen, versuchen Bedeutungen zu bemessen und eine Orientierung in der Vielgestaltigkeit der Geschehnisse zu bieten. Heilsversprechen, Moden, Trends und gesteuerte Interessen verschleiern oft den Blick auf die Motoren im Maschinenraum – wir versuchen, dagegenzusteuern. Wer wird Steuermann, wer Matrose, wer winkt vom Ufer aus mit einem Taschentuch der Entwicklung hinterher?
Zwischen „kaltem Krieg, „Drama
, „Wachsamkeit und „fehlender Kontrolle
geht es um Internetpolitik, Datenschutz, Urheberrecht, offene Innovationsprozesse, alte Verwertungsstrukturen, neue Perspektiven, Bedenkenträger und Fortschrittspropheten. Professoren, Aktivisten, Politiker, Forscher und Journalisten kommen zu Wort, um Bewertungen vorzunehmen und zu berichten. Aus einer Welt von heute.
„Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik" ist die erste Veröffentlichung im neuen Verlag iRights.media. Erstellt wurde er gemeinsam von der Redaktion der Informationsplattform iRights.info und den Mitarbeitern des ThinkTanks für Strategien in der digitalen Welt, iRights.lab. Wir wünschen uns für Sie als Leser des Jahresrückblicks, dass Sie innehalten können, Revue passieren lassen und nachdenken über die Entwicklungen des vergangenen Jahres. Gerne auch bei einem Tee, wenn es draußen schneit.
Im Namen der Redaktion
Philipp Otto
OttoPhilipp Otto ist Redaktionsleiter von iRights.info und Partner des ThinkTank iRights.lab. Er arbeitet als Journalist, Verleger, Berater und Rechtswissenschaftler insbesondere im Bereich von aktuellen und strategischen netzpolitischen Fragen.
kino.to – Das Ende der Grauzone?
Millionen von Nutzern sahen auf kino.to jahrelang kostenlos aktuelle Filme und Serien. 2011 wurden die Betreiber festgenommen und die Plattform geschlossen. Die Rechtslage bleibt schwierig.
von Valie Djordjevic
Websites, die Streams von aktuellen Filmen und Fernsehserien sammeln und zugänglich machen, gehören für Jugendliche und junge Erwachsene zum Alltag. Sie kommen aus der Schule und schauen zur Entspannung erst einmal die neue Folge „How I met your mother oder „Two and a half men
– nicht vorm Fernseher sondern am Computer. Als im Juni 2011 die Polizei eine Razzia gegen kino.to durchführte und die Website sperrte, schimpften viele Nutzer in den Foren: „Anscheinend ist die rechtliche Grauzone nun doch ein No-Go", meinte einer.
Doch schon Tage danach waren die selbsternannten Nachfolger kinox.to und movie2k.to und dutzende andere Seiten online. Auch vorher war kino.to nie die einzige Seite, die Streams zu Filmen versammelte – sie war nur eine Weile lang, von 2008 bis 2011, die beliebteste.
Das Geschäftsmodell von kino.to und den anderen Streamingseiten beruht darauf, dass um die eingebetteten Videos und Links zu den Filmen herum Werbung geschaltet wird. Dazu bauten die Macher ein weitverzweigtes Netzwerk auf. Die Werbung war nicht immer harmlos. Auf der Seite lauerten zwielichtige Porno-Angebote, Abofallen, Viren und Trojaner.
Die Dateien zu den Filmen, zu denen das Portal verlinkte, lagen bei sogenannten Filehostern (Dienste wie Rapidshare, Uploaded.to oder – und hier schließt sich der Kreis – Megaupload, der anderen spektakulären Verhaftungsgeschichte dieses Jahres). kino.to war zwar nur eine Linkssammlung; aber sein Ökosystem schloss eigene und fremde Filehoster ein, auf die bezahlte Helfer aktiv Filme und Serien hochluden. Der Chefprogrammierer Bastian P. sagte vor Gericht aus, er sei davon ausgegangen, das Portal operiere in einer rechtlichen Grauzone, weil dort nur die Links zu den Raubkopien verzeichnet waren. Dass er damit aber die illegalen Filmkopien zugänglich und sich damit strafbar machte, sei ihm in der Konsequenz nicht klar gewesen.
Darf man illegale Film-Streams anschauen?
Die Nutzer von kino.to stellten sich allerdings eine andere Frage. Die Antwort darauf führt tatsächlich in die rechtliche Grauzone: Darf man illegale Film-Streams anschauen oder nicht?
Beim Streaming wird immer eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher angelegt. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt solche vorübergehenden Kopien explizit. Sie sind die technische Voraussetzung, um überhaupt irgendeine Webseite im Internet anzugucken. Im Fall legaler Quellen wie der ARD-Mediathek, in der man sich etwa den Tatort anschaut, macht diese flüchtige Kopie keine rechtlichen Probleme.
Doch was passiert rechtlich bei Angeboten wie kino.to, die gar keine Rechte an den Filmen besitzen? Da wird es schwierig. Eindeutig verboten ist es, Dateien herunterzuladen, wenn sie von Angeboten stammen, die offensichtlich als unrechtmäßig erkennbar sind. Das wurde in der letzten Urheberrechtsreform 2008 festschrieben. Wertet man das Anschauen eines Films auf kino.to also wie einen Download-Vorgang, ist die Sache einfach. Der Nutzer konnte sich an drei Fingern abzählen: Diese Quelle ist illegal. Kurz nach Kinostart war hier fast jeder Blockbuster gratis zu sehen – auf einem Portal, das wohl kaum zufällig auf der Südseeinsel Tonga gemeldet ist.
Ob allerdings das Anschauen eines Streams gleichzusetzen ist mit dem Herunterladen einer Datei, ist angesichts der oben genannten Problematik der flüchtigen Kopie nicht eindeutig geklärt. Es könnte auch wie der reine Werkgenuss gewertet werden, wie das Lesen eines Buches. Dieser Werkgenuss aber ist urheberrechtlich nicht relevant. Er kann auch dann nicht verfolgt werden, wenn die Quelle rechtswidrig ist. Auch das Lesen eines Raubdrucks, eines illegal kopierten Buches, ist nicht verboten.
Ob legal oder illegal – normalen Nutzern drohen, soweit es sich absehen lässt, im Augenblick keine Konsequenzen. Wie auch? Sie haben ihre Daten zwar auf den Servern der illegalen Anbieter hinterlassen, aber diese mit den realen Namen und Adressen zusammenzubringen, ist schwer möglich, da die Log-Dateien regelmäßig gelöscht werden. Um normale Nutzer zu verfolgen, müsste ihr komplettes Verhalten im Netz überwacht werden. Das ist außerhalb totalitärer Regimes bisher noch keine Option – jedenfalls nicht außerhalb von Hardliner-Kreisen der Rechteindustrie. Anders könnte es den Premiumnutzern gehen, die für schnellere Streamingraten auf Portalen wie kino.to Geld bezahlt haben. Über ihre hinterlegten Zahlungsdaten sind sie identifizierbar. Die Staatsanwaltschaft kündigte im Februar Ermittlungen gegen Premiumnutzer von kino.to an. Von Anklagen ist bisher allerdings nichts bekannt.
Bisher nehmen die Behörden (und private Rechte-Detekteien wie die Gesellschaft zur Verfolgung für Urheberrechtsverletzungen GVU, die im Vorfeld an der Schließung beteiligt war) vor allem die Betreiber ins Visier, nicht die Nutzer. Doch auch das gestaltet sich schwierig, da viele der Betreiber ihre Identität verschleiern oder im Ausland sitzen – meistens beides. Im Fall kino.to gelang der GVU nach jahrelangen Ermittlungen der Durchbruch erst, als einer der Uploader ihr Insider-Informationen verkaufte.
Indes ließen sich Jugendliche wohl am ehesten mit guten legalen Film- und Videoangeboten überzeugen, die Finger von den illegalen Nachfolgern zu lassen. Doch bis heute gibt es immer noch keine legale Möglichkeit, sich im Netz Filme anzuschauen, die mit den illegalen Angeboten in Bezug auf Einfachheit der Bedienung und Verfügbarkeit konkurrieren könnte. Auch das ist leider ein Grund, weshalb Nutzer im Jahr 2012 immer noch lieber auf Seiten gehen, auf denen sie sich Viren einfangen oder in einer Abo-Fallen landen, als vergeblich auf iTunes nach ihrer Lieblingsserie zu suchen. Das Paradebeispiel ist hier die Fantasy-Serie „Game of Thrones", die man auf dem Höhepunkt ihrer Popularität bei den großen Anbietern nicht kaufen konnte. Die zeitversetzte Auswertung von Kino, DVD, TV hat in den Zeiten des Netzes ausgedient.
Zumindest für Betreiber von kino.to ist das Streaming-Abenteuer vorbei. Mit Filmen, für deren Rechte sie keinen Cent bezahlt hatten, machten sie Werbeeinnahmen in Millionenhöhe. Im April wurde Chefprogrammierer Bastian P., 29, zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Sein Chef Dirk B. bekam im Juni 4 Jahre und 6 Monate.
djordjevicValie Djordjevic ist Redakteurin und Autorin bei iRights.info. Sie beschäftigt sich mit den Themen Netzkultur, Feminismus, Literatur und Urheberrecht. Sie ist seit 1996 aktiv in der Netzkunstszene und arbeitet außerdem als Übersetzerin und Trainerin.
Megaupload – Aber bitte mit Drama
Es war eines der ersten großen Internet-Dramen des Jahres: Am 19. Januar 2012 wurde Kim Schmitz, der sich nun Kim Dotcom nennt, zusammen mit seinen Geschäftspartnern in Neuseeland festgenommen.
von Torsten Kleinz
Eine Geschichte, wie für Boulevardmedien gemacht: Auf der einen Seite der überlebensgroße Deutsche, der eine lange Medienkarriere als vermeintlicher Superhacker und mehrere Verurteilungen hinter sich hat. Auf der anderen Seite die Copyright-Supermacht USA, die Schmitz in einer Blitzaktion mit Sondereinsatzkommenado festnehmen ließ.
Mit immer neuen juristischen Schachzügen, Manövern und Publicity-Stunts versucht der Deutsche mit finnischem Pass seither die Auslieferung in die USA zu verhindern. Dabei versucht er sich als legaler Geschäftsmann zu präsentieren: Ein Unterseekabel will er verlegen lassen und den Neuseeländern freien Internetzugang verschaffen. Einen neuen, voll verschlüsselten Filehoster aufbauen, der über die ganze Welt verteilt sein soll. Schon vorher hat er den Aufbau eines neuen Musikdienstes „Megabox" verkündet, der Künstlern Geld in die Kassen spülen soll. Dass keiner seiner Pläne wirklich viel Sinn ergibt oder besonders realistisch erscheint, stört wenig – die Presse schreibt trotzdem drüber.
Kim Dotcom, der Großartige, Kim Dotcom, der Märtyrer
Sogar vor peinlichen Musikvideos schreckt Schmitz nicht zurück, um sich in der Presse zu halten. Dabei vergleicht er sich zum Beispiel mit US-Bürgerrechtler Martin Luther King. Kim Dotcom, der Großartige. Kim Dotcom, der Märtyrer. Das Getöse wurde so groß, dass eine unbekannte Gruppe die Homepage des neuen Super-Projekts hackte. „Kim Dotcom ist nicht besser als Universal. Er ist selbst ein Teil der Industrie, er ist nur da um zu stören", teilten die vermeintlichen Angreifer dem Online-Magazin Torrentfreak mit.
In der Tat. Tritt man einen Schritt zurück und betrachtet man den Fall ohne Kim Schmitz im Bild, ist der Fall Megaupload ein interessanter. Denn Filehoster wie Megaupload sind in den letzten Jahren immer mehr zum Problem gerade für die Filmindustrie geworden. Denn heute muss sich niemand mehr mit einer Filesharing-Software aktuelle Folgen von „Game Of Thrones oder „Breaking Bad
auf den Computer laden, um sie lange vor dem deutschen Erscheinungstermin zu sehen. Zahlreiche Linkseiten verweisen auf Filehoster, die die entsprechenden Inhalte nicht mehr nur zum Download, sondern gleich zum Streamen anbieten. Zwar ist umstritten, ob das Ansehen solcher Streams legal ist, doch in der Praxis ist es bis heute recht gefahrlos: Abmahnungen gegen nicht-zahlende Kunden solcher Services sind nicht bekannt.
Filehoster und Linkseiten im Verbund hebeln das Regime des Digital Millennium Copyright Act aus. Denn das viel kritisierte Gesetz ist eigentlich ein Segen für die Serverbetreiber. Sie müssen keine Inhalte selbst prüfen, nur auf die offiziellen Beschwerden der Rechteinhaber reagieren. Von beiden Seiten wird der Bogen aber überspannt. Die Rechteinhaber versenden mittlerweile Zigtausende von automatisierten DMCA-Anfragen, die oft genug die Falschen treffen. Gleichzeitig haben spezialisierte Hoster einen Weg gefunden, Löschaufforderungen auszumanövrieren: Ein Link wird gelöscht, die gleiche Datei auf dem gleichen Server wird aber flugs unter einer anderen URL angeboten.
Juristische Niederlagen
Anbieter wie Youtube oder Rapidshare stehen unter enormen Druck, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen: So wurde Rapidshare unter anderem vom Bundesgerichtshof aufgetragen, aktiv nach verlinkten Inhalten zu suchen, die möglicherweise illegal sind. Im Fall kino.to konnten deutsche Behörden in diesem Jahr
