Copyright: Digitale Bildkulturen
Von Thomas Dreier
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Über dieses E-Book
Schutz für Kreative oder digitale Geschenkökonomie? Uploadfilter oder Kulturflatrate? Die Auseinandersetzung um Urheberrechte im digitalen Raum hat in den letzten Jahren Züge eines Kulturkampfs angenommen. Rechteinhaber und User stehen einander unversöhnlich gegenüber. Die einen sehen in Copyright-Verstößen ihre ökonomische Grundlage bedroht. Die anderen setzen auf eine Internetkultur des Teilens, zu der die herkömmlichen Formen des Urheberrechts nicht mehr passen.
Dreier stellt die Argumente beider Lager vor, leitet sie ideengeschichtlich her und lotet aus, wie eine urheberrechtliche Alternative für die Zukunft aussehen könnte.
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Buchvorschau
Copyright - Thomas Dreier
E-Book-Ausgabe 2022
© 2022 Verlag Klaus Wagenbach, Emser Straße 40/41, 10719 Berlin
Covergestaltung: Studio Jung, Berlin.
Datenkonvertierung bei Zeilenwert, Rudolstadt.
Alle Rechte vorbehalten. Jede Vervielfältigung und Verwertung der Texte, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlags urheberrechtswidrig und strafbar. Dies gilt insbesondere für das Herstellen und Verbreiten von Kopien auf Papier, Datenträgern oder im Internet sowie Übersetzungen.
ISBN: 9783803143488
Auch in gedruckter Form erhältlich: 978 3 8031 3717 3
www.wagenbach.de
DIGITALE BILDKULTUREN
Durch die Digitalisierung haben Bilder einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren. Dass sie sich einfacher und variabler denn je herstellen und so schnell wie nie verbreiten und teilen lassen, führt nicht nur zur vielbeschworenen »Bilderflut«, sondern verleiht Bildern auch zusätzliche Funktionen. Erstmals können sich Menschen mit Bildern genauso selbstverständlich austauschen wie mit gesprochener oder geschriebener Sprache. Der schon vor Jahren proklamierte »Iconic Turn« ist Realität geworden.
Die Reihe DIGITALE BILDKULTUREN widmet sich den wichtigsten neuen Formen und Verwendungsweisen von Bildern und ordnet sie kulturgeschichtlich ein. Selfies, Meme, Fake-Bilder oder Bildproteste haben Vorläufer in der analogen Welt. Doch konnten sie nur aus der Logik und Infrastruktur der digitalen Medien heraus entstehen. Nun geht es darum, Kriterien für den Umgang mit diesen Bildphänomenen zu finden und ästhetische, kulturelle sowie soziopolitische Zusammenhänge herzustellen.
Die Bände der Reihe werden ergänzt durch die Website www.digitale-bildkulturen.de. Dort wird weiterführendes und jeweils aktualisiertes Material zu den einzelnen Bildphänomenen gesammelt und ein Glossar zu den Schlüsselbegriffen der DIGITALEN BILDKULTUREN bereitgestellt.
Herausgegeben von
Annekathrin Kohout und Wolfgang Ullrich
Verfahren bei Uploads im Überblick (vereinfachte Darstellung)
1 | Demonstrationen
Nicht oft treibt es Menschen in Deutschland auf die Straße, um gegen geplante Gesetze zu protestieren. Noch seltener geschieht es, dass sich der Unmut dabei gegen lange Zeit eher randständige Spezialmaterien wie das im Englischen als Copyright bezeichnete Urheberrecht richtet. Genau das aber ist 2018 und 2019 passiert. Damals schickte sich der europäische Gesetzgeber an, die Haftung von Plattformprovidern für Inhalte zu verschärfen, die von den Nutzern insbesondere bei YouTube hochgeladen werden, ohne dass diese über die dazu erforderlichen Rechte verfügen. Der Protest richtete sich vor allem gegen Artikel 13 (Artikel 17 der endgültigen Fassung) der Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market beziehungsweise DSM Directive).¹ Dem europäischen Gesetzgeber ging es bei dieser Vorschrift darum, Plattformbetreiber wie YouTube zu verpflichten, die Rechte an dem von ihren Nutzern hochgeladenen Material zu lizenzieren und damit den Inhabern von Urheberrechten – Verwertern wie Urhebern und ausübenden Künstlern – eine größere beziehungsweise überhaupt eine Vergütung zu verschaffen.² Dagegen sahen die Demonstranten auf der Straße und mehr noch all diejenigen, die ihren Protest in den Sozialen Medien geäußert hatten, im drohenden Einsatz automatisierter Filter eine Maßnahme der Zensur. Befürchtet wurde nicht weniger als das Ende des freien Internets.
Bei den Protesten gegen Artikel 13 ging es um ein binnengesellschaftliches kulturpolitisches Anliegen. Die Kernbotschaft des Protests auf den Schildern, die die Demonstranten mit sich führten, war eindeutig: »Art. 13 nimmt uns Kreativität und Freiheit«. Ikonografisch ist das durch ein umgestaltetes YouTube-Logo verdeutlicht, dessen Smiley-Mund mit einem Reißverschluss verschlossen ist. Mit der Aufforderung »SAVE YOUR INTERNET« machen die Demonstranten zugleich deutlich, dass das Internet ihrer Auffassung nach nicht den Rechteinhabern gehört, sondern denjenigen, die es zur zwischenmenschlichen Kommunikation nutzen (# 1). »SAVE YOUR INTERNET« bedeutet zugleich, dass die Demonstranten keine Partikularinteressen geltend machen. Sie glauben vielmehr im Interesse aller zu sprechen, auch derjenigen, die momentan (noch) nicht mitdemonstrieren, die sich aus moralischen Gründen dem Protest jedoch anschließen sollten. Nicht ohne Grund lässt sich das »Wir sind keine Bots« ebenso auf die »Echtheit« der Demonstranten beziehen, die sich von automatisierten Formen des Online-Protestes absetzen wollen, wie auf das frühere »Wir sind das Volk« und mithin die individuellen Freiheitsrechte aller. »Filterkaffee, Filterkippen, Filteruploads BÄH!!!« und »Dieselfilter statt Uploadfilter« schließlich nehmen nicht nur Anleihen bei dadaistischen Nonsens-Sprüchen (»Illegal, Ikea-Regal, Scheißegal«), sondern lassen mit der Nähe zur grünen Umweltbewegung erkennen, dass es wichtigere Anliegen zu regeln gebe als die Einführung von Uploadfiltern (# 2). Nicht zuletzt prangert »Zensur im Net macht Verlage fett« die ungleiche Verteilung der im Netz erwirtschafteten Gewinne an, wenn man darin nicht zugleich eine allerdings eher diffuse antikapitalistische Grundströmung sehen will. Ventiliert wird der Unmut darüber, dass das in seinen Anfängen als freie Spielwiese konzipierte Internet inzwischen weitgehend den Regeln ökonomischen Handelns unterworfen ist. Jedenfalls sind in diesem Kampf um die urheberrechtliche Plattformregulierung die großen Medienkonzerne als die Gegner dingfest gemacht. Einzelne Urheber und kleinere Verwerter drohen dabei aus dem Blick zu geraten.
# 1 Demonstrationen gegen Artikel 13 der DSM-Richtlinie
# 2 Demonstrationen gegen Artikel 13 der DSM-Richtlinie
Zugleich sind damit die Fronten markiert, nicht nur hinsichtlich der Bilder, sondern jedweder Inhalte, die Nutzer im Netz posten. Ausgelöst durch die von der Digitalisierung induzierten Veränderungen kommt es zum Konflikt: Auf der einen Seite stehen die individuellen Eigentumsrechte von Urhebern und Künstlern sowie teils eigene, teils abgetretene Rechte der Verwerter (Verlage, Sendeunternehmen, Tonträger- und Filmproduzenten), die dafür, dass sie die Werke der Urheber und