Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Wann es dich betrifft und was du wissen musst
Von Maike Backhaus
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Über dieses E-Book
- regelmäßig Gegenstände auf Online-Plattformen verkaufst,
- deine Wohnung oder dein Wohnmobil über Online-Portale vermietest,
- Online-Dienstleistungen anbietest, wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht usw.Etsy, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Amazon Marktplatz – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.
Neben Online-Verkäufern und Online-Verkäufen wird das Anbieten von Dienstleistungen gemeldet. Das betrifft beispielweise die Vermietung von Ferienwohnungen (auch über AirBnB) und Wohnmobilen, aber auch Transportdienstleistungen, Handwerkerleistungen, Reinigungsservice, Unterricht und vieles mehr.
Das PStTG führt dabei keine neue Steuer ein, sondern soll sicherstellen, dass die bestehenden Steuergesetze beachtet werden und die (gewerblichen) Anbieter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.
Private Anbieter werde in den meisten Fällen nichts zu befürchten haben und weiter als Privatanbieter handeln können. Es wird aber einige Fälle geben, in denen – oft unbeabsichtigt – davon ausgegangen wird, dass man privat handelt, tatsächlich aber ein gewerbliches Handeln vorliegt.
Der Ratgeber zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz erklärt ausführlich diese und viele weitere Themen:
Was ist eine »Plattform« im Sinne dies Gesetzes?
Eine Internetseite, auf der sich Nutzer vernetzen und Rechtsgeschäfte miteinander abschließen können.
Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?
Verkäufe und Dienstleistungen von gewerblichen Händlern und Privatpersonen, die pro Jahr auf einer Plattform mindestens 30 Verkaufsabschlüsse machen oder mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.
Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?
Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und noch einiges mehr.
Was müssen Verkäufer/Anbieter jetzt tun?
In vielen Fällen zum Glück nichts! Die Einnahmen aus dem gelegentlichen Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind und bleiben steuerfrei. Beim Verkauf von Wertgegenständen musst du eine Spekulationsfrist beachten und die Freigrenze, bis zu der du keine Steuern zahlen musst.
Ähnlich wie Plattformen-Steuertransparenzgesetz
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Buchvorschau
Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Maike Backhaus
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Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Gesetzliche Regelung seit 2023
2 Was ist eine »Plattform« im Sinne dieses Gesetzes?
3 Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?
4 Welche Einnahmen und Vergütungen werden gemeldet?
5 Wer wird gemeldet?
6 An wen werden die Transaktionen gemeldet?
7 Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?
8 Woher haben die Plattformbetreiber diese Daten?
9 Was müssen Verkäufer/Anbieter jetzt tun?
9.1 Vermietung: Nur in ganz geringem Umfang steuerfrei
9.2 Zum Weiterlesen: Plötzlich Vermieter? Diese PDF-Ratgeber helfen dir
9.3 Unproblematisch: Gelegentlicher Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs
9.4 Verkauf von Wertgegenständen: Spekulationsfrist und Freigrenze beachten
9.5 Wie wird der Verkaufsgewinn berechnet?
9.6 »Einnahmen« bei Produkttestern
10 Unsicher? Diese staatliche Stelle kann dir eine verbindliche Auskunft geben
11 Gewerblicher Verkauf
11.1 Steuerliche Liebhaberei – Ausweg aus der Gewerblichkeit?
11.2 Zum Weiterlesen: Plötzlich Unternehmer? Diese PDF-Ratgeber helfen dir
12 Vorsicht, Steuerhinterziehung!
13 Anhang: Plattformen-Steuertransparenzgesetz und BMF-Schreiben zum PStTG
Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Wann es dich betrifft und was du wissen musst
1 Gesetzliche Regelung seit 2023
Etsy, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Amazon Marktplatz – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.
Neben Verkäufern und Verkäufen wird auch das Anbieten von Dienstleistungen gemeldet. Das betrifft beispielweise die Vermietung von Ferienwohnungen und