Abofallen im Netz: Wie Sie teure Klicks vermeiden
Von Michael Rohrlich
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Buchvorschau
Abofallen im Netz - Michael Rohrlich
2013
1 Einführung
Jeder Internetnutzer sollte Folgendes bedenken: Wie im wahren Leben gibt es auch im Internet grundsätzlich nichts umsonst! Wenn kein Geld als Gegenleistungen für Informationen, Dienstleistungen oder Waren verlangt wird, dann muss der Kunde in aller Regel mit seinen persönlichen Daten bezahlen. Darauf fußen die Geschäftsmodelle zahlreicher Internetdienste, wie u. a. auch Google, Facebook, Twitter, YouTube etc. Hier ist jeder Nutzer, oder genauer gesagt seine persönlichen Daten, bares Geld wert. Je intensiver solche Angebote genutzt werden und je detaillierter die angegebenen Daten sind, desto gezielter kann Werbung platziert werden. Die vergleichsweise wenigen positiven Ausnahmen der modernen Onlinewelt, wie beispielsweise Wikipedia und Co., bestätigen die Regel.
1.1 Aufbau typischer Abofallen
Ob die Herausgabe von Geld oder Daten schwerer wiegt, muss letztlich jeder individuell für sich selbst entscheiden. Dass aber die Herausgabe seiner persönlichen Daten nicht nur lästige Werbemails, -anrufe oder -briefe nach sich ziehen kann, beweisen die tagtäglich zu hunderten versandten Rechnungen bzw. Mahnungen der Betreiber von Abofallen.
Aber was genau ist eigentlich eine Abofalle? Eine erste Antwort liefert wie so oft die kostenfreie Onlineenzyklopädie Wikipedia:
„Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Manchmal werden auch die Seiten seriöser Anbieter imitiert. […] Den meisten, aber nicht allen Internetkostenfallen ist gemeinsam, dass sich der Verbraucher mit Name und Anschrift anmelden muss; erst danach schnappt die Falle zu. Bei manchen Angeboten soll bereits das Eingeben einer E-Mail-Adresse in einem Anmeldeformular zum Abschluss eines Vertrags führen." (Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Abofalle, 17.06.2013)
Neben der Definition des Begriffs liefert Wikipedia die ersten nützlichen Hinweise dankenswerterweise direkt mit:
„Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Verbrauchers, Internetseiten kritisch zu prüfen, insbesondere wenn darin persönliche Daten – scheinbar grundlos – abgefragt werden." (Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Abofalle, 17.06.2013)
Diese mahnenden Worte haben natürlich ihre Berechtigung, helfen bei Lichte betrachtet aber leider nicht wirklich weiter. Der nächste Tipp hingegen schon:
„Tatsächlich kostenlose Angebote im Internet, seien es Kochrezepte oder kostenlose Software, benötigen natürlich nicht den Namen oder die Anschrift des Verbrauchers." (Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Abofalle, 17.06.2013)
Die Einleitung des Wikipedia-Beitrags zu Abofallen fasst kurz und anschaulich zusammen, worum es bei diesem Thema im Kern geht, wie die typische Masche aussieht und wodurch man Abofallen umgehen kann. Anhand von einigen exemplarischen Inhalten von Abofallen lässt sich gut illustrieren, worauf derartige Sites abzielen:
Software (Freeware/Shareware)
Hausaufgaben
Promi-/VIP-Informationen
Ahnenforschung
Kindernamen
Bewerbungshilfen
Materialien für Studierende
Tiere
Rezepte
„kostenfreie" SMS
Routenplaner
Informationen zu Outlet-Stores/Werksverkäufen
Gewinnspiel-Teilnahme
Diese Auflistung ist weder abschließend noch wertend zu verstehen. Wenn ein Aspekt dort aufgeführt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Beispielsweise bietet Google, ohne verstecktes Abo, seine Dienstleistungen, wie etwa einen Routenplaner (Google Maps) oder umfangreiches Kartenmaterial (Google Earth) kostenlos an. Anders herum lässt der Umstand, dass ein bestimmter Anbieter bzw. ein bestimmter Websiteinhalt in der obigen Liste nicht auftaucht, nicht automatisch, dass es sich dabei um eine vertrauenswürdige Internetpräsenz handelt.
Denn: Ganz so trivial ist die Angelegenheit leider dann doch nicht. Es existieren inzwischen ganz unterschiedlich konzipierte, zum Teil äußerst trickreich aufgezogene Abofallensites, die mit sehr subtilen Methoden versuchen, ihre „Kunden" zur Dateneingabe zu bewegen. Andere richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und versuchen auf diese Weise, die zahlreichen verbraucherschützenden Gesetze zu umgehen. Insofern muss man sich den Aufbau, die Methodik und die typischen Abläufe einmal unter dem Mikroskop betrachten und selbstverständlich auch die juristischen Grundlagen kennenlernen.
Prinzipiell finden sich im Internet alle Arten von Informationen, Waren und Dienstleistungen. Manche davon werden kostenfrei angeboten, wie beispielweise bei Wikipedia. Viele andere Webseiten leben in erster Linie von den Inhalten ihrer Nutzer. Dabei kann jeder in der Regel kostenfrei Informationen einsehen, aber auch selbst für andere bereitstellen. Ein Beispiel dafür ist YouTube, dessen Betreiber Google in erster Linie durch die eingebundene Werbung Geld verdient. Im Bereich des E-Commerce werden hingegen die jeweiligen Waren, Dienstleistungen oder Informationen gegen Zahlung eines Entgelts angeboten. Paradebeispiel hierfür ist der Quasimarktführer Amazon, der als Onlinebuchladen anfing und der inzwischen nahezu alle Arten von Waren in seinem Sortiment hat. Neben Amazon findet sich eine schier unüberschaubare Anzahl von Internetgeschäften, vom virtuellen Supermarkt über den Spezialitätenhandel bis hin zu Nischenprodukten.
Darunter finden sich aber natürlich nicht nur seriöse Angebote, auch gefälschte Shops gibt es in großer Zahl. Eine Abofalle stellt sozusagen einen Spezialfall eines so genannten „Fakeshops" dar, indem sie zumeist bestimmte Informationen, wie etwa Starinfos, Hausaufgaben oder Kochrezepte, augenscheinlich kostenfrei feilbietet. Derartige Sites fallen u. a. dadurch auf, dass sie Informationen bzw. Dienstleistungen anbietet,
die als angeblich kostenlos angepriesen werden.
für die als Gegenleistung auf die Eingabe der persönlichen Daten bestanden wird.
für die man in aller Regel ein (nicht offen beworbenes) Abo abschließen muss.
bei denen die Angabe zur Laufzeit des Abonnements und dessen Kosten gut versteckt sind oder ganz fehlen.
So hat beispielsweise für den Fall, dass auf einer Abofallenseite Freeware, also kostenfrei nutzbare Software, zum Download angeboten wird, das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 08.07.2012 (Aktenzeichen: 327 O 634/09) entschieden, dass keine Zahlungspflicht des Nutzers besteht. Denn: „Der Durchschnittsverbraucher ist es gewohnt, im Internet zahlreiche kostenlose und gleichwohl durchaus nützliche Dienstleistungs- und Downloadangebote anzutreffen, ohne den Grund für die Unentgeltlichkeit solcher Angebote jeweils zu kennen oder erkennen zu können."
Es lässt sich erkennen, dass das „Geschäftsmodell Abofalle" dadurch funktioniert, indem
vermeintlich besonders interessante bzw. wertvolle Informationen oder Dienstleistungen angeblich gratis angeboten werden.
eine potenziell gut täuschbare Zielgruppe gewählt wird (Kinder/Jugendliche, Rentner …).
Beträge um 100 Euro gefordert werden.
nach und nach mehr Druck auf die Rechnungsempfänger ausgeübt wird.
Es würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen, hier alle Varianten der existierenden Abofallen und Abzockesites aufführen zu