Entdecken Sie Millionen von E-Books, Hörbüchern und vieles mehr mit einer kostenlosen Testversion

Nur $11.99/Monat nach der Testphase. Jederzeit kündbar.

Cloud Computing: Rechtliche Grundlagen
Cloud Computing: Rechtliche Grundlagen
Cloud Computing: Rechtliche Grundlagen
eBook112 Seiten59 Minuten

Cloud Computing: Rechtliche Grundlagen

Bewertung: 0 von 5 Sternen

()

Vorschau lesen

Über dieses E-Book

Der Begriff des Cloud Computings ist in aller Munde, die "Wolke“ hat sich zum Marketing-Schlagwort Nr. 1 entwickelt. Egal, ob zusätzlicher Datenspeicher, virtueller Server oder dezentral gesteuerte Anwendungssoftware - hinter zahlreichen Dienstleistungen steckt Cloud-Technik, auch E-Mail-Dienste sind letztendlich eine Cloud-Anwendung. Mittlerweile verwenden eine große Anzahl von Usern Dienste, wie z.B. Apples iCloud, Dropbox, Evernote, Microsoft Skydrive oder Google Docs, weil es technisch gesehen ein Kinderspiel ist.

Doch was steckt aus juristischer Sicht eigentlich dahinter? Worauf muss ich als Unternehmer, aber auch als Privatnutzer bei Cloud-Diensten achten? Neben den Grundlagen des allgemeinen Zivil- bzw. des IT-Rechts werden in diesem Werk insbesondere die Aspekte von Compliance oder auch des Datenschutzrechts beleuchtet. Ebenso wenig kommen die zentralen Themen des Urheber- und des Strafrechts zu kurz. Abgerundet wird das dargestellte Hintergrundwissen mit praktischen Tipps und Checklisten für effektive Hilfe im Alltag.
SpracheDeutsch
Herausgeberentwickler.press
Erscheinungsdatum15. Apr. 2014
ISBN9783868026375
Cloud Computing: Rechtliche Grundlagen

Mehr von Michael Rohrlich lesen

Ähnlich wie Cloud Computing

Titel in dieser Serie (20)

Mehr anzeigen

Ähnliche E-Books

Informationstechnologie für Sie

Mehr anzeigen

Ähnliche Artikel

Rezensionen für Cloud Computing

Bewertung: 0 von 5 Sternen
0 Bewertungen

0 Bewertungen0 Rezensionen

Wie hat es Ihnen gefallen?

Zum Bewerten, tippen

Die Rezension muss mindestens 10 Wörter umfassen

    Buchvorschau

    Cloud Computing - Michael Rohrlich

    2014

    1 Einführung

    Wie bereits im Vorwort angesprochen, werden viele moderne IT-Produkte bzw. -Dienstleistungen heutzutage mit dem Begriff „Cloud" beworben. Nahezu alles, von der Musiksammlung über Fotoalben bis hin zur Datensicherung, kann simpel und schnell in die Cloud wandern. Daher finden sich zahlreiche Cloud-Anwendungen auf dem Markt, die meisten davon sogar kostenfrei nutzbar. Ein Blick auf die Definition von Cloud Computing bringt Klarheit:

    „Cloud Computing (deutsch etwa: Rechnen in der Wolke) umschreibt den Ansatz, abstrahierte IT-Infrastrukturen (z. B. Rechenkapazität, Datenspeicher, Netzwerkkapazitäten oder auch fertige Software) dynamisch an den Bedarf angepasst über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Aus Nutzersicht scheint die zur Verfügung gestellte abstrahierte IT-Infrastruktur fern und undurchsichtig, wie von einer „Wolke verhüllt. [...] Die Spannweite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das gesamte Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software. (Quelle: Wikipedia.de, http://de.wikipedia.org/wiki/Cloud-Computing, 24.01.2014)

    Im Kern geht es also um die dezentrale Platzierung von Daten bzw. um die Nutzung von externer Rechnerleistung mittels Netzwerk- bzw. Internetzugang. Die diversen Vorteile liegen auf der Hand: Die Cloud-Dienstleistung ist kosteneffizient, jederzeit skalierbar und lässt sich individuell auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse zuschneiden. Es lässt sich orts- und plattformunabhängig agieren, sodass man als Kunde ein Höchstmaß an Flexibilität erlangt.

    Das Institute of Standards and Technology (NIST) in Gaithersburg/Maryland, USA, hat 2009 eine weitgehend akzeptierte Definition der Begrifflichkeit „Cloud Computing" veröffentlicht. Darin listet das NIST fünf charakteristische Gesichtspunkte auf:

    Self-service Provisioning: Selbstzuweisung von Leistungen aus der Cloud durch den Nutzer, die bei Bedarf bereitstehen soll („As-needed availability")

    Scalability: Skalierbarkeit als Entkopplung von Nutzungsschwankungen und Infrastrukturbeschränkungen.

    Reliability and fault-tolerance: Zuverlässigkeit und Ausfalltoleranz garantieren permanente Qualitätsstandards der IT-Infrastruktur.

    Optimization/consolidation: Optimierung und Konsolidierung bieten effiziente und ökonomische Anpassungsmöglichkeiten an fortlaufende Standards, die regelmäßig vom Cloud-Diensteanbieter optimiert werden können.

    Quality of Service (QoS): Qualitätssicherung und -kontrolle können fortlaufend durch den Diensteanbieter überwacht und sichergestellt werden, ohne die notwendige Mitwirkung der Nutzer.

    Weitere Vorteile von Cloud Computing sind insbesondere auch „Notfall-IT-Reserven" bei Belastungsspitzen, kein Wartungs- bzw. Update-Aufwand, fehlende Notwendigkeit von Lizenzmanagement sowie natürlich auch die flexiblen und vergleichsweise geringen Kosten. Allerdings hat das Cloud Computing sicherlich auch gewisse Nachteile, wie z. B. mangelnde Transparenz in Bezug auf den physischen Speicherort, einen gewissen Kontrollverlust über die eigenen Daten und die oftmals noch mangelnde Zusammenarbeit bzw. Kompatibilität verschiedener Cloud Services.

    Im Zusammenhang mit dem Cloud Computing fallen immer mal wieder die Begriffe „Grid Computing und „Cluster Computing. Generell handelt es sich bei allen drei Formen um verteilte, in bestimmter Weise zusammenarbeitende IT-Systeme mit ähnlichen Eigenschaften. Die einzelnen Konzepte sind im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung physischer Ressourcen via Netzwerkzugriff vergleichbar. Allerdings erfolgt der Zugriff auf Clouds im Allgemeinen über öffentliche Netze, während beim Grid bzw. Cluster Computing ein Zugriff eher über ein Intranet, also ein internes Netzwerk, erfolgt. Hinzu kommt der Umstand, dass Cloud-Dienstleistungen den Vorzug einer gewissen Flexibilität haben, wohingegen Grids und Cluster regelmäßig schon im Vorfeld reserviert werden und dadurch statisch sind. Eine „Selbstbedienung" durch den Nutzer ist beim Grid bzw. Cluster Computing ebenfalls nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist es so, dass beim Cloud Computing ausdrücklich und nahezu ausschließlich mit virtuellen Ressourcen gearbeitet wird.

    Mittlerweile existiert eine schier unüberschaubare Anzahl verschiedener Cloud-Dienstleister auf dem Markt, wie z. B.

    Dropbox

    Wuala

    Teamdrive

    OwnCloud

    justcloud

    zipcloud

    box.com

    Sugarsync

    Softwarehersteller, u. a. Microsoft, Google, Adobe …

    Telekommunikationsanbieter, u. a. Telekom, E-Plus …

    Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Mitbewerber, viele zielen auf den 08/15-Anwender ab, wiederum andere haben sich auf bestimmte Nischen bzw. Branchen spezialisiert.

    In der „Prä-Cloud-Ära war es in aller Regel so, dass man als Nutzer normalerweise seine eigenen Daten auf dem eigenen Rechner abgespeichert hat, dort das eigene Betriebssystem und die eigenen Programme installiert und auch für Backups, Datensicherheit etc. selbst gesorgt hat. Lediglich das Webhosting oder das E-Mail-Konto wird seit jeher durch einen Dienstleister bereitgestellt. Sollten die eigenen Daten aber auch unterwegs bereitstehen, musste auf das Notebook bzw. auf mobile Datenträger zurückgegriffen werden, um unterwegs die benötigten Daten zur Verfügung zu haben und arbeiten zu können. Mit dem Cloud Computing hat insofern eine neue „Datenfreiheit Einzug gehalten. Aber wie jede Form von Freiheit bringt auch diese ein erhöhtes Maß an Verantwortung mit sich. Beim Cloud Computing liegt diese insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Denn durch die Auslagerung von eigenen oder sogar fremden Daten auf Server externer Dienstleistungsunternehmen werden diese Daten dem eigenen Zugriff ein Stück weit entzogen und gelangen in die Sphäre des Cloud-Dienstleisters. Zwar sind die in der Cloud gespeicherten Daten nach wie vor dem Cloud-Kunden zugeordnet, untechnisch gesprochen sind es nach wie vor „seine Daten". Allerdings kann er lediglich über einen Internetzugang, also virtuell, und nicht mehr physisch auf sie zugreifen. Zudem besteht zumindest potenziell die Zugriffsmöglichkeit durch den Dienstleister und sogar durch unbefugte

    Gefällt Ihnen die Vorschau?
    Seite 1 von 1