Ihr Recht bei Onlineauktionen. Juristische Tipps für eBay und Co.
Von Michael Rohrlich
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Über dieses E-Book
Neben den Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts und den rechtlichen Besonderheiten bei eBay und Co. werden in diesem Werk insbesondere die Aspekte des E-Commerce beleuchtet. Ebenso wenig kommen die zentralen Probleme der Vertragsabwicklung und des Bewertungssystems zu kurz. Abgerundet wird das dargestellte Hintergrundwissen mit praktischen Tipps und Checklisten für effektive Hilfe im Alltag.
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Buchvorschau
Ihr Recht bei Onlineauktionen. Juristische Tipps für eBay und Co. - Michael Rohrlich
2014
1 Einführung
Sicherlich muss man im 21. Jahrhundert niemandem mehr erklären, was eine Onlineauktion ist oder was genau eBay ausmacht. Fast jeder hat dort schon einmal selbst etwas gekauft bzw. angeboten oder er kennt zumindest jemanden, der dies getan hat. Gerade eBay ist nicht nur der Branchenprimus, sondern hat sich vielmehr zum allgemeinen Begriff für den Bereich „Onlineauktion entwickelt, wie etwa „Walkman
für tragbare Musikabspieler, „Tempo für Taschentücher oder „googeln
für die Onlinesuche. Dies hat auch zur Folge, dass der Begriff in diesem Ratgeber vielfach sozusagen als Synonym für jegliche Form von Onlineauktionen Verwendung findet. Denn alle Auktionen, die im Internet durchgeführt werden, verlaufen nach dem identischen Grundprinzip und stellen somit auch dieselbe juristische Herausforderung dar. Sollte dies im Einzelfall nicht so sein, wird explizit darauf hingewiesen.
Neben eBay gibt es aber auch noch zahlreiche andere Anbieter von Onlineauktionen, nämlich u. a.:
hood.de
Snipster
VIPauktion
ricardo.ch
centgebote.de
Artnet
Deutscher Zoll
Justiz-Auktion.de
mysnapshot.de
Sotheby’s
topdeals.de
myhammer.de
Auktis
Chrono24
Diese Aufzählung ist weder vollständig noch wertend, es existieren tatsächlich noch viele weitere Mitbewerber in diesem Sektor. Diese bieten alle mehr oder weniger dieselben Dienstleistungen an wie eBay, auch wenn es im Detail den einen oder anderen Unterschied geben mag. Weltweit die größte Bekanntheit hat jedoch eBay erlangt und bietet daher Käufern wie Anbietern gleichermaßen die besten Aussichten auf Erfolg.
Zwischen einem „normalen Einkauf in einem Onlineshop und einer Onlineauktion bestehen gewisse Unterschiede. Zur grundsätzlichen Klärung des Begriffs „Auktion
kann deshalb die Wikipedia-Definition herangezogen werden:
„Eine Auktion (auch Versteigerung oder Lizitation) ist eine weitere Art des Zustandekommens eines Kaufvertrags. Dabei geben Kaufinteressierte (‚Bieter‘) verbindliche Gebote auf ein Auktionsgut ab. Sie machen dem Verkäufer […] ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist). Das höchste abgegebene Gebot erhält den ‚Zuschlag‘." (Quelle: Wikipedia, 01.10.2014, http://de.wikipedia.org/wiki/Auktion)
Im Gegensatz zum Einkauf im „Laden um die Ecke" oder einem Webshop, wie z. B. Amazon, gibt es nicht nur eine Möglichkeit, an das begehrte Gut zu kommen. Natürlich besteht bei Onlineauktionen teilweise auch die Möglichkeit, eine Sache zum Festpreis zu erwerben. Die ursprüngliche Idee, mit der u. a. auch eBay so groß geworden ist, war allerdings eine andere – nämlich ein Gebotsverfahren mit einem Startpreis und einem festgelegten Zeitraum. Inzwischen hat sich das System der Onlineauktionen weiterentwickelt, sodass es mittlerweile verschiedene Auktionsvarianten gibt:
„klassische" Auktionen
Auktionen mit „Sofort-Kaufen"-Option
Festpreis-Auktionen
Preisvorschlag (durch Bieter)
Auktionen im Inseratformat
Das Gesicht von Onlineauktionen hat sich im Laufe der Zeit gewandelt und den Anforderungen des Alltags bzw. den Wünschen der Kunden angepasst. Das macht es einerseits sehr spannend, auf eBay & Co. ein wenig zu stöbern und nach Kuriosem Ausschau zu halten. Andererseits wirkt das ganze System heutzutage fast schon unüberschaubar und birgt nicht eben wenige Stolperfallen. Zudem scheinen die Zeiten vorbei zu sein, in denen man tatsächlich noch wirkliche Schätze heben bzw. richtige Schnäppchen ergattern konnte.
1.1 Registrierung
Sofern man beabsichtigt, nicht nur Käufer zu bleiben, sondern eventuell auch einmal selbst zum Anbieter zu werden, steht man schon vor dem ersten Schritt ins Abenteuer Onlineauktion vor der ersten wichtigen Entscheidung. Im Rahmen der Erstregistrierung, also beim Anlegen des eigenen Mitgliedskontos, hat man die Wahl zwischen einem privaten und einem gewerblichen Account. Will man mit gewisser Regelmäßigkeit eigene Auktionen starten oder gar seinen Lebensunterhalt damit verdienen, so führt kein Weg an einem gewerblichen Account vorbei. Soll es hingegen eher eine Gelegenheitssache bleiben und eigene Gegenstände in rein privater Absicht veräußert werden, ist der Privataccount eher das Mittel der Wahl. Allerdings lässt sich diese Entscheidung bisweilen am Anfang noch gar nicht abschließend treffen. Nicht selten haben Privatpersonen mit der Zeit „Blut geleckt" und ihre Tätigkeit in einem Ausmaß ausgeweitet, dass sie die Grenze der reinen Privatheit überschritten haben. Andersherum gibt es sicherlich Fälle, in denen eine zu Beginn gewerbliche Tätigkeit – aus welchen Gründen auch immer – später dann so stark zurückgefahren wurde, dass man sie guten Gewissens als nur noch privat einstufen konnte.
Wie sich die Sachlage auch immer darstellen mag: Wer zu Beginn seiner Mitgliedschaft bei eBay oder einem der Mitbewerber noch nicht genau absehen kann, ob er sich in die eine oder die andere Richtung bewegen wird, der sei auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man auch zwei Accounts anlegen kann. Denn eBay selbst empfiehlt, im Zweifel sowohl ein privates als auch ein gewerbliches Kundenkonto anzulegen, um dann abhängig von der Natur einer Auktion jeweils im Einzelfall wählen zu können, ob sie unter dem einen oder dem anderen Account angeboten werden soll.
Auch dann, wenn man selbst davon ausgeht, dass die eigene Tätigkeit z. B. rein privat ist und man daher mit