Inkasso... aber bitte keine weiteren Katastrophen: Ein Ratgeber
Von S. E. Wiesental
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Über dieses E-Book
Sie erklärt, wie die Mitarbeiter häufig zwischen mehreren "Stühlen" saßen: dem Gesetzgeber, den Gläubigern und dem Inkassounternehmen und nicht zu vergessen den eigentlichen "Betroffenen", den vielen Bürgern, die mit Zahlungsschwierigkeiten und zum Teil mit erheblichen Schulden kämpfen und für die Frau Wiesental und ihre Kollegen auf einer guten Rechtsgrundlage Lösungen erarbeiten sollten.
Mit ihrem Buch erhofft sich Frau Wiesental Betroffenen einen Einblick in die Abläufe in einem Inkassounternehmen zu gewähren, und ihnen damit und mit Hilfe von vielen Tipps und Erklärungen aus der Praxis eine Hilfe aus der Schuldenfalle zu bieten.
Ihr Buch enthält:
-Rechtliche Informationen
-Definitionen und hilfreiche Erklärungen zu Fachbegriffen
-Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Schulden-Dschungel
-Adressen von Beratungsstellen und ehrenamtlichen Schuldenberatern
-Schilderungen aus dem Arbeitsalltag eines Inkasso-Mitarbeiters
-Fallbeispiele aus 15 Jahren Arbeitserfahrung
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Buchvorschau
Inkasso... aber bitte keine weiteren Katastrophen - S. E. Wiesental
Einleitung
Aufgrund meiner über fünfzehn Jahre langen Erfahrung im Inkassogeschäft habe ich mich nach reiflicher Überlegung und intensiver Beratung mit ehemaligen Kollegen dazu entschieden, Arbeitsweise und -praktiken eines der großen Inkassounternehmen festzuhalten. Diese Aufzeichnungen sollen vor allem der Aufklärung von Ihnen, meinen Lesern, dienen, damit möglichst allen Betroffenen ein breites Spektrum an hilfreichen Informationen zum Thema „Inkasso" vermittelt werden kann.
Im ersten Kapitel soll vor allem klargestellt werden, dass sollten Sie direkt betroffen und damit ein „Schuldner" sein, Sie durchaus Rechte (allerdings auch Pflichten) haben. Inkasso bedeutet niemals, dass wir uns in einem rechtsfreien Raum befinden, sondern muss nach gesetzlichen Grundlagen bearbeitet werden. Im Folgenden werde ich aufgrund der als Ratgeber gedachten Funktion dieses Buches von Ihnen, den Lesern, als direkt Betroffene ausgehen.
Ich möchte Ihnen dabei helfen, zu verstehen, dass Sie durchaus berechtigt sind Inkassolösungen und verfahren zu hinterfragen. Handelt es sich bei den zu bereinigenden Schulden um Ihre eigenen, könnte man es sogar als Ihre Pflicht bezeichnen. Nur indem Sie die Vorschläge die Ihnen gemacht werden verstehen, wird es Ihnen langfristig möglich sein, offene Forderungen auszugleichen. Verständnis, so hoffe ich, kann auch in diesem Zusammenhang gemachte Fehler und damit weitere Inkassoverfahren in Zukunft vermeiden.
Die Voraussetzung dafür kann nur sein, dass alles was Ihnen vorgeschlagen wird nach den geltenden Gesetzen geregelt wurde und natürlich, dass es für Sie ersichtlich ist, welche geeigneten Maßnahmen speziell auf die Lösung Ihrer Probleme ausgearbeitet wurden. Selbstverständlich empfehle ich auch immer zusätzlich die Kontaktaufnahme zu Schuldenberatern, Sozialverbänden und wenn möglich auch zu einem entsprechenden Fachanwalt. Ich werde versuchen mit Hilfe meines in langjähriger Erfahrung erlangten Fachwissens für die vielen Betroffenen mehr Transparenz in dieses schwierige Thema zu bringen. Ich hoffe, dass es für Sie ein nützlicher Ratgeber sein kann.
Im zweiten Kapitel gehe ich, zugegeben in autobiographischer Form, auf die Arbeitsweise eines „renommierten" Inkassounternehmens genauer ein. Dies soll natürlich zum Verständnis der Hintergründe für Betroffene beitragen. Allerdings ist es auch meine Hoffnung, dass es auch als Anstoß für Mitarbeiter eines Inkassounternehmens dient, sich den Mut zu fassen, um überzogene Maßnahmen in der Betreibung von offenen Forderungen zu durchbrechen und sich die nötige Ehrlichkeit und Integrität zu erhalten, um diese schwierige Aufgabe zu bewältigen.
Ihnen allen wünsche ich hilfreiche, aufschlussreiche Erkenntnisse, gutes Gelingen und viel Erfolg bei der Lösung von „finanziellen Schwierigkeiten".
Kapitel 1: Hilfestellung für Betroffene
Sie haben als „Schuldner" selbstverständlich Rechte, aber natürlich müssen auch die Pflichten, die man an Sie herantragen wird, besprochen werden. Ich werde versuchen Ihnen im Folgenden so viel Hintergrundwissen wie möglich an die Hand zu geben, damit es für Sie leichter wird, Ihre Pflichten und Ihre Rechte in dieser schwierigen und umfangreichen Problematik zu verstehen und zu unterscheiden.
Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Schuldenberatern, die sowohl bei den Sozialverbänden, als auch den Diakonischen Werken und den jeweils staatlichen/städtischen und kommunalen Stellen zu finden sind, immer hilfreich. Dazu finden Sie ebenfalls Informationen. Regional unterschiedlich (häufig aber nur in Großstädten präsent), ist auch eine kostenfreie Information bei den Verbraucherzentralen möglich. Dort werden meist sehr gute Tipps und Hilfestellung angeboten. Für die bis hierher aufgeführten Anlaufstellen gilt: sie bieten kostenfreie Hilfe.
Des Weiteren gibt es sehr gute Fachanwälte, die sich auf Schuldenberatung spezialisiert haben (Adressen und Infos können Sie bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erfragen). Bei komplizierten Vorgängen, wie z.B. bei Selbstständigen, würde ich gern zum Anwalt raten, aber natürlich ist dieser Gang mit weiteren Kosten verbunden und damit für viele Betroffene nicht mehr realisierbar.
Bei Insolvenzen ist in jedem Fall das jeweilige Amtsgericht zuständig, die häufig auch kostenlose Erstberatungen anbieten; bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch.
1.1 Welche rechtlichen Befugnisse hat ein Inkasso-Unternehmen gegenüber dem Schuldner?
Sehen wir uns die Rechte an und was sie für Sie als Schuldner bedeuten:
-Nachdem Rechnungen auch nicht nach mehrmaligen Zahlungserinnerungen und Mahnungen bezahlt werden, kann der Gläubiger eine Inkassogesellschaft mit der „Betreibung" der offenen Forderung beauftragen.
-Es ist ebenfalls legitim, dass Inkassounternehmen Gebühren erheben, allerdings muss die Höhe der Gebühren transparent sein und sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten, so dass auf jeden Fall Wucherzinsen ausgeschlossen werden können.
-Das Inkassounternehmen ist berechtigt – nach letzter Fristsetzung – einen Mahnbescheid über die offene Summe bei Gericht zu erwirken und die dabei entstehenden Zusatzkosten ebenfalls dem Schuldner in Rechnung zu stellen.
-Wenn die Widerspruchsfrist des Mahnbescheids (4 Wochen nach Zustellung), abgelaufen ist, dem Mahnbescheid weder widersprochen, noch dieser bezahlt wurde, kann das Inkassounternehmen bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid erwirken.
Die ohnehin schon erheblich verteuerte Hauptforderung wird sich dadurch nochmals extrem erhöhen, außerdem wird dieser nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen „tituliert, d.h. ab einer sog. „Titulierung
, ist der Schuldner 30 Jahre an diese Schuld gebunden, mit allen Kosten, Zinsen und allen gerichtlichen Schwierigkeiten die damit verbunden sind, wie z.B. Pfändungen dürfen auf Wunsch des Gläubigers veranlasst werden.
Wenn irgend möglich, versuchen sie diese Form der „Schulden unbedingt zu vermeiden, denn das „Leben
mit einem oder mehreren titulierten Forderungen verliert, glauben Sie mir, jegliche Lebensqualität. Regelmäßigen „Besuch" von Inkasso-Mitarbeitern und Gerichtsvollziehern zu bekommen ist sicher keine Bereicherung. Außerdem steigen die Kosten meist ins Unermessliche, denn jede Inkassoleistung, so auch die Gebühren für den Gerichtsvollzieher, werden im hohen Maß dem Schuldner berechnet.
-Eine ebenfalls häufige (wenn auch legitime) Form, den Betroffenen noch mehr Schwierigkeiten zu machen, ist es die offene Forderung in die Schufa (das Register für säumige Zahler)