Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
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Manchmal ist es aber gar nicht so einfach festzustellen, ob man zum Kreis der von der Kleinunternehmer-Regelung begünstigten Unternehmer gehört. Da ist zunächst die Frage, wie der Gesamtumsatz eines Unternehmers ermittelt wird. Denn schließlich darf der Vorjahres-Umsatz eines Kleinunternehmers 22.000,00 € nicht überschritten haben.
Ein weiterer Punkt ist die besondere Bedeutung des Jahreswechsels. Verlieren Sie aufgrund der Höhe Ihres Umsatzes den Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie Ihre Leistungen ab dem 1.1. des neuen Jahres der Umsatzsteuer unterwerfen. Das Problem dabei: Das Finanzamt teilt Ihnen den Übergang zur Regelbesteuerung gewöhnlich erst Monate oder Jahre später mit. Sie müssen Ihren umsatzsteuerlichen Status also immer selbst im Blick haben, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Aufgrund des Wachsumschancengesetzes kommt es für Kleinunternehmer ab dem Besteuerungszeitraum 2024 zu Entlastungen. So entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Frist für den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung wurde ausgeweitet.
Mit unserem Beitrag "Kleinunternehmer" stellen wir Ihnen einen wertvollen Ratgeber zur Seite, der Ihnen Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Kleinunternehmer-Status liefert.
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Kleinunternehmer - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Kleinunternehmer – ein erster Überblick
2 Wer kann Kleinunternehmer sein?
2.1 Es kommt auf den Gesamtumsatz an
2.2 Gesamtumsatz im Vorjahr über 22.000,– €
2.3 Umsatz: Vorjahr bis 22.000,– €, aktuelles Jahr voraussichtlich bis 50.000,– €
2.4 Zum Jahreswechsel den Umsatz feststellen
2.5 Wenn die Umsätze stark schwanken
2.6 Sonderregeln für Existenzgründer
3 Daran sollten Sie als Kleinunternehmer denken
3.1 Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus!
3.2 Sie können keine Vorsteuer geltend machen
3.3 Ist eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben?
3.4 Abgabe von Steueranmeldungen in besonderen Fällen
4 Sie können auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten
4.1 Argumente für die Regelbesteuerung
4.2 Argumente gegen den Wechsel zur Regelbesteuerung
4.3 Die Option müssen Sie erklären
4.4 So lange haben Sie Zeit
4.5 Fünf Jahre sind Sie mindestens gebunden
4.6 Der Verzicht kann widerrufen werden
5 Wechsel der Besteuerungsform
5.1 Von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung
5.2 Von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung
Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
1 Kleinunternehmer – ein erster Überblick
Unternehmern mit nicht so hohen Einnahmen soll möglichst kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kleinunternehmer-Regelung ins Leben gerufen (§ 19 UStG).
Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Hier gibt es Betragsgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. So ist
zunächst die Höhe des Umsatzes des jeweiligen Vorjahres entscheidend. Diese Umsatzgrenze beträgt 22.000,– €.
Weiterhin darf der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000,– € nicht übersteigen.
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Beispiel: Herr Dominic Peters Umsatz betrug im Jahr 2023 20.000,– €. Für 2024 erwartet er einen Umsatz von ca. 30.000,– €.
Herr Peters ist im Jahr 2024 noch Kleinunternehmer. Denn sein Vorjahresumsatz betrug weniger als 22.000,– €. Erzielt er tatsächlich im Jahr 2024 den erwarteten Umsatz von 30.000,– €, ist er im Jahr 2025 Regelbesteuerer.
Kleinunternehmer stellen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Kleinunternehmer aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Auf den Kleinunternehmer-Status können Sie verzichten. Die Entscheidung dafür oder dagegen sollte nicht überstürzt getroffen werden. Die Vor- und Nachteile sind gegeneinander abzuwägen. Dabei sollten Sie Ihre individuelle Ausgangssituation berücksichtigen, die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ist.
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Tipp: Für die Kleinunternehmer-Regelung spricht der Wettbewerbsvorteil bei Verkäufen an Privatpersonen und Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu kommt der geringere bürokratische Aufwand. Von Nachteil ist der Kleinunternehmer-Status vor allem dann, wenn hohe, mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben anfallen und größere betriebliche Investitionen getätigt werden.
In folgenden Entwicklungsphasen eines Unternehmens sollten Sie die Kleinunternehmer-Regelung besonders beachten:
in der Gründungsphase, weil die Umsätze dort meist gering sind und das Tor zum Kleinunternehmer-Status dadurch offen steht;
in der Wachstumsphase des Unternehmens, weil die Einnahmen dort üblicherweise steigen und der Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung dadurch oft verloren geht;
beim Wechsel von einer haupt- zu einer nebenberuflichen unternehmerischen Tätigkeit, weil aufgrund des geringer werdenden Engagements der Umsatz oft sinkt und dadurch die Kleinunternehmer-Regelung häufig (wieder) in Anspruch genommen werden kann.
2 Wer kann Kleinunternehmer sein?
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind Sie nur dann, wenn Ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bestimmte Grenzen nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).
Voraussetzungen für den Kleinunternehmer-Status:
Vorjahresumsatz von höchstens 22.000,– € und
geschätzter Umsatz im laufenden Jahr maximal 50.000,– €.
Die 22.000-Euro-Grenze bezieht sich auf den Umsatz des Vorjahres, ist also eine feststehende Größe. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, geht der Kleinunternehmer-Status entweder im Folgejahr verloren oder kann dort nicht erlangt werden.
Und selbst wenn sich erst nachträglich z.B. nach einer Außenprüfung des Finanzamts herausstellen sollte, dass diese