Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen
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Als Freiberufler oder Gewerbetreibender dürfen Sie bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes bereits vor dem Kauf gewinnmindernd berücksichtigen, indem Sie einen Investitionsabzugsbetrag erfassen. Die Folge ist eine Steuerentlastung im Jahr der Bildung des Abzugsbetrages.
Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die jeder Selbstständige kennen sollte, um unliebsame Überraschungen und teure Fehler zu vermeiden.
Unser Beitrag Investitionsabzugsbetrag liefert Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Bildung einer finanzamtstauglichen Rücklage. Darüber hinaus erfahren Sie, wie lange Sie für die geplante Investition Zeit haben und was Sie nach der Anschaffung beachten sollten, um die rückwirkende Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages zu vermeiden.
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Buchvorschau
Steuerlast mindern mit dem IAB - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Der Investitionsabzugsbetrag im Überblick
2 Voraussetzungen für den Abzugsbetrag
2.1 Begünstigte Betriebe (Gewinngrenze)
2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter
2.3 Betriebliche Obergrenze
2.4 Elektronische Meldung der Angaben zum IAB an das Finanzamt
3 Regeln für die Bildung eines IAB
3.1 Der Investitionszeitraum
3.2 Verbleibensfrist und betriebliche Nutzung
3.3 Höhe eines IAB
3.4 Spätere Erhöhung eines IAB
3.5 IAB vor der Betriebseröffnung
3.6 Antrag auf IAB in der Steuererklärung oder im Einspruchsverfahren
3.7 Nachträglicher Antrag auf IAB
3.8 Nachträglicher Antrag auf IAB zum Ausgleich von Mehrergebnissen einer Betriebsprüfung
4 Folgen bei Investition
4.1 Regelfall: Hinzurechnung IAB und Kürzung der Anschaffungskosten
4.2 Sonderfall: Hinzurechnung von vor 2020 abgezogenen IAB
4.3 Wenn der IAB die zulässige Höhe übersteigt
4.4 Kürzung der Anschaffungskosten um 50 %
4.5 Kürzungsbetrag und GWG-Grenzen
5 Investition mit Verstoß gegen Verbleibens- und Nutzungsauflage
5.1 Anzeigepflicht für Verstöße im kritischen Zeitraum
5.2 Wirtschaftsgut scheidet vor Ablauf der Behaltefrist aus
5.3 Keine betriebliche Nutzung von mindestens 90 %
5.4 Bescheidkorrekturen bei Verstoß gegen die Auflagen
6 Folgen bei Nicht-Investition
6.1 Sie investieren gar nicht innerhalb des Investitionszeitraums
6.2 Sie investieren anders als geplant
Investitionsabzugsbetrag: Steuern sparen schon vor dem Kauf
1 Der Investitionsabzugsbetrag im Überblick
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere und mittlere Unternehmen, das wie eine Art vorgezogene Abschreibung funktioniert. Maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern dürfen bis zu drei Jahre vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe erfasst werden.
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Beispiel: Schreinermeister Bals plant die Anschaffung einer speziellen Bandsäge im Jahr 2023 für 10.000,– €. Wenn er alle Voraussetzungen erfüllt, kann er bereits im Jahr 2022 einen IAB in Höhe von 5.000,– € zum Abzug bringen. Dadurch wird die Hälfte der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor dem eigentlichen Kauf abgezogen und die Steuer sozusagen gestundet.
Da ein IAB nicht einzelnen Investitionen konkret zugeordnet werden muss, kann er auch als eine Art allgemeine Investitionsrücklage verstanden werden, die Sie als Unternehmer für jede zukünftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens innerhalb des Investitionszeitraums in Anspruch nehmen können. Ein Austausch von begünstigten Investitionsobjekten ist somit problemlos möglich. Der in einem Jahr gebildete IAB wird nur in einer Summe ohne Detailangaben in der Gewinnermittlung ausgewiesen.
Wird später tatsächlich investiert, kann mithilfe des IAB die Steuerschuld in ein späteres Jahr verlagert werden. Durch die zinslose Steuerstundung sollen Liquidität und Investitionsfähigkeit der Betriebe verbessert werden.
Kommt es zu keiner Investition, muss der IAB allerdings rückwirkend im Jahr der Bildung gewinnerhöhend aufgelöst und die Steuernachzahlung mit 1,8 % jährlich verzinst werden. Ohne ernsthafte Investitionsabsicht macht die Bildung eines IAB daher keinen Sinn. Der Gestaltungsfreiheit und