Der GmbH-Geschäftsführer: Status, Rechte und Pflichten
Von Thomas Bischoff
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Über dieses E-Book
Das Buch leistet dem GmbH-Geschäftsführer praktische Hilfe bei der Unternehmensführung. Die konzentrierte Darstellung ermöglicht es dem Leser, sich zielgerichtet mit den praxisrelevanten Fallsituationen zu beschäftigen.
Was GmbH-Geschäftsführer wissen müssen
Hervorzuheben ist der Aufbau des Leitfadens nach typischen Unternehmensphasen – von der Gründung über das laufende Geschäft bis hin zur Unternehmenskrise. Dabei geht der Autor detailliert auf die Fehler ein, die eine Haftung des Geschäftsführers nach sich ziehen können. Wertvolle Hinweise, wie solche Fehler in den einzelnen Unternehmensphasen vermieden werden können, machen das Buch zu einem unverzichtbaren Ratgeber, insbesondere für Existenzgründer.
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Buchvorschau
Der GmbH-Geschäftsführer - Thomas Bischoff
Der GmbH-Geschäftsführer
Status, Rechte und Pflichten
Thomas Bischoff
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
4., überarbeitete Auflage, 2018
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
4. Auflage, 2018
ISBN 978-3-415-06297-9
E-ISBN 978-3-415-06299-3
© 2003 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Konvertus
Das Werkeinschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Schriftenreihe >DAS RECHT DER WIRTSCHAFT< (RdW) ist Teil des gleichnamigen Sammelwerks, einer Kombination aus Buch und Zeitschrift: Zweimal monatlich erscheinen Kurzberichte, die auf jeweils 48 Seiten über aktuelle Rechts- und Steuerfragen informieren. Jährlich erscheinen zusätzlich acht Bücher zu Themen der aktuellen Rechtslage.
Verantwortlich: Klaus Krohn, Assessor
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart
Stuttgart | München | Hannover | Berlin |Weimar | Dresden
www.boorberg.de
Vorwort
Der Autor, Jahrgang 1956, ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Köln tätig. Er ist Seniorpartner der Partnerschaftsgesellschaft Bischoff & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereid. Buchprüfer, mit Sitz in Köln, Berlin und Chemnitz, Mitgesellschafter verschiedener Steuerberatungsgesellschaften und Vorstand der Prof. Dr. Bischoff Unternehmensberatung AG.
Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit der Gründung, Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen und mit deren Verkauf. Er berät mit seinen Partnern Gesellschaften mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich.
Deshalb kennt er genau die Probleme, die insbesondere die Geschäftsführer von kleineren Gesellschaften bewegen, die ohne eigene Rechts- oder Steuerabteilung ihre Geschäftsführung ausüben.
Das Buch soll den Geschäftsführern von GmbHs praktische Hilfestellungen bei ihrer Unternehmensführung leisten. Entscheidend ist der Aufbau des Buches nach typischen Unternehmensphasen. Von der Gründung über das laufende Geschäft bis hin zur Unternehmenskrise werden gängige Fehler dargestellt, die eine Haftung des Geschäftsführers nach sich ziehen können. Es werden praktische Hinweise gegeben, wie solche Fehler in den einzelnen Unternehmensphasen vermieden werden können. Hierbei hat der Autor bewusst auf eine wissenschaftliche Darstellung verzichtet und die umfassende und komplexe Rechtslage sehr gestrafft dargestellt, damit sich der Leser zielgerecht nur mit den konkreten Fallsituationen beschäftigen muss, die in der Praxis häufig zu Haftungen des Geschäftsführers führen. Damit ist das Buch auch für Existenzgründer interessant, die regelmäßig als Gesellschafter-Geschäftsführer in ihrem neu zu gründenden Unternehmen tätig werden. In der zweiten Auflage wurden die aktuellen Änderungen durch das MoMiG und in der 3. und 4. Auflage die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu den Rechten und Pflichten eingearbeitet, wobei in der 4 Auflage auch die Anforderungen des seit 1. 10.2017 eingeführten Transparenzregisters an den Geschäftsführer aufgenommen wurden.
Im März 2018
Thomas Bischoff
Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
I.Einführung
1.Gründung einer GmbH
2.Geschäftsführer als Organ der GmbH
3.Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse des Geschäftsführers
3.1Allgemeines
3.2Umfang
3.3Regelungen im Gesellschaftsvertrag
3.4Insichgeschäft nach § 181 BGB
4.Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers
II.Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei der GmbH-Gründung, Vermeidung von typischen Fehlern
1.Haftung der handelnden Geschäftsführer für die Gesellschaft in Gründung
2.Verschleierte Sacheinlage
3.Vermeidung eines zu niedrigen Stammkapitals (Unterkapitalisierung)
III.Rechte und Pflichten des Geschäftsführers nach Gründung
1.Erhaltung Stammkapital
2.Geschäftsführung und Vertretung
3.Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern
3.1Einsichtsrecht und Berichtswesen
3.2Gesellschafterversammlung
4.Buchführung, Bilanz und Steuererklärung
5.Registeranmeldungen
5.1Anzumeldende Sachverhalte, die im Handelsregister einzutragen sind
5.2Anzumeldende Sachverhalte, die nicht im Handelsregister einzutragen sind
IV.Rechte und Pflichten der Geschäftsführer in der Krise der GmbH
1.Feststellung eines möglichen Insolvenzgrundes
2.Insolvenzantragspflicht
3.Unternehmenskrise als Insolvenzgrund
3.1Zahlungsunfähigkeit
3.2Drohende Zahlungsunfähigkeit
3.3Überschuldung
4.Wichtige Verhaltensweisen des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise
5.Liquidation durch Firmenbestattung
V.Die dienstvertragliche und sozialversicherungsrechtliche Stellung des Geschäftsführers
1.Anstellungsvertrag
1.1Form
1.2Gehalt und verdeckte Gewinnausschüttung
1.3Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbote
1.4Erfindungen
1.5Dauer
1.6D&O-Versicherung
2.Sozialversicherungspflicht
Anhang
Anlage 1Gründungsprotokoll
Anlage 2Mustersatzung
Anlage 3HR-Anmeldung des Geschäftsführers
Anlage 4Gesellschafter-Geschäftsführervertrag
Sachregister
Abkürzungsverzeichnis
I.Einführung
1.Gründung einer GmbH
Im Gegensatz zu Personengesellschaften – wie z. B. der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder der offenen Handelsgesellschaft (OHG) – ist die GmbH eine selbständige Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine juristische Person, die als solche selbständig Träger von Rechten und Pflichten ist. Ihr Vermögen ist daher von dem ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer strikt getrennt.
Da die GmbH als juristische Person nicht selbst handeln kann, braucht sie einen Vertreter. Dieser Vertreter ist bei der GmbH der Geschäftsführer. Dieser ist es, der für die GmbH Verträge unterzeichnet oder den Mitarbeitern Vollmachten erteilt.
Die GmbH entsteht anders als z. B. die GbR erst, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.
Der Gesellschaftsvertrag (vgl. Muster im Anhang – Anlage 2) muss zuvor notariell beurkundet werden, d. h. der Notar liest den Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vor. Anschließend wird er von den Gesellschaftern genehmigt und von ihnen und dem Notar unterzeichnet.
Regelmäßig im gleichen Notartermin werden der oder die Geschäftsführer der neu zu gründenden Gesellschaft durch die Gesellschafter bestellt. Dabei wird festgelegt, wie die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer sein soll (vgl. Gründungsprotokoll – Anlage 1).
Durch die formale Bestellung wird der Geschäftsführer nach Annahme seines Amtes neben der Gesellschafterversammlung zum Organ der Gesellschaft.
Mit dem im Gründungsprotokoll enthaltenen organschaftlichen Beschluss über die Geschäftsführerbestellung kann die Gesellschaft auf Antrag des Geschäftsführers in das Handelsregister eingetragen werden (sog. Handelsregisteranmeldung).
Durch Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 1. 1.2007 und das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Vermeidung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1. 11.2008 hat es der Gesetzgeber erreicht, dass die Gründung von Gesellschaften deutlich schneller im Handelsregister eingetragen wird als früher. Das kann heute schon innerhalb einer Woche vollzogen sein.
Die Beschleunigung erfolgt nicht nur bei Verwendung des in der Anlage zum GmbH-Gesetz bestimmten Musterprotokolls (§ 2 GmbH-Gesetz), durch welches die Gründung in einem vereinfachten Verfahren erfolgt. Vielmehr hat auch das EHUG bewirkt, dass durch die elektronische Antragstellung des Notars die Gerichte die angemeldeten Unterlagen deutlich schneller bearbeiten. Staatliche Genehmigungen müssen, anders als früher, dem Handelsregister nicht