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Auslandseinsatz von Arbeitnehmern
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eBook221 Seiten1 Stunde

Auslandseinsatz von Arbeitnehmern

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Über dieses E-Book

Kompetente Orientierungshilfe
Die Entsendung deutscher Arbeitnehmer ins Ausland ist längst keine Besonderheit mehr, sondern angesichts wachsender Globalisierung zum Normalfall geworden. Es ist deshalb für Unternehmen von erheblicher Bedeutung, die hierbei zu beachtende Rechtslage zu kennen. Daher vermittelt der Band in erster Linie das teilweise sehr komplizierte einschlägige Sozialversicherungsrecht, aber auch die arbeits- und strafrechtlichen Fragestellungen.

Praktische Problemlösungen
Der Autor erörtert detailliert sämtliche im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland denkbaren Probleme und stellt deren Lösung für die tägliche Praxis dar. Das gilt auch für die bei der Vorbereitung der eigentlichen Entsendung zu beachtenden Fragestellungen.

Hinweise zu EU und Drittstaaten
Im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht werden die Rechtsvorschriften bei der Arbeitnehmerentsendung in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums behandelt. Überdies sind die bei der Entsendung in Drittstaaten zu beachtenden Sozialversicherungsabkommen umfassend dargestellt.

Verständliche Darstellung
Zahlreiche Übersichten und Beispiele veranschaulichen die Ausführungen.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum16. Aug. 2017
ISBN9783415060616
Auslandseinsatz von Arbeitnehmern

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    Buchvorschau

    Auslandseinsatz von Arbeitnehmern - Horst Marburger

    Auslandseinsatz von Arbeitnehmern

    Horst Marburger

    Oberverwaltungsrat (AT) a. D.

    3. überarbeitete Auflage, 2017

    Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

    3. Auflage, 2017

    ISBN 978-3-415-06059-3

    E-ISBN 978-3-415-06061-6

    © 2004 Richard Boorberg Verlag

    E-Book-Umsetzung: Konvertus

    Das Werkeinschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    Die Schriftenreihe >DAS RECHT DER WIRTSCHAFT< (RdW) ist Teil des gleichnamigen Sammelwerks, einer Kombination aus Buch und Zeitschrift: Zweimal monatlich erscheinen Kurzberichte, die auf jeweils 48 Seiten über aktuelle Rechts- und Steuerfragen informieren. Jährlich erscheinen zusätzlich acht Bücher zu Themen der aktuellen Rechtslage.

    Verantwortlich: Klaus Krohn, Assessor

    Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin |Weimar | Dresden

    www.boorberg.de

    Inhalt

    Abkürzungen

    Das Wichtigste in Kürze

    I.Vorbereitung der Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland

    1.Gründe für eine Auslandsentsendung

    2.Chance für den Mitarbeiter

    3.Vorbereitungen durch das Unternehmen

    4.Vorbereitungen durch den Mitarbeiter

    5.Betreuung während des Auslandseinsatzes

    6.Beendigung des Auslandseinsatzes

    II.Sozialversicherung

    1.Grundsätze

    2.Die Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer im Ausland

    2.1Allgemeines

    2.2Ausstrahlung nach § 4 SGB IV

    2.2.1Begriff der Entsendung

    2.2.2Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses

    2.2.3Zeitliche Begrenzung der Entsendung

    2.2.4Arbeitnehmerüberlassung

    2.2.5Ende der Ausstrahlung

    2.3Entsendung in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes

    2.3.1Grundsätze

    2.3.2Sachlicher Geltungsbereich

    2.3.3Ausnahmen vom Geltungsbereich

    2.3.4Entsendung

    2.3.5Zuständigkeiten

    2.4Sozialversicherungsabkommen

    2.4.1Allgemeines

    2.4.2Die Abkommen im Einzelnen

    3.Einstrahlung im Sinne des § 5 SGB IV

    4.Sonderfall: Früheres Rheinschifferabkommen

    5.Leistungsansprüche im Ausland (Kranken- und Pflegeversicherung)

    5.1Grundsätze

    5.2Krankenversicherungsleistungen durch die Arbeitgeber

    5.3Ansprüche des Arbeitnehmers bei zwischenstaatlichem Recht

    5.4Ansprüche gegen die Pflegeversicherung

    5.5Ansprüche auf Krankenversicherungsleistungen aus zwischenstaatlichen Abkommen

    5.6Ruhen des Leistungsanspruchs gegen die gesetzliche Krankenversicherung

    5.7Ansprüche auf Krankenversicherungsleistungen bei Urlaub

    5.8Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung

    6.Leistungsansprüche im Ausland (Rentenversicherung)

    6.1Allgemeines

    6.2Rentenrecht der EU

    6.3Freiwillige Rentenversicherung

    6.4Versicherungspflicht auf Antrag

    6.5Beitragserstattungen

    6.6Rentenberechnung

    6.7Rentenzahlung in das Ausland

    6.8Beiträge für ausländische Renten

    7.Sozialversicherungsausweis

    8.Meldepflichten

    III.Arbeitsrecht

    1.Grundsätze

    2.Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland

    2.1Arbeitsgenehmigung

    2.2Ordnungswidrigkeit – strafbare Handlung

    2.3Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit bei Auslandsaufenthalt

    IV.Steuerrecht

    Sachregister

    Abkürzungen

    Das Wichtigste in Kürze

    →Bevor Arbeitnehmer von deutschen Betrieben in das Ausland entsandt werden, sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchzuführen.

    →Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer gelten zahlreiche Sonderregelungen, und zwar sowohl im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht als auch im Steuerrecht.

    →Werden Arbeitnehmer befristet entsandt, gilt für sie weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht.

    →Besonderheiten gelten dann, wenn die Entsendung in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgt.

    →Weitere Besonderheiten sind zu beachten, wenn Ziel der Entsendung ein Staat ist, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

    →Leistungsansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung ruhen, wenn sich jemand in einen Nichtvertragsstaat begibt und dort erkrankt. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen.

    →Hält sich ein deutscher Rentner im Ausland auf, erhält er seine Rente genauso, als ob er im Inland leben würde.

    →Setzt sich die Rente aus im Ausland verdienten Entgelten zusammen, gibt es zahlreiche Sonderregelungen.

    →Begibt sich ein Ausländer in sein Heimatland zurück, hat er in der Regel einen Anspruch auf Beitragserstattung.

    →Wird ein ausländischer Arbeitnehmer von seinem Betrieb nach Deutschland entsandt, entsteht keine Sozialversicherungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland.

    →Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in der Regel einer Arbeitsgenehmigung. Hiervon gibt es Ausnahmen.

    →Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann zu erbringen, wenn der Arbeitnehmer im Ausland erkrankt.

    →Steuerpflicht besteht im Allgemeinen auch bei einer Beschäftigung im Ausland. Hier sind aber die mit verschiedenen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

    I.Vorbereitung der Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland

    1.Gründe für eine Auslandsentsendung

    Die starke Ausweitung der Europäischen Union hat in Europa dazu geführt, dass immer mehr Firmen im europäischen Ausland agieren. Dabei bleibt es aber nicht. Die Wirtschaft ist international. Die Globalisierung führt dazu, dass deutsche Firmen sich um Aufträge in der ganzen Welt bemühen und solche auch erhalten.

    Internationale Geschäfte machen nicht mehr nur Großbetriebe. Längst sind auch Mittel- und Kleinbetriebe in diesem Bereich tätig.

    Dies bedeutet aber auch, dass Mitarbeiter dieser Betriebe ins Ausland entsandt werden. Umgekehrt kommen auch viele Mitarbeiter ausländischer Unternehmen nach Deutschland.

    Deutschland als Exportnation ist darauf angewiesen, den Kontakt mit dem Ausland zu pflegen. Im Laufe der Zeit ist deshalb aus dem Ausnahme-Aufenthalt im Ausland Normalität geworden. Viele Arbeitnehmer deutscher Firmen halten sich entweder

    –längere Zeiten im Ausland auf oder

    –pendeln ständig zwischen Deutschland und verschiedenen Ländern hin und her.

    Den Firmen kommt hier die Aufgabe zu, solche Auslandseinsätze ihrer Mitarbeiter zu organisieren. Dazu gehört es natürlich auch, Mitarbeiter für den Auslandseinsatz zu gewinnen. Hier stellt sich die Frage,

    –ob für diese Aufgabe neue Mitarbeiter anzuwerben sind oder

    –ob bewährte Kräfte aus dem Personalstamm hierzu verwendet werden.

    Entscheidet sich der Unternehmer für die erste Variante, ist es notwendig, die Stelle öffentlich auszuschreiben. Allerdings muss vorher eine Stellenbeschreibung erstellt werden. Das bedeutet, dass genau festzustellen ist, welche Aufgaben einen Mitarbeiter in dem betreffenden Land erwarten.

    Wird die Stelle im Ausland erstmals besetzt, ist es für den Unternehmer wichtig, nicht nur über die Art der Tätigkeit, sondern auch über das Umfeld, das den Mitarbeiter dort erwartet, genaue Kenntnisse zu haben. Meist wird es vorher zu Kontakten vor Ort kommen.

    Wichtig ist es natürlich, den Einsatzort und die Einsatzart festzulegen. Dabei geht es sowohl um die Einsatzzeit für den einzelnen Mitarbeiter als auch um die Gesamtdauer der Präsenz des Unternehmens. In vielen Fällen ist gerade in Bezug auf den letzten Punkt keine genaue Zeitbegrenzung möglich. Das Unternehmen will vielmehr zeitlich unbegrenzt an diesem Ort tätig werden.

    2.Chance für den Mitarbeiter

    Auslandseinsatze sind für viele Arbeitnehmer die Chance, im Beruf oder im jeweiligen Unternehmen weiterzukommen.

    Allerdings kommt nicht jeder Mitarbeiter für den Auslandseinsatz infrage. Hier muss von Seiten des Unternehmens schon gründlich geklärt werden, ob der Arbeitnehmer für einen Auslandseinsatz überhaupt und für den betreffenden Einsatz geeignet ist.

    Unter Umstanden müssen die Mitarbeiter durch Gespräche, aber auch durch Unterlagen davon überzeugt werden, dass der geplante Einsatz für sie keine Nachteile, sondern viele Vorteile bringt.

    Selbstverständlich spielt hier auch das Gehalt eine wesentliche Rolle, das von Seiten der Personalabteilung vorab zu klären ist.

    Vor allem in größeren Betrieben wird es auch zu einem Auswahlverfahren kommen, da eventuell mehrere Arbeitnehmer als Kandidaten für den geplanten Einsatz infrage kommen.

    Die persönliche Eignung des Mitarbeiters hängt von vielen Faktoren, vor allem aber von der Bereitschaft ab, sich einer fremden Kultur zu stellen. Unter Umständen kann auf Mitarbeiter zurückgegriffen werden, die schon Auslandserfahrung haben. Diese kann im derzeitigen Betrieb aber auch bei einem früheren Arbeitgeber gewonnen worden sein.

    Auf die Erfahrungen solcher Mitarbeiter zurückzugreifen, ist für viele Betriebe wichtig. Selbst wenn diese Arbeitnehmer den jeweiligen Auslandseinsatz nicht wahrnehmen, so können sie doch ihre Erfahrungen und Erkenntnisse an andere Mitarbeiter weitergeben.

    Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, durch andere Betriebe, auch durch Unternehmensberatungen, die Mitarbeiter auf ihren Auslandseinsatz vorbereiten zu lassen.

    Zudem gibt es einschlägige Literatur, die sich mit dem Aufenthalt im Einsatzland beschäftigt und die sich der Arbeitnehmer entweder selbst besorgt oder die der Betrieb beschafft.

    Für das Unternehmen ist es wichtig, einen gut vorbereiteten Mitarbeiter ins Ausland zu senden.

    Zu den Vorbereitungen vonseiten des Betriebes gehört es, die Vertragskonditionen zu klären. Je eindeutiger und klarer dies geschieht, um so weniger Missverständnisse und Auseinandersetzungen gibt es später.

    Es ist nicht immer leicht für die Betriebe, Arbeitnehmer für Auslandseinsätze zu gewinnen. Schließlich ist hier große Mobilität gefragt. Auslandseinsätze können ein schnelleres Vorwärtskommen auf der Karriereleiter bedeuten. Die bei Auslandseinsätzen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse sind überdies nicht nur im jeweiligen Betrieb einsetzbar, sie können später auch eine wichtige Rolle bei einem Arbeitgeberwechsel spielen. Hier ist zu beachten, dass heute in vielen Betrieben Auslandserfahrungen der Mitarbeiter ein „Muss" sind. Das gilt nicht nur

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