Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis
Von Horst Marburger
()
Über dieses E-Book
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, sondern z.B. auch behinderte Menschen, Arbeitslose oder Kinder während des Schulbesuchs. Auch Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten können kraft Satzung unfallversichert sein.
Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber
Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungs- und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren allein Beitragspflichtige. Dafür sind sie gegenüber Versicherten, von Ausnahmen abgesehen, von ihrer Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der Versicherungsträger
Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog:
• Prävention
• Heilbehandlung
• berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen
• Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
• jährlich anzupassende Renten usw.
Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt so Unternehmern und Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.
Mehr von Horst Marburger lesen
Recht der Wirtschaft RdW
Ähnlich wie Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis
Titel in dieser Serie (5)
Bewertung und Abschreibung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Mahnbescheid und seine Vollstreckung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Pflegeversicherung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Ähnliche E-Books
Entgelt in der Sozialversicherung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSchwangerschaft - Mutterschaft - Elternzeit: Arbeits- und Sozialrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKrankenhäuser im Spannungsfeld zwischen Versorgungsauftrag, Krankenhausplanung und Wettbewerb Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAushilfskräfte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBetriebliche Altersvorsorge: Leitfaden für die Praxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPraxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge: Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenHöchstrichterliche Entscheidungen im Sozialvergaberecht: Der Einfluss des EuGH auf das Gesundheitswesen in Deutschland Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBesteuerung im Krankenhaus Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundlagen des Medizinrechts: Krankenhausrecht, GKV- und Pflegerecht, Vertragsarztrecht und Nebengebiete Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Pflegeversicherung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLeitfaden Versicherungen: Richtig versichern und dabei sparen Kfz - Haftpflicht - Leben - Krankheit - Unfall - Haus - Rente Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVersicherungsbeiträge: Was ist absetzbar Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie personenbedingte Kündigung wegen Krankheit Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenIst Zeitarbeit noch zeitgemäß?: Kritische Betrachtung der Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung der Konsequenzen für das Sozialsystem Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWISSEN WO´S LANG GEHT: Kleine Rechtsfibel für Schulabgänger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit: - ein Handbuch für die Praxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Bedeutung der Gesundheitsreform 2006/2007 für den Bereich der Hilfsmittel am Beispiel der Hörhilfen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenShare Economy im Gesundheitswesen: Auf dem Weg zum dritten Gesundheitsmarkt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenHandbuch zur Künstlersozialversicherung: Ein Praxisleitfaden für die anwaltliche Beratung und die unternehmerische Prüfung der Abgabepflicht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKatastrophenschutz in Baden-Württemberg Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRecht der Betreuung: Textausgaben zum Sozialrecht - Band 7 Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenHinweisgeberschutzgesetz: Mit Einführung und ergänzenden Vorschriften Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie gemeinnützige GmbH: Errichtung, Geschäftstätigkeit und Besteuerung einer gGmbH Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenMethoden und Tricks der Versicherer: Was Sie bei Vertragsabschluss und im Schadensfall beachten sollten Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSelbständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung: Status quo und Handlungsbedarf Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAushangpflichtige Arbeitsgesetze im öffentlichen Dienst Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Verwaltungsrecht & Regulierungspraxis für Sie
Konfliktmanagement Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBetriebliches Gesundheitsmanagement: Ein Leitfaden für kommunale und öffentliche Verwaltungen Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Projekte und Prozesse managen: Methodische Kompetenzen für Führungskräfte in der Verwaltung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolizeirelevante psychische Störungen: Kompaktwissen für Polizeistudium und -praxis Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWissensmanagement Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Praxiswissen Baurecht für Architekten und Ingenieure: - von der Auftragsakquise bis zum Projektabschluss Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolitisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei: Staat - Verfassung - Internationale Organisationen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolizeiliche Zwangsmaßnahmen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunikation in der öffentlichen Verwaltung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBesonderes Verwaltungsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenInternetkriminalität: Grundlagenwissen, erste Maßnahmen und polizeiliche Ermittlungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDas Verwaltungswissenschaftliche Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie zehn wichtigsten Themen für Bürgermeister: Komplexe Themenfelder in der Praxis meistern Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenÜbungen zum Verwaltungsrecht und zur Bescheidtechnik: Ein Übungsbuch zur Methodik der Fallbearbeitung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBescheidtechnik: Grundlagenband Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAsylrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStress- und Gesundheitsmanagement als Führungsaufgabe Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPolizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar in Kurzform Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenÖffentliches Wirtschaftsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWaffenrecht aktuell: Textausgabe Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenRecht auf Streife bei der Bundespolizei: Die wichtigsten Eingriffsnormen nach BPolG, AufenthG und StPO Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunales Gefahrenabwehrrecht in Niedersachsen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWaffenrecht kompakt: Kurzerläuterungen zum Waffengesetz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenStrafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBescheidtechnik: Ergänzungsband - Muster, Übungen, Vertiefungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKommunalrecht Rheinland-Pfalz: Grundriss für die Aus- und Fortbildung Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Ausländerrecht für die Polizei: Grundlagen des Visa-, Einreise- und Asylsystems sowie des Aufenthaltsrechts Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Rezensionen für Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis - Horst Marburger
Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis
Horst Marburger,
Oberverwaltungsrat (AT) a. D.
3., vollständig überarbeitete Auflage, 2016
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
3. Auflage, 2016
ISBN 978-3-415-05689-3
E-ISBN 978-3-415-05846-0
© 1997 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Konvertus
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Schriftenreihe DAS RECHT DER WIRTSCHAFT (RdW) ist Teil des gleichnamigen Sammelwerks, einer Kombination aus Buch und Zeitschrift: Zweimal monatlich erscheinen Kurzberichte, die auf jeweils 48 Seiten über aktuelle Rechts- und Steuerfragen informieren. Jährlich erscheinen zusätzlich acht Bücher zu Themen der aktuellen Rechtslage.
Verantwortlich: Klaus Krohn, Assessor
www.boorberg.de
Inhalt
Abkürzungen
Das Wichtigste in Kürze
I.Die Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung
II.Versicherungspflicht und Freiwillige Versicherung
1.Grundsätze
2.Pflichtversicherte kraft Gesetzes
3.Versicherung kraft Satzung
4.Versicherungsfreiheit und Befreiung auf Antrag
5.Freiwillige Versicherung
III.Versicherungsfälle
6.Allgemeines
7.Arbeitsunfälle
8.Wegeunfälle
9.Berufskrankheiten
10.Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalles
IV.Leistungen
11.Einteilung
12.Prävention
13.Heilbehandlung
14.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
15.Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
16.Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
17.Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
18.Renten
19.Leistungen an Hinterbliebene
20.Mehrleistungen
21.Anpassung von Geldleistungen
22.Ausschluss oder Minderung von Leistungen
V.Haftung des Unternehmers oder anderer Personen
VI.Unfallversicherungsträger
23.Grundsätze
24.Gewerbliche Berufsgenossenschaften
25.Landwirtschaftliche Unfallversicherung
26.Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
27.Organisation auf Bundesebene
VII.Aufbringung der Mittel
28.Beitragspflicht
29.Beitragshöhe
30.Betriebsmittel und Rücklage
31.Zusammenlegung und Teilung der Lasten – Ausgleich unter den Berufsgenossenschaften
VIII.Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Krankenkassen
IX.Bußgeld
X.Das Sozialgerichtsverfahren
Sachregister
Abkürzungen
Das Wichtigste in Kürze
▷Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil der deutschen Sozialversicherung, nimmt aber nicht wie die anderen Sozialversicherungsträger am Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages teil.
▷Allerdings sind in den Sozialversicherungsmeldungen auch Angaben zur Unfallversicherung zu machen. Dies betrifft die Abmeldungen und die Jahresmeldungen. Außerdem werden seit 1. 1.2010 die Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern wie bei den anderen Sozialversicherungszweigen durch die Rentenversicherungsträger durchgeführt.
▷Der versicherte Personenkreis ist so umfassend wie bei keinem anderen Sozialversicherungsträger.
▷Zu den kraft Gesetzes Pflichtversicherten gehören neben den Arbeitnehmern und den Auszubildenden auch behinderte Menschen, Arbeitslose, Kinder (z. B.) während des Schulbesuchs usw. Unternehmer und im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten können versicherungspflichtig kraft Satzung sein.
▷Als Versicherungsfälle (Leistungsfälle) werden Arbeitsunfall und Berufskrankheit unterschieden.
▷Auch Wegeunfälle zählen zu den Arbeitsunfällen.
▷Bei mittelbaren Folgen eines Versicherungsfalles werden ebenfalls Leistungen gewährt.
▷Die gesetzliche Unfallversicherung besitzt einen umfangreichen Leistungskatalog. Dieser reicht von der Prävention über die Heilbehandlung, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, die Gewährung von Renten usw.
▷Renten der Unfallversicherung werden jährlich angepasst.
▷Die Haftung des Unternehmers gegenüber Verletzten in seinem Betrieb ist stark eingeschränkt.
▷Bei den Unfallversicherungsträgern sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Unfallversicherung sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zu unterscheiden.
▷Die Aufbringung der Mittel erfolgt durch ein Umlageverfahren. Dabei wird nachträglich der Bedarf ermittelt. In einem Gefahrtarif sind Gefahrklassen festzusetzen. Je nach Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle können Zuschläge auferlegt oder Nachlässe bewilligt werden.
▷Die Unternehmer haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungs- und Auskunftspflichten.
▷Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften und andere Bestimmungen werden mit einer Geldbuße geahndet.
▷Bei Klagen gegen die Unfallversicherungsträger ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Dem Klageverfahren geht ein Vorverfahren voraus.
I.Die Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung steht seit Jahrzehnten immer wieder im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Dabei geht es in der Regel um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und um die steigende Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch Sozialversicherungsbeiträge. Die Unbezahlbarkeit der Renten bzw. die steigende Zahl von Frühverrentungen usw. gehören ebenfalls dazu.
Ein Sozialversicherungszweig unterscheidet sich hier deutlich von den anderen. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Unfallversicherung. Sie steht im Allgemeinen nicht im Mittelpunkt öffentlichen Interesses.
Die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet mehr im Stillen, ohne großes Aufsehen. Die maßgebenden gesetzlichen Vorschriften waren zumindest früher wesentlich konstanter als die anderen Versicherungszweige.
Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren allerdings erheblich verändert. Es ist zu zahlreichen Fusionen zwischen Unfallversicherungsträgern gekommen. Deshalb gibt es zur Zeit nur noch neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Die rechtliche Grundlage stellt hier das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG –)¹ dar. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 5. 11.2008 in Kraft getreten. Für die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig.
Aus § 4 Abs.2 Sozialgesetzbuch-Erstes Buch (SGB I) ergibt sich, dass die Unfallversicherung ein Zweig der Sozialversicherung ist. Nach dieser Vorschrift hat derjenige, der in der Sozialversicherung versichert ist, im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
▷die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
▷wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.
Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.
§ 22 SGB I enthält in diesem Zusammenhang eine kurzgefasste Leistungsübersicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach dem Recht dieses Versicherungszweiges können danach in Anspruch genommen werden:
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur Ersten Hilfe sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Erleichterung der Verletzungsfolgen einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
Renten an Hinterbliebene, Sterbegeld und Beihilfen,
Rentenabfindungen,
Haushaltshilfe,
Betriebshilfe für Landwirte.
Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung sind die
▷gewerblichen Berufsgenossenschaften
▷die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
▷Gemeindeunfallversicherungsverbände
▷Feuerwehr-Unfallkassen
▷Eisenbahn-Unfallkasse
▷Unfallkasse Post und Telekom
▷Unfallkassen der Länder und Gemeinden
▷gemeinsame Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich
▷und die Unfallkasse des Bundes.
Der Sozialversicherungszweig „Unfallversicherung" unterscheidet sich von den anderen Sozialversicherungszweigen in erster Linie auch dadurch, dass er nicht am Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages teilnimmt. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die zur Arbeitslosenversicherung werden durch die Krankenkassen als Träger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages eingezogen und an die anderen Versicherungszweige abgeführt.
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden direkt vom Arbeitgeber an den jeweiligen Unfallversicherungsträger gezahlt. Eine weitere Unterscheidung zur sonstigen Sozialversicherung besteht darin, dass die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung allein von den Arbeitgebern aufzubringen sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung war bis zum 31. 12.1996 im Dritten Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelt. Seit 1. 1.1997 ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Rechtsgrundlage für die Unfallversicherung². Das SGB VII ist in elf Kapitel unterteilt:
▷Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
▷Prävention
▷Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
▷Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
▷Organisation
▷Aufbringung der Mittel
▷Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
▷Datenschutz
▷Bußgeldvorschriften
▷Übergangsrecht (dabei enthält das elfte durch das UVMG geschaffene Kapitel die Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung)
Die Aufgaben der Unfallversicherung werden in § 1 SGB VII beschrieben. Danach ist es Aufgabe der Unfallversicherungsträger nach Maßgabe der Vorschriften des SGB VII
▷mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten
▷nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie