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Versicherungsbeiträge: Was ist absetzbar
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Versicherungsbeiträge: Was ist absetzbar
eBook163 Seiten45 Minuten

Versicherungsbeiträge: Was ist absetzbar

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Über dieses E-Book

Die meisten Versicherungsbeiträge sind absetzbar, doch kaum jemand weiß, welche und in welcher Höhe. Zunächst ist festzuhalten: Der Gesetzgeber begünstigt nur existentiell bedrohliche Risiken, die als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet werden. Nicht steuerbegünstigt sind z. B. Sachversicherungen (Versicherung von Hausrat oder anderen privaten Gegenständen). Denn Beschädigung oder Verlust von Gegenständen im privaten Bereich erscheinen dem Gesetzgeber nicht existenziell bedrohlich. Wohl aber begünstigt sind Aufwendungen für das Alter und die Gesundheit, auch Haftpflichtrisiken gelten als bedrohlich. Der Abzug von Versicherungsbeiträgen ist aber nicht nur durch die Art des Risikos eingeschränkt, sondern auch durch Höchstbeträge, damit Besserverdienende nicht durch hohe Beiträge nicht gerechtfertigte Steuervorteile erzielen können. Dies zusammen macht es nicht einfach, schnell einen Überblick zu gewinnen. Dazu mehr in diesem Skript.
SpracheDeutsch
Herausgeberepubli
Erscheinungsdatum31. Aug. 2016
ISBN9783741846267
Versicherungsbeiträge: Was ist absetzbar

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    Buchvorschau

    Versicherungsbeiträge - Friedrich Borrosch

    Friedrich Borrosch

    Versicherungsbeiträge

    Was ist absetzbar?

    HelferinSteuersachen

    Steuern? Mach ich selbst.

    Mit Tipps vom Steuerberater.

    Der Autor kennt beide Seiten, den Arbeitsbetrieb in der Steuerverwaltung und im steuerberatenden Beruf, in der Steuerverwaltung zuletzt als Dozent einer verwaltungsinternen Fachhochschule für Finanzen, dann als selbständiger Steuerberater.

    Published by:

    epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

    ca. 50 Seiten (Printversion) 0.99 €

    Copyright: Friedrich Borrosch, Steuerberater

    Das Skript wurde sorgfältig bearbeitet und zuletzt fachlich geprüft: November 2016. Eine Haftung des Autors und des Verlages sind ausgeschlossen.

    Quellenhinweise

    EStG, EStDV 2016; Aktuelle Steuerrichtlinien und BMF-Schreiben

    Konvertierung und Cover:

    sabine abels | www.e-book-erstellung.de

    Vorwort

    Liebe Leserinnen und Leser,

    die meisten Versicherungsbeiträge sind absetzbar, doch kaum jemand weiß genau, welche und in welcher Höhe. Absetzbar sind nur Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehören insbesondere die Beiträge in Renten- und Krankenkassen, aber auch andere. 

    Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar, andere Vorsorgeaufwendungen nur im Rahmen von Höchstbeträgen. Dies zusammen macht es nicht leicht, schnell einen Überblick zu gewinnen. In diesem Skript finden Sie das Wichtigste kurz und knapp zusammengestellt.

    Viel Erfolg im Umgang mit dem Finanzamt.

    herzlichst Ihr

    Friedrich Borrosch, Steuerberater

    helfer-in-steuersachen.de

    Steuerreport / Inhalt

    1

    Kapitel I: Versicherungsbeiträge, was ist absetzbar?

    Der Abzug von Versicherungsbeiträgen bei der Steuerveranlagung ist im Grundgesetz verankert (Art. 3 Abs. 1 GG). Danach muss der Gesetzgeber existentiell wichtige Risiken bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigen. Andernfalls würde er gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Zu den existentiell wichtigen Risiken zählen insbesondere Armut im Alter, Krankheit, Unfall und Haftpflicht.

    Nicht schutzwürdig ist die Versicherung von Vermögen (Sachversicherungen, Rechtschutz).

    Der Abzug von Versicherungsbeiträgen ist aber nicht nur durch die Art des Risikos eingeschränkt, sondern auch durch Höchstbeträge.

    Dies zusammen macht es nicht einfach, schnell einen Überblick zu gewinnen.

    1.1

    • Versicherungsnehmer

    Berechtigt zum Abzug von Versicherungsbeiträgen ist grundsätzlich nur der Steuerzahler, der die Beiträge als Versicherungsnehmer geleistet hat. Bei Ehegatten / Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist es indessen unerheblich, wer von beiden die Versicherungsbeiträge geleistet hat.

    Beispiel:

    Steuerzahler A hat

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