Versicherungsbeiträge: Was ist absetzbar
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Rezensionen für Versicherungsbeiträge
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Buchvorschau
Versicherungsbeiträge - Friedrich Borrosch
Friedrich Borrosch
Versicherungsbeiträge
Was ist absetzbar?
HelferinSteuersachenSteuern? Mach ich selbst.
Mit Tipps vom Steuerberater.
Der Autor kennt beide Seiten, den Arbeitsbetrieb in der Steuerverwaltung und im steuerberatenden Beruf, in der Steuerverwaltung zuletzt als Dozent einer verwaltungsinternen Fachhochschule für Finanzen, dann als selbständiger Steuerberater.
Published by:
epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de
ca. 50 Seiten (Printversion) 0.99 €
Copyright: Friedrich Borrosch, Steuerberater
Das Skript wurde sorgfältig bearbeitet und zuletzt fachlich geprüft: November 2016. Eine Haftung des Autors und des Verlages sind ausgeschlossen.
Quellenhinweise
EStG, EStDV 2016; Aktuelle Steuerrichtlinien und BMF-Schreiben
Konvertierung und Cover:
sabine abels | www.e-book-erstellung.de
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
die meisten Versicherungsbeiträge sind absetzbar, doch kaum jemand weiß genau, welche und in welcher Höhe. Absetzbar sind nur Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehören insbesondere die Beiträge in Renten- und Krankenkassen, aber auch andere.
Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar, andere Vorsorgeaufwendungen nur im Rahmen von Höchstbeträgen. Dies zusammen macht es nicht leicht, schnell einen Überblick zu gewinnen. In diesem Skript finden Sie das Wichtigste kurz und knapp zusammengestellt.
Viel Erfolg im Umgang mit dem Finanzamt.
herzlichst Ihr
Friedrich Borrosch, Steuerberater
helfer-in-steuersachen.de
Steuerreport / Inhalt
1
Kapitel I: Versicherungsbeiträge, was ist absetzbar?
Der Abzug von Versicherungsbeiträgen bei der Steuerveranlagung ist im Grundgesetz verankert (Art. 3 Abs. 1 GG). Danach muss der Gesetzgeber existentiell wichtige Risiken bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigen. Andernfalls würde er gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Zu den existentiell wichtigen Risiken zählen insbesondere Armut im Alter, Krankheit, Unfall und Haftpflicht.
Nicht schutzwürdig ist die Versicherung von Vermögen (Sachversicherungen, Rechtschutz).
Der Abzug von Versicherungsbeiträgen ist aber nicht nur durch die Art des Risikos eingeschränkt, sondern auch durch Höchstbeträge.
Dies zusammen macht es nicht einfach, schnell einen Überblick zu gewinnen.
1.1
• Versicherungsnehmer
Berechtigt zum Abzug von Versicherungsbeiträgen ist grundsätzlich nur der Steuerzahler, der die Beiträge als Versicherungsnehmer geleistet hat. Bei Ehegatten / Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist es indessen unerheblich, wer von beiden die Versicherungsbeiträge geleistet hat.
Beispiel:
Steuerzahler A hat