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Vermietung von Haus und Grund: Mit Verlusten Steuern sparen
Vermietung von Haus und Grund: Mit Verlusten Steuern sparen
Vermietung von Haus und Grund: Mit Verlusten Steuern sparen
eBook144 Seiten1 Stunde

Vermietung von Haus und Grund: Mit Verlusten Steuern sparen

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Über dieses E-Book

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet der Vermieter im Formular "Anlage V" selbst. Es liegt also - zumindest teilweise - in seiner Hand, in welcher Höhe er Vermietungseinkünfte versteuert. Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, stellen sich Verluste ein, die mit anderen Einkünften ausgeglichen werden und so die Steuerlast drücken. Dies klappt bei Vermietungseinkünften ganz legal, ohne viel zu Tricksen. Besonders interessant sind Verluste, die nur auf dem Papier stehen, z. B. Abschreibungen auf das Gebäude. Aber auch Erhaltungsaufwendungen können zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Bei Vermietern steht die Rendite ihrer Immobilie im Vordergrund. Liegt der Steuersatz bei 50 %, sinkt die Rendite nach Steuern um die Hälfte. Wie sich das vermeiden lässt und vieles mehr dazu mehr in diesem Skript.
SpracheDeutsch
Herausgeberepubli
Erscheinungsdatum31. Aug. 2016
ISBN9783741846243
Vermietung von Haus und Grund: Mit Verlusten Steuern sparen

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    Buchvorschau

    Vermietung von Haus und Grund - Friedrich Borrosch

    Friedrich Borrosch

    Vermietung von Haus und Grund

    Mit Verlusten Steuern sparen

    HelferinSteuersachen

    Steuern? Mach ich selbst.

    Mit Tipps vom Steuerprofi

    Der Autor

    Der Autor kennt beide Seiten, den Arbeitsbetrieb in der Steuerverwaltung und im steuerberatenden Beruf, in der Steuerverwaltung als Betriebsprüfer eines Finanzamts, als Dozent einer Oberinanzdirektion und einer Fachhochschule für Finanzen. Als Steuerberater stehen Steuererklärungen im Vordergrund.

    Published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

    ISBN 978-3-7418-4624-3

    ca.60 Seiten (Printversion) 0.99 €

    Copyright: Friedrich Borrosch, Steuerberater

    Das Skript wurde sorgfältig bearbeitet und zuletzt fachlich geprüft: September  2016. Eine Haftung des Autors und des Verlages sind ausgeschlossen

    Quellenhinweise

    EStG, EStDV 2016; Aktuelle Steuerrichtlinien und BMF-Schreiben

    Konvertierung und Cover:

    sabine abels | www.e-book-erstellung.de

    Vorwort

    Liebe Leserinnen und Leser,

    als Vermieter können Sie Steuern sparen, ohne groß zu tricksen, denn es gibt Abzugsmöglichkeiten zuhauf. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnen Sie selbst anhand Ihrer Angaben im Formular »Anlage V«. Es liegt also - zumindest teilweise - an Ihnen selbst, möglichst hohe Werbungskosten einzutragen und abzusetzen.

    Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, stellen sich Verluste ein, die mit anderen Einkünften ausgeglichen werden und so die Steuerlast drücken.

    Transparenz angesagt

    Sie können über die Randziffern (Rz) vom Inhaltsverzeichnis in den Text und wieder zurück navigieren. Dies erleichtert die Arbeit ungemein. 

    Viel Erfolg im Umgang mit dem Finanzamt.

    Friedrich Borrosch, Steuerberater

    Steuerreport / Inhalt

    Vermietung von Haus und Grund

    Vieles spricht dafür, das Alter finanziell mit einer vermieteten Immobilie abzusichern. Die vereinnahmte Miete wirkt wie eine Rente. Und wer es richtig anstellt, kann mit einer vermieteten Immobilie sogar Steuern sparen.

    Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet der Vermieter selbst anhand seiner Angaben im Formular »Anlage V«. Es liegt also - zumindest teilweise - in seiner Hand, in welcher Höhe er Vermietungseinkünfte versteuert.

    Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, stellen sich Verluste ein, die mit anderen Einkünften ausgeglichen werden und so die Steuerlast drücken. Dies klappt bei Vermietungseinkünften ganz legal, ohne viel zu Tricksen. Besonders interessant sind Verluste, die nur auf dem Papier stehen, z. B. Abschreibungen auf das Gebäude.

    2

    1.0 Allgemeine Tipps zu Haus und Grund

    Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 21 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und der Werbungskosten gilt das sogenannte Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Danach sind Mieteinnahmen in dem Kj. anzusetzen, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben (Werbungskosten) sind in dem Kj. abzusetzen, in dem sie verausgabt sind.

    • Erbbau- / Nießbrauchrecht

    Einkünfte aus Vermietung und

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