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Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung
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Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung
eBook83 Seiten41 Minuten

Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

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Über dieses E-Book

Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung:

- Entweder setzen Sie je nach Grad der Behinderung (GdB) für Ihre typischen behinderungsbedingten Kosten einen Behinderten-Pauschbetrag an und machen zusätzlich atypische behinderungsbedingte Kosten geltend.
- Oder Sie berücksichtigen stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in tatsächlicher Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.Was günstiger für Sie ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags selbst ermitteln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abziehbar sind und welche Nachweise Sie benötigen. Zu nennen sind hier insbesondere Fahrtkosten und weitere Kosten rund um den Pkw sowie Kosten für behindertengerechtes Wohnen, Begleitung im Urlaub, Kuren und Krankheit.
Außerdem erfahren Sie hier, welche Steuervergünstigungen Sie beanspruchen können, wenn Ihr Kind behindert ist.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum1. Feb. 2021
ISBN9783868172201
Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

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    Buchvorschau

    Behinderung - Akademische Arbeitsgemeinschaft

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    © 2023 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH

    Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim

    Telefon 0621/8626262

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    Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

    Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

    Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

    Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Inhaltsübersicht

    1   Welche Steuervorteile es gibt

    2   Der Behinderten-Pauschbetrag

    2.1   Warum es den Pauschbetrag gibt

    2.2   Wer den Pauschbetrag in welcher Höhe erhält

    2.2.1   So hoch ist der Pauschbetrag bis 2020

    2.2.2   So hoch ist der Pauschbetrag ab 2021

    2.2.3   Wie Sie den Pauschbetrag beantragen

    2.3   So weisen Sie den Grad der Behinderung nach

    2.3.1   Wer die Behinderung und den GdB feststellt

    2.3.2   Minderbehinderte Menschen (GdB von weniger als 50)

    2.3.3   Schwerbehinderte Menschen (GdB von 50 oder mehr)

    2.3.4   Menschen, die hilflos sind, Blinde und Taubblinde

    2.3.5   Diese Nachweise müssen Sie vorlegen

    2.4   Änderung des GdB und rückwirkende Anerkennung

    2.4.1   Wenn sich der GdB oder ein Merkzeichen ändert

    2.4.2   Wenn rückwirkend Ansprüche entstehen oder wegfallen

    2.5   Welche Kosten pauschal abgedeckt sind

    2.6   Behinderten-Pauschbetrag: Verzicht kann lohnen

    2.6.1   Sie haben die Wahl

    2.6.2   Pauschbetrag und Steuerermäßigung für haushaltsnahe Kosten

    2.6.3   Pauschbetrag und Pflege- bzw. Betreuungskosten

    2.6.4   So wird gerechnet

    3   Welche Kosten Sie zusätzlich zum Pauschbetrag absetzen können

    3.1   Diese Fahrtkosten sind abzugsfähig

    3.1.1   Welche Vergünstigungen es rund um das Auto gibt

    3.1.2   Berufliche Fahrten sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben

    3.1.3   Privatfahrten als außergewöhnliche Belastungen bis 2020

    3.1.4   Privatfahrten als außergewöhnliche Belastungen ab 2021

    3.2   Weitere Aufwendungen rund um den Pkw

    3.2.1   Wenn Sie einen Unfall hatten

    3.2.2   Behindertengerechte Umrüstung eines Pkw

    3.2.3   Wann die Kosten des Führerscheins abziehbar sind

    3.3   Wenn Sie eine behindertengerechte Wohnung brauchen

    3.3.1   Kosten für den Umzug

    3.3.2   Behindertengerechter Um- oder Neubau

    3.4   Begleitperson: Diese Kosten sind abzugsfähig

    3.4.1   Sie sind auf ständige Begleitung angewiesen: Nachweis

    3.4.2   Begleitung im Alltag

    3.4.3   Begleitung im Urlaub

    3.5   Kosten bei Kuren, Krankheit und Pflege-Pauschbetrag

    3.6   Weitere abziehbare Beträge und steuerliche Vorteile

    3.6.1   Wie Sie die Kosten für einen Betreuer berücksichtigen dürfen

    3.6.2   In welchen Fällen Prozesskosten abziehbar sind

    3.6.3   Die Kosten einer Umschulung zählen zu den Werbungskosten

    3.6.4   Besonderheiten bei den vermögenswirksamen Leistungen

    3.6.5   Ihr Vorteil bei Versorgungsbezügen

    3.6.6   Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

    3.6.7   Steuerfreiheit bei der Kfz-Steuer beantragen

    4   Wenn Ihr Kind behindert ist

    4.1   Wenn Sie Kindergeld für Ihr Kind bekommen

    4.1.1   Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags

    4.1.2   Wie Sie Kosten für Ihr Kind berücksichtigen

    4.1.3   Besonderheiten bei Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und Ausbildungsfreibetrag

    4.2   Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld

    Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

    1   Welche Steuervorteile es gibt

    Als Mensch mit Behinderung haben Sie im Vergleich zu einem gesunden Menschen oft höhere Kosten. Deshalb dürfen Sie Ihre behinderungsbedingten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.

    Hierbei wird unterschieden zwischen typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten:

    Die atypischen Kosten werden als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG berücksichtigt.

    Soweit es sich um typische behinderungsbedingte Kosten handelt, bekommen Sie dafür grundsätzlich den sog. Behinderten-Pauschbetrag. Durch diesen sind solche Kosten abgegolten.

    Sind Ihre typischen Kosten höher als der Pauschbetrag, können Sie auf den Pauschbetrag verzichten und neben den atypischen auch die typischen behinderungsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG geltend machen.

    Für die steuerliche Entlastung gibt es also zwei Möglichkeiten (§ 33b Abs. 1

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