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Perspektive Patentanwalt 2012: Herausforderungen zwischen Technologie und Recht
Perspektive Patentanwalt 2012: Herausforderungen zwischen Technologie und Recht
Perspektive Patentanwalt 2012: Herausforderungen zwischen Technologie und Recht
eBook386 Seiten3 Stunden

Perspektive Patentanwalt 2012: Herausforderungen zwischen Technologie und Recht

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Über dieses E-Book

"Perspektive Patentanwalt" informiert über den Beruf des Patentanwalts und verwandte Tätigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz. Die wenigsten Naturwissenschaftler und Ingenieure wissen, dass ihnen mit Abschluss ihres Studiums der Weg zum Beruf des Patentanwalts offen steht - eine attraktive Alternative zu einer Tätigkeit in der Forschung. Denn in Deutschland sind die Karriereaussichten für Patentanwälte nach wie vor exzellent. Doch wie sieht der Berufsalltag eines Patentanwalts konkret aus? Wie läuft die Ausbildung ab? Und welche Karrierewege eröffnen sich im Anschluss? Antworten auf Fragen wie diese finden sich in diesem Buch. Mit neuen Beiträgen, Fallstudien und Erfahrungsberichten hilft es Interessenten, aber auch Patentanwaltskandidaten bei der weiteren Karriereplanung.
SpracheDeutsch
Herausgebere-fellows.net
Erscheinungsdatum15. Nov. 2012
ISBN9783941144347
Perspektive Patentanwalt 2012: Herausforderungen zwischen Technologie und Recht

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    Buchvorschau

    Perspektive Patentanwalt 2012 - e-fellows.net

    Der Beruf des Patentanwalts

    Faszination Patentwesen

    Der Weg zum Patentanwalt

    Wo Patentanwälte arbeiten

    Aufgaben eines Patentanwalts

    Schaffung und Sicherung von Schutzrechten

    Verwertung und Verteidigung von Schutzrechten

    Weitere Aufgabengebiete in Kanzleien und Unternehmen

    Gesetzliche Grundlagen der Arbeit eines Patentanwalts

    Patentrecht

    Gebrauchsmusterrecht

    Arbeitnehmererfindungen

    Rechtliche Grundlagen für die Lizenzvergabe

    Markenrecht

    Geschmacksmusterrecht

    Institutionen im gewerblichen Rechtsschutz

    Möglichkeiten der Berufsausübung im Vergleich

    Kriterien zur Entscheidungsfindung

    Tätigkeit in einem Unternehmen

    Patentanwalt in einer Kanzlei

    Patentanwalt – ein Beruf im internationalen Umfeld

    Qualifikationsprofil eines guten Patentanwalts

    Vergütung der Patentanwälte und Patentassessoren

    1.  Der Beruf des Patentanwalts

    Das erste Kapitel gibt einen umfassenden Einblick in den Beruf des Patentanwalts. Der Beitrag ab Seite 16 bietet einen ersten Überblick und zeigt auf, worin die Faszination des Patentwesens besteht.

    Die Vielfalt der Aufgabenbereiche ist sicher einer der größten Vorteile der Tätigkeit als Patentanwalt. Sie reichen von der Schaffung und Sicherung von Schutzrechten über deren Verwertung und Verteidigung bis hin zu strategischen und administrativen Aufgaben in Kanzleien oder Unternehmen. Ab Seite 20 finden Sie eine kompakte Darstellung der Aufgaben eines Patentanwalts.

    Natürlich darf auch ein kleiner Exkurs zu den gesetzlichen Grundlagen des Patentwesens nicht fehlen. Der Beitrag ab Seite 28 bietet einen Einblick in das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, in den Bereich der Arbeitnehmererfindungen sowie in das Marken- und Geschmacksmusterrecht.

    Ein weiteres Kapitel geht auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Berufsausübung ein: Als freier Patentanwalt, Patentanwalt in einer Kanzlei oder in einem Unternehmen stellen sich im Berufsalltag jeweils andere Herausforderungen, die von den Autoren ab Seite 42 beleuchtet werden. Welche Institutionen im gewerblichen Rechtsschutz tätig sind, zeigt die tabellarische Auflistung ab Seite 38.

    Ebenso vielfältig wie die Aufgaben selbst sind auch die Personenkreise, mit denen ein Patentanwalt beruflich verkehrt: Die Kommunikation mit Mandanten, Kollegen, Mitarbeitern, aber auch mit Ämtern und Behörden bestimmt den Berufsalltag, wie im Beitrag ab Seite 55 zu lesen ist.

    Da gewerbliche Schutzrechte selten in nur einem Land verfolgt werden, ist eine internationale Tätigkeit des Patentanwaltes vorprogrammiert: Der Beitrag ab Seite 61 bietet einen Überblick über die weltweiten Einsatzmöglichkeiten und Betätigungsfelder eines Patentanwalts.

    Der Patentanwalt nimmt eine Mittlerrolle zwischen Recht und Technik ein, die unter anderem mit großen sprachlichen Herausforderungen verbunden ist. Ab Seite 63 ist daher dem anspruchsvollen Qualifikationsprofil eines guten Patentanwalts ein eigener Beitrag gewidmet.

    Angesichts der langen Ausbildung zum Patentanwalt ist die angemessene Vergütung des Arbeitseinsatzes für viele Bewerber ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für diesen Berufsweg. Wie die Vergütung in der Ausbildung und im Anschluss daran ausfallen kann, zeigt der letzte Beitrag des Kapitels ab Seite 67.

    Faszination Patentwesen

    von Ulrike Holz

    1st ein Patentanwalt ein Jurist oder ein Techniker? – Beides!

    „Innovationsstärke wird mehr als früher zum Schlüssel einer höheren Wettbewerbsfähigkeit. Die Hälfte aller Produkte, die wir in fünf Jahren verkaufen wollen, müssen wir erst entwickeln" (Karl Heinz Beckurts (1930–1986), deutscher Manager). Dafür sind nicht nur kreative Erfinder gefragt, sondern auch Patentanwälte als diejenigen, die wissen, wie Erfindungen und andere Innovationen rechtlich geschützt werden können.

    Der Weg zum Patentanwalt

    Ein Patentanwalt arbeitet an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik oder Naturwissenschaften. Dabei reicht es nicht, zu verstehen, was technisch gewollt und realisierbar ist. Vielmehr ist es auch seine Aufgabe, zu beurteilen, was rechtlich schützbar und durchsetzbar ist.

    Ein Patentanwalt kann mehr als „nur" Patente

    Die sich dem Patentanwalt bietende Vielfalt an Aufgabenbereichen ist sicherlich einer der größten Vorteile, den der Beruf des Patentanwalts mit sich bringt. So berät er seine Mandanten nicht nur im Hinblick auf technische Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster und deren Durchsetzung gegenüber nachahmenden Mitbewerbern, sondern auch in nicht-technischen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie beispielsweise im Design- und Markenrecht, bei Schutzrechten für Pflanzensorten sowie in allen damit verbundenen Vertragsangelegenheiten.

    Ein Patentanwalt arbeitet mit Mandanten und Kollegen rund um den Globus zusammen. Sehr gute englische (und gegebenenfalls weitere) Sprachkenntnisse sind daher eine zwingende Voraussetzung. Zudem muss ein Patentanwalt auch mit den grundlegenden Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes im Ausland vertraut sein. Um den zahlreichen Aufgaben des beruflichen Alltags eines Patentanwaltes gerecht zu werden, müssen Patentanwaltskandidaten jedoch zunächst einen der längsten Ausbildungswege in Deutschland absolvieren.

    Erstens: Das „technische" Studium als Basis

    Ein Patentanwalt ist kein Rechtsanwalt, und ein Rechtsanwalt ist kein Patentanwalt: Um überhaupt zur Ausbildung zum Patentanwalt zugelassen zu werden, müssen Patentanwaltskandidaten eine technische Befähigung nachweisen. Eine solche hat man in der Regel mit einem erfolgreich abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben.

    Zweitens: Ein Jahr „praktischer technischer Tätigkeit"

    Zudem müssen Kandidaten vor Beginn der Ausbildung ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit abgeleistet haben. Diese Bedingung kann beispielsweise durch während des Studiums durchgeführte Industriepraktika oder eine sich an das Studium anschließende Promotionstätigkeit erfüllt sein.

    Drittens: Die Ausbildung zum Patentanwalt

    Nach der Ausbildungszulassung durchlaufen Kandidaten die zweiteilig gegliederte Ausbildung zum deutschen Patentanwalt: Im ersten Teil (26 Monate) werden sie von einem Patentanwalt ausgebildet, der sich gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Übernahme der Ausbildung verantwortlich erklärt hat. Im zweiten Teil lernen Patentanwaltskandidaten die Arbeit beim Deutschen Patent- und Markenamt (zwei Monate) sowie beim Bundespatentgericht (sechs Monate) kennen.

    Während des ersten Teils der Ausbildungszeit erhalten Kandidaten eine juristisch-praktische Ausbildung auf den verschiedenen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei arbeiten sie nicht nur an praktischen Fällen, sondern absolvieren nebenher auch ein Fernstudium an der FernUniversität Hagen, um sich auch von theoretischer Seite entsprechende Rechtskenntnisse anzueignen.

    Mit dem zweiten Teil der Ausbildung beginnt das sogenannte (inzwischen auf acht Monate verkürzte) Amtsjahr in München. So wie Studenten der Rechtswissenschaften ein Referen-dariat durchlaufen, absolvieren Kandidaten das Amtsjahr. Während der dortigen Ausbildungszeit beim DPMA bzw. anschließend beim Bundespatentgericht in München werden nicht nur die theoretischen Grundlagen vertieft, sondern durch aktive Zusammenarbeit auch Einblicke in die Tätigkeiten von Patent- und Markenprüfern am DPMA und von Richtern am Bundespatentgericht vermittelt.

    Am Ende des Amtsjahres wartet die Patentanwaltsprüfung. Diese setzt sich aus zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten (jeweils fünf Stunden) und einer mündlichen Prüfung (je Patentanwaltsbewerber ca. eine Stunde) zusammen. Nach erfolgreicher Prüfung kann die Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragt werden, woraufhin – wie bei Rechtsanwälten – die Vereidigung folgt.

    Nicht nur deutsch, sondern auch europäisch

    Die meisten deutschen Patentanwälte sind zudem European Patent Attorney (offizielle englische Bezeichnung für „Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt"). Motivierte Patentanwaltskandidaten arbeiten während der deutschen Ausbildung (oder danach) auch auf eine Zulassung beim Europäischen Patentamt hin. Denn als zugelassener Vertreter ist man berechtigt, seine Mandanten auch vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten. Zugelassener Vertreter wird man, indem man ein technisches Studium und eine dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Europäischen Patentübereinkommens vorweist und eine entsprechende Eignungsprüfung besteht.

    Wo Patentanwälte arbeiten

    Nach bestandener deutscher und gegebenenfalls europäischer Prüfung gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten der Berufsausübung. Je nachdem, ob man den Weg des Einzel-Patentanwalts, des Patentanwalts in einer Kanzlei oder des angestellten Patentanwalts in einem Unternehmen wählt, wird man im Berufsalltag vor unterschiedliche Herausforderungen gestellt.

    Der Klassiker: freier Patentanwalt

    Die meisten Patentanwälte sind „frei" tätig – nämlich alleine oder zusammen mit anderen. Viele Patentanwälte treten in eine bestehende Kanzlei ein oder schließen sich mit anderen Patentanwälten zusammen, sei es in Form einer Bürogemeinschaft oder einer Sozietät. Insbesondere bei der Führung einer eigenen Kanzlei bzw. als Partner einer Sozietät sollten Patentanwälte ein hohes Maß an sozialer und unternehmerischer Kompetenz aufweisen, zumal sie sich dann auch mit Themen wie Gesellschaftsformen, Haftung, Buchhaltung, Büroabläufen, Personalwesen und Akquise beschäftigen. Und neben all diesen Aufgaben sind nicht die Alltagstätigkeiten des Patentanwalts zu vergessen sowie das Übernehmen der Mittlerrolle zwischen Mandanten, gegebenenfalls deren Mitbewerbern, den Patentämtern und Gerichten sowie diversen Anwaltskollegen im Ausland.

    Als Patentanwalt in die Industrie

    Ein angestellter Patentanwalt in einem Unternehmen bildet die Schnittstelle zwischen Erfindern und Management. Er berät das Unternehmen im Wettbewerb gegen andere Unternehmen allein oder, in größeren Unternehmen, als Mitglied einer Patentabteilung. Dabei ist er nicht nur mit Patentanmeldungen betraut, sondern trägt auch wirtschaftliche Verantwortung im Unternehmen, indem er sich beispielsweise an Entscheidungsprozessen zu Patentstrategien oder Lizenzverhandlungen beteiligt.

    Es muss nicht immer Patentanwalt sein

    Um auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig zu sein, muss man jedoch nicht notwendigerweise den langen und aufwendigen Ausbildungsweg des Patentanwalts einschlagen. Ein alternatives Berufsbild ist beispielsweise das des Prüfers am Deutschen Patent- und Markenamt bzw. am Europäischen Patentamt, der sich schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung eingereichter Patentanmeldungen befasst. Für Universitätsabsolventen, die zwar juristisches Interesse mitbringen, sich nach Studium und gegebenenfalls Promotion jedoch keiner weiteren zeitaufwendigen Ausbildung hingeben möchten, kann das Berufsbild des Patentprüfers eine geeignete und attraktive Alternative darstellen. Weitere alternative Tätigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bringen zum Beispiel der Beruf des Patentreferenten (Patentingenieurs) mit sich oder sonstige, teilweise noch im Entstehen begriffene Stellenprofile wie das des IP-Managers.

    Die Zukunft

    Die Berufsaussichten für Patent Professionals sind hervorragend, denn der gewerbliche Rechtsschutz wird auch weiterhin als Wettbewerbsfaktor eine entscheidende Rolle für den Erfolg innovativer Unternehmen spielen. Treffender als Professor Erich Otto Häußer (1930-1999), von 1976 bis 1995 Präsident des Deutschen Patentamts, kann man dies nicht formulieren:

    „Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert."

    Aufgaben eines Patentanwalts

    von Dr. Bernhard Pfleiderer

    Der Beruf des Patentanwalts hält eine Vielfalt von Ausübungsmöglichkeiten bereit, die je nach Fachgebiet, Arbeitgeber und Projekt stark variieren. Dadurch ist es Patentanwälten möglich, ein Einsatzfeld zu wählen, das den individuellen Neigungen entspricht – nicht zuletzt, da die Nachfrage nach patentanwaltlicher Dienstleistung nach wie vor groß ist.

    Wie die Rechtsanwälte sind auch die Patentanwälte im Rahmen der ihnen zugewiesenen juristischen Bereiche sogenannte „unabhängige Organe der Rechtspflege". Das heißt, dass der Patentanwalt auf seinem Gebiet Normen und Gesetze kennen und selbst anwenden soll, um auf diesem Wege die Richtigkeit der Rechtsanwendung zu kontrollieren und damit zu einem funktionierenden Rechtssystem beizutragen.

    Innerhalb der verschiedenen Betätigungsfelder des Patentanwalts lassen sich zwei wesentliche Gruppen benennen. Die eine betrifft die Schaffung und Sicherung und die andere die Verwertung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. Zur ersten Gruppe gehört die Beratung, ob und gegebenenfalls wie und wo gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Patente, Marken oder Geschmacksmuster) zu erwerben sind. Der Patentanwalt muss in der Lage sein, die relevanten Schutzrechte zu benennen, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu überprüfen, die jeweiligen Anmeldungsunterlagen auszuarbeiten und bei den zuständigen Ämtern einzureichen. Danach gilt es, die Schutzrechte zur Registrierung, Eintragung oder Erteilung zu bringen. Wenn das gelungen ist, sind Dritte, die die Rechte benutzen wollen, zu lizenzieren, abzumahnen und – wenn es unvermeidlich ist – auch gerichtlich zu verfolgen.

    Schaffung und Sicherung von Schutzrechten

    Patente

    Eine zentrale Aufgabe des Patentanwalts liegt in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Patente werden für Erfindungen erteilt, die auf den unterschiedlichsten Gebieten gemacht werden können, wie beispielsweise Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Pharmazie, Chemie oder Biotechnologie. Zu den Aufgaben des Patentanwalts gehört das Lesen von Erfindungsmeldungen, das Gespräch mit dem Erfinder, das Einarbeiten in neue technische Zusammenhänge und Spezialgebiete und das Abstrahieren technischer Einzelheiten zu einer allgemeinen technischen Lehre. Schließlich muss der Patentanwalt die Erkenntnisse in juristisch und technisch geeigneten Worten zu Papier bringen.

    Die Rechte des Erfinders

    Eine Aufgabe, die besondere Erwähnung verdient, tritt im Zusammenhang mit dem Erfinder auf. Der Patentanwalt hat hier die jeweiligen nationalen Regelungen bezüglich des Rechtsübergangs der Erfindung auf das Unternehmen sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen zu beachten. In Deutschland ist diesbezüglich das Arbeitnehmererfindungsrecht von großer Bedeutung. Die Beschäftigung mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht kann bei Patentanwälten durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Patentanwalt setzt beispielsweise die nötigen Verträge auf, damit die Rechte an der Erfindung ordnungsgemäß von den Erfindern auf seinen Mandanten – also das Unternehmen – übergehen. Dabei beachtet er vor allem die unterschiedliche Rechtslage in den betroffenen Ländern. Wenn diese Situation bereits häufiger aufgetreten ist, kann er auf existierende Vertragsvorlagen zurückgreifen.

    Die Ausarbeitung der Patentanmeldung

    Durch ein Patent verhilft der Patentanwalt seinen Mandanten zu einem zeitlich und räumlich begrenzten Monopol. Deshalb besteht die Ausarbeitung einer Patentanmeldung keineswegs in der fotografischen Beschreibung technischer Vorrichtungen oder Verfahren. Vielmehr ist die analytische Fähigkeit gefragt, die vermittelte Information patentrechtlich zu bewerten und diese Bewertung in die Ausarbeitung einfließen zu lassen. Danach müssen geeignete Begriffe und Sätze gefunden werden, die den technischen Inhalt präzise beschreiben und gleichzeitig den patentrechtlichen, also juristischen Anforderungen genügen. Das führt in der Regel zu einer Sprache, die sich für den Laien eigenartig anhört, für Patentschriften jedoch typisch ist. Nicht zuletzt müssen die Ergebnisse der Überlegungen auch in geeigneter Weise den Erfindern und den Entscheidungsträgern in den Unternehmen mitgeteilt werden. Das erfordert nicht nur eine schnelle Auffassungsgabe, sondern auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Zunächst muss mit dem Erfinder Einigkeit darüber bestehen, dass das Niedergeschriebene mit der Erfindung übereinstimmt. Das ist schon aufgrund der ungewöhnlichen Sprache häufig keine Selbstverständlichkeit. Außerdem können widerstreitende Interessen innerhalb eines Unternehmens vorliegen. So kann eine Unternehmensvorgabe beispielsweise darin bestehen, bestimmte oder auch möglichst viele Patentanmeldungen einzureichen, ohne dass genügend aussichtsreiche Erfindungen vorliegen. Ebenso können die finanziellen Mittel zu knapp sein, um alle Erfolg versprechenden Ideen schützen zu lassen. Hier ist der Patentanwalt als geschickter Berater gefragt. Oft bestehen zwischen dem Patentanwalt und seinen Mandanten langjährige berufliche Beziehungen, sodass die Beratung über die Jahre Früchte trägt. Natürlich spielt die technische Vorbildung und Spezialisierung des Patentanwalts für die Ausarbeitung von Patentanmeldungen eine wichtige Rolle. Dennoch gibt es Patentanwälte, die keine einzige Patentanmeldung auf dem technischen Gebiet ausgearbeitet haben, das sie ursprünglich erlernt haben. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen sind durchaus fließend, und mit einer gewissen Einarbeitungszeit kann sich der Patentanwalt ursprünglich fachfremde Gebiete erschließen.

    Nach der Einreichung der Patentanmeldung

    Da Patente vor ihrer Erteilung von den Patentämtern auf Patentfähigkeit geprüft werden, fällt dem Patentanwalt nach der Einreichung einer Patentanmeldung beim Patentamt die Aufgabe zu, mit den Beamten (Prüfern) der Patentämter über die Patentfähigkeit des angemeldeten Gegenstandes zu entscheiden und auch hier seine Mandanten vernünftig zu vertreten. In der Regel verläuft die Kommunikation mit den Ämtern schriftlich. In einigen Fällen kommt es jedoch zu Gesprächen mit den Prüfern oder den Prüfungsabteilungen, die entweder informell am Telefon oder in den Ämtern als formale Anhörungen durchgeführt werden.

    Ein Patentanwalt vertritt beispielsweise seit vielen Jahren einen sehr renommierten Sportartikelhersteller in Europa in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Eines der wichtigsten Produkte sind Sportschuhe, die weltweit produziert und vertrieben werden. Zuletzt ist es mehreren Forschern und Entwicklern gemeinsam gelungen, eine neuartige Schuhsohle zu entwickeln. Diese verhindert aufgrund ihres speziellen Aufbaus die Bildung von Fußschweiß. Per E-Mail erreicht den Patentanwalt eine kurze Beschreibung mit grafischen Darstellungen des Aufbaus der Sohle und der Auftrag, für die Erfindung einen möglichst breiten europäischen Schutz zu erlangen. Die neuartige Sohle soll schon in einer Woche auf einer internationalen Konferenz der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das heißt, die Patentanmeldung muss vor dieser Konferenz bei der zuständigen Behörde eingereicht worden sein. Der Patentanwalt prüft die Unterlagen und hält die Erfindung für schutzfähig. Da er mit der Technik grundlegend vertraut ist, arbeitet er im Laufe der folgenden zwei Tage einen Entwurf für eine Patentanmeldung in englischer Sprache aus und schickt diesen zur Kontrolle an die Erfinder. Nach einer kurzen Telefonkonferenz mit den Erfindern und dem Leiter der Patentabteilung – die Gespräche werden in englischer Sprache geführt – wird der Entwurf angepasst und noch vor der Konferenz beim Europäischen Patentamt in München eingereicht, sodass die Rechte an der Erfindung gesichert sind.

    Anschließend erhält der Patentanwalt einen ersten Prüfungsbescheid vom Europäischen Patentamt, in dem der Prüfer auf eine bereits veröffentlichte Patentschrift eines anderen Sportschuhherstellers verweist. In dieser Patentschrift wird auch eine schweißabsorbierende Schuhsohle präsentiert. Der Prüfer kommt zu dem Ergebnis, dass die entwickelte Sohle gegenüber der bekannten nicht neu und daher nicht patentfähig ist. Der erfahrene Patentanwalt erkennt sofort, dass der Prüfer den speziellen Aufbau der Sohle nicht richtig verstanden hat. Nach einem kurzen Telefongespräch, in dem er die Technik genauer erläutert, gelingt es ihm, den Prüfer zu überzeugen. Er passt den Text der Anmeldung geringfügig an, um die Unterschiede zur bekannten Sohle hervorzuheben und reicht die geänderten Unterlagen mit einer kurzen schriftlichen Erwiderung beim Patentamt ein. Nach einigen Monaten erhält er die Mitteilung, dass für seinen Mandanten ein europäisches Patent für die neuartige Sohle erteilt werden soll, das ab dem Tag der Anmeldung für 20 Jahre in zahlreichen Ländern Europas bestehen wird. Er erhält sodann von seinem Mandanten den Auftrag, die Patentschrift in Europa zu validieren. Das bedeutet, dass die Patentschrift unter anderem ins Deutsche zu übersetzen ist und alle erforderlichen Gebühren für das Patent, insbesondere die Jahresgebühren für die kommenden Jahre, fristgerecht zu bezahlen sind. Außerdem beauftragt er seine Kollegen in den anderen europäischen Ländern, für die das Patent erteilt wurde, mit der Validierung des Patents für diese Länder. Mit der Übersetzung ins Deutsche beauftragt er einen Übersetzer, mit dem er schon lange zusammenarbeitet, und kontrolliert, wie üblich, das Ergebnis. Die Überwachung der Fristen und die Zahlung der Gebühren lässt er von erfahrenen Mitarbeitern in seiner Kanzlei auf der Basis einer elektronischen Fristenüberwachung durchführen.

    Marken

    Ein weiteres wichtiges Arbeitsgebiet der Patentanwälte betrifft Marken und andere Kennzeichen, die durch das Markengesetz geschützt sind. Unternehmen verkaufen Dienstleistungen oder Produkte unter ihren Marken, das heißt einem auf die Herkunft aus ihrem Unternehmen hinweisenden Zeichen, welches für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist. Durch eine Wortmarke (zum Beispiel den Namen des Produkts), eine Bildmarke (zum Beispiel ein Logo) oder eine 3D-Marke (zum Beispiel das als typisch und herkunftshinweisend erkannte Produkt selbst) wird eine Monopolstellung dieses Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen gesichert. Die Form einer Ware kann eine Kaufentscheidung auch dann beeinflussen, wenn sie sich von anderen gattungsgleichen Warenformen unterscheidet und unter dem Gesichtspunkt ihrer Andersartigkeit etwas Besonderes ist: Die besondere Form (Design) beispielsweise einer Uhr, eines Einrichtungsgegenstandes oder eines Sportschuhs kann dem Konsumenten einen emotionalen Wert vermitteln.

    Die technische Vorbildung des Patentanwalts ist für dieses Betätigungsfeld oft weniger bedeutend, weshalb dieser Bereich auch stärker von Rechtsanwälten bedient wird als das Gebiet

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