Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte: Beiträge zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Von Selden Peter Schröder und Kathrin Krüger
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Über dieses E-Book
Die Autoren untersuchen, ob und wenn ja welche Aspekte des aktuellen Steuerregimes für Steuerpflichtige in einem "gerechtigkeitswidrigen" Sinne problematisch sein können. Weiterhin unterziehen sie die aktuelle Rechtslage unter Einbeziehung der Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung einer gründlichen Würdigung und leiten Handlungsempfehlungen ab.
Dies erfolgt zum einen aus einer grundsätzlichen Perspektive und zum anderen unternehmens- bzw. unternehmer¬bezogen aus der Sicht der GmbH-Gesellschafter.
Selden Peter Schröder
Prof. Dr. Selden Peter Schröder studierte Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an der RWTH Aachen, der Universität zu Köln sowie der FernUniversität in Hagen, an der er an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft promoviert wurde. Er ist als Unternehmensberater und Professor für Steuern und Rechnungswesen tätig.
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Buchvorschau
Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte - Selden Peter Schröder
Vorwort
Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Einführung der Abgeltungsteuer grundlegend reformiert.
Seither wurden die relevanten Normen durch den Gesetzgeber mehrfach modifiziert, ihre Anwendung wurde durch die Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen konkretisiert.
Dennoch ist die Besteuerung der Kapitalerträge in der Praxis, der Wissenschaft und der Politik umstritten. Dies zeigte sich insbesondere im Vorfeld der Bundestagswahl im Jahre 2017: Vertreter aller Parteien kündigten entsprechende Reformabsichten an. Vor diesem Hintergrund sichteten die Autoren die Wahlprogramme der Parteien. Kritisch angeführt wurden vor allem Gerechtigkeitsaspekte, ohne dass eine Konkretisierung erfolgte. Das Gleiche gilt, abgesehen von einer Ausnahme, für konkrete Reformansätze.
Dies nahmen die Autoren zum Anlass, zu untersuchen, ob und wenn ja welche Aspekte des aktuellen Steuerregimes für Steuerpflichtige in einem „gerechtigkeitswidrigen" Sinne problematisch sein können.
Im Verlauf des Jahres 2018 zeichnete sich ab, dass, entgegen der im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien verlautbarten Absicht, auf Sicht keine gesetzgeberischen Aktivitäten zur Reform der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erwarten sind. Aus diesem Grund unterzogen die Autoren die aktuelle Rechtslage unter Einbeziehung der Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung einer gründlichen Würdigung und leiteten Handlungsempfehlungen ab. Dies erfolgte zum einen aus einer grundsätzlichen Perspektive und zum anderen unternehmens- bzw. unternehmerbezogen aus der Sicht der GmbH-Gesellschafter.
Für die vielen Diskussionen in ihrem wissenschaftlichen und politischen Umfeld bedanken sich die Autoren herzlich.
Unser Dank für die Durchsicht des Manuskriptes gilt Herrn Benjamin Alexander Schröder, B. Sc.
Solingen, im November 2018
Selden Peter Schröder
Kathrin Krüger
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Selden Peter Schröder / Kathrin Krüger
Die Abgeltungsteuer des § 32d EStG: Gerechtigkeitslücke - ubi es?
Kathrin Krüger / Selden Peter Schröder
Grundsätzliches zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen - Aktuelle Rechtslage, anhängige Verfahren und Handlungsempfehlungen
Selden Peter Schröder / Kathrin Krüger
Besonderheiten der Besteuerung des GmbH-Gesellschafters unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
Selden Peter Schröder
Kathrin Krüger
Die Abgeltungsteuer
des § 32d EStG:
Gerechtigkeitslücke - ubi es?
Prof. Dr. Selden Peter Schröder, Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing., Professor für Steuern und Rechnungswesen
Prof. Dr. Kathrin Krüger, Dipl.-Kff., Professorin für Steuern und Rechnungswesen
Die Abgeltungsteuer des § 32d EStG: Gerechtigkeitslücke - ubi es?
Die Abgeltungsteuer wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008¹ zum 1.1.2009 eingeführt. § 32d EStG regelt seither die Besteuerung der Kapitaleinkünfte – und zwar mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 %². Die Steuerschuld ist damit abgegolten, eine Einbeziehung in die Veranlagung ist regelmäßig nicht erforderlich. In den vergangenen Jahren wurde vielfach die Abschaffung dieses gesonderten Tarifs gefordert. Begründet wird diese Forderung mit der (ungerechtfertigten) Vorteilhaftigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften gegenüber den Einkünften aus anderen Einkunftsarten, insbesondere denen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Das Ziel dieses Beitrags ist es, zu untersuchen, inwieweit tatsächlich eine Grundlage für die Diagnose einer Gerechtigkeitslücke durch die Anwendung des Abgeltungsteuertarifs auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen gegeben ist. Dazu wird ein Vergleich der Steuerbelastung durch die Abgeltungsteuer und der Besteuerung mit dem Regelsteuersatz des § 32a EStG durchgeführt. Hierbei wird der gesamte Bereich der relevanten Einkommensteuersätze berücksichtigt. Dadurch wird eine differenzierte Bewertung der Thematik ermöglicht. Die Frage, ob eine ungleiche Besteuerung tatsächlich eine Gerechtigkeitslücke darstellt, soll nicht thematisiert werden.
Einleitung
Methodik
Einführung der Abgeltungsteuer
Funktionsweise der Abgeltungsteuer
Die Suche nach der Gerechtigkeitslücke
Fazit und Ausblick
1 Einleitung
Anders als andere Einkunftsarten werden Einkünfte aus Kapitalvermögen derzeit regelmäßig nicht mit dem Einkommensteuertarif des § 32a EStG, im weiteren Verlauf der Untersuchung auch als Regelbesteuerung bezeichnet, sondern mit dem in § 32d EStG verankerten Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % besteuert. Dies führt immer wieder zu der Kritik, Einkünfte aus Kapitalvermögen seien hinsichtlich ihrer Besteuerung privilegiert, würden doch insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit einem Steuersatz von bis zu 45 % besteuert.
In welchen Fällen tatsächlich eine Besserstellung der Kapitaleinkünfte gegenüber anderen Einkunftsarten gegeben ist, wird im Folgenden untersucht. Hierzu werden unter der Berücksichtigung der jeweils relevanten Steuersätze Steuerbelastungsvergleiche durchgeführt. In die Untersuchung einbezogen werden laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hierzu zählen zum einen Zinsen, zum anderen Dividenden und Gewinnanteile aus GmbH-Beteiligungen, d. h. Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Die Besteuerung anderer Einkünfte, wie beispielsweise die der Veräußerungsgewinne, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
2 Methodik
Für
