Forderungen im Ausland beitreiben - Österreich: Teil 1 - Zwangsvollstreckung
Von Ellen Ulbricht
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Über dieses E-Book
Es gilt nicht nur sprachliche Hürden zu meistern.
Ganz selbstverständlich geht man als in Deutschland ansässiger Unternehmer davon aus, dass die Staatssprache der Republik Österreich die deutsche Sprache ist. Das stimmt nur bedingt.
Zum einen ist „deutsch“ nicht gleichbedeutend mit „österreichisch“, gleichgültig, ob man darin nun einen Dialekt oder eine eigene Sprache sieht. Zum anderen existieren regional begrenzt einige Minderheitensprachen, die gleichzeitig Amtssprachen der Republik Österreich sind. Dazu gehört Kroatisch (im Burgenland und teilweise in der Steiermark), Slowenisch (in Kärnten), Ungarisch (ebenfalls im Burgenland).
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere "Stolperfallen", denn die Rechtssysteme sind zwar ähnlich, aber nicht gleich.
Ellen Ulbricht
Dr. Ellen Ulbricht - Volljuristin und Unternehmensberaterin Sie hat in Deutschland Rechtswissenschaften studiert und promoviert. Danach sammelte sie über zwei Jahrzehnte Erfahrungen als Geschäftsführerin mittelständischer Unternehmen. Dr. Ulbricht kennt daher nicht nur die Probleme rund um die Forderungsbeitreibung, sondern ist mit den praktischen Rechtsfragen des Geschäftslebens vertraut. Heute schreibt und berät sie Unternehmen insbesondere auch in grenzüberschreitenden Fragen.
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Buchvorschau
Forderungen im Ausland beitreiben - Österreich - Ellen Ulbricht
Inhalt
Insolvenzen – Fakten – Zahlen
Zwangsvollstreckung in Österreich
Vollstreckungsvoraussetzungen
Die Exekution auf Geldforderungen
Informationsgewinnung
Impressum
Insolvenzen – Fakten – Zahlen
Nach einer Pressemitteilung vom 02.04.2015 des Kreditschutzverbandes von 1870
www.ksv.at
weist die Statistik sowohl bei den Unternehmens- als auch den Verbraucherinsolvenzen einen positiven Trend aus.
Bei den Unternehmensinsolvenzen ist im 1. Quartal des Jahres 2015 ein Rückgang von 10 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zu verzeichnen.
Bei den Verbrauchern ist lediglich ein geringes Plus von 2,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Auffällig sind hingegen die hohen Summen pro Kopf, die von den Schuldnern nicht mehr beglichen werden können. Hierfür ist nicht etwa unvernünftiges Konsumverhalten ursächlich. Bei näherer Betrachtung fällt nämlich auf, dass ein hoher Anteil an Schuldnern, die den Weg in den Privatkonkurs gehen müssen, zuvor selbstständig war. Die Schulden – teilweise in Millionenhöhe – resultieren im Wesentlichen aus dieser Tätigkeit. Der „normale" Schuldner geht hingegen in der Regel mit ca. 50.000 Euro in Privatkonkurs.
Zwangsvollstreckung in Österreich
Sprachliche Hürden meistern.
Ganz selbstverständlich geht man als in Deutschland ansässiger Unternehmer davon aus, dass die Staatssprache der Republik Österreich die deutsche Sprache ist. Das stimmt nur bedingt. Zum einen ist „deutsch nicht gleichbedeutend mit „österreichisch
, gleichgültig, ob man darin nun einen Dialekt oder eine eigene Sprache sieht. Zum anderen existieren regional begrenzt einige Minderheitensprachen, die gleichzeitig Amtssprachen der Republik Österreich sind. Dazu gehört Kroatisch (im Burgenland und teilweise in der Steiermark), Slowenisch (in Kärnten), Ungarisch (ebenfalls im Burgenland).
Die grenzüberschreitende Durchsetzung einer Geldforderung in Österreich folgt verglichen mit deutschem Recht weitgehend ähnlichen Regelungen. Es ergeben sich allerdings Abweichungen, die nicht nur sprachlicher Art sind. Wenn der österreichische Gläubiger von „Exekution" spricht, meint er damit die Betreibung der Zwangsvollstreckung.
Wenn in von „Acten und Urkunden als unabdingbare Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung die Rede ist, sind damit die Exekutionstitel gemeint. Und: Statt die Exekution zu beantragen, wird in Österreich um deren Bewilligung „ersucht
.
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in der Exekutionsordnung (EO) geregelt. Die aktuellen