Insolvenzrecht
Von AtheneMediaRECHT
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Über dieses E-Book
Arbeitsrecht - Gesetze, Verordnungen und vieles mehr für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitsrecht - Gesetze und Verordnungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)
Insolvenzordnung (InsO)
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
VERORDNUNG (EU) über Insolvenzverfahren
Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld (Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung)
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 - InsoGeldFestV 2017)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (InsoGeldFestV 2018)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
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Buchvorschau
Insolvenzrecht - AtheneMediaRECHT
Inhalt
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Erster Teil Neufassung des Anfechtungsgesetzes
Art 1
Zweiter Teil Aufhebung und Änderung von Gesetzen
Art 2 Aufhebung von Gesetzen
Art 3 bis 20 ----
Art 21 Änderung der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Art 22 bis 101 ----
Dritter Teil Internationales Insolvenzrecht. Übergangs- und Schlußvorschriften
Art 102 Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
§ 1 Örtliche Zuständigkeit
§ 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
§ 3 Vermeidung von Kompetenzkonflikten
§ 4 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats
§ 5 Öffentliche Bekanntmachung
§ 6 Eintragung in öffentliche Bücher und Register
§ 7 Rechtsmittel
§ 8 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
§ 9 Insolvenzplan
§ 10 Aussetzung der Verwertung
§ 11 Unterrichtung der Gläubiger
Art 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Art 102b Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 1 Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien
§ 2 Unanfechtbarkeit
Art 102c Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 2 Vermeidung von Kompetenzkonflikten
§ 3 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten eines anderen Mitgliedstaats
§ 4 Rechtsmittel nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/848
§ 5 Zusätzliche Angaben im Eröffnungsantrag des Schuldners
§ 6 Örtliche Zuständigkeit für Annexklagen
§ 7 Öffentliche Bekanntmachung
§ 8 Eintragung in öffentliche Bücher und Register
§ 9 Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8
§ 10 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
Teil 2 Sekundärinsolvenzverfahren
Abschnitt 1 Hauptinsolvenzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland
§ 11 Voraussetzungen für die Abgabe der Zusicherung
§ 12 Öffentliche Bekanntmachung der Zusicherung
§ 13 Benachrichtigung über die beabsichtigte Verteilung
§ 14 Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Zusicherung
Abschnitt 2 Hauptinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 15 Insolvenzplan
§ 16 Aussetzung der Verwertung
§ 17 Abstimmung über die Zusicherung
§ 18 Stimmrecht bei der Abstimmung über die Zusicherung
§ 19 Unterrichtung über das Ergebnis der Abstimmung
§ 20 Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
Abschnitt 3 Maßnahmen zur Einhaltung einer Zusicherung
§ 21 Rechtsbehelfe und Anträge nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2015/848
Teil 3 Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
§ 22 Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung
§ 23 Beteiligung der Gläubiger
§ 24 Aussetzung der Verwertung
§ 25 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nach Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/848
§ 26 Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung nach Artikel 77 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/848
Art 103 Anwendung des bisherigen Rechts
Art 103a Überleitungsvorschrift
Art 103b Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
Art 103c Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Art 103d Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Art 103e Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011
Art 103f Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
Art 103g Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Art 103h Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Art 103i Überleitungsvorschrift zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Art 103j Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
Art 104 Anwendung des neuen Rechts
Art 105 Finanztermingeschäfte
Art 105a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Art 106 Insolvenzanfechtung
Art 107 Evaluierungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Art 108 Fortbestand der Vollstreckungsbeschränkung
Art 109 Schuldverschreibungen
Art 110 Inkrafttreten
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anfechtungsberechtigte
§ 3 Vorsätzliche Benachteiligung
§ 4 Unentgeltliche Leistung
§ 5 Rechtshandlungen des Erben
§ 6 Gesellschafterdarlehen
§ 6a Gesicherte Darlehen
§ 7 Berechnung der Fristen
§ 8 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
§ 9 Anfechtung durch Einrede
§ 10 Vollstreckbarer Titel
§ 11 Rechtsfolgen
§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
§ 13 Bestimmter Klageantrag
§ 14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil
§ 15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
§ 16 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 17 Unterbrechung des Verfahrens
§ 18 Beendigung des Insolvenzverfahrens
§ 19 Internationales Anfechtungsrecht
§ 20 Übergangsregeln
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anfechtungsberechtigte
§ 3 Vorsätzliche Benachteiligung
§ 4 Unentgeltliche Leistung
§ 5 Rechtshandlungen des Erben
§ 6 Gesellschafterdarlehen
§ 6a Gesicherte Darlehen
§ 7 Berechnung der Fristen
§ 8 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
§ 9 Anfechtung durch Einrede
§ 10 Vollstreckbarer Titel
§ 11 Rechtsfolgen
§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
§ 13 Bestimmter Klageantrag
§ 14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil
§ 15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
§ 16 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 17 Unterbrechung des Verfahrens
§ 18 Beendigung des Insolvenzverfahrens
§ 19 Internationales Anfechtungsrecht
§ 20 Übergangsregeln
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)
§ 1 Insolvenzstatistik
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Hilfsmerkmale
§ 4 Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung
§ 5 Veröffentlichung und Übermittlung
§ 6 Übergangsregelung
Insolvenzordnung (InsO)
Insolvenzordnung (InsO)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
§ 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht
§ 3 Örtliche Zuständigkeit
§ 3a Gruppen-Gerichtsstand
§ 3b Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands
§ 3c Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren
§ 3d Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand
§ 3e Unternehmensgruppe
§ 4 Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung
§ 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 4b Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
§ 4c Aufhebung der Stundung
§ 4d Rechtsmittel
§ 5 Verfahrensgrundsätze
§ 6 Sofortige Beschwerde
§ 7 (weggefallen)
§ 8 Zustellungen
§ 9 Öffentliche Bekanntmachung
§ 10 Anhörung des Schuldners
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
§ 12 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 13 Eröffnungsantrag
§ 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
§ 14 Antrag eines Gläubigers
§ 15 Antragsrecht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
§ 16 Eröffnungsgrund
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
§ 19 Überschuldung
§ 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung
§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen
§ 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
§ 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen
§ 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen
§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
§ 26 Abweisung mangels Masse
§ 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 27 Eröffnungsbeschluß
§ 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner
§ 29 Terminbestimmungen
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
§ 31 Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
§ 32 Grundbuch
§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge
§ 34 Rechtsmittel
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
§ 36 Unpfändbare Gegenstände
§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
§ 40 Unterhaltsansprüche
§ 41 Nicht fällige Forderungen
§ 42 Auflösend bedingte Forderungen
§ 43 Haftung mehrerer Personen
§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen
§ 44a Gesicherte Darlehen
§ 45 Umrechnung von Forderungen
§ 46 Wiederkehrende Leistungen
§ 47 Aussonderung
§ 48 Ersatzaussonderung
§ 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen
§ 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger
§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
§ 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten
§ 53 Massegläubiger
§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten
Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
§ 56 Bestellung des Insolvenzverwalters
§ 56a Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung
§ 56b Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe
§ 57 Wahl eines anderen Insolvenzverwalters
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
§ 59 Entlassung des Insolvenzverwalters
§ 60 Haftung des Insolvenzverwalters
§ 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
§ 62 Verjährung
§ 63 Vergütung des Insolvenzverwalters
§ 64 Festsetzung durch das Gericht
§ 65 Verordnungsermächtigung
§ 66 Rechnungslegung
§ 67 Einsetzung des Gläubigerausschusses
§ 68 Wahl anderer Mitglieder
§ 69 Aufgaben des Gläubigerausschusses
§ 70 Entlassung
§ 71 Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 72 Beschlüsse des Gläubigerausschusses
§ 73 Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 74 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 75 Antrag auf Einberufung
§ 76 Beschlüsse der Gläubigerversammlung
§ 77 Feststellung des Stimmrechts
§ 78 Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung
§ 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt Allgemeine Wirkungen
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
§ 81 Verfügungen des Schuldners
§ 82 Leistungen an den Schuldner
§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 84 Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
§ 85 Aufnahme von Aktivprozessen
§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse
§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
§ 89 Vollstreckungsverbot
§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten
§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
§ 92 Gesamtschaden
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners
§ 99 Postsperre
§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts
Zweiter Abschnitt Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
§ 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters
§ 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting
§ 105 Teilbare Leistungen
§ 106 Vormerkung
§ 107 Eigentumsvorbehalt
§ 108 Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse
§ 109 Schuldner als Mieter oder Pächter
§ 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter
§ 111 Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts
§ 112 Kündigungssperre
§ 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses
§ 114 (weggefallen)
§ 115 Erlöschen von Aufträgen
§ 116 Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen
§ 117 Erlöschen von Vollmachten
§ 118 Auflösung von Gesellschaften
§ 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
§ 120 Kündigung von Betriebsvereinbarungen
§ 121 Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren
§ 122 Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung
§ 123 Umfang des Sozialplans
§ 124 Sozialplan vor Verfahrenseröffnung
§ 125 Interessenausgleich und Kündigungsschutz
§ 126 Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
§ 127 Klage des Arbeitnehmers
§ 128 Betriebsveräußerung
Dritter Abschnitt Insolvenzanfechtung
§ 129 Grundsatz
§ 130 Kongruente Deckung
§ 131 Inkongruente Deckung
§ 132 Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen
§ 133 Vorsätzliche Benachteiligung
§ 134 Unentgeltliche Leistung
§ 135 Gesellschafterdarlehen
§ 136 Stille Gesellschaft
§ 137 Wechsel- und Scheckzahlungen
§ 138 Nahestehende Personen
§ 139 Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag
§ 140 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
§ 141 Vollstreckbarer Titel
§ 142 Bargeschäft
§ 143 Rechtsfolgen
§ 144 Ansprüche des Anfechtungsgegners
§ 145 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
§ 146 Verjährung des Anfechtungsanspruchs
§ 147 Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Erster Abschnitt Sicherung der Insolvenzmasse
§ 148 Übernahme der Insolvenzmasse
§ 149 Wertgegenstände
§ 150 Siegelung
§ 151 Verzeichnis der Massegegenstände
§ 152 Gläubigerverzeichnis
§ 153 Vermögensübersicht
§ 154 Niederlegung in der Geschäftsstelle
§ 155 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung
Zweiter Abschnitt Entscheidung über die Verwertung
§ 156 Berichtstermin
§ 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens
§ 158 Maßnahmen vor der Entscheidung
§ 159 Verwertung der Insolvenzmasse
§ 160 Besonders bedeutsame Rechtshandlungen
§ 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung
§ 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
§ 163 Betriebsveräußerung unter Wert
§ 164 Wirksamkeit der Handlung
Dritter Abschnitt Gegenstände mit Absonderungsrechten
§ 165 Verwertung unbeweglicher Gegenstände
§ 166 Verwertung beweglicher Gegenstände
§ 167 Unterrichtung des Gläubigers
§ 168 Mitteilung der Veräußerungsabsicht
§ 169 Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung
§ 170 Verteilung des Erlöses
§ 171 Berechnung des Kostenbeitrags
§ 172 Sonstige Verwendung beweglicher Sachen
§ 173 Verwertung durch den Gläubiger
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Erster Abschnitt Feststellung der Forderungen
§ 174 Anmeldung der Forderungen
§ 175 Tabelle
§ 176 Verlauf des Prüfungstermins
§ 177 Nachträgliche Anmeldungen
§ 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
§ 179 Streitige Forderungen
§ 180 Zuständigkeit für die Feststellung
§ 181 Umfang der Feststellung
§ 182 Streitwert
§ 183 Wirkung der Entscheidung
§ 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners
§ 185 Besondere Zuständigkeiten
§ 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Zweiter Abschnitt Verteilung
§ 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger
§ 188 Verteilungsverzeichnis
§ 189 Berücksichtigung bestrittener Forderungen
§ 190 Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger
§ 191 Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen
§ 192 Nachträgliche Berücksichtigung
§ 193 Änderung des Verteilungsverzeichnisses
§ 194 Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis
§ 195 Festsetzung des Bruchteils
§ 196 Schlußverteilung
§ 197 Schlußtermin
§ 198 Hinterlegung zurückbehaltener Beträge
§ 199 Überschuß bei der Schlußverteilung
§ 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
§ 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung
§ 202 Zuständigkeit bei der Vollstreckung
§ 203 Anordnung der Nachtragsverteilung
§ 204 Rechtsmittel
§ 205 Vollzug der Nachtragsverteilung
§ 206 Ausschluß von Massegläubigern
Dritter Abschnitt Einstellung des Verfahrens
§ 207 Einstellung mangels Masse
§ 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 209 Befriedigung der Massegläubiger
§ 210 Vollstreckungsverbot
§ 210a Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds
§ 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
§ 214 Verfahren bei der Einstellung
§ 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung
§ 216 Rechtsmittel
Sechster Teil Insolvenzplan
Erster Abschnitt Aufstellung des Plans
§ 217 Grundsatz
§ 218 Vorlage des Insolvenzplans
§ 219 Gliederung des Plans
§ 220 Darstellender Teil
§ 221 Gestaltender Teil
§ 222 Bildung von Gruppen
§ 223 Rechte der Absonderungsberechtigten
§ 224 Rechte der Insolvenzgläubiger
§ 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger
§ 225a Rechte der Anteilsinhaber
§ 226 Gleichbehandlung der Beteiligten
§ 227 Haftung des Schuldners
§ 228 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse
§ 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan
§ 230 Weitere Anlagen
§ 231 Zurückweisung des Plans
§ 232 Stellungnahmen zum Plan
§ 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung
§ 234 Niederlegung des Plans
Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 238a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 239 Stimmliste
§ 240 Änderung des Plans
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 246a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 248a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 249 Bedingter Plan
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 251 Minderheitenschutz
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 253 Rechtsmittel
Dritter Abschnitt Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
§ 254 Allgemeine Wirkungen des Plans
§ 254a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans
§ 254b Wirkung für alle Beteiligten
§ 255 Wiederauflebensklausel
§ 256 Streitige Forderungen. Ausfallforderungen
§ 257 Vollstreckung aus dem Plan
§ 258 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
§ 259 Wirkungen der Aufhebung
§ 259a Vollstreckungsschutz
§ 259b Besondere Verjährungsfrist
§ 260 Überwachung der Planerfüllung
§ 261 Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters
§ 262 Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters
§ 263 Zustimmungsbedürftige Geschäfte
§ 264 Kreditrahmen
§ 265 Nachrang von Neugläubigern
§ 266 Berücksichtigung des Nachrangs
§ 267 Bekanntmachung der Überwachung
§ 268 Aufhebung der Überwachung
§ 269 Kosten der Überwachung
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 269a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
§ 269b Zusammenarbeit der Gerichte
§ 269c Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse
Zweiter Abschnitt Koordinationsverfahren
§ 269d Koordinationsgericht
§ 269e Verfahrenskoordinator
§ 269f Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators
§ 269g Vergütung des Verfahrenskoordinators
§ 269h Koordinationsplan
§ 269i Abweichungen vom Koordinationsplan
Achter Teil Eigenverwaltung
§ 270 Voraussetzungen
§ 270a Eröffnungsverfahren
§ 270b Vorbereitung einer Sanierung
§ 270c Bestellung des Sachwalters
§ 270d Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern
§ 271 Nachträgliche Anordnung
§ 272 Aufhebung der Anordnung
§ 273 Öffentliche Bekanntmachung
§ 274 Rechtsstellung des Sachwalters
§ 275 Mitwirkung des Sachwalters
§ 276 Mitwirkung des Gläubigerausschusses
§ 276a Mitwirkung der Überwachungsorgane
§ 277 Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
§ 278 Mittel zur Lebensführung des Schuldners
§ 279 Gegenseitige Verträge
§ 280 Haftung. Insolvenzanfechtung
§ 281 Unterrichtung der Gläubiger
§ 282 Verwertung von Sicherungsgut
§ 283 Befriedigung der Insolvenzgläubiger
§ 284 Insolvenzplan
§ 285 Masseunzulänglichkeit
Neunter Teil Restschuldbefreiung
§ 286 Grundsatz
§ 287 Antrag des Schuldners
§ 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
§ 287b Erwerbsobliegenheit des Schuldners
§ 288 Bestimmung des Treuhänders
§ 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
§ 291 (weggefallen)
§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders
§ 293 Vergütung des Treuhänders
§ 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
§ 296 Verstoß gegen Obliegenheiten
§ 297 Insolvenzstraftaten
§ 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
§ 299 Vorzeitige Beendigung
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
§ 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung
§ 302 Ausgenommene Forderungen
§ 303 Widerruf der Restschuldbefreiung
§ 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 304 Grundsatz
§ 305 Eröffnungsantrag des Schuldners
§ 305a Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
§ 306 Ruhen des Verfahrens
§ 307 Zustellung an die Gläubiger
§ 308 Annahme des Schuldenbereinigungsplans
§ 309 Ersetzung der Zustimmung
§ 310 Kosten
§ 311 Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
§§ 312 bis 314 (weggefallen)
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt Nachlaßinsolvenzverfahren
§ 315 Örtliche Zuständigkeit
§ 316 Zulässigkeit der Eröffnung
§ 317 Antragsberechtigte
§ 318 Antragsrecht beim Gesamtgut
§ 319 Antragsfrist
§ 320 Eröffnungsgründe
§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall
§ 322 Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben
§ 323 Aufwendungen des Erben
§ 324 Masseverbindlichkeiten
§ 325 Nachlaßverbindlichkeiten
§ 326 Ansprüche des Erben
§ 327 Nachrangige Verbindlichkeiten
§ 328 Zurückgewährte Gegenstände
§ 329 Nacherbfolge
§ 330 Erbschaftskauf
§ 331 Gleichzeitige Insolvenz des Erben
Zweiter Abschnitt Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
§ 332 Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren
Dritter Abschnitt Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft
§ 333 Antragsrecht. Eröffnungsgründe
§ 334 Persönliche Haftung der Ehegatten
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 335 Grundsatz
§ 336 Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand
§ 337 Arbeitsverhältnis
§ 338 Aufrechnung
§ 339 Insolvenzanfechtung
§ 340 Organisierte Märkte. Pensionsgeschäfte
§ 341 Ausübung von Gläubigerrechten
§ 342 Herausgabepflicht. Anrechnung
Zweiter Abschnitt Ausländisches Insolvenzverfahren
§ 343 Anerkennung
§ 344 Sicherungsmaßnahmen
§ 345 Öffentliche Bekanntmachung
§ 346 Grundbuch
§ 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts
§ 348 Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte
§ 349 Verfügungen über unbewegliche Gegenstände
§ 350 Leistung an den Schuldner
§ 351 Dingliche Rechte
§ 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits
§ 353 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen
Dritter Abschnitt Partikularverfahren über das Inlandsvermögen
§ 354 Voraussetzungen des Partikularverfahrens
§ 355 Restschuldbefreiung. Insolvenzplan
§ 356 Sekundärinsolvenzverfahren
§ 357 Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
§ 358 Überschuss bei der Schlussverteilung
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
§ 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Vergütung des Insolvenzverwalters
§ 1 Berechnungsgrundlage
§ 2 Regelsätze
§ 3 Zu- und Abschläge
§ 4 Geschäftskosten, Haftpflichtversicherung
§ 5 Einsatz besonderer Sachkunde
§ 6 Nachtragsverteilung. Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans
§ 7 Umsatzsteuer
§ 8 Festsetzung von Vergütung und Auslagen
§ 9 Vorschuß
Zweiter Abschnitt Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 10 Grundsatz
§ 11 Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 12 Vergütung des Sachwalters
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Dritter Abschnitt Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung
§ 14 Grundsatz
§ 15 Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners
§ 16 Festsetzung der Vergütung. Vorschüsse
Vierter Abschnitt Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 17 Berechnung der Vergütung
§ 18 Auslagen. Umsatzsteuer
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 19 Übergangsregelung
§ 20 Inkrafttreten
VERORDNUNG (EU) über Insolvenzverfahren
Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld (Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung)
Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld (Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung)
Eingangsformel
§ 1 Pauschalierung sonstiger Kosten
§ 2 Bemessung der Pauschale
§ 3 Inkrafttreten
Schlußformel
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Eingangsformel
§ 1 Grundsatz
§ 2 Datensicherheit, Schutz vor Missbrauch
§ 3 Löschungsfristen
§ 4 Einsichtsrecht
§ 4a Anwendbares Recht
§ 5 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
Eingangsformel
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 Aufteilung auf die Krankenkassen der Kassenart im Schließungsfall
§ 3 Aufteilung auf die Krankenkassen der übrigen Kassenarten bei Schließung einer Krankenkasse
§ 4 Aufteilung im Insolvenzfall
§ 5 Verfahrensregelungen
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)
Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)
Eingangsformel
§ 1 Formulare
§ 2 Zulässige Abweichungen
§ 3 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
Eingangsformel
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 - InsoGeldFestV 2017)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 - InsoGeldFestV 2017)
Eingangsformel
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (InsoGeldFestV 2018)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (InsoGeldFestV 2018)
Eingangsformel
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
Eingangsformel
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Eingangsformel
§ 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
§ 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
§ 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung
Fußnote
G v. 10.12.2001 II 1258
In Kraft gem. Bek. v. 14.1.2002 II 319 mWv 1.1.2002
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 19.10.1994 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123)
vgl. Art. 3 G v. 22.12.2010 I 2248 +++)
Art. 1: AnfG 1999 (311-14-2)
Art. 2: Aufhebungsvorschriften
Art. 3 bis 101: Änderungsvorschriften
Erster Teil
Neufassung des Anfechtungsgesetzes
Art 1
-
Zweiter Teil
Aufhebung und Änderung von Gesetzen
Art 2
Aufhebung von Gesetzen
Es werden aufgehoben:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
die Gesamtvollstreckungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1185), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1374);
8.
das Gesamtvollstreckungs-Unterbrechungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1191);
9.
Art 3 bis 20
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Art 21
Änderung der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
(1)
(2) Die Maßgabe zur Seerechtlichen Verteilungsordnung in Anlage I Kapitel III Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 3 Buchstabe b des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 960) ist nicht mehr anzuwenden.
Art 22 bis 101
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Dritter Teil
Internationales Insolvenzrecht.
Übergangs- und Schlußvorschriften
Art 102
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
§ 1
Örtliche Zuständigkeit
(1) Kommt in einem Insolvenzverfahren den deutschen Gerichten nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. EG Nr. L 160 S. 1) die internationale Zuständigkeit zu, ohne dass nach § 3 der Insolvenzordnung ein inländischer Gerichtsstand begründet wäre, so ist das Insolvenzgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat.
(2) Besteht eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Niederlassung des Schuldners liegt. § 3 Abs. 2 der Insolvenzordnung gilt entsprechend.
(3) Unbeschadet der Zuständigkeit nach den Absätzen 1 und 2 ist für Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 jedes inländische Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk Vermögen des Schuldners belegen ist. Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung die Entscheidungen oder Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 für die Bezirke mehrerer Insolvenzgerichte einem von diesen zuzuweisen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
§ 2
Begründung des Eröffnungsbeschlusses
Ist anzunehmen, dass sich Vermögen des Schuldners in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet, sollen im Eröffnungsbeschluss die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen kurz dargestellt werden, aus denen sich eine Zuständigkeit nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 für die deutschen Gerichte ergibt.
§ 3
Vermeidung von Kompetenzkonflikten
(1) Hat das Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet, so ist, solange dieses Insolvenzverfahren anhängig ist, ein bei einem inländischen Insolvenzgericht gestellter Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen unzulässig. Ein entgegen Satz 1 eröffnetes Verfahren darf nicht fortgesetzt werden. Gegen die Eröffnung des inländischen Verfahrens ist auch der Verwalter des ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens beschwerdebefugt.
(2) Hat das Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, weil nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 die deutschen Gerichte zuständig seien, so darf ein deutsches Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ablehnen, weil die Gerichte des anderen Mitgliedstaats zuständig seien.
§ 4
Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats
(1) Darf das Insolvenzgericht ein bereits eröffnetes Insolvenzverfahren nach § 3 Abs. 1 nicht fortsetzen, so stellt es von Amts wegen das Verfahren zugunsten der Gerichte des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ein. Das Insolvenzgericht soll