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Einstieg ins Zivilrecht
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eBook282 Seiten11 Stunden

Einstieg ins Zivilrecht

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Über dieses E-Book

Aller Anfang ist schwer.  Das gilt auch für das Studium der Rechtswissenschaft und insbesondere für das Zivilrecht.  Angesichts des Umfangs der Materie und der unverständlichen Fachsprache kann man sich als Anfänger leicht abschrecken lassen.  Mit einem in einfacher Sprache dargelegten Überblick über das, was den Einsteiger in das Zivilrecht erwartet, ist es aber durchaus möglich, die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre und der Technik des Gutachtens zu verstehen und schon von Anfang an Spaß an der Juristerei zu haben.

Als ich in den 80er Jahren mein Jurastudium begonnen hatte, gab es bei Weitem nicht so viel Literatur, mit der man sich den Einstieg in das Zivilrecht erschließen konnte.  Vielmehr musste ich mir Kenntnisse im Privatrecht anhand von großen Lehrbüchern aneignen, die oftmals einen recht trockenen Stil hatten.  Heutzutage hat der Anfänger zwar deutlich mehr Möglichkeiten bei der Auswahl von Lehrmaterialien.  Dennoch sehe ich eine Lücke zwischen den immer noch teilweise zu kurz geratenen und andererseits viel zu detailliert aufgemachten Einführungen zu diesem Thema.  Mit diesem Buch will ich deshalb einen Mittelweg schaffen, der den Anfänger im ersten Semester der Rechtswissenschaft nicht überfordert, aber trotzdem solide Grundkenntnisse im Kernbereich des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs - nämlich der Rechtsgeschäftslehre - vermittelt.

Nach einem ersten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen soll die juristische Arbeitsweise und hier besonders das schematische Herangehen an die Lösung eines Sachverhalts in der Klausur dargestellt werden.  Zwar liest man oft, dass Aufbauschemata eine solide juristische Arbeitsweise nicht ersetzen können und deshalb verpönt sind.  Das mag für den fortgeschrittenen Studenten und den Examenskandidaten gelten.  Wer aber seine erste Klausur im Zivilrecht mit viel Detailwissen und ohne einen richtig strukturierten Aufbau "in den Sand gesetzt" hat, wird mir darin zustimmen, dass es gerade am Anfang enorm wichtig ist zu lernen, die jeweiligen Probleme anhand eines Schemas an der richtigen Stelle zu verorten und zu diskutieren.  Den Gerichten steht es frei, ihre Entscheidungen ohne Struktur und Gliederung zu verfassen, der Student wird bei diesem Vorgehen aber nicht erfolgreich sein.

Im Anschluss an die Darstellung der juristischen Arbeitsweise sollen sodann die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre als dem zentralen Teil beim Einstieg in das Zivilrecht erörtert werden.  Dabei habe ich eine Vielzahl von kleinen Beispielsfällen eingefügt, da sich die abstrakt dargestellten Probleme sehr viel leichter anhand von Beispielen einprägen lassen.  Des Weiteren werden in einem jeweils eigenen Kapitel die Verjährung und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.  Zur Übung des Gutachtenstils und der zentralen Bereiche der Rechtsgeschäftslehre sind am Ende des Buchs einige Übungsfälle mit ausführlichen und vollständig ausformulierten Lösungen angefügt.

SpracheDeutsch
HerausgeberRoy Dörnhofer
Erscheinungsdatum20. Feb. 2023
ISBN9781393125624
Einstieg ins Zivilrecht
Autor

Roy Dörnhofer

Roy Dörnhofer hat in Bayern beide Staatsexamina abgelegt und war dann in den neuen Bundesländern als Richter und Staatsanwalt tätig.  Er war unter anderem als Richter am Landgericht im Rahmen einer Abordnung in einem Zivilsenat bei einem Oberlandesgericht beschäftigt.

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    Buchvorschau

    Einstieg ins Zivilrecht - Roy Dörnhofer

    Allgemeine Vorbemerkungen

    Aller Anfang ist schwer.  Das gilt auch für das Studium der Rechtswissenschaft und insbesondere für das Zivilrecht.  Angesichts des Umfangs der Materie und der unverständlichen Fachsprache kann man sich als Anfänger leicht abschrecken lassen.  Mit einem in einfacher Sprache dargelegten Überblick über das, was den Einsteiger in das Zivilrecht erwartet, ist es aber durchaus möglich, die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre und der Technik des Gutachtens zu verstehen und schon von Anfang an Spaß an der Juristerei zu haben.

    Als ich in den 80er Jahren mein Jurastudium begonnen hatte, gab es bei Weitem nicht so viel Literatur, mit der man sich den Einstieg in das Zivilrecht erschließen konnte.  Vielmehr musste ich mir Kenntnisse im Privatrecht anhand von großen Lehrbüchern aneignen, die oftmals einen recht trockenen Stil hatten.  Heutzutage hat der Anfänger zwar deutlich mehr Möglichkeiten bei der Auswahl von Lehrmaterialien.  Dennoch sehe ich eine Lücke zwischen den immer noch teilweise zu kurz geratenen und andererseits viel zu detailliert aufgemachten Einführungen zu diesem Thema.  Mit diesem Buch will ich deshalb einen Mittelweg schaffen, der den Anfänger im ersten Semester der Rechtswissenschaft nicht überfordert, aber trotzdem solide Grundkenntnisse im Kernbereich des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs - nämlich der Rechtsgeschäftslehre - vermittelt.

    Nach einem ersten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen soll die juristische Arbeitsweise und hier besonders das schematische Herangehen an die Lösung eines Sachverhalts in der Klausur dargestellt werden.  Zwar liest man oft, dass Aufbauschemata eine solide juristische Arbeitsweise nicht ersetzen können und deshalb verpönt sind.  Das mag für den fortgeschrittenen Studenten und den Examenskandidaten gelten.  Wer aber seine erste Klausur im Zivilrecht mit viel Detailwissen und ohne einen richtig strukturierten Aufbau „in den Sand gesetzt" hat, wird mir darin zustimmen, dass es gerade am Anfang enorm wichtig ist zu lernen, die jeweiligen Probleme anhand eines Schemas an der richtigen Stelle zu verorten und zu diskutieren.  Den Gerichten steht es frei, ihre Entscheidungen ohne Struktur und Gliederung zu verfassen, der Student wird bei diesem Vorgehen aber nicht erfolgreich sein.

    Im Anschluss an die Darstellung der juristischen Arbeitsweise sollen sodann die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre als dem zentralen Teil beim Einstieg in das Zivilrecht erörtert werden.  Dabei habe ich eine Vielzahl von kleinen Beispielsfällen eingefügt, da sich die abstrakt dargestellten Probleme sehr viel leichter anhand von Beispielen einprägen lassen.  Des Weiteren werden in einem jeweils eigenen Kapitel die Verjährung und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.  Zur Übung des Gutachtenstils und der zentralen Bereiche der Rechtsgeschäftslehre sind am Ende des Buchs einige Übungsfälle mit ausführlichen und vollständig ausformulierten Lösungen angefügt.

    Literaturverzeichnis

    Boemke/Ulrici, BGB Allgemeiner Teil, 2. Auflage, 2014

    Bork, BGB AT, 4. Auflage, 2016

    Brox/Walker, BGB AT, 44. Auflage, 2020

    Grüneberg, BGB, 82. Auflage, 2023

    Jauernig, BGB, 18. Auflage, 2021

    Köhler, BGB AT, 46. Auflage, 2022

    Larenz/Wolf, BGB AT, 9. Auflage, 2004

    Medicus/Petersen, BGB AT, 11. Auflage, 2016

    Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 28. Auflage, 2021

    Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, 2012

    Stadler, BGB AT, 20. Auflage, 2020

    A. Grundlagen

    Das Zivilrecht wird synonym auch als bürgerliches Recht bezeichnet.  Es ist ein Teil der Rechtsordnung, die ein geordnetes Zusammenleben in einer Gemeinschaft gewährleisten soll.  Im Gegensatz dazu stehen etwa moralische Regeln, die nicht anhand des Gesetzes erzwingbar sind.

    In Deutschland ist das Zivilrecht zum weit überwiegenden Teil kodifiziert, also in generell-abstrakten Regeln niedergelegt, die für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gelten.  Eine Ausnahme wäre z.B. nur das Gewohnheitsrecht, welches in keiner Rechtsnorm festgeschrieben ist.  Im Gegensatz dazu ist das case law in den USA etwa zu einem großen Teil nicht in Rechtsnormen geregelt, sondern es dienen Gerichtsentscheidungen als Leitfaden für zukünftige Streitfälle.

    Auf Bundes- und Landesebene gibt es insgesamt zehntausende Gesetze und Rechtsverordnungen in Deutschland.  Offenbar war der Gesetzgeber schon immer sehr arbeitsfreudig.

    I. Abgrenzung Zivilrecht/Öffentliches Recht

    Als erstes muss das Zivilrecht vom öffentlichen Recht abgegrenzt werden.  Dies ist schon deshalb nötig, weil sich etwa bei einem Rechtsstreit daraus ergibt, welches Recht in der Sache anzuwenden ist und bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist, also etwa bei einem Verwaltungsgericht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten oder bei einem Zivilgericht in privatrechtlichen Streitigkeiten.  Auch in der Ausbildung werden diese Fächer unterschieden und separat gelehrt.

    Das öffentliche Recht umfasst:

    1. Das Strafrecht

    2. Das Verwaltungsrecht

    3. Das Verfassungsrecht

    4. Das Prozessrecht (hier: Straf-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Zivilprozessrecht)

    1. Abgrenzung

    Die Abgrenzung erfolgt danach, ob sich die Parteien gleichgeordnet gegenüberstehen (dann Zivilrecht) oder ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, in welchem der Staat in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (dann öffentliches Recht).

    Beispiel: Der Streit eines Bauherrn mit seinem Werkunternehmer oder Architekten wird nach dem Zivilrecht beurteilt und vor den Zivilgerichten ausgetragen.  Bei dem Streit des Bauherrn mit der Baubehörde handelt es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die vor dem Verwaltungsgericht entschieden werden muss.

    2. Fiskalisches Handeln

    Es gibt aber auch ein fiskalisches Handeln des Staats, welches nicht nach dem öffentlichen Recht zu beurteilen ist, sondern bei dem er als eine juristische Person im Privatrechtsverkehr auftritt.

    Beispiele: Wenn sich auf beiden Seiten Privatpersonen gegenüberstehen, ist bei Rechtsstreitigkeiten das Zivilrecht einschlägig, wie etwa wenn der A die Zahlung des Kaufpreises vom B aus einem mit diesem geschlossenen Kaufvertrag verlangt.  Sofern auf einer Seite aber der Staat auftritt, wird in der Regel ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zugrunde liegen.  Ausnahmsweise kann dies aber anders sein, wenn der Staat fiskalisch (= wie eine Privatperson) tätig wird, wie etwa wenn eine Gemeinde einen Kaufvertrag über mehrere Schreibtische für ihre Mitarbeiter abschließt.

    3. Privatautonomie

    Im Zivilrecht gilt das Prinzip der Privatautonomie, welches durch Art. 2 I GG gewährleistet ist, sodass jeder sein Leben durch rechtliche Selbstbestimmung selbst regeln kann.  Eine freiheitliche Rechtsordnung will gewährleisten, dass Private untereinander möglichst weitgehend rechtliche Freiräume haben, wobei der Staat lediglich den Rahmen vorgibt.  So wäre etwa die Testierfreiheit zu nennen, nach welcher jeder frei durch ein Rechtsgeschäft bestimmen kann, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll.  Von besonderer Bedeutung ist allerdings die Vertragsfreiheit, nach der jeder entscheiden kann, ob er sich überhaupt vertraglich binden will und wenn ja, mit welchem Inhalt und mit welchen Personen Verträge geschlossen werden sollen.

    Eine Ausnahme davon stellt der Kontrahierungszwang dar, wonach im Bereich lebenswichtiger Grundbedürfnisse ein Zwang zum Abschluss eines Vertrags bestehen kann (siehe im Einzelnen Vykydal JuS 1996, L 34 ff.).  So gibt es z.B. für Verkehrsbetriebe gem. § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) einen Kontrahierungszwang oder auch für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 5 II, 4 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz).

    II. Das Zivilrecht und seine gesetzlichen Regelungen

    1. Zivilrechtliche Normen

    Das Zivilrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt.  Von herausragender Bedeutung ist dabei das am 1.1.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).  Allerdings gibt es auch noch weitere Gesetze, die als Sonderprivatrecht bezeichnet werden und die nur für bestimmte Berufsgruppen Geltung haben.  Darunter fällt etwa das Handelsgesetzbuch (HGB), welches Sonderregelungen für Kaufleute enthält.  Auch das Arbeitsrecht für unselbständig Tätige ist hier zu nennen oder etwa das Immaterialgüterrecht (Urheberrechte etc.).

    An dieser Stelle bietet es sich an, die Normenhierarchie in Deutschland darzustellen.  Vorrang hat vom Grundsatz her jeweils die vorher genannte Norm:

    Grundgesetz

    Bundesgesetze (wie z.B. das BGB)

    Rechtsverordnungen des Bundes

    Verfassungen der Länder

    Landesgesetze

    Rechtsverordnungen der Länder

    Akte der Rechtssetzung von Gemeinden und Körperschaften

    Wer im Internet nach einem bestimmen Gesetz sucht, kann sich z.B. auf diesen Link stützen, der eine sehr umfangreiche Liste von Gesetzen enthält:

    https://dejure.org.

    2. Bürgerliches Gesetzbuch

    Im Folgenden soll der Kernbereich des Zivilrechts - nämlich das BGB - näher betrachtet werden.  Vor dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 bestanden in den jeweiligen Ländern Deutschlands eigene Rechtssysteme und Gesetze, sodass man von einer Rechtszersplitterung sprechen kann.  Im Jahr 1874 machte sich eine erste Kommission an die Arbeit, ein einheitliches BGB für das gesamte Reich zu schaffen.  Nach mehreren Änderungen wurde dann am 18.08.1896 das Gesetz ausgefertigt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher aufgeteilt.  Es handelt sich dabei um:

    den Allgemeinen Teil (§§ 1-240 BGB),

    das Schuldrecht (§§ 241-853 BGB),

    das Sachenrecht (§§ 854-1296 BGB),

    das Familienrecht (§§ 1297-1921 BGB) und

    das Erbrecht (§§ 1922-2385 BGB).

    a) Allgemeiner Teil

    Der Allgemeine Teil wiederum umfasst mehrere Abschnitte, und zwar die Personen (§§ 1-9 BGB), die Sachen und Tiere (§§ 90-103 BGB), die Rechtsgeschäftslehre (§§ 104-185 BGB), die Fristen und Termine (§§ 186-193 BGB), die Verjährung (§§ 194-218 BGB) sowie die Rechtsausübung, Selbstverteidigung und Selbsthilfe (§§ 226-240 BGB).

    Als vor die Klammer gezogener Teil hat das erste Buch des BGB für das gesamte Zivilrecht Geltung und wird auch in der Ausbildung zuerst gelehrt.  Sofern allerdings eine speziellere Regelung existiert, ist diese vorrangig (lex specialis derogat legi generalis).  Andererseits sind die Regeln aus den anderen vier Büchern auch nur dort anzuwenden.

    Unter dem Punkt „C. Rechtsgeschäftslehre" weiter unten werde ich den wichtigsten Bereich des Allgemeinen Teils in seinen Grundzügen darstellen (also die Vorschriften der §§ 104-185 BGB).  Die nachfolgenden Bücher des BGB wären ohne die Grundlagen des Allgemeinen Teils ansonsten gar nicht verständlich.  Aufgrund des hohen Abstraktionsgrades des Allgemeinen Teils ist es gerade für Einsteiger oft recht schwierig, die Materie zu durchschauen.

    b) Weitere Bücher

    Um einen kurzen Überblick zu geben, soll an dieser Stelle der Inhalt der anderen vier Bücher genannt werden:

    Das Schuldrecht regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse zwischen Personen, etwa wenn diese einen Kaufvertrag abschließen. 

    Im Sachenrecht werden die Beziehungen von Personen zu Sachen geregelt, wie etwa der Besitz und das Eigentum an einem Kfz. 

    Das Familienrecht umfasst die Ehe, das Verhältnis der Eltern zu den Kindern sowie die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. 

    Letztlich trifft das Erbrecht Bestimmungen über die vermögensrechtlichen Folgen beim Tod einer natürlichen Person. 

    All diese Materien werden dem Studenten der Rechtswissenschaft nicht sogleich am Anfang, sondern erst mit fortschreitender Dauer des Studiums begegnen.

    B. Die juristische Arbeitsweise

    Alle Juristen müssen sich an eine bestimmte Arbeitsweise halten, um rechtliche Probleme anhand des Gesetzes zu lösen.  Dabei ist es entgegen einer weit verbreiteten Auffassung in der Bevölkerung nicht so, dass man als Jurist Gesetze auswendig lernt.  Vielmehr muss man sich mit der Systematik der jeweiligen Gesetze vertraut machen und dann nur wissen, wo genau man nachschlagen muss, um die gesetzlichen Regeln für die Lösung des Sachverhalts zu finden.  Es geht also hauptsächlich um das Verständnis des Rechts und seine systematische Anwendung.  Ganz ohne Auswendiglernen geht es aber doch nicht.  Man muss sich nämlich gewisse Prüfungsschemata einprägen, sodass man Probleme am richtigen Ort diskutiert und löst.

    Als Jurist muss man sich intensiv mit der juristischen Literatur auseinandersetzen.  Wer einmal einen Blick in ein Gesetz geworfen hat oder gar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs durchgelesen hat, wird schnell erkennen, dass die Materie recht unverständlich sein kann.  Viele Probleme im Zivilrecht sind auch sehr umstritten und bedürfen der Erörterung dieser divergierenden Meinungen.  Dazu muss sich der Rechtsanwender oft auf die rechtswissenschaftliche Literatur berufen, um sich Klarheit über die jeweilige Materie zu verschaffen.  Im Folgenden sollen somit kurz die gängigsten Nachschlagewerke für den Juristen genannt werden:

    Kommentare

    Diese auf den ersten Blick enorm umfangreichen Bücher sind die wichtigsten Helfer beim Auffinden von Meinungen und Urteilen zu den einzelnen Normen.  Auch finden sich Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der jeweiligen Norm und zum gesetzgeberischen Ziel bei Schaffung der Vorschrift.  Für das Zivilrecht ist der „Grüneberg (früher „Palandt) der wichtigste Kommentar, da er nicht wie die meisten anderen Kommentare in mehreren Bänden erscheint und somit handlicher ist.  Des Weiteren ist dieser Kommentar sehr aktuell, da er jedes Jahr neu aufgelegt wird.

    Lehrbuch

    Jeder Einsteiger wird sich ein Lehrbuch zulegen müssen, um den Einstieg in ein Rechtsgebiet erfolgreich vornehmen zu können.  Solche Werke stellen die Materie zusammenhängend und verständlich dar, sodass sie insbesondere für den Anfänger außerordentlich wichtig sind.

    Aufsätze

    In vielen juristischen Zeitschriften finden sich Aufsätze zu allen möglichen Themenbereichen.  In diesen werden dann die Probleme sehr vertieft dargestellt.  Nachfolgend seien die wichtigsten genannt:

    http://rsw.beck.de/zeitschriften/ja

    https://www.degruyter.com/view/j/jura

    http://rsw.beck.de/zeitschriften/jus

    http://www.zjs-online.com/

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