Polizei- und Ordnungsrecht Berlin - Grundzüge des Zwangsrechts: Lern- und Fallbuch für Ausbildung und Studium
Von Patrick Lerm
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Über dieses E-Book
Patrick Lerm
Patrick Lerm ist Polizeihauptkommissar, Dozent und Autor zahlreicher Bücher zum Sicherheits- und Beamtenrecht und zudem Gründer des YouTube-Kanals So geht Einsatzrecht!
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Rezensionen für Polizei- und Ordnungsrecht Berlin - Grundzüge des Zwangsrechts
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Buchvorschau
Polizei- und Ordnungsrecht Berlin - Grundzüge des Zwangsrechts - Patrick Lerm
Einführung
Das vorliegende Buch richtet sich primär an angehende Polizeikräfte (Auszubildende und Studierende) im Land Berlin, die sich gezielt und vertieft auf Prüfungen im Fach Polizei- und Ordnungsrecht (POR) vorbereiten möchten. Durch meine haupt- und nebenamtliche Lehrtätigkeit im Bereich des Sicherheitsrechts habe ich zahlreiche Anregungen und Anmerkungen durch Auszubildende/Studierende und Lehrgangsteilnehmer visuell aufbereitet und Lösungsansätze entwickelt.
Kompakt – übersichtlich – anschaulich: Für mich stand bei der Erstellung dieses Werkes im Vordergrund, ein möglichst kompaktes Buch mit einer klaren Struktur zu schaffen. Zahlreiche Beispiele und Übersichten sollen den Lesefluss bewusst auflockern und den Prüfungsstoff immer wieder auf den Punkt zusammenfassen.
Meine Vorgehensweise: Ich stelle, nach einer kurzen allgemeinen Einführung ins Verwaltungsvollstreckungsrecht, die grundlegenden Begrifflichkeiten des präventiven Zwangsrechts vor. Im Anschluss daran werde ich die relevanten Zwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) darstellen. Hierbei gehe ich grundsätzlich jeweils wie folgt vor:
Ebenso ist das besondere Verfahren nach § 15 ASOG enthalten – die unmittelbare Ausführung. Sehr wichtig für angehende Polizeikräfte sind Themen wie die Fesselung und der Schusswaffengebrauch und deren Voraussetzungen. Dazu finden Sie im Inhaltsverzeichnis separate Gliederungspunkte.
Ich möchte – um falschen bzw. zu hohen Erwartungen vorzubeugen – darauf hinweisen, dass ich bestimmte Inhalte nicht dargestellt habe: Dazu zählt beispielweise das Befugnisrecht des ASOG und die dortigen Voraussetzungen. Ich werde jedoch Bezüge dazu herstellen, wenn es für das Gesamtverständnis erforderlich ist. Auch habe ich das Prüfungsschema für die Durchsetzung von repressiven Maßnahmen bewusst herausgelassen. Ich setze den Schwerpunkt bewusst bei der Prävention.
Hinweise zum Arbeiten mit diesem Werk:
„Das Gesetz muss beim Lernprozess immer neben Ihnen liegen!" Diesen Satz hören Sie bestimmt nicht zum ersten Mal. Sie müssen auch in der Klausur eng am Gesetz arbeiten. Nur durch das enge Arbeiten am Gesetz können Sie die Inhalte nachvollziehen. Wie Sie auf den nachfolgenden Seiten feststellen werden, benötigen Sie mehrere Gesetze, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.
Auch, wenn man sich (als Auszubildender/bzw. Studierender – m/w/d) hinsichtlich der Prüfschemata eine Einheitlichkeit wünschen würde, so wird man doch rasch feststellen, dass es in der Literatur und in der Lehre hier und da (mehr oder weniger geringfügige) Abweichungen gibt. Bitte lassen Sie sich dadurch in Vorbereitung auf Klausuren nicht verunsichern. Ich bin nun schon über sieben Jahre Dozent, Fachlehrer und Prüfer und ich kann Ihnen sicher sagen, dass Punkteabzüge in der Klausur in den aller wenigsten Fällen auf derartigen, durchaus vertretbaren Abweichungen beruhen. Meist sind es Verständnisprobleme, komplett fehlendes Wissen über Definitionen oder aber einfach nur die daraus resultierende Zeitknappheit, die zu massiveren Punkteabzügen führen.
Soweit ersichtlich (und für mich überraschend), habe ich bisher kein veröffentlichtes Werk gefunden, welches das präventive Zwangsrecht mit Blick auf Berlin auf diese Art und Weise darstellt. Dies war auch einer der Hauptgründe für die Erstellung. Es geht mir darum, Ihnen eine echte Lernhilfe zur Verfügung zu stellen.
Erfahrungsgemäß kann es gerade in den ersten Auflagen zu kleineren Fehlern kommen, die auch bei äußerst gewissenhafter Durchschau meist unbemerkt bleiben. Darüber hinaus erhebe ich ausdrücklich nicht den Anspruch auf lückenlose Vollständigkeit. Sofern Sie beim Durcharbeiten des Buches auf Dinge stoßen, die verbesserungswürdig sind, oder haben Sie sonstige Anregungen, verfahren Sie bitte folgendermaßen: Richten Sie die Anmerkungen gerne an meine Mailadresse einsatzrecht@web.de.
Noch eine kleine Werbung in eigener Sache: Ich werde zu gegebener Zeit auch entsprechende Lernvideos auf meinem bereits bestehenden YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! veröffentlichen. Auf diesem Kanal veröffentliche ich bereits seit dem Jahr 2020 entsprechende Lernvideos, primär für angehende Bundespolizeikräfte. Dies soll Sie nicht davon abhalten, hier vorbeizuschauen. Ich beabsichtigte hier zukünftig auch die Veröffentlichung von Lernvideos zum Zwangsrecht, die die Inhalte dieses Buches nochmal zusammenfassen und ergänzen. Hierzu werde ich auch eine entsprechende Playlist erstellen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Link: https://www.youtube.com/channel/UCg77frCU3HoKOx1cZ1JvvyQ
Um auf meinen Kanal zu gelangen einfach den nachfolgenden QR-Code scannen:
Allgemeiner Hinweis: Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für Frauen.
Stadelhofen, im Dezember 2023 Patrick Lerm
Inhaltsverzeichnis
Einführung
A. Tipps zum Umgang mit diesem Buch
B. Lernziele
C. Verwaltungsvollstreckung und Rechtsquellen
I. Verwaltungsvollstreckung
II. Rechtsquellen (Welche Gesetze sind wichtig?)
D. Ebenen polizeilichen Handelns
E. Gedankliche Vorprüfung beim Zwang (5er-Schritt)
F. Formen des Verwaltungszwanges
I. Ersatzvornahme (§ 10 VwVG)
II. Zwangsgeld (§ 11 VwVG)
III. Unmittelbarer Zwang (§ 12 VwVG, §§ 1–7, 19–21b UZwG Bln)
G. Besonderheiten beim unmittelbaren Zwang
I. Fesselung (§ 20 UZwG Bln)
1. TBM: Gewahrsam
2. TBM: Fesselungsgründe
a) Angriffsgefahr/Widerstand leisten (§ 20 Abs. 1 lit. a UZwG Bln)
b) Fluchtversuch/Flucht-/Befreiungsverdacht (§ 20 Abs. 1 lit. b UZwG Bln)
c) Gefahr der Selbsttötung/Selbstbeschädigung (§ 20 Abs. 1 lit. c UZwG Bln)
II. Einsatz der Hiebwaffe (§§ 19, 21 UZwG Bln)
1. Gesetzliche Vorschriften
2. Vorschriften aus der AV Pol UZwG Bln
a) Begriff Menschenmenge (wiederholte Androhung)
b) Grundsätze für die Hiebwaffe
III. Schusswaffengebrauch (§§ 8–16 UZwG Bln)
1. Allgemeines (Abgrenzung zur Notwehr)
2. Voraussetzungen (§§ 11, 15 UZwG Bln)
3. Androhungserfordernis (§ 10 UZwG Bln)
4. Gebrauch gegen Kinder? (§ 9 Abs. 3 UZwG Bln)
5. Finaler Rettungsschuss zulässig? (§ 9 Abs. 2 S. 1 UZwG Bln)
6. Verbot der Gefährdung Unbeteiligter (§ 9 Abs. 2 S. 2 UZwG Bln)
7. Sachverhalt – präventiver Schusswaffengebrauch (Prüfungsschema)
a) Vorprüfung
b) Ermächtigungsgrundlage (EGL)
c) Formelle Rechtmäßigkeit
aa) Zuständigkeit
(1) Sachliche Zuständigkeit
(2) Örtliche Zuständigkeit
bb) Verfahrens- und Formvorschriften
d) Materielle Rechtmäßigkeit
aa) Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen (hier: § 6 Abs. 1 VwVG)
bb) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
(1) Androhung (§ 10 UZwG)
(2) Festsetzung (§ 14 VwVG) – letzte mündliche Warnung?
(3) Anwendung (§ 15 VwVG)
cc) Allgemeine Vorschriften der Zwangsanwendung
dd) Allgemeine Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs
(1) Schusswaffeneinsatz als äußerstes Mittel (§ 9 Abs. 1 S. 1 UZwG Bln)
(2) Vorrangigkeit gegen Sachen (§ 9 Abs. 1 S. 2 UZwG Bln)
(3) Zweck des Schusswaffengebrauchs (§ 9 Abs. 2 UZwG Bln)
(4) Schießverbote (Kinder/Gefährdung Unbeteiligter)
ee) Zulässige Schusswaffe (§ 2 Abs. 1, 4 UZwG Bln)
ff) Besondere Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs (§ 11 UZwG).......
gg) Richtiger Adressat
hh) Ermessen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 Abs. 1 ASOG)
ii) Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 VwVG, § 4 UZwG Bln)
H. Verfahren im Überblick
I. Stufen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens
II. Verfahrensgang bei der Ersatzvornahme
III. Verfahrensgang beim Zwangsgeld
IV. Verfahrensgang beim unmittelbaren Zwang
I. Verfahrensart 1: Gestrecktes Verfahren (§ 6 Abs. 1 VwVG)
I. Prüfungsschema (mit Erläuterungen)
1. Vorprüfung
2. Ermächtigungsgrundlage (EGL) für die Vollstreckung
3. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Zuständigkeit
b) Verfahrens- und Formvorschriften
4. Materielle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Tatbestandsvoraussetzungen (§ 6 Abs. 1 VwVG)
b) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
c) Richtiger Adressat der Zwangsanwendung
d) Ermessen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 Abs. 1 ASOG)
e) Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 VwVG, § 4 UZwG Bln)
II. Mustersachverhalt
III. Lösung zum Mustersachverhalt
1. Vorprüfung
a) Grundrechtseingriff
b) Entscheidung (präventiv / repressiv)
2. Ermächtigungsgrundlage (EGL) für die Vollstreckung
3. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Zuständigkeit
aa) Sachliche Zuständigkeit
bb) Örtliche Zuständigkeit
b) Verfahrens- und Formvorschriften
4. Materielle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Tatbestandsvoraussetzungen (§ 6 Abs. 1 VwVG)
aa) 1. TBM: Wirksamer Grund-VA (§§ 35, 43 VwVfG)
bb) 2. TBM: Vollstreckbarkeit des Grund-VA
b) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
aa) Androhung (§ 13 VwVG)
bb) Festsetzung (§ 14 VwVG) – letzte Warnung
cc) Anwendung (§ 15 VwVG)
(1) Allgemeine Voraussetzungen (§§ 10 oder 11 oder 12 VwVG)
(2) Spezielle Voraussetzungen bei unmittelbarem Zwang (§§ 1 ff. UZwG Bln)
c) Richtiger Adressat der Zwangsanwendung
d) Ermessen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 Abs. 1 ASOG)
e) Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 VwVG, § 4 UZwG Bln)
J. Verfahrensart 2: Sofortvollzug/sofortiger Zwang (§ 6 Abs. 2 VwVG)
I. Prüfungsschema
1. Vorprüfung
2. Ermächtigungsgrundlage (EGL) für die Vollstreckung
3. Formelle RM der Vollstreckung
a) Zuständigkeit
b) Verfahrens- und Formvorschriften
4. Materielle RM der Vollstreckung
a) Tatbestandsvoraussetzungen (§ 6 Abs. 2 VwVG)
b) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen – Anwendung (§ 15 VwVG)
c) Richtiger Adressat der Zwangsanwendung
d) Ermessen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 Abs. 1 ASOG)
e) Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 VwVG, § 4 UZwG Bln)
II. Mustersachverhalt
III. Lösung zum Mustersachverhalt
1. Vorprüfung
a) Grundrechtseingriff
b) Entscheidung (präventiv/repressiv)
2. Ermächtigungsgrundlage (EGL) für die Vollstreckung
3. Formelle RM der Vollstreckung
a) Zuständigkeit
aa) Sachliche Zuständigkeit
bb) Örtliche Zuständigkeit
b) Verfahrens- und Formvorschriften
4. Materielle RM der Vollstreckung
a) Tatbestandsvoraussetzungen (§ 6 Abs. 2 VwVG)
aa) 1. TBM: Kein-Grund-VA
aa) 2. TBM: Verhinderung einer rechtswidrigen Tat oder Abwendung einer drohenden Gefahr
bb) 3. TBM: Handeln innerhalb ihrer Befugnisse
cc) 4. TBM: Notwendigkeit
b) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen – Anwendung (§ 15 VwVG)
aa) Allgemeine Voraussetzungen (§§ 10 oder 12 VwVG)
bb) Spezielle Voraussetzungen bei unmittelbarem Zwang (§§ 1 ff. UZwG Bln)
(1) Zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs berechtigte Personen (§ 3 UZwG Bln)
(2) Anwendung einer zulässigen Form des unmittelbaren Zwangs (§ 2 Abs. 1 UZwG Bln)
(3) Besondere Voraussetzungen des unmittelbaren Zwangs
c) Richtiger Adressat der Zwangsanwendung
d) Ermessen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 Abs. 1 ASOG)
e) Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 VwVG, § 4 UZwG Bln)
K. Verfahrensart 3: Abgekürztes Verfahren (§ 6 Abs. 2 VwVG analog)
I. Prüfungsschema
1. Vorprüfung
2. Ermächtigungsgrundlage (EGL) für die Vollstreckung
3. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Zuständigkeit
b) Verfahrens- und Formvorschriften
4. Materielle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Tatbestandsvoraussetzungen § 6 Abs. 1 VwVG)
b) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen – (fehlende Androhung)
c) Wechsel in den sofortigen Zwang (TBM des § 6 Abs. 2 VwVG analog)
d) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen – Anwendung (§ 15 VwVG)
e) Richtiger Adressat der Zwangsanwendung
f) Ermessen (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 Abs. 1 ASOG)
g) Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, § 12 VwVG, § 4 UZwG Bln)
II. Mustersachverhalt
III. Lösung zum Mustersachverhalt
1. Vorprüfung
a) Grundrechtseingriff
b) Entscheidung (präventiv/repressiv)
2. Ermächtigungsgrundlage für die Vollstreckung benennen
3. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
a) Zuständigkeit