Pflegegrade: Praxistipps zur Pflegereform (Pflegegrad 1-5) - Das Pflegestärkungsgesetz II ab 2017
Von Angelika Schmid
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Über dieses Buch:
Die Informationen zu den neuen Pflegegraden sind essenziell für alle Pflegefamilien. Dabei ist es ganz gleich, ob man schon eine Pflegestufe hat, oder eine neue Einstufung beantragen sollte. Als „altgediente“ Pflegeperson, es sind immerhin schon 16 Jahre, hat sich Angelika Schmid bis ins letzte Detail sachkundig gemacht. Aufgrund einer Erbkrankheit in der Familie ist die Beschäftigung mit Pflegethemen schon seit fünf Jahrzehnten unvermeidlich. Unzählige Auseinandersetzungen mit Behörden, Pflegekasse usw. liegen hinter ihr. Die zusätzlichen Praxistipps geben dir wertvolle Hinweise, damit du in verschiedene Fallstricke gar nicht erst hineingerätst.
Mit den Pflegereformen wurde im Bundesgesundheitsministerium ein stärkerer Fokus auf die Pflege gelegt. Ab Anfang 2017 gelten in Deutschland bei der Pflege nicht mehr die Pflegestufen. Stattdessen gibt es eine Einteilung nach Pflegegraden. Die Überleitung vom einen in das andere System wird vermutlich einige Unsicherheiten und auch Fehlerquellen verursachen. Die Begutachtungskriterien verändern sich grundlegend. Dies dürfte für alle Pflegebedürftigen, jedoch vor allem den Menschen mit Demenz und Alzheimer, grundlegende Verbesserungen bringen.
Nur gut informierte Pflegefamilien kennen ihre Rechte. Aus diesem Grund kann Angelika Schmid dir eine umfassende Beschäftigung mit allen Themen zur Pflege wärmstens empfehlen. Nur auf dieser Grundlage kannst du diese auch durchsetzen. Jede Unterstützung zu bekommen, die einem auch zusteht, das ist zumindest ein kleiner Nachteilsausgleich im anstrengenden Pflegealltag.
Inhaltsverzeichnis:
- Vorwort
- Was muss ich tun, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt?
- Bedingungen zum Erreichen eines Pflegegrades
- Pflegegrade sind Voraussetzung für das Pflegegeld & Co.
- Antrag zur Feststellung des Pflegegrades
- Ablehnungsbescheid und Widerspruch
- Der wichtige Besuch des MDK - sei gut vorbereitet
- Grad der Selbstständigkeit - früher eingeschränkte Alltagskompetenz
- Neue Kriterien für die Einordnung der Pflegehilfen
- So werden Pflegebedürftige eingestuft in Pflegegrade
- Das Pflegestärkungsgesetz
- Das Familienpflegezeit-Gesetz
- Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade
- Unterschiede der finanziellen Pflege-Ersatzleistungen
- Entlastungsbetrag oder zusätzliche Betreuungsleistungen
- Pflegegeld nach Pflegegraden
- Besondere Regelungen beim Pflegegeld
- Die Pflegesachleistungen im Überblick
- Weitere Kostenübernahmen der Pflegekasse
- Kombination verschiedener Leistungen
- Die Verhinderungspflege
- Soziale Absicherung der Pflegepersonen
- Die professionellen Pflegeformen
- Auskunftsstellen zu Pflegeversicherung und Pflegegrad
- Schlusswort
- Über die Autorin
Buchumfang: Ca. 63 DIN-A4 Seiten, 16.600 Wörter
Aus der Reihe „Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 120 Minuten"
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Buchvorschau
Pflegegrade - Angelika Schmid
Vorwort
Die Informationen zu den neuen Pflegegraden sind essenziell für alle Pflegefamilien. Dabei ist es ganz gleich, ob man schon eine Pflegestufe hat, oder eine neue Einstufung beantragen sollte. Als „altgediente" Pflegeperson, es sind immerhin schon 16 Jahre, hat sich Angelika Schmid bis ins letzte Detail sachkundig gemacht. Aufgrund einer Erbkrankheit in der Familie ist die Beschäftigung mit Pflegethemen schon seit fünf Jahrzehnten unvermeidlich. Unzählige Auseinandersetzungen mit Behörden, Pflegekasse usw. liegen hinter ihr. Die zusätzlichen Praxistipps geben dir wertvolle Hinweise, damit du in verschiedene Fallstricke gar nicht erst hineingerätst.
Mit den Pflegereformen wurde im Bundesgesundheitsministerium ein stärkerer Fokus auf die Pflege gelegt. Ab Anfang 2017 gelten in Deutschland bei der Pflege nicht mehr die Pflegestufen. Stattdessen gibt es eine Einteilung nach Pflegegraden. Die Überleitung vom einen in das andere System wird vermutlich einige Unsicherheiten und auch Fehlerquellen verursachen. Die Begutachtungskriterien verändern sich grundlegend. Dies dürfte für alle Pflegebedürftigen, jedoch vor allem den Menschen mit Demenz und Alzheimer, grundlegende Verbesserungen bringen.
Nur gut informierte Pflegefamilien kennen ihre Rechte. Aus diesem Grund kann Angelika Schmid dir eine umfassende Beschäftigung mit allen Themen zur Pflege wärmstens empfehlen. Nur auf dieser Grundlage kannst du diese auch durchsetzen. Jede Unterstützung zu bekommen, die einem auch zusteht, das ist zumindest ein kleiner Nachteilsausgleich im anstrengenden Pflegealltag.
Was muss ich tun wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt?
Um finanzielle Unterstützungs-Leistungen zu bekommen, sind einige Schritte wichtig. Die meisten Leistungen sind gekoppelt an einen offiziell bestätigten Pflegegrad. Zu dieser Feststellung lässt sich die Krankenversicherung vom Medizinischen Dienst unterstützen. Welche Krankheit der Pflegebedürftigkeit zugrunde liegt, ist zunächst einmal unerheblich. Es kommt hauptsächlich darauf an, in welchem Umfang Unterstützungsleistungen notwendig sind, nur das interessiert den Prüfer bei der Pflegeeinstufung.
Bei den Pflegestufen lag die Gewichtung auf der Grundpflege, nun wird auch der Umfang der Betreuung anerkannt. In welche der fünf Pflegegrade Betroffene nun eingeordnet werden, hängt ganz davon ab, was der Kranke noch selbstständig erledigen kann.
Folgende Schritte sind nun für den Pflegebedürftigen wichtig:
ärztliche Feststellung der Krankheit
Antrag zur Feststellung des Pflegegrades
Vorbereitung auf den Besuch des MDK
Beratung durch Pflegeberater/innen
aber zusätzlich neben der Pflegeeinstufung auch:
Antrag zum Schwerbehindertenausweis
Vollmachten zur Vorsorge erstellen
Eine festgestellte Schwerbehinderung hilft dir, die Schwere der Krankheit nachzuweisen.
Die Vollmachten wiederum sorgen dafür, dass du als Pflegeperson eines schwer kranken Menschen handlungsfähig bleibst. Häufig ist es notwendig, mit der Pflege- oder Krankenkasse oder anderen Behörden, einen Schriftwechsel zu führen. Willst du dies stellvertretend für einen Behinderten tun, so wird von verschiedenen Stellen verlangt, dazu eine Legitimation vorzulegen.
Bedingungen zum Erreichen eines Pflegegrades
Die erste und wichtigste Voraussetzung ist der Antrag. Diesen stellen Pflegebedürftige bei ihrer Krankenkasse, weitere Ausführungen hierzu findest du in weiteren Lektionen. Sinnvoll ist ein Antrag erst, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Anhand meiner Ausführungen zu den einzelnen Pflegegraden 1 - 5 kannst du erkennen, ob dein Angehöriger tatsächlich schon einen erheblichen Betreuungs- und Pflegeaufwand benötigt. Es muss für eine hohe Pflegeeinstufung ein erheblicher Pflegebedarf nachgewiesen sein. Diesen kannst du beispielsweise auch dokumentieren in einem Pflegetagebuch. Ich kann berichten, wie das Prozedere bei unseren Pflegeleistungen ablief. Ich erhebe hierbei nicht den Anspruch, alle Eventualitäten im individuellen Fall abzudecken. Es ist daher grundsätzlich klug, wenn man sich vorher bei seiner Kranken- oder Pflegekasse erkundigt.
Grundsätze aus dem SGB (Sozialgesetzbuch)
Es genügt nicht, dass man als Angehöriger bemerkt, mein Verwandter benötigt Pflege. Wichtig ist auf jeden Fall zunächst einmal der Gang zum Arzt, falls die Diagnose noch nicht feststeht. Wenn die Diagnose ärztlich fundiert festgestellt ist, kann man die nächsten Schritte einleiten.
Empfehlung: Wir haben uns von allen Fachärzten Expertisen zum Krankheitsstand ausstellen lassen. Diese Dokumente helfen, um bei Behörden und Krankenkassen die eigenen Interessen durchzusetzen. Nicht nur für einen Antrag zur Feststellung des Pflegegrades benötigt man eine grundlegende Diagnose und bestenfalls eine Expertise. Sie ist auch für alle weiteren Anträge bei Behörden hilfreich.
Ein ärztliches Attest ist für den Antrag, natürlich je nach Schwere der Krankheit, schon fast ein Garant dafür, dass man seine Anliegen, und zwar zugunsten des kranken Angehörigen, auch durchsetzen kann.
Erheblich Pflegebedürftige haben grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Hilfe unter folgenden Voraussetzungen:
6 Monate in einer Krankenkasse versichert sein
Pflegebedürftigkeit muss 6 Monate und länger dauern
Pflegebedarf muss erheblich sein
Eine Pflegestufe muss festgestellt sein
Antrag formlos bei der Krankenkasse
Begutachtung MDK
Diese Geldleistungen ergänzen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung, sie garantieren allerdings keine Vollversorgung. Die Hilfe wird auch gern als „Teilkaskoversicherung" bezeichnet. Die Unterstützung, auch finanzieller Art, durch Angehörige und andere Helfer wird vorausgesetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2. Pflegestärkungsgesetz. Die meisten, und zudem einschneidenden Änderungen, werden nun ab 1.1.2017 in Kraft treten.
Regelungen zur finanziellen Unterstützung
Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein erheblicher Pflegebedarf bestehen. Die Leistungen richten sich danach, welchem Pflegegrad der pflegebedürftige Mensch zugeordnet wird. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird aufgrund des Antrags bei der Pflegekasse, festgestellt. Die Pflegekasse folgt hierbei der persönlichen Begutachtung des MDK. Begutachtungen erfolgen nach speziellen Richtlinien. Die Einstufung gliedert sich in die Pflegegrade 1 – 5. Zusätzlich kann die Begutachtung ergeben, dass die betroffene Person auf ein hohes Maß an Betreuung angewiesen ist. Dies ist bei zahlreichen Krankheiten, vor allem bei Demenz oder bei psychischen Erkrankungen,