Die Unterhaltsarten die kaum einer kennt: In diesem Ratgeber lernt ihr die Unterhaltsarten kennen die nicht jeder kennt und wie ihr bei Schwarzarbeit vorgehen könnt
Von inken dietzmann
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Über dieses E-Book
inken dietzmann
Ich bin Freischaffende Autorin mit Beratungsfunktion unter anderem zu den Themen Kindererziehung und bei Problemen mit dem Jugendamt. Da ich sehr viele Erfahrungen gesammelt, berate ich aus der Betroffenenperspektive alle Eltern, die eine Problemlösung suchen. Mein Wohnort ist Erfurt in Thüringen, ich bin 39 Jahre und Mama einer Tochter.
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Buchvorschau
Die Unterhaltsarten die kaum einer kennt - inken dietzmann
Hallo ihr lieben,
heute stelle ich euch die Unterhaltsarten vor, die kaum einer kennt. Ich wünsche euch viel Freude beim lesen und kennenlernen sowie Erfolg!
Eure Inken
Der Schwerbehindertenunterhalt
Ist der Ehepartner behindert oder schwer behindert und nach der Scheidung nicht in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen, hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die Charakterisierung als „behindert" ist relativ. Es kommt auf die Art der Behinderung und die Ursache sowie das Ausmaß an.
• Der Unterhalt ist begründet auf eine Erkrankung oder eines anerkannten Grades einer Behinderung.
• Der Behinderte Partner ist nicht in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen und kann ihm keine zuzumuten werden.
• Es reicht nicht aus zu sagen, dass der Partner behindert ist, es muss der Krankheitsverlaufsbericht sowie ein Gutachten eines fachlich spezialisierten Arztes vorgelegt werden.
Praktische Tipps
1. Die Behinderung amtlich feststellen lassen: Fordert euer Ex-Partner nach der Scheidung Unterhalt, kommt es auf die Art der Behinderung sowie das Ausmaß an. Die amtliche Anerkennung der Behinderung in einem Feststellungsbescheid ist ein Indiz, um Unterhalt zu fordern oder zu versagen, einzuschränken sowie zeitlich begrenzen zu können.
2. Kein garantierter Unterhalt: Falls der Partner eine zumutbare Tätigkeit, trotz seiner Behinderung ausüben kann, ist es möglich, dass sich der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung als zweifelhaft anzusehen ist.
3. Ist die Behinderung nach der Scheidung aufgetreten? Nach der Scheidung begründet nicht jede auftretende Behinderung Unterhaltsansprüche. Es ist maßgebend, dass der Unterhaltsanspruch zu einem bestimmten Einsatzzeitpunkt bestand oder eine zur Behinderung führende Erkrankung latent vorhanden war.
Selbst wenn der Partner behindert ist, kommt es darauf an, ob eine Erwerbstätigkeit zu erwarten ist oder ihm eine Tätigkeit in Anbetracht der konkreten Lebenssituation tatsächlich zuzumuten ist. Pauschale Feststellungen sind nicht möglich. Die Umstände im Einzelfall sowie die Argumentation in der Auseinandersetzung sind eine wichtige Frage, die beantwortet werden muss. Ein gewichtiges Indiz, um die Behinderung sowie dessen Ausmaß festzustellen, sind die vom Versorgungsamt, wenn der Partner bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzt.
Was bedeutet Behinderung?
Wenn der Ehepartner behindert oder schwerbehindert ist, liegt der Behinderung immer eine Erkrankung oder sonstige Gebrechlichkeit voraus. Die Tatsache, dass euer Partner krank oder gebrechlich ist, kann ausreichen, einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung zu begründen. Es kann nach der gesetzlichen Definition sein, dass euer Partner als behindert anzusehen ist. In einer psychischen Erkrankung kann ebenfalls eine Behinderung vorliegen, das sind selbstverschuldete Süchte wie Alkohol,-Drogen,- Medikamente-und Magersucht, die in Betracht kommen können. Der Betroffene Partner muss sich ärztlich behandeln lassen und sich den Maßnahmen unterziehen. Gerade bei den psychischen Erkrankungen bestehen die Pflicht, die entsprechenden Therapien anzunehmen und nicht wieder abzubrechen. Falls der Partner unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat, darf er ohne zweifel einen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung einfordern.
Der Elternunterhalt
Ihr habt gerade ein Kind bekommen, seid in Elternzeit und bezieht das Elterngeld, zahlt aber bereits Unterhalt für euer erstes Kind. Oder empfangt beides. Beide Varianten wirken sich auf den Unterhalt aus. Unterhaltspflichtige sowie Empfänger, zählt das Elterngeld als Einkommen. Wie genau das Elterngeld den Kindesunterhalt, den Trennungs- und Ehegattenunterhalt beeinflussen, will ich in diesem Artikel erläutern.
1. Seid ihr eurem minderjährigen Kind, welches aus der früheren Beziehung stammt, unterhaltspflichtig, so wird das Elterngeld hinzugezählt, dass ihr wegen der Geburt eines Kindes in einer neuen Beziehung bezieht, in voller Höhe als Einkommen berechnet. Ihr müsst eurem früheren Kind während der Elternzeit auch Unterhalt bezahlen.
2. In vielen Fällen könnt ihr Elternzeit nehmen, damit ihr in dieser Zeit euch um eure Kinder kümmern könnt. Selbst wenn ihr aus einer früheren Beziehung den Unterhalt für euer Kind herabsetzen müsst.
3. Seid ihr eurem Ex-Partner unterhaltspflichtig, wird das Elterngeld nur oberhalb eines Mindestbetrages von 300,-€ zum Basisgeld sowie 150,-€ zum Elterngeldpuls als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld wirkt sich nicht in gleichem Maße aus, wie auf eure Unterhaltspflicht beim Kindergeld.
Hilfreiche Tipps:
Nehmt