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Elterngeld: Vor der Geburt planen und mehr bekommen
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Elterngeld: Vor der Geburt planen und mehr bekommen
eBook122 Seiten1 Stunde

Elterngeld: Vor der Geburt planen und mehr bekommen

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Über dieses E-Book

"Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates", so das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite. Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser verkraften zu können.
Ob und welchen Beruf Sie ausüben, spielt beim Elterngeld keine Rolle. Elterngeld gibt es damit zum Beispiel für Arbeitnehmer, Selbstständige, erwerbslose Eltern, Studierende oder Auszubildende.
Das Elterngeld wird neben dem Kindergeld gezahlt. Seine Berechnung kann im Einzelfall ganz schön kompliziert sein! Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Ihnen zustehende Elterngeld erhalten können und wie Sie durch geschicktes Planen und Gestalten mehr Elterngeld für Ihre Familie heraus holen können.
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum1. Juni 2018
ISBN9783868174694
Elterngeld: Vor der Geburt planen und mehr bekommen

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    Buchvorschau

    Elterngeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft

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    © 2023 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH

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    Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

    Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Inhaltsübersicht

    1   Wer Anspruch auf Basiselterngeld hat

    1.1   Sie leben in Deutschland

    1.2   Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt

    1.2.1   Diese Kinder zählen

    1.2.2   Leben in häuslicher Gemeinschaft

    1.3   Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst

    1.4   Sie arbeiten gar nicht oder in Teilzeit

    2   Wie lange Sie Basiselterngeld bekommen – der Bezugszeitraum

    2.1   Basiselterngeld gibt es für zwölf Monate

    2.2   Extra-Monate für Frühgeborene

    2.3   Die Partnermonate – zwei Monate Basiselterngeld zusätzlich

    2.4   Verteilung zwischen den Eltern

    2.5   Alleine 14 Monate Basiselterngeld beziehen

    3   So viel Basiselterngeld bekommen Sie

    3.1   Elterngeld als Ersatz für entgangenes Einkommen: Die Einkommens-Ersatzrate

    3.1.1   Nach der Geburt haben Sie kein Einkommen mehr

    3.1.2   So wird bei Verlusten nach der Geburt gerechnet

    3.1.3   Nach der Geburt erzielen Sie ein positives Einkommen

    3.2   Geschwisterbonus

    3.3   Mehrlingsgeburten

    3.4   So berechnen Sie Ihr Basiselterngeld

    3.4.1   Die Berechnung im Überblick

    3.4.2   Das Einkommen dieser Monate vor der Geburt zählt – der Bemessungszeitraum

    3.4.3   Durchschnittseinkommen vor der Geburt: Geschickt gestalten und mehr Elterngeld herausholen

    3.4.4   Einkommen nach der Geburt: Durch geschicktes Gestalten können Sie das Elterngeld erhöhen

    3.4.5   Einkommenseinbuße und Höhe des Anspruchs

    3.4.6   Beispielsrechnungen

    4   Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

    4.1   Warum es die Förderung gibt

    4.2   Elterngeld Plus

    4.2.1   Zwei Elterngeld-Plus-Monate statt eines Basiselterngeld-Monats

    4.2.2   So lange bekommen Sie Elterngeld Plus

    4.2.3   So wird das Elterngeld Plus berechnet

    4.2.4   Für wen sich Elterngeld Plus lohnt

    4.3   Partnerschaftsbonus

    4.3.1   Die Eltern leben zusammen

    4.3.2   Sie sind alleinerziehend

    5   Antrag, Nachweise und Elterngeldbescheid

    5.1   Der Antrag und die erforderlichen Nachweise

    5.1.1   Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig

    5.1.2   Sie müssen die Bezugsmonate bestimmen

    5.1.3   Diese Nachweise werden verlangt

    5.2   Elterngeldbescheid und Widerspruch

    6   Auswirkungen auf die Einkommensteuer

    Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen

    Einführung

    Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser zu verkraften. Ob und welchen Beruf Sie ausüben, spielt beim Elterngeld keine Rolle. Elterngeld gibt es damit zum Beispiel für Arbeitnehmer, Selbstständige, erwerbslose Eltern, Studierende oder Auszubildende.

    Das Elterngeld wird neben dem Kindergeld gezahlt. Schon die Berechnung des sog. Basiselterngeldes kann im Einzelfall ganz schön kompliziert sein. Daneben sind noch zwei sog. Partnermonate möglich.

    Und auch wenn das Elterngeld Plus und die Partnerschaftsbonus-Monate den Eltern helfen sollen, die nach der Geburt beruflich schnell wieder einsteigen und Teilzeit arbeiten möchten: Diese Regelungen machen es nochmals kniffliger! So können Sie zum Beispiel einen Basiselterngeld-Monat in einen Elterngeld-Plus-Monat umwandeln; dadurch erhalten Sie zwar – grundsätzlich – nur halb so viel Geld, aber dafür doppelt so lang.

    Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus-Monate sind mit dem Basiselterngeld und den zwei Partnermonaten kombinierbar. Hier gibt es viele, zum Teil sehr komplexe Regeln.

    Grundsätzlich wird maximal zwölf Monate Basiselterngeld gezahlt. Das steht den Eltern gemeinsam zu. Der Mindestbezugszeitraum beträgt zwei Monate.

    Statt eines Monats Basiselterngeld können Sie zwei Monate Elterngeld Plus wählen. Das Elterngeld Plus wird mindestens zwei, maximal 24 Monate gezahlt. Grundsätzlich wird hierbei monatlich die Hälfte gezahlt.

    Zusätzlich zum Basiselterngeld/Elterngeld Plus gibt es zwei Partnermonate. Damit steht den Eltern 14 Monate Elterngeld bzw. 24 Monate Elterngeld Plus und zwei Partnermonate zu, wobei jeder Partner nur maximal zwölf Monate Elterngeld/24 Monate Elterngeld Plus beziehen darf. Alleinerziehende können die 14 Monate Elterngeld ebenfalls beanspruchen.

    Bei gemeinsamer Betreuung und gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Elternteile zwischen 25 und 30 Wochenstunden, bei Geburt ab 1.9.2021 zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es vier weitere Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus. Alleinerziehenden steht dieser Bonus ebenfalls zu.

    Sie ahnen es schon, für Sie ergeben sich viele Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Ihnen zustehende Elterngeld erhalten.

    1   Wer Anspruch auf Basiselterngeld hat

    Anspruch auf Elterngeld hat, wer

    seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,

    mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,

    dieses Kind selbst betreut und erzieht und

    keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

    Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird für jeden Lebensmonat Ihres Kindes geprüft. Es wird nicht auf den Kalendermonat abgestellt. Ist Ihr Kind beispielsweise am 16. März geboren, müssen die Voraussetzungen vom 16. März bis 15. April vorliegen.

    Eigentlich gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenze, sodass auch gut verdienende Eltern in den Genuss von Elterngeld kommen können. »Reiche« sollen aber kein Elterngeld erhalten.

    Keinen Anspruch auf Elterngeld hat deshalb, wer im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000,– € erzielt hat. Bei zusammen veranlagten Eltern beträgt die Grenze bei Geburt bis 31.8.2021 500.000,– € und bei Geburt ab 1.9.2021 300.000,– €. Werden mehrere berechtigte Personen nicht zusammen veranlagt, wie zum Beispiel ein unverheiratetes Elternpaar, werden die beiden zu versteuernden Einkommen addiert und es gilt ebenfalls eine Grenze von 500.000,– € bzw. 300.000,– €.

    Achtung: Bei dieser Prüfung wird auf das zu versteuernde Einkommen und damit auf das Ergebnis aller sieben Einkunftsarten abgestellt. Damit werden auch die Einkünfte erfasst, die bei der Berechnung des Elterngelds eigentlich außen vor bleiben. Das sind

    die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

    die sonstigen Einkünfte wie etwa Renten und

    im Einkommensteuerbescheid bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens angesetzte Kapitaleinkünfte. Nur aus Vereinfachungsgründen werden die Kapitaleinkünfte nicht angesetzt, die der

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