Finanzplanung in der zweiten Lebenshälfte: Was tun mit 55, 60 und 67?
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Buchvorschau
Finanzplanung in der zweiten Lebenshälfte - Dr. Sabine Theadora Ruh
Kapitel 1 Vermögensmanagement ab 55
Finanzplanung in der zweiten Lebenshälfte
Vermögensmanagement ab 55: Kapital sichern
Mit 55 kann man die Welt gelassener sehen. Die Karriere ist auf dem Höhepunkt. Entsprechend gut wird verdient. Die Kinder sind aus dem Haus und die Immobilie eventuell fast abgezahlt. Doch, wer nach vorne schaut weiß, dass die guten Jahre bald vorbei sein könnten. Sofern man nicht vorplant. Denn in der Rentenphase braucht man, um den Lebensstandard halten zu können, mehr als nur die betriebliche und gesetzliche Rente. Vor allem die so genannten Gutverdiener müssen in der Spätphase ihres Berufslebens ihr Anlageverhalten umstellen und den Einstieg in den Ruhestand gründlich und sorgfältig planen. Dies gilt besonders dann, wenn aus der Vermögenssubstanz anspruchsvolle Ziele wie ein langes Leben, eine Weltreise oder ein Haus in Südfrankreich finanziert werden sollen. Deswegen muss das Vermögen auf den neuen Lebensabschnitt ausgerichtet werden.
Gesetzliche Rentenversicherung: Nachzahlung sinnvoll?
Tatsächlich haben inzwischen viele Versicherte durch ihre Ausbildung Lücken im Versicherungsleben. Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr werden nur noch als unbewertete Anrechnungszeit anerkannt, und dies auch nur für einen Zeitraum von höchstens acht Jahren. Das heißt: Wer nach dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre an Schule oder Universität verbracht hat, bekommt die darüber hinausgehende Zeit nicht mehr als Wartezeit angerechnet. Manche wollen wegen langer Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeiten nachzahlen, andere wiederum scheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung aus und wollen nachversichert werden. Im wesentlichen ist es Ihnen freigestellt, welchen Beitrag Sie zahlen, allerdings gibt es Mindest- und Höchstgrenzen. Dabei werden die Gelder in Endgeldpunkte umgerechnet, wobei sich dies nach den entsprechenden Verrechnungsgrößen des jeweiligen Jahres oder Jahre richtet. Die Rentenversicherung lassen Zahlungen aber nur in bestimmten Fristen zu. Freiwillige Beiträge müssen bis spätestens 31. März eines Jahres für das Jahr davor gezahlt werden. Prinzipiell müssen zudem Nachzahlungsanträge gestellt werden, die maßgebend auch für die Höhe der Einzahlungsmöglichkeiten sind. All dies sollte immer in enger Absprache mit der Rentenversicherung geschehen, denn jeder Mensch und der Lebenslauf sind anders. Die Mitarbeiter unterstützen dabei und rechnen das Nötige für Sie aus und durch.
Der freiwillige Mindestbetrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern im Monat um 80 Euro. Auch der Höchstbeitrag ist in ganz Deutschland einheitlich: um eintausend Euro.
Nicht mehr möglich ist allerdings eine Nachzahlung nach der rechtskräftigen Bewilligung einer Vollrente wegen Alters. Und nach dem 67. Lebensjahr können Sie nur noch dann freiwillige Beiträge entrichten, wenn Sie davor schon einmal Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und Ihnen noch keine Vollrente wegen Alters bewilligt wurde.
Einzahlen ist selten sinnvoll
Die Zahlung freiwilliger Beiträge kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie sich dadurch die Anwartschaft für den Fall der Erwerbsminderung erhalten können. Sie können damit auch eine bestimmte Wartezeit erfüllen, sich einen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Rente sichern.
Wenn Sie sich zur Zahlung freiwilliger Beiträge entschließen, müssen Sie unbedingt darauf achten. welche Auswirkungen die Erhöhung der Rente auf andere Versorgungen hat. Negative Folgen sind beispielsweise möglich
auf die Höhe einer Betriebsrente,
auf die Höhe einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (zum Beispiel der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
auf den krankenversicherungsrechtlichen Status (weil Sie aus der Familienkrankenversicherung herausfallen und ein eigenes Versicherungsverhältnis mit einem höheren Beitrag entsteht).
Letztlich lässt sich daher nur im persönlichen Beratungsgespräch klären, ob und in welcher Höhe Nachzahlungen sinnvoll sind.
In den meisten Fällen sind Nachzahlungen nur lukrativ, wenn erst durch die Nachzahlungen ein Rentenanspruch erworben wird. Würde in diesen Fällen nicht nachgezahlt, wären die übrigen Beiträge zudem vollkommen umsonst geleistet worden. Ist die Mindestwartezeit jedoch bereits anderweitig erfüllt, bringen die nachgezahlten Beiträge in aller Regel nur eine minimale Rentensteigerung. Nach Berechnungen der Rentenversicherungen muss zudem die Rente im Schnitt ungefähr 17 Jahre lang bezogen werden, damit sich die Investition in die Nachzahlungen zu rechnen beginnt.
Renteninformation und Rentenauskunft bieten den kompletten Überblick
Am 1. Juni 2002 verschickte die Deutsche Rentenversicherung erstmals Renteninformationen an ihre Versicherten. Die Renteninformation ist das entscheidende Informationsmedium, das jährlich an die gesetzlich Rentenversicherten zwischen 27 und 54 Jahren verschickt wird. Sie gibt Auskunft über den Stand der zu erwartenden gesetzliche Rente. Die Renteninformation soll ein Hilfsmittel für die Planung der Altersvorsorge sein, da sie über den aktuellen Stand des Rentenkontos informiert. Sie ist sozusagen der Kontoauszug Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Die Renteninformation gibt Auskunft über alle Beiträge, die bisher auf das persönliche Rentenkonto eingezahlt wurden sowie über alle Zeiten, die für die Ermittlung der Rente von Bedeutung sind. Voraussetzung ist, dass über diese Versicherungszeiten ein Nachweis vorliegt. Angezeigt werden zudem bisher erworbene Rentenansprüche und die Höhe der voraussichtlichen Rente. Durch die jährliche Zusendung können die Versicherten auch erfahren, wie sich ihre weiteren Beiträge auf ihre Ansprüche ausgewirkt haben. Aber: Dieser Kontoauszug löst keinen Rechtsanspruch aus. Unklarheiten oder mögliche Fehler können allerdings frühzeitig durch persönliche Beratung geklärt werden.
Ab 55 Jahren wird die Renteninformation durch die Rentenauskunft ersetzt.
Die Rentenauskunft informiert mit einer Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Die Rentenauskunft erhält eine Darstellung über die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte mit der Angabe ihres derzeitigen Wertes und dem Hinweis, dass sich die Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten nach der weiteren Versicherungsbiografie richtet. In der Rentenauskunft ist der Versicherungsverlauf aufgelistet. Darin werden alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten in zeitlicher Reihenfolge dargestellt und erläutert. So können Sie auch erkennen, für welche Zeiten noch Versicherungsnachweise fehlen. Solche Nachweislücken sollten sie unbedingt schließen.
Tipp: Wenn Sie eine Rentenauskunft erhalten, prüfen Sie, ob das Versicherungskonto vollständig ist - das heißt, ob es Lücken in Ihrem Lebenslauf gibt, die eventuell nachteilig für Sie sind. Wenn solche Lücken vorhanden sind, etwa wenn bestimmte Zeiträume in Hinsicht auf die rentenrechtlichen Zeiten unklar sind, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung.
Prüfen lohnt sich!
Auf einem gesonderten Blatt der Renteninformation ist der individuelle Versicherungsverlauf gelistet. Darin werden alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten in zeitlicher Reihenfolge dargestellt und erläutert. So können Sie auch erkennen, für welche Zeiten noch Versicherungsnachweise fehlen. Solche Nachweislücken sollten sie schließen. Wer zudem Lücken in der Renteneinzahlung feststellt, sollte sich zudem über eine Nachzahlung Gedanken machen. Das kann sich beispielsweise nach einer schweren Krankheit oder einer Phase der Arbeitslosigkeit lohnen. Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, die Rente etwas aufzupolieren. Interessanter dürfte für viele sein, dass dies vor allem Versicherte mit Zeiten langer schulischer und universitären Ausbildung betrifft, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt sind.
Dies dürfte für einen relativ großen Personenkreis relevant sein. Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung sowie berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen nach dem 17. Lebensjahr können sich als beitragsfreie Zeiten rentensteigernd auswirken. Doch für diese Ausbildungszeiten werden seit 1997 nur noch drei Jahre berücksichtigt (vor 1992 warnen es noch maximal 13 Jahre). Deshalb haben gesetzlich wie freiwillig Versicherte die Möglichkeit, für Ausbildungszeiten nachzuzahlen, die über die drei Jahre hinausgehen; außerdem für die schulische Ausbildung vom 16. bis 17. Lebensjahr. Wer lange Schul- und Studienzeiten hat, dem kann es passieren, dass die Wartezeit für einen Rentenanspruch als langjährig Versicherte nicht ausreicht. Sie sollten daher prüfen, ob Sie durch die Nachzahlung von Beiträgen wieder zu einer akzeptablen Rente kommen können.
Wegen eventueller Nachzahlungen ist es sinnvoll, sich ausführlichen Rat bei der Rentenversicherungsstelle einzuholen. Diese kann die Auswirkungen auf die Rente kostenlos aufzeigen.
Prinzipiell müssen Nachzahlungen beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Die Nachzahlung muss nicht in einem Betrag, kann auch in Teilzahlungen entrichtet werden – maximal auf fünf Jahre verteilt werden. Allerdings legt der Rentenversicherungsträger Zeitraum und Höhe der Raten fest.
Übrigens: Nach rechtskräftiger Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ist eine Nachzahlung nicht mehr möglich.
Mit den Informationen Ihres Rentenversicherers sollten Sie dann mehrere Rechenexempel durchspielen. Parallel sollten Sie aber auch berücksichtigen, das verfügbare Geld auf andere Weise anzulegen.
Riester-Rente: Kleines Zubrot
Zwölf Jahre Zeit bis zur Rente, da kann sich riestern lohnen. Auch wenn die Riester-Rente nachher nur eine kleine Zusatzzahlung sein kann – Kleinvieh macht auch Mist. Dazu brauchen Sie das für Sie individuell richtige Riester-Produkt
Prinzipiell gibt es drei verschiedene: Fondssparpläne, Banksparpläne und private Rentenversicherungen.
Fondssparpläne: Börsen-Schnupperkurs
Zertifiziert werden Auszahlungspläne, aus denen mindestens 60 Prozent des Kapitals, auf jeden Fall die Summe der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen für eine gleichbleibende oder steigende Rente sowie für Sonderkosten der Rente nach 85 vorgesehen sind. Bis zu 40 Prozent des Kapitals können in unterschiedlich hohen, also auch fallenden Raten fließen. Die Hälfte darf auf einmal ausgezahlt werden. Auszahlungen aus Fonds sind – anders als bei Versicherungen problemlos vererbbar. Um den Vorsorgesparern eine lebenslange Rente zusichern zu können, wird zunächst ein Auszahlungsplan offeriert, der eine Rente bis zum 85. Lebensjahr gewährleistet. Dabei wird die Rente allerdings niedriger ausfallen als erwartet. Denn ein Teil des zum Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehenden Vorsorgekapitals muss für die Versorgungsgarantie nach dem 85. Lebensjahr abgezweigt werden.
Banksparpläne: mit Sicherheit wenig Rendite
Banksparpläne haben ein großes Plus: ihre besondere Sicherheit. Und ein großes Minus: ihre mickrigen Zinsen. Das eingezahlte Kapital wird bei Banksparplänen angesammelt und wie bei einem Sparbuch verzinst. Der Zinssatz kann dabei von der Höhe der Einzahlungen oder des gebildeten Kapitals abhängig und variabel sein. Häufig werden die Anleger um einen Bonus bereichert. Hier muss man aber genau schauen, was das Angebot verspricht. Am besten sind Sparpläne mit jährlicher Bonusgutschrift – wegen des Zinseszinseffektes. Vorteilhaft ist bei Banksparplänen, dass meist keine Vertriebskosten anfallen. Dafür ist mit Kontoführungsgebühren zu rechnen. Das große Kapital kann man mit Banksparplänen sicher nicht zusammensparen – immerhin befinden wir uns in einer Niedrigzinsphase. Und die Inflation knabbert auch noch an der Rendite.
Private Rentenversicherung: sinnvoll
Die klassische Rentenversicherung ist schon fast ein Riester-Produkt – sie hat viele der für die Zertifizierung geforderten Eigenschaften – lange Laufzeit, Auszahlung in Rentenform, Sicherung der eingezahlten Beiträge. Nur die Kostenstruktur muss nun genauer aufgeschlüsselt werden. Bei der klassischen Police verwaltet der Versicherer das Spargeld des Kunden selbst und garantiert eine Mindestverzinsung.
Allerdings haben Anleger bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu Beginn der Auszahlungsphase keine Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Auszahlung des angesparten Kapitals. Denn das Kapitalwahlrecht widerspricht der Intention der Rentenreform, weil die Versorgungslücke, die sich durch die Absenkung des Rentenniveaus ergibt, langfristig - und zwar bis ans Lebensende des Rentenempfängers - geschlossen werden soll, um Altersarmut vorzubeugen.
Prinzipiell brauchen Riester-Verträge eine Zertifizierung – nur dann bekommen Sie die staatliche Unterstützung. Die ersten Riester-Renten können frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Als Auszahlungsbeginn kann auch der Zeitpunkt vereinbart werden, zu dem man in den Ruhestand geht und die gesetzliche Rente bezieht. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass das ersparte Kapital nicht auf einen Schlag, sondern in gleichmäßigen Renten ausgezahlt wird. Allerdings wurde es durch nachträgliche Regelungen möglich, dass beispielsweise aus einem Fondsvermögen eine Einmalzahlung von 20 Prozent der angesparten Summe ausgezahlt werden kann. Weitere 20 Prozent können in Teilraten überwiesen werden. Man sollte aber dabei beachten, dass die Gelder nicht zu früh ausgehen.
Prinzipiell bekommt man nur die Riester-Rente, wenn man in Deutschland lebt und hier seine Steuern zahlt. Bricht man seine Zelte aber ab, um auszuwandern, in einem anderen Land zu leben und unterliegt