Windel voll, Tasche leer?: Finanzielle Hilfen für Familien erfolgreich nutzen
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Kindergeld, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und BAföG, aber auch Wohngeld für familiengerechtes Wohnen, Elterngeld oder die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie steuerliche Vergünstigungen – der Bund fördert und unterstütz Familien finanziell mit einer Vielzahl an Leistungen. Allerdings: Ein verzweigtes Netz aus direkten Zuschüssen, indirekter Förderung oder Steuernachlässen, das wiederum von verschiedenen Anlaufstellen und Zuständigkeiten verwaltet wird, lässt euch als Eltern bei der Durchsetzung eurer Rechte und Ansprüche oft im Dunkeln tappen.
Der Ratgeber erklärt verständlich die verschiedenen Arten der Hilfen, erläutert die Anspruchsvoraussetzungen und verschafft Durchblick bei den notwendigen Formalitäten rund um die verschiedenen staatlichen Hilfen.
Damit lassen sich nicht nur die bürokratischen Hürden leichter nehmen, sonderner hilft euch auch als Familie, Zeit und Nerven zu sparen, wenn ihr die euch zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen wollt.
Der Ratgeber gibt euch u.a. Antworten auf folgende Fragen:
- Wann wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
- Wer kann Kindergeld, und wer kann den Kinderzuschlag erhalten?
- Ab wann kann man Elterngeld beziehen?
- Wie können ältere Kinder in der Ausbildung BAföG erhalten?
- Wie kann ich als Mieter oder Eigentümer Wohngeld beziehen?
- Welche Leistungen bieten die gesetzlichen Versicherungen?
- Welche Leistungen bietet die Grundsicherung?
- Wie kann mich mein Arbeitgeber zusätzlich unterstützen?
- Welche steuerlichen Sparmöglichkeiten gibt es für Eltern durch Heirat, im Haushalt, bei Bildungskosten oder bei Krankheit?
Otto N. Bretzinger
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den WoltersKluwer - Steuertipps Verbauchercontent.
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Buchvorschau
Windel voll, Tasche leer? - Otto N. Bretzinger
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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Vorwort
2 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt
2.1 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
2.2 Zuschuss des Arbeitgebers
2.3 Mutterschaftsgeld für familien- und privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
2.4 Steuer und Sozialversicherung
2.5 Antrag
3 Kindergeld für alle Arbeitnehmer
3.1 Zielsetzung von Kindergeldzahlungen
3.2 Berechtigte
3.3 Kindergeld für minderjährige Kinder
3.4 Kindergeld für erwachsene Kinder
3.4.1 Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
3.4.2 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und Erwerbstätigkeit
3.4.3 Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
3.4.4 Volljährige Kinder mit Behinderung
3.4.5 Verheiratete Kinder
3.5 Andere Leistungen für Kinder
3.6 Höhe des Kindergelds
3.7 Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs
3.8 Auszahlung des Kindergelds
3.9 Kindergeldantrag
3.10 Berücksichtigung des Kindergelds bei Sozialleistungen
3.11 Mitteilungspflichten
4 Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen
4.1 Berechtigte
4.2 Höhe
4.3 Voraussetzungen
4.3.1 Mindesteinkommen der Eltern
4.3.2 Bedarf der Familie muss gedeckt sein
4.4 Auswirkungen von Einkommen und Vermögen auf den Kinderzuschlag
4.4.1 Einkommen und Vermögen des Kindes
4.4.2 Einkommen und Vermögen der Eltern
4.5 Antrag
4.6 Kostenfreie Kita und Bildungs- und Teilhabeleistungen
5 Elterngeld für die Zeit nach der Geburt
5.1 Berechtigte
5.2 Dauer des Bezugs
5.2.1 Basiselterngeld
5.2.2 ElterngeldPlus
5.2.3 Partnerschaftsbonus
5.2.4 Kombination der Elterngeld-Varianten
5.3 Höhe des Elterngelds
5.3.1 Basiselterngeld
5.3.2 ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
5.3.3 Mindest- und Höchstbetrag
5.3.4 Elterngeld mit Geschwisterbonus
5.3.5 Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
5.3.6 Bestimmung des bisherigen Einkommens als Berechnungsgrundlage
5.3.7 Berücksichtigung von Einkommen während des Elterngeldbezugs
5.3.8 Verrechnung von anderen Leistungen mit Elterngeld
5.4 Besteuerung des Elterngelds
5.5 Antrag
6 BAföG für ältere Kinder in der Ausbildung
6.1 Berechtigte
6.1.1 Staatsangehörigkeit
6.1.2 Eignung
6.1.3 Altersgrenze
6.2 Förderfähige Ausbildung
6.2.1 Förderung der Ausbildung in Deutschland
6.2.2 Auslands-BAföG
6.3 Berechnung
6.3.1 Bedarf
6.3.2 Berechnung der individuellen Förderhöhe
6.4 Zuschuss oder Darlehen
6.5 Förderdauer
6.6 Antrag
6.7 Rückzahlung
7 Wohngeld für Mieter und Eigentümer
7.1 Wohngeld für Mieter und Eigentümer
7.2 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
7.3 Einkommensgrenzen
7.4 Zuschussfähige Miete bzw. Belastung
7.5 Antrag und Verfahren
7.6 Wohngeld und andere Sozialleistungen
8 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
8.1 Anrechnung der Kindererziehung
8.1.1 Beitragszeiten wegen Kindererziehung
8.1.2 Berücksichtigungszeiten wegen Kinderziehung
8.2 Erziehungsrente als Hilfe für Alleinerziehende
8.2.1 Voraussetzungen
8.2.2 Berechnung der Rente
8.2.3 Beginn und Ende der Rentenzahlung
8.3 Versorgung der Hinterbliebenen
8.3.1 Witwen-/Witwerrente
8.3.2 Rentensplitting unter Ehegatten
8.3.3 Waisenrenten
8.4 Rehabilitation für Kinder
8.4.1 Voraussetzungen
8.4.2 Leistungen
9 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
9.1 Beitragsfreie Familienversicherung
9.1.1 Besondere Voraussetzungen für Kinder
9.1.2 Ausschluss der Mitversicherung von Kindern
9.2 Zuzahlungen
9.2.1 Geringere Belastungsgrenzen durch höhere Freibeträge für Familien
9.2.2 Zuzahlungsbefreiung für Kinder
9.3 Besondere Leistungen für Familien
9.3.1 Kinderkrankengeld
9.3.2 Haushaltshilfe
9.3.3 Weitere Leistungen
10 Leistungen der Grundsicherung
10.1 Berechtigte
10.1.1 Bürgergeld
10.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt
10.1.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
10.2 Leistungen der Grundsicherung
10.2.1 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
10.2.2 Mehrbedarf
10.2.3 Einmalige Leistungen
10.3 Leistungen für Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
10.3.1 Berechtigte
10.3.2 Leistungen
10.3.3 Antrag und Verfahren
11 Leistungen des Arbeitgebers
11.1 Mutterschutzlohn als Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
11.1.1 Berechtigte
11.1.2 Voraussetzungen
11.1.3 Berechnung und Dauer
11.2 Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber
11.3 Vermögenswirksame Leistungen für den privaten Vermögensaufbau
11.3.1 Anspruch
11.3.2 Anlageformen
11.3.3 Staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage
11.3.4 Antrag
12 Weitere finanzielle Hilfen für Familien
12.1 Zulagen im Riester-Vertrag
12.1.1 Förderberechtigte Personen
12.1.2 Förderfähige Sparformen
12.1.3 Staatliche Förderung
12.1.4 Antrag
12.2 Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
12.2.1 Berechtigte
12.2.2 Höhe
12.2.3 Anzurechnendes Einkommen
12.2.4 Bezugsdauer
12.2.5 Antrag und Verfahren
12.2.6 Mitteilungspflichten
12.3 Hilfe aus der Bundesstiftung Mutter und Kind
12.4 Familiengeld und Erziehungsgeld in Bayern bzw. Sachsen
12.4.1 Familiengeld in Bayern
12.4.2 Erziehungsgeld in Sachsen
12.5 Bildungskredit für Ausbildung und Studium
12.5.1 Berechtigte
12.5.2 Fördervoraussetzungen
12.5.3 Förderung
12.5.4 Antrag und Verfahren
12.5.5 Rückzahlung
12.6 Berufsausbildungsbeihilfe
12.6.1 Berechtigte
12.6.2 Förderfähige Ausbildung
12.6.3 Höhe
12.6.4 Dauer der Leistungen
12.6.5 Antrag
12.7 Wohnungsbauprämie beim Bausparen
12.7.1 Voraussetzungen
12.7.2 Höhe der Prämie
12.7.3 »Wohnwirtschaftliche Verwendung«
12.7.4 Beantragung und Auszahlung
13 Heirat – ein Steuersparmodell?
13.1 Was ändert sich durch Heirat an der Einkommensteuer?
13.2 Änderung der Steuerklassen
13.3 Ein Ehepaar – zwei Wohnsitze
13.4 Zusammenleben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
13.4.1 Abzug von Unterhaltsleistungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
13.4.2 Abzug von Unterhaltsleistungen des Kindsvaters
14 Steuerliche Entlastung von Eltern
14.1 Berücksichtigung von Kindern
14.1.1 Wechselwirkung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
14.1.2 Finanzamt muss die für die Eltern günstigere Variante wählen
14.1.3 Achtung: Falsche Entscheidung der Familienkasse kann bindend sein
14.2 Besonderheiten bei Alleinerziehenden
14.2.1 Kinderfreibeträge bei Alleinerziehenden
14.2.2 Kinder, die bei Groß- oder Stiefeltern aufwachsen
14.2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
14.3 Kinderbetreuungskosten
14.3.1 Voraussetzungen für den Abzug
14.3.2 Besonderheiten bei getrennt lebenden/unverheirateten Eltern
14.3.3 Begünstigte Aufwendungen
14.3.4 Betreuung durch Angehörige
14.3.5 Minderung der Einkünfte für außerordentliche Zwecke
14.3.6 Vom Arbeitgeber übernommene Kinderbetreuungskosten
15 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
15.1 Steuerermäßigung bedeutet Abzug von der Steuer
15.2 Welche Haushaltsleistungen sind begünstigt
15.2.1 Minijobber als Haushaltshilfe
15.2.2 Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen
15.2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen
15.2.4 Pflege- und Betreuungsleistungen
15.2.5 Kinderbetreuungskosten nur als Sonderausgaben abziehbar
15.3 Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
15.4 Zusammenfassender Überblick über die Steuerermäßigungen
16 Bildungskosten in der Steuer
16.1 Schuldgeld für Privatschulen
16.2 Ausbildungsfreibetrag
16.2.1 Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag
16.2.2 Besonderheiten bei getrenntlebenden Eltern
16.3 Kinder, die die Altersgrenze für das Kindergeld überschritten haben und noch in der Ausbildung sind
16.3.1 Abzug von Unterhaltsaufwendungen
16.3.2 Krankenversicherungsbeiträge sind zusätzlich zum Höchstbetrag abziehbar
16.3.3 Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes vermindern den Höchstbetrag
17 Krankheits- und ähnliche Kosten bei Familien
17.1 Was Krankheitskosten sind
17.2 Wie der Nachweis zu erbringen ist
17.3 Auswärtige Unterbringung von Kindern/Schulgeld
17.4 Geburts-/Adoptionskosten
17.5 Überschreitung der zumutbaren Belastung
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1 Vorwort
Kinder kosten Geld. Bis ein Kind volljährig ist, fallen laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt rund 165.000,– € allein an Konsumausgaben für den Nachwuchs an. Dabei müssen die Eltern bis zum Schuleintritt jährlich rund 6.000,– € für ihr Kind aufbringen. Je älter das Kind wird, desto höher werden die Ansprüche und die Kosten. Vor allem in Zeiten gestiegener Energiekosten und einer hohen Inflation sind viele Eltern mit dem Problem konfrontiert, die täglich anfallenden Kosten zu finanzieren.
Die gute Nachricht: Die Kosten für ihr Kind müssen Eltern nicht allein tragen. Rund ein Drittel der Ausgaben für ein Kind übernimmt der Staat. In den vergangenen Jahren ist die finanzielle Förderung der Familien zwar deutlich angestiegen, sie erfolgt allerdings in einem zunehmend verwirrenden System von direkten Zuschüssen, indirekter Förderung im Rahmen der Sozialversicherung und durch Steuernachlässe. Wer Familienförderung in der Praxis in Anspruch nehmen will, steht vielfältigen Fördermaßnahmen, komplizierten Anspruchsvoraussetzungen und einer teilweise undurchsichtigen Bürokratie gegenüber.
Viele Familien haben das Problem, sich im Dickicht der verschiedenen Ansprüche und Hilfearten und in der verwirrenden Zuständigkeit der verschiedenen Behördenapparate und Institutionen zurechtzufinden. Oder weißt du aus dem Stegreif, wann du einen Kinderzuschlag, Unterhaltszuschuss für Alleinerziehende oder Rehabilitationshilfen für Kinder bekommen kannst und an welche Stelle du dich gegebenenfalls wenden musst? Noch komplizierter wird es, wenn es im Rahmen der einzelnen Hilfearten um ganz konkrete Einzelfragen oder um die steuerliche Förderung der Familie geht.
Dieser Ratgeber will Familien eine fundierte und umfassende Orientierungshilfe geben. Es werden die verschiedenen Hilfearten aufgezeigt, die zuständigen Behörden benannt und die komplizierten Anspruchsvoraussetzungen erläutert. Die Hinweise auf Fristen, einzuhaltende Formalitäten und beizubringende Unterlagen sollen helfen, die gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen. Du erhältst Tipps und Ratschläge, wie du dir einen genauen Überblick über die Rechtslage verschaffen und deine Rechte und Ansprüche durchsetzen kannst.
Beachte auch, dass du gegenüber Behörden einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung und Auskunft hast. Jeder Leistungsträger muss dich in einer konkreten Angelegenheit umfassend mündlich und schriftlich beraten. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch darauf, dir den für die jeweilige Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu benennen sowie zu allen Sach- und Rechtsfragen Auskunft zu geben, die im Zusammenhang mit einer Leistung von Bedeutung sind.
Nutze also auch diese Möglichkeiten.
Dr. Otto N. Bretzinger
2 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt
Erwerbstätige Frauen haben unabhängig von ihrem Versichertenstatus während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bzw. vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Darüber hinaus sind sie durch den Arbeitgeberzuschuss finanziell abgesichert.
!
Tipp: Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld enthält die Broschüre »Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz« des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin. Im Internet gibt es den Ratgeber unter www.bmfsfj.de zum Herunterladen.
2.1 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Stehen Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis und sind sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von täglich 13,– € von ihrer Krankenkasse und einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, unabhängig davon, ob sie dort kraft Gesetzes oder freiwillig versichert sind. Kein Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber privat krankenversichert sind. Sie erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Frauen, bei denen erst nach Beginn der Schutzfrist das Arbeitsverhältnis beginnt, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
!
Tipp: Kündigt der Arbeitgeber wirksam während der Schutzfristen das Arbeitsverhältnis, besteht weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss und zwar in der Höhe, des Anspruchs, der der Beschäftigten vor dem Ende des beschäftigten Arbeitsverhältnisses zustand. Zwar besteht dann ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses kein Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses, das Mutterschaftsgeld wird jedoch ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Schutzfrist gezahlt.
Endet das Beschäftigungsverhältnis (etwa wegen der Befristung des Arbeitsvertrags) unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung und war die Arbeitnehmerin am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses Mitglied der Krankenkasse, erhält sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds.
In welcher Höhe Mutterschaftsgeld gezahlt wird, hängt von dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Es beträgt jedoch höchstens 13,– € pro Kalendertag; den Rest, also den Unterschied zwischen den kalendertäglichen 13,– € und dem letzten Einkommen, bezahlt der Arbeitgeber.
»
Beispiel: Kirsten Müller hat vor Beginn der Schutzfrist in den letzten drei Monaten jeweils 850,– € netto verdient. Umgerechnet auf einen Kalendertag sind das 28,33 € (850 × 3 : 90 Tage). Sie erhält 13,– € pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss.
Auch Frauen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, also bis aktuell (2023) 520,– € pro Monat verdienen und selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von täglich bis zu 13,– € von ihrer Krankenkasse und auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber.
»
Beispiel: Tina Melcher arbeitet in einem Minijob und ist gesetzlich krankenversichert. Sie hat vor Beginn der Schutzfrist in den letzten drei Monaten jeweils 330,– € netto verdient. Umgerechnet auf einen Kalendertag sind das 11,– €. Sie erhält 11,– € pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse. Daneben hat sie Anspruch