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Windel voll, Tasche leer?: Finanzielle Hilfen für Familien erfolgreich nutzen
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eBook264 Seiten2 Stunden

Windel voll, Tasche leer?: Finanzielle Hilfen für Familien erfolgreich nutzen

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Über dieses E-Book

Kinder kosten Geld. Bis dein Kind volljährig ist, fallen im Durchschnitt rund 165.000 € allein an Konsumausgaben für den Nachwuchs an. Da verwundert es nicht, dass bei der ein oder anderen Familien die Finanzen knapp sind. Rund ein Drittel der elterlichen Ausgaben übernimmt allerdings unterstützend der Staat.
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und BAföG, aber auch Wohngeld für familiengerechtes Wohnen, Elterngeld oder die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie steuerliche Vergünstigungen – der Bund fördert und unterstütz Familien finanziell mit einer Vielzahl an Leistungen. Allerdings: Ein verzweigtes Netz aus direkten Zuschüssen, indirekter Förderung oder Steuernachlässen, das wiederum von verschiedenen Anlaufstellen und Zuständigkeiten verwaltet wird, lässt euch als Eltern bei der Durchsetzung eurer Rechte und Ansprüche oft im Dunkeln tappen.
Der Ratgeber erklärt verständlich die verschiedenen Arten der Hilfen, erläutert die Anspruchsvoraussetzungen und verschafft Durchblick bei den notwendigen Formalitäten rund um die verschiedenen staatlichen Hilfen.
Damit lassen sich nicht nur die bürokratischen Hürden leichter nehmen, sonderner hilft euch auch als Familie, Zeit und Nerven zu sparen, wenn ihr die euch zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen wollt.
Der Ratgeber gibt euch u.a. Antworten auf folgende Fragen:

- Wann wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
- Wer kann Kindergeld, und wer kann den Kinderzuschlag erhalten?
- Ab wann kann man Elterngeld beziehen?
- Wie können ältere Kinder in der Ausbildung BAföG erhalten?
- Wie kann ich als Mieter oder Eigentümer Wohngeld beziehen?
- Welche Leistungen bieten die gesetzlichen Versicherungen?
- Welche Leistungen bietet die Grundsicherung?
- Wie kann mich mein Arbeitgeber zusätzlich unterstützen?
- Welche steuerlichen Sparmöglichkeiten gibt es für Eltern durch Heirat, im Haushalt, bei Bildungskosten oder bei Krankheit?
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum9. Juni 2023
ISBN9783965332942
Windel voll, Tasche leer?: Finanzielle Hilfen für Familien erfolgreich nutzen
Autor

Otto N. Bretzinger

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den WoltersKluwer - Steuertipps Verbauchercontent.

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    Buchvorschau

    Windel voll, Tasche leer? - Otto N. Bretzinger

    cover.jpg

    © 2023 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH

    Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim

    Telefon 0621/8626262

    info@akademische.de

    www.akademische.de

    Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

    Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

    Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

    Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Inhaltsübersicht

    1   Vorwort

    2   Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt

    2.1   Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung

    2.2   Zuschuss des Arbeitgebers

    2.3   Mutterschaftsgeld für familien- und privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen

    2.4   Steuer und Sozialversicherung

    2.5   Antrag

    3   Kindergeld für alle Arbeitnehmer

    3.1   Zielsetzung von Kindergeldzahlungen

    3.2   Berechtigte

    3.3   Kindergeld für minderjährige Kinder

    3.4   Kindergeld für erwachsene Kinder

    3.4.1   Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

    3.4.2   Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und Erwerbstätigkeit

    3.4.3   Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

    3.4.4   Volljährige Kinder mit Behinderung

    3.4.5   Verheiratete Kinder

    3.5   Andere Leistungen für Kinder

    3.6   Höhe des Kindergelds

    3.7   Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs

    3.8   Auszahlung des Kindergelds

    3.9   Kindergeldantrag

    3.10   Berücksichtigung des Kindergelds bei Sozialleistungen

    3.11   Mitteilungspflichten

    4   Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen

    4.1   Berechtigte

    4.2   Höhe

    4.3   Voraussetzungen

    4.3.1   Mindesteinkommen der Eltern

    4.3.2   Bedarf der Familie muss gedeckt sein

    4.4   Auswirkungen von Einkommen und Vermögen auf den Kinderzuschlag

    4.4.1   Einkommen und Vermögen des Kindes

    4.4.2   Einkommen und Vermögen der Eltern

    4.5   Antrag

    4.6   Kostenfreie Kita und Bildungs- und Teilhabeleistungen

    5   Elterngeld für die Zeit nach der Geburt

    5.1   Berechtigte

    5.2   Dauer des Bezugs

    5.2.1   Basiselterngeld

    5.2.2   ElterngeldPlus

    5.2.3   Partnerschaftsbonus

    5.2.4   Kombination der Elterngeld-Varianten

    5.3   Höhe des Elterngelds

    5.3.1   Basiselterngeld

    5.3.2   ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

    5.3.3   Mindest- und Höchstbetrag

    5.3.4   Elterngeld mit Geschwisterbonus

    5.3.5   Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

    5.3.6   Bestimmung des bisherigen Einkommens als Berechnungsgrundlage

    5.3.7   Berücksichtigung von Einkommen während des Elterngeldbezugs

    5.3.8   Verrechnung von anderen Leistungen mit Elterngeld

    5.4   Besteuerung des Elterngelds

    5.5   Antrag

    6   BAföG für ältere Kinder in der Ausbildung

    6.1   Berechtigte

    6.1.1   Staatsangehörigkeit

    6.1.2   Eignung

    6.1.3   Altersgrenze

    6.2   Förderfähige Ausbildung

    6.2.1   Förderung der Ausbildung in Deutschland

    6.2.2   Auslands-BAföG

    6.3   Berechnung

    6.3.1   Bedarf

    6.3.2   Berechnung der individuellen Förderhöhe

    6.4   Zuschuss oder Darlehen

    6.5   Förderdauer

    6.6   Antrag

    6.7   Rückzahlung

    7   Wohngeld für Mieter und Eigentümer

    7.1   Wohngeld für Mieter und Eigentümer

    7.2   Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

    7.3   Einkommensgrenzen

    7.4   Zuschussfähige Miete bzw. Belastung

    7.5   Antrag und Verfahren

    7.6   Wohngeld und andere Sozialleistungen

    8   Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

    8.1   Anrechnung der Kindererziehung

    8.1.1   Beitragszeiten wegen Kindererziehung

    8.1.2   Berücksichtigungszeiten wegen Kinderziehung

    8.2   Erziehungsrente als Hilfe für Alleinerziehende

    8.2.1   Voraussetzungen

    8.2.2   Berechnung der Rente

    8.2.3   Beginn und Ende der Rentenzahlung

    8.3   Versorgung der Hinterbliebenen

    8.3.1   Witwen-/Witwerrente

    8.3.2   Rentensplitting unter Ehegatten

    8.3.3   Waisenrenten

    8.4   Rehabilitation für Kinder

    8.4.1   Voraussetzungen

    8.4.2   Leistungen

    9   Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

    9.1   Beitragsfreie Familienversicherung

    9.1.1   Besondere Voraussetzungen für Kinder

    9.1.2   Ausschluss der Mitversicherung von Kindern

    9.2   Zuzahlungen

    9.2.1   Geringere Belastungsgrenzen durch höhere Freibeträge für Familien

    9.2.2   Zuzahlungsbefreiung für Kinder

    9.3   Besondere Leistungen für Familien

    9.3.1   Kinderkrankengeld

    9.3.2   Haushaltshilfe

    9.3.3   Weitere Leistungen

    10   Leistungen der Grundsicherung

    10.1   Berechtigte

    10.1.1   Bürgergeld

    10.1.2   Hilfe zum Lebensunterhalt

    10.1.3   Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    10.2   Leistungen der Grundsicherung

    10.2.1   Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

    10.2.2   Mehrbedarf

    10.2.3   Einmalige Leistungen

    10.3   Leistungen für Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

    10.3.1   Berechtigte

    10.3.2   Leistungen

    10.3.3   Antrag und Verfahren

    11   Leistungen des Arbeitgebers

    11.1   Mutterschutzlohn als Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

    11.1.1   Berechtigte

    11.1.2   Voraussetzungen

    11.1.3   Berechnung und Dauer

    11.2   Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber

    11.3   Vermögenswirksame Leistungen für den privaten Vermögensaufbau

    11.3.1   Anspruch

    11.3.2   Anlageformen

    11.3.3   Staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage

    11.3.4   Antrag

    12   Weitere finanzielle Hilfen für Familien

    12.1   Zulagen im Riester-Vertrag

    12.1.1   Förderberechtigte Personen

    12.1.2   Förderfähige Sparformen

    12.1.3   Staatliche Förderung

    12.1.4   Antrag

    12.2   Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

    12.2.1   Berechtigte

    12.2.2   Höhe

    12.2.3   Anzurechnendes Einkommen

    12.2.4   Bezugsdauer

    12.2.5   Antrag und Verfahren

    12.2.6   Mitteilungspflichten

    12.3   Hilfe aus der Bundesstiftung Mutter und Kind

    12.4   Familiengeld und Erziehungsgeld in Bayern bzw. Sachsen

    12.4.1   Familiengeld in Bayern

    12.4.2   Erziehungsgeld in Sachsen

    12.5   Bildungskredit für Ausbildung und Studium

    12.5.1   Berechtigte

    12.5.2   Fördervoraussetzungen

    12.5.3   Förderung

    12.5.4   Antrag und Verfahren

    12.5.5   Rückzahlung

    12.6   Berufsausbildungsbeihilfe

    12.6.1   Berechtigte

    12.6.2   Förderfähige Ausbildung

    12.6.3   Höhe

    12.6.4   Dauer der Leistungen

    12.6.5   Antrag

    12.7   Wohnungsbauprämie beim Bausparen

    12.7.1   Voraussetzungen

    12.7.2   Höhe der Prämie

    12.7.3   »Wohnwirtschaftliche Verwendung«

    12.7.4   Beantragung und Auszahlung

    13   Heirat – ein Steuersparmodell?

    13.1   Was ändert sich durch Heirat an der Einkommensteuer?

    13.2   Änderung der Steuerklassen

    13.3   Ein Ehepaar – zwei Wohnsitze

    13.4   Zusammenleben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    13.4.1   Abzug von Unterhaltsleistungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    13.4.2   Abzug von Unterhaltsleistungen des Kindsvaters

    14   Steuerliche Entlastung von Eltern

    14.1   Berücksichtigung von Kindern

    14.1.1   Wechselwirkung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

    14.1.2   Finanzamt muss die für die Eltern günstigere Variante wählen

    14.1.3   Achtung: Falsche Entscheidung der Familienkasse kann bindend sein

    14.2   Besonderheiten bei Alleinerziehenden

    14.2.1   Kinderfreibeträge bei Alleinerziehenden

    14.2.2   Kinder, die bei Groß- oder Stiefeltern aufwachsen

    14.2.3   Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    14.3   Kinderbetreuungskosten

    14.3.1   Voraussetzungen für den Abzug

    14.3.2   Besonderheiten bei getrennt lebenden/unverheirateten Eltern

    14.3.3   Begünstigte Aufwendungen

    14.3.4   Betreuung durch Angehörige

    14.3.5   Minderung der Einkünfte für außerordentliche Zwecke

    14.3.6   Vom Arbeitgeber übernommene Kinderbetreuungskosten

    15   Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

    15.1   Steuerermäßigung bedeutet Abzug von der Steuer

    15.2   Welche Haushaltsleistungen sind begünstigt

    15.2.1   Minijobber als Haushaltshilfe

    15.2.2   Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen

    15.2.3   Haushaltsnahe Dienstleistungen

    15.2.4   Pflege- und Betreuungsleistungen

    15.2.5   Kinderbetreuungskosten nur als Sonderausgaben abziehbar

    15.3   Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

    15.4   Zusammenfassender Überblick über die Steuerermäßigungen

    16   Bildungskosten in der Steuer

    16.1   Schuldgeld für Privatschulen

    16.2   Ausbildungsfreibetrag

    16.2.1   Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag

    16.2.2   Besonderheiten bei getrenntlebenden Eltern

    16.3   Kinder, die die Altersgrenze für das Kindergeld überschritten haben und noch in der Ausbildung sind

    16.3.1   Abzug von Unterhaltsaufwendungen

    16.3.2   Krankenversicherungsbeiträge sind zusätzlich zum Höchstbetrag abziehbar

    16.3.3   Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes vermindern den Höchstbetrag

    17   Krankheits- und ähnliche Kosten bei Familien

    17.1   Was Krankheitskosten sind

    17.2   Wie der Nachweis zu erbringen ist

    17.3   Auswärtige Unterbringung von Kindern/Schulgeld

    17.4   Geburts-/Adoptionskosten

    17.5   Überschreitung der zumutbaren Belastung

    Windel voll, Tasche leer? Finanzielle Hilfen für Familien erfolgreich nutzen

    1   Vorwort

    Kinder kosten Geld. Bis ein Kind volljährig ist, fallen laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt rund 165.000,– € allein an Konsumausgaben für den Nachwuchs an. Dabei müssen die Eltern bis zum Schuleintritt jährlich rund 6.000,– € für ihr Kind aufbringen. Je älter das Kind wird, desto höher werden die Ansprüche und die Kosten. Vor allem in Zeiten gestiegener Energiekosten und einer hohen Inflation sind viele Eltern mit dem Problem konfrontiert, die täglich anfallenden Kosten zu finanzieren.

    Die gute Nachricht: Die Kosten für ihr Kind müssen Eltern nicht allein tragen. Rund ein Drittel der Ausgaben für ein Kind übernimmt der Staat. In den vergangenen Jahren ist die finanzielle Förderung der Familien zwar deutlich angestiegen, sie erfolgt allerdings in einem zunehmend verwirrenden System von direkten Zuschüssen, indirekter Förderung im Rahmen der Sozialversicherung und durch Steuernachlässe. Wer Familienförderung in der Praxis in Anspruch nehmen will, steht vielfältigen Fördermaßnahmen, komplizierten Anspruchsvoraussetzungen und einer teilweise undurchsichtigen Bürokratie gegenüber.

    Viele Familien haben das Problem, sich im Dickicht der verschiedenen Ansprüche und Hilfearten und in der verwirrenden Zuständigkeit der verschiedenen Behördenapparate und Institutionen zurechtzufinden. Oder weißt du aus dem Stegreif, wann du einen Kinderzuschlag, Unterhaltszuschuss für Alleinerziehende oder Rehabilitationshilfen für Kinder bekommen kannst und an welche Stelle du dich gegebenenfalls wenden musst? Noch komplizierter wird es, wenn es im Rahmen der einzelnen Hilfearten um ganz konkrete Einzelfragen oder um die steuerliche Förderung der Familie geht.

    Dieser Ratgeber will Familien eine fundierte und umfassende Orientierungshilfe geben. Es werden die verschiedenen Hilfearten aufgezeigt, die zuständigen Behörden benannt und die komplizierten Anspruchsvoraussetzungen erläutert. Die Hinweise auf Fristen, einzuhaltende Formalitäten und beizubringende Unterlagen sollen helfen, die gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen. Du erhältst Tipps und Ratschläge, wie du dir einen genauen Überblick über die Rechtslage verschaffen und deine Rechte und Ansprüche durchsetzen kannst.

    Beachte auch, dass du gegenüber Behörden einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung und Auskunft hast. Jeder Leistungsträger muss dich in einer konkreten Angelegenheit umfassend mündlich und schriftlich beraten. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch darauf, dir den für die jeweilige Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu benennen sowie zu allen Sach- und Rechtsfragen Auskunft zu geben, die im Zusammenhang mit einer Leistung von Bedeutung sind.

    Nutze also auch diese Möglichkeiten.

    Dr. Otto N. Bretzinger

    2   Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt

    Erwerbstätige Frauen haben unabhängig von ihrem Versichertenstatus während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bzw. vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Darüber hinaus sind sie durch den Arbeitgeberzuschuss finanziell abgesichert.

    !

    Tipp: Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld enthält die Broschüre »Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz« des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin. Im Internet gibt es den Ratgeber unter www.bmfsfj.de zum Herunterladen.

    2.1   Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung

    Stehen Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis und sind sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von täglich 13,– € von ihrer Krankenkasse und einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, unabhängig davon, ob sie dort kraft Gesetzes oder freiwillig versichert sind. Kein Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber privat krankenversichert sind. Sie erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

    Frauen, bei denen erst nach Beginn der Schutzfrist das Arbeitsverhältnis beginnt, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

    !

    Tipp: Kündigt der Arbeitgeber wirksam während der Schutzfristen das Arbeitsverhältnis, besteht weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss und zwar in der Höhe, des Anspruchs, der der Beschäftigten vor dem Ende des beschäftigten Arbeitsverhältnisses zustand. Zwar besteht dann ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses kein Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses, das Mutterschaftsgeld wird jedoch ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Schutzfrist gezahlt.

    Endet das Beschäftigungsverhältnis (etwa wegen der Befristung des Arbeitsvertrags) unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung und war die Arbeitnehmerin am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses Mitglied der Krankenkasse, erhält sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds.

    In welcher Höhe Mutterschaftsgeld gezahlt wird, hängt von dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Es beträgt jedoch höchstens 13,– € pro Kalendertag; den Rest, also den Unterschied zwischen den kalendertäglichen 13,– € und dem letzten Einkommen, bezahlt der Arbeitgeber.

    »

    Beispiel: Kirsten Müller hat vor Beginn der Schutzfrist in den letzten drei Monaten jeweils 850,– € netto verdient. Umgerechnet auf einen Kalendertag sind das 28,33 € (850 × 3 : 90 Tage). Sie erhält 13,– € pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss.

    Auch Frauen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, also bis aktuell (2023) 520,– € pro Monat verdienen und selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von täglich bis zu 13,– € von ihrer Krankenkasse und auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber.

    »

    Beispiel: Tina Melcher arbeitet in einem Minijob und ist gesetzlich krankenversichert. Sie hat vor Beginn der Schutzfrist in den letzten drei Monaten jeweils 330,– € netto verdient. Umgerechnet auf einen Kalendertag sind das 11,– €. Sie erhält 11,– € pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse. Daneben hat sie Anspruch

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