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Die Erbengemeinschaft
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eBook101 Seiten50 Minuten

Die Erbengemeinschaft

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Über dieses E-Book

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.
Unabdingbare Voraussetzung für die Konfliktbewältigung der Erben in der Erbengemeinschaft ist, dass sich die Miterben mit ihren Rechten und Pflichten vertraut machen. In diesem Ratgeber erhalten Sie somit Antworten auf folgende Fragen:

- Wann entsteht eine Erbengemeinschaft?
- Wie kann eine Erbengemeinschaft verhindert werden?
- Wie kann Streit unter den Miterben, z.B. durch den Erblasser, vermieden werden?
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse an den Nachlassgegenständen in der Erbengemeinschaft geregelt?
- Wer verwaltet in der Erbengemeinschaft den Nachlass?
- Wer entscheidet über Verwaltungsmaßnahmen in der Erbengemeinschaft?
- Wie haften die Miterben für Verbindlichkeiten?
- Wie kann man vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden?
- Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung?
- Was passiert, wenn sich die Erben bei der Auseinandersetzung nicht einigen können?
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum23. Juni 2023
ISBN9783965333352
Die Erbengemeinschaft
Autor

Otto N. Bretzinger

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den WoltersKluwer - Steuertipps Verbauchercontent.

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    Buchvorschau

    Die Erbengemeinschaft - Otto N. Bretzinger

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    © 2023 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH

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    Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

    Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

    Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Inhaltsübersicht

    1   Was ist eine Erbengemeinschaft?

    2   Entstehung der Erbengemeinschaft

    2.1   Entstehung durch gesetzliche Erbfolge

    2.1.1   Erbengemeinschaft unter Verwandten des Erblassers

    2.1.2   Erbengemeinschaft zwischen Verwandten und Ehegatten des Erblassers

    2.2   Entstehung durch Verfügung von Todes wegen

    3   Möglichkeiten zur Vermeidung von Streit unter den Miterben

    3.1   Verhinderung der Erbengemeinschaft

    3.2   Teilungsanordnungen

    3.3   Teilungsverbot

    3.4   Auflagen

    3.5   Testamentsvollstreckung

    3.6   Belastung einzelner Miterben

    4   Verwaltung der Erbengemeinschaft

    4.1   Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses

    4.2   Pflicht zur Mitwirkung an Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung

    4.3   Durchführung der Verwaltung durch die Erben

    4.3.1   Einziehung von Forderungen

    4.3.2   Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer

    4.3.3   Auskunftspflicht unter den Miterben und gegen Dritte

    4.3.4   Erträge und Nutzungen des Nachlasses

    4.4   Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss

    4.4.1   Ermittlung der Mehrheit

    4.4.2   Vertretung der Erbengemeinschaft

    4.4.3   Aufwendungsersatz für Verwaltungsmaßnahmen

    4.5   Verwaltung des Nachlasses durch einzelne Personen

    4.5.1   Notverwaltung durch einzelnen Erben

    4.5.2   Anordnungen des Erblassers

    4.5.3   Einzelverwaltung aufgrund Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung

    5   Haftung der Erben gegenüber Dritten

    5.1   Nachlassverbindlichkeiten

    5.1.1   Erblasserschulden

    5.1.2   Erbfallschulden

    5.1.3   Nachlasskostenschulden

    5.1.4   Nachlasserbenschulden

    5.2   Haftung der ungeteilten Erbengemeinschaft

    5.2.1   Gesamtschuldnerische Haftung der Miterben

    5.2.2   Haftungsbeschränkung der Miterben

    5.2.3   Möglichkeiten der vorübergehenden Haftungsbeschränkung

    5.3   Haftung der Miterben nach der Teilung des Nachlasses

    5.4   Dauerhafte Beschränkung der Haftung der Erben und der Erbengemeinschaft

    5.4.1   Beschränkung der Haftung durch ein Aufgebotsverfahren

    5.4.2   Beschränkung der Haftung wegen Nachlassverwaltung

    5.4.3   Beschränkung der Haftung wegen Nachlassinsolvenz

    5.4.4   Beschränkung der Haftung bei Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen

    6   Veräußerung des Erbteils

    6.1   Veräußerungsgeschäfte

    6.2   Form

    6.3   Gegenstand des Vertrags

    6.4   Vorkaufsrecht der Miterben

    6.5   Rechtsstellung des Veräußerers und Erwerbers nach der Veräußerung

    6.5.1   Herausgabepflicht des Veräußerers

    6.5.2   Rechtsstellung des Veräußerers und Erwerbers

    7   Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

    7.1   Anspruch auf Erbauseinandersetzung

    7.2   Aufschub oder Ausschluss der Erbauseinandersetzung

    7.2.1   Aufschub oder Ausschluss durch Anordnung des Erblassers

    7.2.2   Aufschub wegen Unbestimmtheit der Erbteile

    7.2.3   Aufschub wegen ungewisser Nachlassverbindlichkeiten

    7.2.4   Aufschub oder Ausschluss durch Vereinbarung der Miterben

    7.3   Durchführung der Erbauseinandersetzung

    7.3.1   Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten

    7.3.2   Feststellung der Teilungsquoten

    7.3.3   Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben

    7.4   Wege der Erbauseinandersetzung

    7.4.1   Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Erben

    7.4.2   Auseinandersetzung durch Testamentsvollstrecker

    7.4.3   Vermittlung der Auseinandersetzung durch einen Notar

    7.4.4   Auseinandersetzungsklage

    8   Ende der Erbengemeinschaft

    Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!

    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Mitglieder letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.

    Unabdingbare Voraussetzung für die Konfliktbewältigung in der Erbengemeinschaft ist, dass sich die Miterben mit ihren Rechten und Pflichten vertraut machen. Grundlage ist dabei, dass der Nachlass einer gemeinschaftlichen Bindung unterliegt. Das hat folgende rechtliche Konsequenzen:

    Der einzelne Erbe kann nicht über seinen Anteil an den Nachlassgegenständen, sondern allenfalls über seinen Erbteil verfügen.

    Der Nachlass unterliegt der gemeinschaftlichen Verwaltung durch die Erben.

    Die Erben haften als Gesamtschuldner für Nachlassverbindlichkeiten.

    Der Zweck der Erbengemeinschaft besteht regelmäßig in der Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben, der sogenannten Auseinandersetzung.

    Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

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