Testament schreiben - Den letzten Willen handschriftlich verfassen ohne Notar & Rechtsanwalt (inkl. Muster)
Von Angelika Schmid
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Über dieses E-Book
Über dieses Buch:
Die Autorin richtet sich an alle, ganz gleich ob jung oder alt, die sich mit der eigenen Vorsorge auseinandersetzen. Wer über die Lebensvorsorge nachdenkt, der kommt früher oder später an den Punkt, dass ein Testament noch fehlen könnte. Ein Testament ist stets erforderlich, wenn der Letzte Wille von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abweicht. Aufgrund einer Erbkrankheit sind in der Familie von Angelika Schmid, seit fünf Jahrzehnten, der Tod und die Vorsorge ein ständiger Begleiter. Mit Themen der Vorsorge und der Pflege hat sie sich, wegen jahrzehntelanger Pflegezeiten, hiermit ausgiebig beschäftigt. Sämtliche Erfahrungen fließen in ihre Ratgeber ein.
Bevor man an die Errichtung eines Testaments geht, ist die umfassende Information zu rechtlichen Grundlagen wichtig. Die Aufgabe, ein Testament zu schreiben, macht viele Menschen unsicher. Sie bewegen sich als Laien auf einem komplizierten Rechtsgebiet. Zudem handelt es sich hierbei in mehrfacher Hinsicht um ein äußerst heikles Thema. Alle mit der Endlichkeit im Zusammenhang stehenden Gedanken werden von uns Menschen gerne verdrängt. Die Muster und Vorlagen könnten dir wertvolle Hilfestellungen geben, für ein rechtskräftiges Dokument. Ein Fehler im Letzten Willen, das würde schwerwiegende Folgen auslösen.
Es ist gut, wenn man darüber nachdenkt, was nach dem eigenen Ableben geschieht, auch wenn es schwerfällt. Sorge dafür, dass du im Gegensatz zu vielen Mitbürgern klug für den Ernstfall vorgesorgt hast. Damit bürdest du deinen Angehörigen nicht die gesamte Last der Nachlassverteilung auf. Zu diesem Schritt kann man dir nur gratulieren.
Inhaltsverzeichnis:
- Vorwort
- Warum brauche ich ein Testament?
- Gesetzliche Erbfolge in Deutschland
- Alles für die kluge Vorsorge
- Diese Regelungen zum Testament sollte man wissen
- Die Testierfähigkeit
- Gesetzlicher Pflichtteil
- Kann ich einen Pflichtteilsberechtigten übergehen?
- Mögliche Vorgaben im Testament
- Der digitale Nachlass
- Formvorschriften beim Testament verfassen
- Testament Kosten
- Privatschriftliches Testament rechtsgültig errichten
- Handschriftliches Einzeltestament - Muster und Vorlagen
- Berliner Testament-Vorlagen mit Beispielen
- Flexibilität des Erben im Berliner Testament
- Verschiedene Fallkonstellationen beeinflussen das Testament
- Testament nachträglich ändern oder ergänzen
- Das Testament widerrufen
- Testaments-Hinterlegung - Kosten und Ablauf
- Die EU-Testamentsregelungen - Testament mit Auslandsbezug
- Schlussworte
- Über die Autorin
Buchumfang: Ca. 55 + 8 DIN-A4 Seiten, 16.000 Wörter + 4.000 Wörter Muster + Checkliste
Aus der Reihe „Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 120 Minuten"
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Buchvorschau
Testament schreiben - Den letzten Willen handschriftlich verfassen ohne Notar & Rechtsanwalt (inkl. Muster) - Angelika Schmid
Vorwort
Dieses Buch richtet sich an alle, ganz gleich, ob jung oder alt, die sich mit der eigenen Vorsorge auseinandersetzen. Wer über die Lebensvorsorge nachdenkt, der kommt früher oder später an den Punkt, dass ein Testament noch fehlen könnte. Ein Testament ist stets erforderlich, wenn der Letzte Wille von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abweicht. Aufgrund einer Erbkrankheit ist seit fünf Jahrzehnten der Tod unser ständiger Begleiter. Mit Themen der Vorsorge und der Pflege hat sich die Autorin wegen jahrzehntelanger Pflegezeiten ausgiebig beschäftigt. Sämtliche Erfahrungen fließen in diesen Ratgeber ein.
Bevor man an die Errichtung eines Testaments geht, ist eine umfassende Information zu den rechtlichen Grundlagen unerlässlich. Diese elementare und wichtige Aufgabe macht viele Menschen unsicher. Sie bewegen sich schließlich als Laien auf einem komplizierten Rechtsgebiet. Zudem handelt es sich hierbei in mehrfacher Hinsicht um ein äußerst heikles Thema. Alle damit im Zusammenhang stehenden Gedanken werden von den meisten Menschen gerne verdrängt. Dieser Ratgeber sowie die Muster und Vorlagen könnten dir wertvolle Hilfestellungen geben für ein rechtskräftiges Dokument. Ein Fehler im Letzten Willen, das würde schwerwiegende Folgen auslösen.
Es ist gut, wenn man darüber nachdenkt, was nach dem eigenen Ableben geschieht, auch wenn es schwerfällt. Sorge dafür, dass du im Gegensatz zu vielen Mitbürgern am Ende klug für den Ernstfall vorgesorgt hast. Damit bürdest du deinen Angehörigen nicht die gesamte Last der Nachlassverteilung auf. Zu diesem Schritt kann man dir nur gratulieren.
Warum brauche ich ein Testament?
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Oftmals ist der Eintritt dieser gesetzlichen Erbregelung jedoch nicht gewollt. Zum Beispiel dann, wenn man keine Kinder hat. Denn verstirbt ein Ehepartner, ohne ein Testament zu hinterlassen, so erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Geschwister des verstorbenen Ehepartners neben der/dem Witwe/Witwer. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, würde der Staat erben. Durch eine rechtzeitige Weichenstellung kann das Familienvermögen geschützt werden. Man verhindert dadurch, dass erworbenes Vermögen in falsche Hände gerät. Mit einem klar formulierten Letzten Willen ist es auch möglich, so manche Familienfeindschaft abzuwenden. Der sorgfältig ausformulierte Wille im Testament bietet zudem die Möglichkeit, den eigenen Nachlass völlig frei und selbstbestimmt zu regeln.
Formen der letztwilligen Verfügung
Einzeltestament
Gemeinschaftliches oder Ehegatten-Testament
Berliner Testament
Behindertentestament
Erbvertrag
Nottestamente
In diesen Fällen ist ein Testament besonders wichtig:
Behinderter Erbe:
Wenn du einen behinderten Menschen, vor allem ein Kind zurücklassen musst, dann erstelle sinnvollerweise ein „Behindertentestament". So kann man dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung erhalten. Ansonsten muss zunächst das ererbte Vermögen für die Pflege aufgebraucht werden. Das kommt dann eher dem Sozialamt als dem Erben zugute.
Unverheiratete Paare:
Wenn du einen Lebenspartner, mit dem du nicht verheiratet bist, versorgen möchtest, ist ein Testament erforderlich. Hierin kann man auch das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder regeln.
Firmenerbschaft:
Wer eine Firma hinterlässt, klärt klugerweise die Nachfolge beizeiten. Dies betrifft die Weiterführung und die Verteilung des Betriebs- und Privatvermögens.
Zuwendungen außerhalb der Familie:
Wenn du Dritten, z. B. gemeinnützigen Vereinen, Freunden usw., nach deinem Ableben etwas zuwenden möchtest, ist dies nur mit einer sogenannten letztwilligen Verfügung möglich. Es handelt sich hierbei zumeist um ein Vermächtnis. Der Begünstigte eines Vermächtnisses ist kein Erbe. Ein Vermächtnisnehmer könnte z. B. einen Geldbetrag, ein Bild, Möbel oder auch ein Wohnrecht usw. erhalten.
Ehepaar mit Kindern:
Du möchtest das Familienvermögen zunächst zur Versorgung an deinen Ehepartner vererben? Dies kann in einem sogenannten Berliner Testament oder Erbvertrag festlegt werden.
Kontrolle über die Klauseln ist gewünscht:
Immer wenn mehrere Erben eingesetzt werden, so kommt es zu einer Erbengemeinschaft. Diese bietet allerdings viel Zündstoff für Erbstreitigkeiten. Kein Erbe kann in diesem Fall allein über den Nachlass verfügen. Die notwendige gegenseitige Abstimmung endet nicht selten vor Gericht. Wird ein Erbe also nicht eindeutig zugeordnet, so müssen sich die Erben einigen und dabei sind Konflikte häufig vorprogrammiert. Im Gegensatz dazu kann ein Testamentsverwalter allein über alle Regelungen bestimmen. Natürlich ist er dabei eng an die Vorgaben im Testament gebunden und den Erben auch Rechenschaft schuldig. Das Einsetzen einer Testamentsverwaltung könnte also eine Kontrolle und rasche Handlungsfähigkeit gewährleisten, die der verstorbene Erblasser naturgemäß nicht mehr ausüben kann.
Stiftung gründen:
Das Vermögen soll nach dem Ableben in eine Stiftung einfließen. Diese könnte man allerdings zu Lebzeiten selbst gründen.
Ein Testament sollte kein Tabu sein
Für Privatpersonen ist ein verfasster „Letzter Wille" immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht. Dies könnte in den vorgenannten Konstellationen der Fall sein oder wenn etwa ein Erbberechtigter mehr oder weniger bekommen soll. Die gesetzlichen Regelungen sind sehr starr, nämlich allgemein gehalten und bestimmte Anweisungen und Wünsche kann man bestenfalls mit einer eigenen Verfügung verbinden. Solange die Anordnungen und Klauseln zumutbar und nicht sittenwidrig sind, kann nahezu alles frei verfügt werden.
Hinweis: Wenn weder Ehegatte noch sonstige Verwandten des Erblassers leben oder sie die Erbschaft ausschlagen oder kein Testament vorhanden ist, erbt der Staat.
Die Schenkung könnte Steuern sparen
Auch Gerichtsprozesse mit einem erbitterten Kampf ums Erbe ließe sich oft vermeiden. Wer rechtzeitig darüber nachdenkt,