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Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld
Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld
Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld
eBook100 Seiten50 Minuten

Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld

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Über dieses E-Book

Über dieses Buch:

Dieser Pflege-Ratgeber richtet sich an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Aber auch an alle, die wegen seelisch psychischen Beeinträchtigungen betreut werden müssen. Kurzum an alle Menschen, denen ein Pflegegeld zusteht. Jedoch auch an die, welche stellvertretend das Pflegegeld beantragen wollen. Für Anfänger und auch für erfahrene Pflegende stellt Angelika Schmid ihr bewährtes Praxiswissen aus sechzehn Jahren Pflegeerfahrung zur Verfügung. Einen großen Erfahrungsschatz zum Pflegegeld und allen weiteren finanziellen Pflegeunterstützungen hat sie in diesem kleinen Band zusammengetragen.

Der kompakte Ratgeber zeigt dir mit persönlichen Tipps alles Wichtige zum Pflegegeld. Der Antrag ist zwar schnell gestellt, doch auf was muss ich danach achten? Welche Fallen und Fehler sollte man möglichst vermeiden? Das erfährst du und natürlich auch, wie du das Beste für deinen Angehörigen erreichst. Dieser Ratgeber begleitet dich vom Antrag bis zum Erreichen der finanziellen Hilfen über das Pflegegeld hinaus. Die Voraussetzungen und die Vorteile der neuen Pflegegrade werden umfassend dargestellt.

Nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde, erfolgt ein positiver Bescheid und anschließend bekommst du regelmäßig das Pflegegeld. Du profitierst von finanziellen Hilfen und versäumst keine staatlichen Hilfeleistungen und das ist doch beruhigend.

Inhaltsverzeichnis:

- Vorwort
- Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?

- Bewertungskriterien der Pflegekasse

- So bekommst du die Leistungen der Pflegekasse

- Begutachtung des MDK - gut vorbereiten auf diesen Besuch! 

- Das Pflegegutachten

- Bescheid zum Pflegegrad

- Hilfen von Pflegeberatern

- So werden Pflegebedürftige eingestuft in Pflegegrade

- Pflegegeld nach Pflegegraden

- Auflistung aller Kostenübernahmen der Pflegeversicherung

- Pflegegeld - für die Pflege zu Hause

- Pflegeunterstützungsgeld und soziale Absicherung

- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson

- Neben dem Pflegegeld die Tagespflege nutzen

- Pflegegeld-Kombination verschiedener Leistungen

- Neben dem Pflegegeld: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

- Hilfsmittel und Verbrauchsmittel für die Pflege

- Wohnraumanpassung an die Pflege

- Dauerverordnungen bei chronischen Krankheiten

- Was hat sich geändert durch das Pflegestärkungsgesetz II?

- Auskunftsstellen zu Pflegeversicherung und Pflegegrad

 -Zusatztipp: Für Pflegezeiten vorsorgen

- Tabellen mit Eurobeträgen zu Pflegegeld und zur Heimunterbringung  

- Schlusswort

- Über die Autorin

Buchumfang: Ca. 53 DIN-A4 Seiten, 14.300 Wörter
Aus der Reihe „Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 120 Minuten"

SpracheDeutsch
HerausgeberBookRix
Erscheinungsdatum10. Nov. 2017
ISBN9783739641256
Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld

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    Buchvorschau

    Pflegegeld beantragen - Angelika Schmid

    Vorwort

    Dieser Pflege-Ratgeber richtet sich an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Aber auch an alle, die wegen seelisch psychischen Beeinträchtigungen betreut werden müssen. Kurzum an alle Menschen, denen ein Pflegegeld zusteht. Jedoch auch an die, welche stellvertretend das Pflegegeld beantragen wollen. Für Anfänger und auch für erfahrene Pflegende stellt Angelika Schmid ihr bewährtes Praxiswissen aus sechzehn Jahren Pflegeerfahrung zur Verfügung. Einen großen Erfahrungsschatz zum Pflegegeld und allen weiteren finanziellen Pflegeunterstützungen hat sie in diesem kleinen Band zusammengetragen.

    Der kompakte Ratgeber zeigt dir mit persönlichen Tipps alles Wichtige zum Pflegegeld. Der Antrag ist zwar schnell gestellt, doch auf was muss ich danach achten? Welche Fallen und Fehler sollte man möglichst vermeiden? Das erfährst du und natürlich auch, wie du das Beste für deinen Angehörigen erreichst. Dieser Ratgeber begleitet dich vom Antrag bis zum Erreichen der finanziellen Hilfen über das Pflegegeld hinaus. Die Voraussetzungen und die Vorteile der neuen Pflegegrade werden umfassend dargestellt.

     Nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde, erfolgt ein positiver Bescheid und anschließend bekommst du regelmäßig das Pflegegeld. Du profitierst von finanziellen Hilfen und versäumst keine staatlichen Hilfeleistungen und das ist doch beruhigend.

    Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?

    Es ist gesetzlich genau festgelegt, wann ein Mensch einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse hat. Ein reiner Hilfebedarf mal hier und da reicht dazu nicht aus. Der Gesetzgeber hat im SGB XI die Grenzen sehr eng gefasst. Das Pflegegeld wird nur unter den nachstehend aufgeführten Grundbedingungen bezahlt. 

    Übrigens, das Pflegegeld bekommst du steuerfrei. Es muss nicht in die Einkommenssteuer übernommen und versteuert werden.

    Diese Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein

    Es liegt eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer vor, also nicht nur gelegentlich, es sollten mindestens durchgehend sechs Monate sein

    Der Umfang des Hilfsbedarfs ist für alle/viele alltäglichen Unterstützungen nötig und diese fallen auch regelmäßig im Tagesablauf an

    Es besteht eine körperliche Behinderung, welche die Hilfsleistungen erfordert 

    Es besteht eine psychisch geistige Behinderung, die so weit fortgeschritten ist, dass der Mensch auf dauernde Hilfsleistungen angewiesen ist

    Bei den Prüfungen zum Pflegebedarf wird von einem über das übliche Maß hinausgehenden Hilfsbedarf gesprochen. Dies bedeutet, die Pflegeperson muss regelmäßig und mehrmals täglich im Einsatz sein. Bei den hohen Pflegegraden muss dies auch nachts der Fall sein.

    Auch auf die dauerhafte Hilfsbedürftigkeit wird großen Wert gelegt. Die Pflegeleistungen sind gesetzlich in einem umfangreichen Katalog angelegt. Dieser richtete sich früher hauptsächlich nach der sogenannten Grundpflege, was sich mit den Pflegegraden grundsätzlich geändert hat. Zusätzlich habe ich dir auch die Bewertungsgrundlagen für seelisch psychische Einschränkungen aufgelistet, damit du auch darüber gut im Bilde bist. Gerade Pflegeanfänger tappen hier anfangs häufig im Dunkeln.

    Grundsätze:

    Erheblich Pflegebedürftige haben grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Hilfe unter folgenden Voraussetzungen:

    6 Monate in einer Krankenkasse versichert sein

    Pflegebedürftigkeit muss 6 Monate und länger dauern

    Pflegebedarf muss erheblich sein

    Ein Pflegegrade muss festgestellt sein 

    Antrag formlos bei der Krankenkasse

    Persönliche Begutachtung des MDK

    Diese Geldleistungen ergänzen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung, sie garantieren keine Vollversorgung. Die Hilfe wird auch gern als „Teilkaskoversicherung" bezeichnet.  Die Unterstützung, auch finanzieller Art, durch Angehörige und andere Helfer wird vorausgesetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2. Pflegestärkungsgesetz. Die meisten, und zudem einschneidenden Änderungen, sind ab dem 1.1.2017 in Kraft getreten.

    Grundsätzliche Regelungen für den Bezug von Pflegegeld

    Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein erheblicher Pflegebedarf bestehen. Die Leistungen richten sich danach, welchem Pflegegrad der pflegebedürftige Mensch zugeordnet wird. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird aufgrund des Antrags bei der Pflegekasse, festgestellt. Die Pflegekasse folgt hierbei der persönlichen Begutachtung des MDK. Begutachtungen erfolgen nach speziellen Richtlinien. Die Einstufung gliedert sich in die Grade 1 – 5.

    Zusätzlich kann die Begutachtung ergeben, dass die betroffene Person auf ein hohes Maß an Betreuung angewiesen ist. In diesem Falle liegt eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vor. Diese wiederum führt zu einem höheren Pflegegrad und damit zur Erhöhung des Pflegegeldes. Hinzu kommt noch eine Zusatzförderung, welche die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen nennt.

    Wichtig: Für jede Pflegeunterstützung, mit wenigen Ausnahmen, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

    Ausnahme: Betreuungs- und Entlastungsleistungen - diese erhält jeder Mensch mit Pflegestufe + Einschränkung der Alltagskompetenz automatisch. Der Betrag wird angespart in die Mitte des folgenden Jahres. 

    Unterschiede der Pflegeleistungen

    Pflegeleistungen unterscheiden sich in Grundleistungen und Extraleistungen, die als Pflegesachleistungen bezeichnet werden.

    Zu den Grundleistungen gehören ohne weiteren Antrag:

    Pflegegeld

    Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    Zusätzlich können noch Extraleistungen gewährt werden. Zu beantragen sind diese sogenannten Sachleistungen, unabhängig vom Kostenträger, bei der Krankenkasse.

    Bewertungskriterien der Pflegekasse

    Seither wurde im Minutentakt der Pflegebedarf ermittelt. Bei der bisherigen

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