Was pflegende Angehörige wissen sollten: Absicherung, Entlastungen und gleichzeitige Erwerbstätigkeit
Von Rolf Winkel
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Über dieses E-Book
Dieser Ratgeber liefert pflegenden Angehörigen wertvolle praxisnahe Anregungen und Tipps, um die tägliche Pflegearbeit zu erleichtern. Zusätzlich werden Ihnen wichtige Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung aufgezeigt, wie z.B. Pflegekurse, ambulanter Pflegedienst oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege), mit denen Sie Entlastung im Alltag finden.
Darüber hinaus haben Pflegepersonen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Absicherung. Diese erhalten einen ausführlichen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Sozialversicherungen.
Aus dem Inhalt:
- Wenn es ohne Hilfe nicht mehr geht: Wer organisiert erste Pflegemaßnahmen? Was muss wo beantragt werden?
- Teilzeit oder Auszeit für die Pflege: Finanzielle Folgen und Auffangmöglichkeiten
- Regelungen zur Pflegezeit- und Familienpflegezeit
- Leistungen der Kranken- und Pflegekasse: Was steht dem Versicherten zu?
- Pflegegrad und Pflegegeld: Wie ist der Antrags- und Genehmigungsablauf? Was gilt bei den verschiedenen Pflegegraden und welche Unterstützung gibt es?
- Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege
- Vorsorgevollmacht und Notvertretungsrecht für Ehepartner
- Soziale Sicherung pflegender Angehöriger: Was gilt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung?
- Pflege, Ausgleichsansprüche und Erbe
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Buchvorschau
Was pflegende Angehörige wissen sollten - Rolf Winkel
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Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 In einer alternden Gesellschaft wird das Pflegethema immer wichtiger
2 Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig wird: Erste Schritte
2.1 Ist die Pflege vereinbar mit Ihrem Beruf?
2.2 Inanspruchnahme einer Pflegeberatung
2.3 Lässt sich der Umfang des Pflegebedarfs abschätzen?
2.4 Ist die Pflege überhaupt zu Hause möglich?
2.5 Pflegeantrag stellen
2.6 Seit 2023 Notvertretungsrecht für Ehepartner
2.7 Bei fehlender Vollmacht: Betreuung beantragen
2.8 Rechtzeitig um Vorsorgevollmacht kümmern
2.9 Trauen Sie sich die Pflege überhaupt zu?
2.10 Nehmen Sie Profis in Anspruch
2.11 Bereiten Sie den Besuch des Gutachters vor
2.12 Zwei Wochen lang Pflegetagebuch/Pflegedokumentation führen
3 Wenn Sie (noch) erwerbstätig sind: Die Entlastungsmöglichkeiten
3.1 Überblick: Auszeit oder Teilzeit für die Pflege?
3.1.1 Wer gilt als naher Angehöriger?
3.1.2 Welche Ansprüche auf Freistellungen oder Arbeitszeitverkürzungen für die Pflege oder Betreuung von nahen Angehörigen gibt es?
3.1.3 Verwirrende Regelungen
3.2 Wie die Freistellung für zehn Arbeitstage (»kleine Pflegezeit«) geregelt ist
3.2.1 Voraussichtliche Pflegebedürftigkeit reicht
3.2.2 Seit 2024 jährlicher Anspruch
3.2.3 So funktioniert die Freistellung
3.2.4 Lohnausgleich beantragen
3.2.5 Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes
3.3 Pflegezeit von bis zu sechs Monaten
3.3.1 Ankündigungsfrist für die Pflegezeit
3.3.2 Kein Einkommensersatz während der Pflegezeit
3.3.3 Darlehen möglich
3.3.4 Teilzeitarbeit möglich
3.3.5 Vorzeitige Beendigung der Pflegezeit möglich
3.3.6 Pflegepersonen genießen Kündigungsschutz
3.4 Freistellung für bis zu drei Monate für die Sterbebegleitung
3.4.1 Rechtsanspruch auf Freistellung
3.4.2 Parallele Inanspruchnahme möglich
3.4.3 Kündigungsschutz besteht
3.5 Längere Arbeitszeitverkürzung nach dem Familienpflegezeitgesetz
3.6 Was tun bei längeren Pflegezeiten?
3.7 Verbesserte Regelungen zur Pflegezeit- und Familienpflegezeit für Arbeitnehmer aus Kleinbetrieben
3.8 Überblick: Kurzzeitige pflegebedingte Arbeitszeitverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
4 Soziale Absicherung bei der ehrenamtlichen Pflege
4.1 Gesetzliche Rentenversicherung
4.2 Generelle Voraussetzungen für die Versicherungspflicht der ehrenamtlichen Pflegetätigkeit
4.2.1 Schritt 1: Prüfung der Beitragspflicht
4.2.2 Schritt 2: Höhe der Rentenversicherungsansprüche
4.3 Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kommen Sie als pflegender Rentner zu höheren Rentenbezügen
4.3.1 Schritt 1: Teilrente beantragen
4.3.2 Schritt 2: Fragebogen besorgen und der Pflegekasse zuschicken
4.3.3 Schritt 3: Schreiben der Pflegekasse abwarten
4.3.4 Schritt 4: Entscheidung der Pflegekasse abwarten
4.3.5 Wenn Sie bereits eine 99-Prozent-Teilrente erhalten
4.3.6 Achtung bei der Betriebsrente
4.4 Die Arbeitslosenversicherung
4.4.1 Nachteilsausgleich bei Arbeitszeitverminderung
4.4.2 Versicherungsschutz greift auch bei Beginn der Pflege vor 2017
4.4.3 Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Zeit der Angehörigenpflege
4.4.4 Nach längerer Zeit der Pflege: fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes
4.4.5 Angehörigenpflege bei Bezug von Arbeitslosengeld möglich
4.5 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
4.5.1 Möglichkeit 1: Familienversicherung über Ehepartner
4.5.2 Möglichkeit 2: Freiwillige gesetzliche Versicherung
4.5.3 Möglichkeit 3: Private Versicherung
4.6 Gesetzliche Unfallversicherung
5 Arbeitszeitreduzierung oder Auszeit für die Pflege: Finanzielle Folgen und Auffangmöglichkeiten
5.1 Pflegegeld als Anerkennung des Einsatzes des pflegenden Angehörigen
5.2 Teilzeitlohn plus Pflegegeld plus Wohngeld
5.3 Möglicher Anspruch auf Bürgergeld in der Zeit der Angehörigenpflege
5.4 Vorausschauendes Modell: Betriebliches Langzeitkonto
6 Leistungen der Pflegeversicherung zur Entlastung pflegender Angehöriger
6.1 Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
6.2 Neu seit 2024: Verhinderungspflege ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
6.3 Die Kurzzeitpflege
6.3.1 Ab Mitte 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag
6.3.2 Pflegegeld bleibt zur Hälfte erhalten
6.4 Die Tages- und Nachtpflege
7 Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs
7.1 Nutzen Sie kostenlose Pflegekurse
7.2 Kurse auch »zu Hause«
8 Pflege und Erbe
8.1 Die Rechtslage
8.2 Wer kann Ausgleichsansprüche beanspruchen?
8.3 Was ist die Pflege beim Erbe wert?
8.4 Wie können pflegende Kinder oder Enkel Ausgleichsansprüche durchsetzen?
Was pflegende Angehörige Wissen sollten: Absicherung, Entlastungen und gleichzeitige Erwerbstätigkeit
1 In einer alternden Gesellschaft wird das Pflegethema immer wichtiger
von Rolf Winkel
Fachautor für Arbeits- und Sozialrecht
In einer alternden Gesellschaft wie in Deutschland wird die Pflege unausweichlich zu einem Thema, dem sich immer mehr Menschen stellen müssen: als künftig selbst Pflegebedürftiger – immerhin liegt die Wahrscheinlichkeit später pflegebedürftig zu werden bei über 50 % – oder als Angehöriger, Freund oder Nachbar, der bereits aktuell von Pflegebedürftigkeit betroffen ist. Nach einer Hochrechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin waren schon 2022 rund 5,3 Millionen Bürger sorgende und pflegende Angehörige. Davon pflegten 2,2 Millionen mehr als zehn Stunden wöchentlich und galten damit als pflegende Angehörige gemäß der Logik der deutschen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Inzwischen dürften die Zahlen, da es von Jahr zu Jahr mehr Pflegebedürftige gibt, noch gestiegen sein.
Für diese Pflegepersonen – wie sie in der Sprache der Pflegeversicherung heißen – ist dieser Beitrag gedacht. 91 % der Pflegenden haben sich hierfür freiwillig entschieden und 59 % wollen dies auch weiterhin tun und sehen die Pflege von Angehörigen zu Hause als das favorisierte Versorgungsmodell an – gegenüber der Betreuung in einem Pflegeheim. Zu erwähnen ist, dass die Pflegepersonen dies nicht nur für die von ihnen gepflegten Angehörigen, sondern auch für sich selbst so sehen.
Die Angehörigenpflege ist – wie generell alle Sorgetätigkeiten – unter den Geschlechtern ungleich verteilt. Die Nächstenpflege ist weiblich. Frauen sind über alle Altersgruppen hinweg diejenigen, auf deren Schultern die Versorgung der Pflegebedürftigen vorwiegend ruht. Die überwältigende Mehrheit pflegt Vater, Mutter oder den eigenen Partner. Die meisten Hauptpflegepersonen sind zwischen 56 und 65 Jahre alt und somit noch im erwerbsfähigen Alter bzw. an der Grenze zwischen Arbeit und Ruhestand.
Wichtig: Die Zeit der Pflege ist keine schnell vorübergehende Zwischenphase. 59 % der Betroffenen pflegen schon länger als drei Jahre. Die Erwerbstätigkeit geht mit der Übernahme der Nächstenpflege zurück – besonders dann, wenn zehn oder mehr Stunden wöchentlich gepflegt wird. In der Mehrheit (54 %) sind die Hauptpflegepersonen jedoch nicht mehr erwerbstätig. Zudem arbeiten 27 % schon vor der Übernahme der wesentlich intensiveren Pflegephase in Teilzeit oder in einem
