Für den Ernstfall abgesichert: Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht für Alter, Krankheit und Unfall
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Über dieses E-Book
- Patientenverfügung erstellen: Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen von einem Arzt durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
- Vorsorgevollmacht erstellen: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Sie in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind.
- Betreuungsverfügung erstellen: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie zwar die Bestellung eines Betreuers nicht vermeiden, Sie können aber Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung nehmen und so die Person des Betreuers benennen und auch Wünsche über die Führung der Betreuung äußern.
- Sorgerechtsverfügung erstellen: Mit einer vorbereiteten Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, falls Sie als Eltern unvermittelt sterben.Muster für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von der Stange gibt es viele. Aber nicht jedes Formular bildet auch wirklich Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Um wirklich sicher zu gehen, dass Ihr Wille auch umgesetzt wird, sollten Sie eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände erstellen. Das ist auch gar nicht so schwer, wie es vielleicht klingen mag. Unser Ratgeber zeigt Ihnen wie!
Schritt 1: Informationen zu Vorsorgevollmacht & Verfügungen
Wir stellen Ihnen die verschiedenen Verfügungen vor. Von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht bis Sorgerechtsverfügung für den Todesfall werden Ihnen alle Möglichkeiten zur Vorsorge erklärt.
Schritt 2: Die Beratung und Auswahl der richtigen Verfügung
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Verfügung und Vollmacht Sie wirklich brauchen. Denn maßgebend für den Inhalt einer Vorsorgeverfügung sollte immer Ihre persönliche Lebenssituation sein!
Schritt 3: Die eigene Erstellung einer Vollmacht
Wir zeigen Ihnen wie Sie die Verfügungen am besten formulieren und welche formellen Anforderungen es an Verfügungen wie eine Patientenverfügung gibt. Viele konkrete Tipps und Mustertexte helfen Ihnen bei der individuellen und selbstständigen Errichtung Ihrer Verfügung. Auf diese Weise können Sie individueller auf Ihre Situation eingehen als in einem begrenzten Formular.
Die 3. Auflage dieses Ratgebers berücksichtigt die Änderungen der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023.
Ihr Plus: Alle Textbausteine & Muster gibt es auch zum Download! Nicht zuletzt soll Sie der Ratgeber "Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung" ermuntern, die für jeden von uns so wichtigen Entscheidungen zu treffen, und frühzeitig für eine umfassende rechtliche Vorsorge zu sorgen.
Otto N. Bretzinger
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den WoltersKluwer - Steuertipps Verbauchercontent.
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Buchvorschau
Für den Ernstfall abgesichert - Otto N. Bretzinger
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(Die Vorauflagen dieses Ratgebers erschienen unter dem Titel Vorsorgevollmacht, Beutreuungs- und Patientenverfügung
.)
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Vorwort
2 Einleitung
2.1 Notwendigkeit der privaten Vorsorge
2.2 Überblick über die Möglichkeiten der privaten Vorsorge
2.2.1 Patientenverfügung
2.2.2 Vorsorgevollmacht
2.2.3 Betreuungsverfügung
2.2.4 Sorgerechtsverfügung und -vollmacht
3 Patientenverfügung
3.1 Gründe für die Errichtung einer Patientenverfügung
3.2 In sechs Schritten zur Patientenverfügung
3.3 Verbindlichkeit der Patientenverfügung
3.4 Voraussetzungen für die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung
3.4.1 Einwilligungsfähigkeit
3.4.2 Ärztliche Aufklärung
3.4.3 Formale Anforderungen
3.4.4 Aktualisierung
3.4.5 Unzulässige Inhalte
3.5 Inhalte einer Patientenverfügung
3.5.1 Überblick
3.5.2 Festlegungen in der Patientenverfügung
3.6 Aufbewahrung und Hinterlegung der Patientenverfügung
3.6.1 Persönliche Aufbewahrung
3.6.2 Hinterlegung
3.7 Änderung und Widerruf der Patientenverfügung
3.8 Vorsicht Falle: Die häufigsten Fehler bei der Patientenverfügung
4 Rechtliche Betreuung
4.1 Inhalt und Auswirkungen der Betreuung
4.1.1 Gesetzliche Vertretung
4.1.2 Einwilligungsvorbehalt
4.1.3 Geschäftsfähigkeit und Betreuung
4.1.4 Einwilligungsfähigkeit und Betreuung
4.2 Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers
4.2.1 Medizinische Voraussetzungen
4.2.2 Fürsorgebedürfnis
4.2.3 Erforderlichkeit der Betreuerbestellung
4.2.4 Vorrang des Notvertretungsrechts des Ehegatten
4.2.5 Vorrang der Bevollmächtigung
4.3 Umfang der Betreuung
4.3.1 Aufgabenkreis
4.3.2 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
4.4 Auswahl des Betreuers
4.4.1 Rangfolge bei der Betreuerauswahl
4.4.2 Vorschlag des Betroffenen
4.5 Aufgaben und Pflichten des Betreuers
4.5.1 Allgemeine Pflichten
4.5.2 Vertretung des Betreuten
4.5.3 Vermögenssorge
4.5.4 Gesundheitssorge
4.5.5 Wohnungsangelegenheiten
4.5.6 Aufenthaltsbestimmungsrecht
4.5.7 Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
4.6 Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer Betreuung
4.6.1 Freiheitsentziehende Unterbringung
4.6.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen
4.6.3 Ärztliche Zwangsmaßnahmen
5 Vorsorgevollmacht
5.1 Gründe für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht
5.2 In sechs Schritten zur Vorsorgevollmacht
5.3 Generalvollmacht als Vorsorge für den Betreuungsfall?
5.4 Voraussetzungen für eine wirksame Vorsorgevollmacht
5.4.1 Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers
5.4.2 Anforderungen an den Bevollmächtigten
5.4.3 Formale Anforderungen
5.5 Wirksamwerden der Vollmacht
5.6 Der Bevollmächtigte
5.6.1 Auswahl des Bevollmächtigten
5.6.2 Mehrere Bevollmächtigte
5.6.3 Bestimmung eines Ersatzbevollmächtigten
5.6.4 Rechtsstellung des Bevollmächtigten
5.7 Inhalte einer Vorsorgevollmacht
5.7.1 Festlegungen in der Vorsorgevollmacht
5.7.2 Eingangsformel und Bestellung eines Ersatzbevollmächtigten
5.7.3 Einzelne Regelungen
5.8 Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht
5.9 Änderung und Widerruf der Vorsorgevollmacht
5.10 Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
5.10.1 Regelungen in der Vereinbarung
5.10.2 Eingangsformel
5.10.3 Zweck und Ziel der Vollmacht
5.10.4 Beginn der Vertretung
5.10.5 Wünsche und Weisungen an den Bevollmächtigten
5.10.6 Haftung des Bevollmächtigten
5.10.7 Salvatorische Klausel
5.11 Vorsicht Falle: Die häufigsten Fehler bei der Vorsorgevollmacht
6 Betreuungsverfügung
6.1 Gründe für die Errichtung einer Betreuungsverfügung
6.2 In sechs Schritten zur Betreuungsverfügung
6.3 Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – was ist besser?
6.4 Persönliche und formale Anforderungen an die Betreuungsverfügung
6.5 Wirksamwerden der Betreuungsverfügung
6.6 Wirksamkeit der Betreuungsverfügung
6.6.1 Vorschläge für die Person des Betreuers
6.6.2 Wünsche zur Durchführung der Betreuung
6.7 Inhalte einer Betreuungsverfügung
6.7.1 Überblick
6.7.2 Eingangsformel
6.7.3 Einzelne Regelungen
6.8 Aufbewahrung und Registrierung der Betreuungsverfügung
6.9 Änderung und Widerruf der Betreuungsverfügung
6.10 Vorsicht Falle: Die häufigsten Fehler bei der Betreuungsverfügung
7 Sorgerechtsverfügung für den Todesfall
7.1 Die elterliche Sorge
7.1.1 Umfang der elterlichen Sorge
7.1.2 Inhaber der elterlichen Sorge
7.2 Die gesetzliche Rechtslage
7.3 Gründe für die Errichtung einer Sorgerechtsverfügung für den Todesfall
7.4 In sechs Schritten zur Sorgerechtsverfügung
7.5 Voraussetzungen für eine wirksame Sorgerechtsverfügung
7.5.1 Benennungsrecht der Eltern
7.5.2 Ausschluss durch die Eltern
7.5.3 Form
7.6 Person des Vormunds
7.7 Inhalt der Sorgerechtsverfügung
7.7.1 Benennung eines Vormunds
7.7.2 Benennung eines Ersatzvormunds
7.7.3 Trennung der Personen- und Vermögenssorge
7.7.4 Ausschluss eines Vormunds
7.7.5 Sorgerechtsverfügung und -vollmacht
7.8 Aufbewahrung und Hinterlegung der Sorgerechtsverfügung
7.9 Vorsicht Falle: Die häufigsten Fehler bei der Sorgerechtsverfügung
Für den Ernstfall abgesichert: Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht für Alter, Krankheit und Unfall
1 Vorwort
Tagtäglich ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. Und solange wir gesund sind, schieben wir das Thema »rechtliche Vorsorge« gerne beiseite. Denn wer beschäftigt sich schon gerne in guten Tagen mit derart »unangenehmen« Fragen? Aber niemand weiß, was morgen sein wird. Und schnell kann es geschehen, dass man wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen und selbstbestimmt zu entscheiden.
Die meisten Menschen werden (hoffentlich) das Glück haben, dass sich jemand um sie kümmert, wenn sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Das Problem ist allerdings, dass den nahen Angehörigen kein gesetzliches Vertretungsrecht zusteht. Sie können also für die handlungsunfähige Person keine Rechtsgeschäfte (z.B. einen Heimvertrag) abschließen. Auch in medizinische Maßnahmen können sie nicht wirksam einwilligen. Gleichzeitig muss allerdings der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass auch die Handlungsfähigkeit einer körperlich, seelisch oder geistig kranken Person im Alltag gewährleistet ist. Deshalb kann der Betroffene entweder selbst rechtliche Vorsorge treffen oder es wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet.
Wenn Sie sich auch im Ernstfall »das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen« und Ihr persönliches Selbstbestimmungsrecht gewährleistet wissen wollen, sollten Sie eine umfassende individuelle rechtliche Vorsorge treffen. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen verschiedene Vorsorgeinstrumente zur Verfügung. Von Bedeutung ist, welchen Zweck Sie jeweils verfolgen. Denn die möglichen Verfügungen unterscheiden sich nach Ihrem Inhalt und Ihrem Adressaten.
Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn Sie sich in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Sie in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie zwar die Bestellung eines Betreuers nicht vermeiden, sie können aber Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung nehmen und so die Person des Betreuers benennen und auch Wünsche über die Führung der Betreuung äußern. Und mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, falls sie sterben.
In diesem Ratgeber werden die verschiedenen Vorsorgeverfügungen vorgestellt. Viele konkrete Tipps sollen Ihnen bei der Errichtung Ihrer Verfügung helfen. Nicht zuletzt soll Sie der Ratgeber ermuntern, umfassende rechtliche Vorsorge zu treffen. Mustertexte sollen Ihnen bei der Formulierung Ihrer jeweiligen Vorsorgeverfügung helfen. Verstehen Sie die Textbausteine allerdings nur als Vorschläge und Anregungen, wie Sie Ihre Verfügung inhaltlich gestalten können. Letztlich maßgebend für den Inhalt Ihrer Vorsorgeverfügung sollte immer Ihre persönliche Lebenssituation sein.
Die dritte aktualisierte Auflage bringt den Ratgeber auf den aktuellsten Stand und berücksichtigt die ab 1.1.2023 geltende Reform des Betreuungsrechts.
Dr. iur. Otto N. Bretzinger
!
Tipp: Alle Textbausteine finden Sie zum kostenlosen Download unter www.steuertipps.de/mustertexte-verfuegungen.
2 Einleitung
Ihr persönliches Selbstbestimmungsrecht bildet den Kern Ihrer durch das Grundgesetz gewährleisteten Menschenwürde. Es umfasst zum einen das Recht, in Ihren Angelegenheiten selbst zu entscheiden, zum anderen aber auch die Möglichkeit, diese Entscheidungsbefugnis anderen Personen zu übertragen. Solange Sie handlungs- und entscheidungsfähig sind, ist die Ausübung Ihres Selbstbestimmungsrechts unproblematisch. Private rechtliche Vorsorge sollten Sie aber für den Fall treffen, dass Sie aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr selbst entscheiden können und auf fremde Hilfe angewiesen sind.
2.1 Notwendigkeit der privaten Vorsorge
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder auch fortschreitendes Alter können dazu führen, dass Erwachsene ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Häufig werden bei einem solchen Fürsorgefall dem Hilfebedürftigen der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder, andere nahe Verwandte oder Freunde beiseite stehen und helfen. Es ist allerdings ein weitverbreiteter Irrtum, dass automatisch der Ehepartner oder die Kinder anstelle der hilfebedürftigen Person entscheiden dürfen, wenn diese ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Die folgenden zwei Fälle sollen die Problematik verdeutlichen:
Fall 1
Der 35-jährige Ingo A. liegt nach einem schweren Motorradunfall seit zwei Monaten auf der Intensivstation im Koma. Beim Sturz hat er lebensbedrohliche Hirnverletzungen erlitten. Er kann zwar selbst atmen, muss aber durch Infusionen künstlich ernährt werden. Selbst wenn er aus dem Koma aufwachen sollte, wird er wahrscheinlich ein schwerer Pflegefall bleiben. Er wird seine Bewegungen nicht richtig koordinieren und nur undeutlich sprechen können. Bei allen persönlichen Tätigkeiten (Toilette, Essen, Körperpflege) wird er auf persönliche Hilfe angewiesen sein.
Weil Ingo A. im Koma liegt, kann er nicht selbst entscheiden, wie er in einem solchen Fall ärztlich behandelt werden will bzw. ob die ärztliche Behandlung beendet werden soll. Da der Patient nicht verheiratet ist, erkundigen sich die behandelnden Ärzte nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, also danach, wie dieser entschieden hätte, wenn er im konkreten Fall noch selbst entscheiden könnte. Weil von Ingo A. keine entsprechenden Äußerungen vorliegen, werden sich die Ärzte für die Fortführung der medizinischen Behandlung entscheiden und den Patienten auf lange Sicht mit dem »Maximalprogramm« der Lebenserhaltung behandeln. Die Eltern und Geschwister haben so gut wie keine Chance, eine Beendigung der Behandlung, sprich »Abschaltung der Geräte« durchzusetzen.
In einer schriftlichen Patientenverfügung hätte Ingo A. vorsorglich festlegen können, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls er nicht mehr selbst entscheiden kann. Er hätte also auch festlegen können, dass lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen sind, wenn er wegen einer Gehirnschädigung voraussichtlich dauerhaft nicht mehr imstande sein werde, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten oder mit den Mitmenschen zu kommunizieren.
Fall 2
Die 75-jährige Marta B. wohnt nach dem Tod ihres Mannes allein in einer Mietwohnung. Anfangs war sie noch selbst in der Lage, sich zu versorgen und ihren Tag zu gestalten. In letzter Zeit fällt ihr das aber immer schwerer. Zunehmend wird sie verwirrter. Gedächtnis-, Orientierungs- und Sprachstörungen nehmen zu. Nachdem Marta B. eines Nachts bei dem Versuch, die Kellertreppe hinter zu steigen, gestürzt war und erst am nächsten Morgen unterkühlt und mit starken Prellungen aufgefunden wurde, muss ihre Tochter handeln. Sie lässt ihre Mutter untersuchen. Das Ergebnis: Alzheimer-Demenz.
Zwar will sich die Tochter um ihre Mutter kümmern, es gibt aber Probleme. Weil sie keine Vollmacht hat, kann sie den Mietvertrag nicht kündigen. Das gilt auch für bestehende Versicherungsverträge. Sie hat keinen Zugriff auf das Bankkonto ihrer Mutter, auch kann sie sich keinen Überblick über deren Vermögensverhältnisse verschaffen. Damit bleibt ihr nur die Möglichkeit, beim Gericht für ihre Mutter eine Betreuung zu beantragen. Zwar ist davon auszugehen, dass das Betreuungsgericht nach Durchführung des gerichtlichen Verfahrens die Tochter als Betreuerin und damit als Vertreterin der Mutter bestellen wird, die Tochter steht allerdings unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts.
Hätte Marta B. ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht erteilt, wäre ein unter Umständen langwieriges und belastendes gerichtliches Betreuungsverfahren entbehrlich gewesen. Die Tochter hätte aufgrund der vorhandenen Vertretungsbefugnis sofort nach Kenntnis der Notsituation handeln können und sie würde nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichts unterliegen. Marta B. hätte in einer Vereinbarung mit ihrer Tochter regeln können, wie sie sich in bestimmten Situationen ihre Vertretung wünscht und wie ihre Tochter im Einzelfall ihre Interessen wahrnehmen soll.
Wenn Sie