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Das richtige Testament für Ehepaare: Das Berliner Testament und seine Alternativen
Das richtige Testament für Ehepaare: Das Berliner Testament und seine Alternativen
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eBook373 Seiten3 Stunden

Das richtige Testament für Ehepaare: Das Berliner Testament und seine Alternativen

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Über dieses E-Book

Regelmäßig haben Eheleute ein Interesse daran, ein gemeinsames Testament zu verfassen, weil sie mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Denn ohne ein gemeinsames Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Haben Eheleute Kinder, vielleicht auch aus erster oder zweiter Ehe, könnten die Pflichtteile der Kinder die wirtschaftlich sichere Situation des überlebenden Ehegatten (einer der beiden Partner einer Ehe) gefährden. Wird jedoch ein solch gemeinsames Testament erstellt, spricht der Gesetzgeber vom sogenannten »Ehegattentestament«.
Bei Ehepaaren beliebt: Das Berliner Testament
Nach dem Tod eines Partners soll oft der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich versorgt werden und das Erbe vollständig bekommen. Nach dieser als »Berliner Testament« bekannten Variante der Erbfolge, erbt der längerlebende Ehepartner erst einmal alles. Erst nach dem Tod des Alleinerben erben die Kinder (sog. Schlusserben) der Eheleute.
Sicherheit durch »wechselbezügliche« Verfügungen im Ehegattentestament
Werden im gemeinsamen Testament noch dazu gemeinsame Verfügungen getroffen, entstehen »Bindungswirkungen« für beide Parteien. Das bedeutet, einseitige Änderungen am Testament sind für einen Ehepartner alleine nicht mehr möglich. Nur gemeinsam. Dies verschafft beiden die Sicherheit, das sogar über Ihren Tod hinaus, der überlebende Ehepartner (der Nacherbe) keine Änderungen mehr am Ehegattentestament vornehmen kann und z.B. die gemeinsam getroffene Erbfolge eingehalten wird.
Das eine Muster für ein gemeinsames Ehegattentestament gibt es nicht
Jeder Erbfall ist anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden, sei es, dass neben der Erbeinsetzung weitere Zuwendungen erfolgen oder den Erben bestimmte Verpflichtungen auferlegt werden sollen, der eingesetzte Erbe verschuldet oder pflegebedürftig ist oder komplizierte Familienverhältnisse wie beispielsweise in einer Patchwork-Familie bestehen.
Dieser Ratgeber will Ihnen bei der Errichtung Ihres Testaments helfen:

- Sie können sich mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln und Grundsätzen vertraut machen und werden so in die Lage versetzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
- Sie erhalten einen Überblick über die vorweggenommene und die gesetzliche Erbfolge, die als als Altersnativen für die Vermögensübertragung zur Verfügung stehen.
- Es werden die Grenzen der testamentarischen Gestaltungsfreiheit und die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragung aufgezeigt.
- Sie erfahren, welchen formellen Anforderungen Ihr Testament entsprechen muss und welche erbrechtlichen Instrumente Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren »letzten Willen« zu verwirklichen.
- Für typische Familien- und Vermögensverhältnisse werden gängige Lösungen aufgezeigt, bewertet und Gestaltungsmodelle in Form von umfassenden Testamentsmustern vorgestellt.Anhand konkreter Beispiele wird die häufig komplizierte Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, um Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen. 
SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum24. Aug. 2022
ISBN9783965332003
Das richtige Testament für Ehepaare: Das Berliner Testament und seine Alternativen
Autor

Otto N. Bretzinger

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den WoltersKluwer - Steuertipps Verbauchercontent.

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    Das richtige Testament für Ehepaare - Otto N. Bretzinger

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